Das «Cassis de Dijon»-Prinzip ist unseres Rechtsstaates nicht würdig

Das «Cassis de Dijon»-Prinzip ist unseres Rechtsstaates nicht würdig

von Jean-Luc Kissling*

Das «Cassis de Dijon»-Prinzip, das von unserem Land einseitig eingeführt wurde, ist ein Schandfleck in unserem Rechtssystem. Schlecht aufgestellt zwischen dem europäischen Recht und dem unsrigen, ist dieses ­hybride System, welches das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im wesentlichen auf Verlangen der Nahrungsmittelimporteure zusammengebastelt hat, unseres Rechtsstaates nicht würdig. Der administrative Mechanismus, der installiert wurde, um das Undurchführbare durchführen zu können, hat mit dem normalen rechtlichen Ablauf in unserer Demokratie nichts zu tun. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das mit der Umsetzung betraut ist, bearbeitet die Importgesuche für Lebensmittel, die nach den Normen der europäischen Produzentenländer hergestellt sind. Die Prüfung der Gesuche muss den Nachweis erbringen, dass das Nahrungsmittel den Vorschriften des Herkunftslandes entspricht, dass es rechtmässig auf den Markt dieses Landes gebracht wurde und keinem überwiegenden öffentlichen Interesse widerspricht, vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit der Konsumenten und der Lauterkeit in den Handelsbeziehungen. Alle diese Punkte müssen durch das BAG innerhalb von zwei Monaten(!) geklärt werden. Die ausgestellten Zulassungen sind allgemeingültig. Deshalb müssen sie so wenig präzise wie möglich ausgestellt werden. Hat ein Schweizer Geschäftsmann einmal eine Zulassung erhalten, ist die Zulassung für alle Produzenten gültig, und das Nahrungsmittel kann in unserem Land gemäss den Vorschriften des anderen Landes hergestellt und vertrieben werden.
Unmöglichen Terminen unterworfen, erlässt das BAG die Zulassungen im Eiltempo: Winzige Schrift auf der Etikette, vierfach überhöhter Aflatoxin-Gehalt in Mandeln und Pistazien, zwanzigfach(!) überhöhter Pestizid-Gehalt im Reis, Streichung der Temperaturobergrenze für den Verkauf von Würsten, ganz zu schweigen von mit Maizena gebundenen Käsesorten und mit Zuckerwasser produzierten Sirups. Es wäre ein legitimer Anspruch, die Gründe für solche Entscheide zu kennen. Aber nichts dergleichen! Unter Berufung auf das Bundesgesetz über die Transparenz (sic!) verweigern die Behörden die Veröffentlichung der Zulassungsgründe und halten die Identität der Empfänger geheim.
Nur einige wenige im Gesetz aufgeführte Ausnahmen erlauben es dem BAG, eine Zulassung zu verweigern. Eine davon wurde ganz am Ende des parlamentarischen Verfahrens durchgesetzt. Es handelt sich dabei um die Angabe des Produktionslandes der Nahrungsmittel und der Rohstoffe. Diese im Gesetz festgelegte Verpflichtung ist nun plötzlich abgeschafft. Durch einfache Streichung in der Vollzugsbestimmung (hübsch als VIPav abgekürzt [Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften]), aus Gründen der Redundanz, wie man uns erklärt. Man muss wissen, dass die Nennung des Produktionslandes aus dem Lebensmittelgesetz stammt. Dieses wird zur Zeit revidiert. Im Rahmen der Vernehmlassung hat die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) bereits jetzt ihren Willen bekundet, die Verpflichtung zur systematischen Nennung der Herkunft abschaffen zu wollen. Das sind zwei beunruhigende Anzeichen, die darauf schliessen lassen, dass die Verpflichtung zur Nennung der «Nationalität» von Nahrungsmitteln aufgeweicht werden soll.
Das «Cassis de Dijon»-System verleitet die Nahrungsmittelfabrikanten und -händler dazu, die verschiedenen europäischen Gesetzgebungen nach den am wenigsten strengen Vorschriften zu durchsuchen. Der Konsument steht der Angleichung der Qualität der Lebensmittelprodukte nach unten ohnmächtig gegenüber, sowohl was die Zusammensetzung, den Schadstoffgehalt als auch die Klarheit der Information anbelangt. Er hat auch Mühe, irgendwelche Preisreduktionen in den Geschäften ausfindig zu machen. Was den Produzenten betrifft, so hört dieser wohl die offiziellen Stellungnahmen, die ihm vorschreiben, unter dem Anspruch eines Minimums an staatlicher Regulierung der Märkte, auf die Qualität seiner Produkte zu setzen. Gleichzeit erlebt er aber die Macht der genannten Märkte – unter denen man die Habgier der Lebensmittelindustriellen verstehen muss –, die alle Mittel in Bewegung setzen, um die Zulassung billiger, in keiner Weise unseren Normen entsprechender Importprodukte in die Schweiz zu erreichen, um diese anschliessend, mit erhöhten Margen, in den grossflächigen Verkaufsgeschäften anbieten zu können.
Dieser Schwindel hat nun lange genug gedauert. Es ist dringend notwendig, die Nahrungsmittel ganz grundsätzlich vom Anwendungsbereich des «Cassis de Dijon» auszunehmen, so wie es die parlamentarische Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois und 86 Mitunterzeichnern fordert. In der zuständigen Kommission des Ständerates hat das neue Parlament mit diesem Vorschlag schon im Januar die Möglichkeit, seine Bemühungen für Gerechtigkeit gegenüber den Produzenten und seinen Respekt gegenüber den legitimen Ansprüchen der Konsumenten zum Ausdruck zu bringen.    •

* Jean-Luc Kissling ist Generalsekretär von Prométerre, Vereinigung zur Förderung der landwirtschaftlichen Berufe im Kanton Waadt

Quelle: Le Temps vom 19.12.11
(Übersetzung Zeit-Fragen)

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK