Nein zu «Managed Care»

Nein zu «Managed Care»

Leibeigenschaft an «Patientengut» ist eines freiheitlichen und demokratischen Staates unwürdig

von Walter Hippokrates

Am 17. Juni stimmen wir in der schweize­rischen Eidgenossenschaft über die «Managed Care»-Vorlage ab. Eine kleine Gruppe von sich bedeckt haltenden «Akteuren» hat seit Jahren hartnäckig darauf hingearbeitet, das amerikanische Modell «Managed Care» in unserem Gesundheitswesen zu implementieren. Es bedurfte der Anstrengung eines Referendums, um eine Offenlegung der Pläne zu erreichen, die Bevölkerung darüber zu informieren und die Vorlage der Volksabstimmung unterbreiten zu können.
Inzwischen stehen den Bürgern alle Haare zu Berge – über die Pläne selbst, aber auch über die Hinterhältigkeit des Vorgehens. Die Sorge in der Bevölkerung, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in unserem Lande könnte Schaden nehmen, ist berechtigt. Die freie Arztwahl, der uneingeschränkte Zugang zu einer Medizin, die dem heutigen Stand des Wissens und der Forschung entspricht für alle Menschen in unserem Lande, ist ein hohes Gut und ein Teil der hohen Lebensqualität. Qualitätsmedizin heisst saubere Diagnostik von Anfang an und, darauf aufbauend, eine Behandlung, die zum Ziel der Gesundung führt – und gerade deshalb Kosten spart.
Die Bürger in repräsentativen Demokratien wären gut beraten, auf ähnliche Entwicklungen in ihrem Gesundheitswesen zu achten und sich auch daran die Notwendigkeit von Mechanismen der direkten Demokratie zu überlegen.

Am Anfang steht das «Rating» – dann wird «Patientengut» zu Handelsware

«Managed Care» will den Zugang zur Medizin, wie sie dem heutigen Stand des Wissens und der Forschung entspricht, «regulieren» und die freie Arztwahl einschränken. Mit dem politischen Programm «Managed Care» soll ein Paradigmenwechsel stattfinden, der zum einen neoliberalen Grundsätzen entspricht und der Rendite den Vorrang gibt, andererseits aber sozialistische Leitplanken setzt. Dieses Programm definiert den Patienten als zu verwaltendes Patientenmaterial. Volksgesundheit soll – schönfärberisch und irreführend gesagt – nach marktwirtschaftlichen Prinzipien reguliert werden. Ein Rendite-Risiko-Computerprogramm durchleuchtet und berechnet den Patienten, ordnet ihn einer Gruppe zu, in der er dann – einmal drin – zu verbleiben hat. Selbst wenn er merkt, dass Diagnose und Behandlung nicht stimmen, hat er keine Möglichkeit mehr, eine Zweitbeurteilung einzuholen und eine Korrektur herbeizuführen. Das ist der direkteste Weg zu verschleppten Fällen auf Jahre hinaus, die längere Arbeitsausfälle und höhere Kosten verursachen und auch zu Invalidisierungen führen können. Mit dieser neoliberal-sozialistischen Neudefinition wird der Untergang des weltweit hochgeachteten Schweizer Gesundheitswesens eingeläutet werden. Im folgenden sollen dem Leser wichtige Grundlagen zu «Managed Care» aufgezeigt werden, welche die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion verständlicher machen.

Definition und Entstehung von «Managed Care»

Nach dem Wörterbuch der Sozialpolitik bedeutet «Managed Care» die Anwendung von betrieblichen Managementprinzipien auf die medizinische Versorgung und deren Steuerung von der Versicherungs- bzw. Finanzierungsseite her.
«Managed Care» wurde in den 90er Jahren zur dominierenden Versicherungs- und Versorgungsform in den Vereinigten Staaten von Amerika. Eine «Managed Care»-Organisation (MCO) übernimmt gegen eine im voraus festgelegte Prämie die medizinische Versorgung ihrer Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum. Die MCO betreiben eigene Versorgungseinrichtungen (Netzwerke) oder gehen vertragliche Beziehungen mit ausgewählten Leistungsanbietern (Gruppenpraxen, Ambulatorien, Krankenhäuser usw.) ein, bei denen der Patient keine Wahlmöglichkeit und kein Einspruchsrecht mehr hat. Entscheidend ist, dass die MCOs das wirtschaftliche Behandlungsrisiko tragen. Unabhängig vom individuellen Bedarf müssen die Mitglieder mit einem prospektiv festgelegten Budget pro Kopf umfassend versorgt werden. Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff «Budgetverantwortung» wird im besagten Wörterbuch wie folgt erklärt: Bleibt der Ressourcenverbrauch darunter (d.h. unter dem Budget pro Kopf), so verwandelt sich die Differenz in Gewinn, im anderen Fall entstehen Verluste. Das Versorgungshandeln wird sowohl direkt durch Micromanagement (Leitlinien, kontrolliertes bzw. restriktives Überweisen zu Spezialisten, Fall-Management, Krankheitsmanagement usw.) als auch indirekt durch monetäre Anreize (Kopfpauschalen, Bonus-Malus-Systeme usw.) kontrolliert und gesteuert. Der Patient wird einem fixen Primärarzt (Gatekeeper) zugeteilt, der alleine darüber entscheidet, ob der ihm zugeteilte Patient für eine ambulante oder stationäre Behandlung einem Spezialisten überwiesen wird. Die MCO oder die Versicherung muss kostspielige Massnahmen sowohl in der Diagnostik wie auch Therapie (Überweisung zu einem Spezialarzt oder Einweisung in ein Krankenhaus) genehmigen. Das spezifische Versorgungsrisiko der «Managed Care» liegt in der Ressourcenverknappung. Sowohl die Arztwahl des Patienten wie auch die ärztliche Autonomie werden dadurch eingeschränkt. Gemäss dem Wörterbuch der Sozialpolitik werden Versicherung, Ärzte (Gruppenpraxen) und Krankenhäuser organisatorisch mehr und mehr zusammengefasst und sollen «im Wettbewerb gewinnorientierte Ziele» verfolgen – anstatt ihrem hippokratischen Eid treu zu bleiben!
1996 waren in den USA rund 100 Millionen US-Bürger mit «Managed Care»-Systemen versichert. Besser bekannt sind diese Systeme unter dem Begriff «Health Maintenance Organisation (HMO)», die in jenem Jahr auch in der Schweiz Fuss zu fassen begannen. Die Zeitung pharmakritik ist eine unabhängige, nicht profitorientierte deutschsprachige Zeitung, die keine Werbung publiziert und Artikel publiziert, die einem Peer-review-Prozess unterliegen. Das Zielpublikum dieser Zeitung sind Ärzte, Pharmazeuten, Physiotherapeuten und in anderen Gesundheitsberufen Tätige. Schon in der Ausgabe vom 7. August 1996 machte Etzel Gysling auf «Managed Care» und HMO-Systeme aufmerksam und warnte die Leser: «In Managed-Care-Systemen besteht aber auch das Risiko, dass zwar die Interessen von Versicherungen und Ärzten gut berücksichtigt werden, das Wohl des kranken Individuums aber in den Hintergrund gedrängt wird. Wenn Ärzte mittels Geldbussen bestraft werden, wenn sie häufig teure Untersuchungen oder Therapien verordnen, so werden sie im ungünstigen Fall auch dann auf Interventionen verzichten, wenn diese klar indiziert wären.» Bis heute hat der Patient immer die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen, wenn er dies nötig findet. Dabei kann er von sich aus einen anderen Hausarzt, Spezialisten oder die Poli­klinik eines Spitals aufsuchen. Diese Möglichkeit soll mit der «Managed Care»-Vorlage verhindert werden.

«Managed Care» ruiniert das Schweizer Gesundheitswesen

Die medizinische Versorgung in der Schweiz arbeitet auf Gesundung hin und gehört deshalb zu einer der besten der Welt. Bis heute wünschen sich viele Menschen auf der Welt, in unserem Land behandelt werden zu können. Die qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung und der uneingeschränkte Zugang zur Medizin, wie sie dem heutigen Wissens- und Forschungsstand entspricht, sind eine wichtige Voraussetzung für die gute Volksgesundheit, was wiederum ein bedeutender Pfeiler für den Lebensstandard in unserem Land und die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung darstellt. Für Studenten und Ärzte in Weiterbildung geniessen der Stand der Forschung und die Qualität der Lehre in unserem Land hohes Ansehen. An den medizinischen Fakultäten in unserem Lande sind Hunderte von Studenten aus dem Ausland eingeschrieben, die das Schweizer Staats­examen erwerben möchten. Die lange Tradition einer hervorragenden Lehre, verbunden mit einer ebenso bedeutenden klinischen ­Tätigkeit mit vielen weltberühmten Professoren in Innerer Medizin, Viszeralchirurgie, Herzchirurgie, Neurochirurgie, Augenheilkunde usw., waren und sind noch immer der Grund, weswegen unser Land für Studenten, Ärzte und Patienten ein Magnet ist. Diese effizient auf das Ziel Gesundung/Gesundheit hinarbeitende Medizin macht auch volkswirtschaftlich Sinn.
Am 8. September 2011 veröffentlichte Price Waterhouse Coopers (PwC) Schweiz das PwC-White-Paper «Zukunft Personalisierte Medizin – Managed Care als Einstieg?». PwC gehört zu den wirtschaftlichem Denken verpflichteten Beratungsfirmen im Gesundheitswesen. PwC Schweiz beauftragte das gfs-Forschungsinstitut in Bern mit einer Umfrage, die zeigte, dass 57% der Bevölkerung in der Schweiz nicht in einem «Managed Care»-System versichert sein wollen. Gemäss der Umfrage ist die Einschränkung der freien Arztwahl der häufigste Beweggrund, weswegen die Befragten nicht in einem «Managed Care»-Modell versichert sein wollen. Das gfs-Forschungsinstitut hält in seiner Umfrage («Gesundheitsmonitor 2010») weiter fest, dass 63% der Befragten angegeben haben, dass die Qualität der Behandlung im Vordergrund stehen soll und nicht die niedrigen Kosten.  
In der Schweiz gibt es bekanntlich «Managed Care»-Modelle, die unter den Namen «Ärztenetzwerke» oder «HMO-Gruppenpraxis» usw. in Erscheinung treten. Im Juli 2011 wurde vom Institut für Evaluative Forschung der Universität Bern ein Bericht veröffentlicht. Nach diesem Bericht beurteilen die 25000 Befragten «Managed Care»-Ärzte schlechter als die klassischen Hausärztinnen und Hausärzte.
Das Unbehagen der Patienten angesichts der «Managed Care»-Vorlage ist berechtigt. Wie soll man «Managed Care» übersetzen? Die Soziologin Dr. Marianne Rychner äusserte sich in Politik + Patient, der Zeitung des Verbandes deutschschweizerischer Ärztegesellschaften (VEDAG) dazu. «Irritierend ist auch die deutsche Übersetzung von ‹Managed Care›: Sie oszilliert zwischen ‹gelenkter›, ‹geführter› oder ‹manipulierter› Pflege oder Betreuung. Der Begriff, ergänzt noch mit ‹Budgetverantwortung›, impliziert das Gegenteil einer vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung: Passive Patientinnen konsumieren medizinische Dienstleistungen und sollen zugleich daran gehindert werden, dies übermässig zu tun, während Ärzte via finanzielle Anreize steuerbar sind. Was hier an Unterstellungen mitschwingt ist schlecht für das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Patient.»
Der Freiheitsgrad der Individuen in unserem direktdemokratisch orientierten Rechtsstaat räumt jedem eine grosse Entscheidungsvielfalt ein. Heute kann jeder Patient nicht nur darüber entscheiden, ob er körperliche Erscheinungen oder Symptome abklären lassen will oder nicht, er kann sich auch den Arzt oder die Ärztin selber aussuchen. Er ist mündiges Subjekt seiner eigenen Gesundheit und kein passives Rendite-Objekt. Er kann im Gespräch mit den behandelnden Ärzten gemeinsam die weiteren Abklärungs- oder Behandlungsschritte mitbestimmen. In «Managed Care»-Modellen ist weder der Arzt noch der Patient frei, nach medizinischen Kriterien Abklärungen oder Behandlungen vorzunehmen. Vor der Frage nach weiteren diagnostischen oder therapeutischen Schritten steht zuerst die ökonomische Frage nach dem Budget und der Rendite der Behandlungseinheit. Die medizinische Versorgung wird nach Rendite-ökonomischen Grundlagen reguliert, und sowohl die Patienten als auch die Ärzte werden zu zentral verwalteten und der Rendite dienenden Objekten gemacht. Das ist einer freiheitlichen Demokratie nicht würdig. Es widerspricht dem hippokratischen Eid. Das Budget, im «Managed Care»-Jargon «Ressourcen», entscheidet, ob und wenn ja wie eine Krankheit abgeklärt oder behandelt wird oder ob der Patient dem Tode geweiht wird. Denken Sie daran, dass es auch Ihren Sohn oder Ihre Tochter betreffen kann. Da werden finstere Zeiten aus dem letzten Jahrhundert wachgerufen.

Selektion von Patienten mit kleinen Risiken – oder warum Wettbewerb nach neoliberalem Muster das Gesundheits­wesen krankmacht

Im Jahre 1996 wurde ein neues Krankenversicherungsgesetz eingeführt. Im Vorfeld bestand der Plan einer Einheitsprämie. Die erwachsenen Personen wurden auf Grund ihres Alters, Geschlechts und des Wohnorts in ­Risikogruppen eingeteilt. So hat die Gruppe der 19- bis 25jährigen ein kleineres Risiko, gesundheitliche Abklärungen oder Therapien beanspruchen zu müssen, als die Gruppe der über 91jährigen. 1991 ist ein dringlicher Bundesbeschluss erlassen worden, mit welchem einer drohenden Entsolidarisierung entgegengewirkt werden sollte. Dieses Vorhaben nannte man den demographischen Risikostrukturausgleich. Zu diesem Vorhaben veröffentlichte Prof. Dr. R. Leu, Direktor des Departements für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bern, im Jahre 2007 einen Artikel unter dem Titel «Risikoselektion und Risikoausgleich» (Nomos, Baden-Baden). Prof. Leu zeigt darin auf, dass wenn chronisch Kranke und Gesunde dieselbe Prämie bezahlen, die Gesunden automatisch zu guten oder präferierten Risiken werden und umgekehrt. Nimmt nun der Versicherer (Krankenkasse) eine geeignete Selektion von Versicherten (Patienten) vor, kann er Kosten sparen und damit seine Prämien senken, womit er seine Attraktivität auf dem Markt erhöhen kann. Diese Risikoselektion ist in der Schweiz für viele Versicherer zu einer wichtigen strategischen Option geworden, die vor allem viel kostet.
«Managed Care»-Modelle werden dieser Risikoselektion nicht ausweichen können. Hat ein «Managed Care»-Modell (z.B. eine HMO-Gruppenpraxis in der Agglomeration Bern) viele betagte Patienten und wenig Jugendliche oder junge Erwachsene zu betreuen, werden die Hausärzte in diesem Modell gezwungen sein, möglichst restriktiv Patienten zu Spezialisten oder in Spitäler zu überweisen, um möglichst wenig Kosten zu verursachen und ihr Budget einzuhalten. Damit ist eine mögliche Unterversorgung vorprogrammiert. Damit ist eine Art «Billig-Medizin» vorprogrammiert.
Billige Medizin bedeutet zwangsläufig, auch billig in der Qualität zu sein. Die Abstriche in der Qualität kann sich jeder selbst ausmalen. Versäumnisse in der Abklärung, oberflächliche Untersuchungen und nachlässige Behandlungen und Verlaufskontrollen werden zwangsläufig zu einer Häufung von Komplikationen führen und eine steigende Zahl von «verschleppten Fällen» produzieren. Es wird mit mehr bleibenden Schäden gerechnet werden müssen, die wiederum andere Sozialversicherungen wie IV und ­Arbeitslosenversicherung belasten werden. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess wird verzögert oder verunmöglicht, was wiederum volkswirtschaftliche Probleme nach sich zieht. Billige Medizin ist aufs Ganze gesehen damit teure Medizin, nur dass die Krankenversicherungen die von ihnen verursachten Kosten auf weitere Versicherungsnetze der Schweiz abwälzen. Wer aber auf der Strecke bleibt, ist der Patient – und der hippokratische Eid.

Weitere Fragwürdigkeiten

Im November 2011 publizierten Dr. Eduard Hafner und Dr. Flavian Kurth vom Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS) in der Schweizerischen Ärztezeitung einen Artikel über rechtliche Fragen und Fakten zu «Managed Care». Die Autoren weisen die Leserschaft auf versteckte Rationierungen innerhalb von «Managed Care»-Modellen hin. Sie zitieren eine Studie in der wohl renommiertesten medizinischen Fachzeitschrift, dem New England Journal of Medicine (Trivedi A, Moloo H, Mor V. Increased ambulatory care copayments and hospitalizations among the elderly. New Engl J Med. 2010; 362:320–8). In dieser Studie konnte nachgewiesen werden, dass eine Erhöhung des Selbstbehaltes längerfristig zu Mehrkosten führte, weil die Patienten – um Geld zu sparen – gesundheitliche Probleme vor sich herschieben und erst dann den Arzt aufsuchen, wenn die Behandlung überfällig, deshalb komplizierter und infolgedessen teurer ist. «Die Strategie, den Versicherten via erhöhten Selbstbehalt das «Managed Care»-Modell aufzuzwingen, wäre vor diesem Hintergrund noch einmal zu überdenken.
In einem vom VEMS in Auftrag gegebenen Gutachten weist der Gutachter PD Dr. iur. Ueli Kieser (www.physicianprofiling.ch) auf einen wichtigen Grundsatz in unserem Gesundheitssystem hin. «Der Arzt und die Ärztin haben die Interessen der ­Patientinnen und Patienten und deren Rechte unbedingt und ohne Vorbehalt zu wahren.» Zwischen Arzt und Patient herrscht ein Auftragsverhältnis, und der Arzt ist verpflichtet, ausschliesslich die Interessen der Patientinnen und Patienten zu wahren. Eine Verpflichtung gegenüber einer Drittpartei (Krankenkassen mit Gewinnausschüttung) tangiert dieses Verhältnis und birgt das Risiko der Korruption, insbesondere wenn es, wie in der Budgetverantwortung von «Managed Care»-Modellen, mit Gewinn oder Verlustbeteiligung für die Betreiber verbunden ist. Entsprechend weist der VEMS darauf hin, dass sich der Arzt die Gesundheit und erst dann das Budget vor Augen halten soll. «Wir haben immer schon zwei Herren gedient, dem Patienten und der Allgemeinheit, vertreten durch die Krankenkassen», schreiben die Autoren des VEMS. «Die Krankenkassen stellen in Frage, dass wir Ärzte das Wohl der Patienten vertreten. Gegenfrage: Seit wann vertreten die Krankenkassen das Wohl der Allgemeinheit? Vertritt die «Managed Care»-Vorlage das Wohl der Allgemeinheit? Noch bleibt das Referendum!»

Konklusion

Zusammengefasst können wir festhalten, dass die flächendeckende Einführung von «Managed Care»-Modellen und der Zwang aller Menschen in unserem Land, in eines dieser Modelle eintreten zu müssen, fatale Konsequenzen haben wird.
1.    Die Schweiz war und ist stolz auf ihr hervorragendes Gesundheitswesen, zu welchem alle hier lebenden Menschen Zugang haben. Mit der Einführung des «Managed Care»-Zwanges würde nicht nur dieses hohe Gut, sondern auch eine lange Tradition zu Grabe getragen. Die Qualität der Medizin würde auf ein tiefes Niveau zurückgeworfen.
2.    Nicht nur der Freiheits- und Selbstbestimmungsgrad des Patienten, sondern auch der des Arztes würden durch den damit verbundenen Ökonomismus geopfert. a) Der Patient würde fix einem Arzt zugeteilt und könnte weder Zweitmeinungen einholen noch seinen Hausarzt wechseln. b) Mit der Budgetverantwortung würde der Handlungsspielraum des Arztes massiv eingeschränkt. Medizinische Kriterien, Krankheitssymptome zu behandeln, würden vermehrt von ökonomischen Vorgaben dominiert. Eine Unterversorgung wäre vorprogammiert. Geldgier und Rendite bekämen Vorrang vor der Heilung des Patienten.
3.    Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass mit dem «Managed Care»-System Kosten gespart werden könnten. Billige Medizin impliziert billige Qualität. Billige Qualität bedeutet Verzögerungen in der Diagnostik und Therapie. Diese Verzögerungen werden zwangsläufig verschleppte Fälle produzieren, die dann in den teuren universitären Zentren in Ordnung gebracht werden müssen. Diese kostenreichen Folgen werden sträflich missachtet. Bis heute gibt es keine einzige Studie, die eine Kosteneinsparung beweist oder zumindest nahelegt.
4.    Die Arzt-Patient-Beziehung ist im Obligationenrecht und im Medizinalberufegesetz geregelt. Danach besteht ein Auftragsverhältnis zwischen Patient und Arzt. Wenn nun «Managed Care»-Modelle noch eine dritte Person (Krankenkasse) in dieses Verhältnis einbringen wollen, ist diese Rolle der Krankenkasse mindestens rechtlich fragwürdig und öffnet der Korruption Tür und Tor.    •

thk. Ein breit abgestütztes Komitee von verantwortungsbewussten Bürgern hat das Referendum gegen die «Managed Care»-Vorlage des Bundesrats ergriffen. Von Ärzten bis hin zu Patientenorganisationen sind alle vertreten und haben durch ihr Engagement dazu beigetragen, dass wir Schweizer Bürger über diese umstrittene Gesetzesänderung abstimmen können. Damit das Referendum zustande kommt, müssen bekanntlich innert 100 Tagen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Behörden beglaubigt werden. Das Referendumskomitee hat es geschafft, nach dieser kurzen Sammelfrist 132 837 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei einzureichen. Ein deutliches Zeichen. Am 17. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über dieses Gesetz abzustimmen, und es ist zu hoffen, dass die Vorlage am Veto der Bevölkerung scheitern wird.
    In der folgenden Tabelle sind die vom Komitee gesammelten Unterschriften beziffert und es fällt auf, dass die städtischen Kantone sehr viele Unterschriften beigesteuert haben.

Kantonegültige Unterschriftenungültige Unterschriften
Zürich                17 949127
Bern                12 302146
Luzern                10 284223
Uri               574 13
Schwyz               2385 40
Obwalden              369 2
Nidwalden           6531
Glarus               239 3
Zug                176818
Freiburg                327518
Solothurn             234263
Basel-Stadt          626559
Basel-Landschaft   7945202
Schaffhausen         8284
Appenzell A.-Rh. 3816
Appenzell I.-Rh.     140 0
St. Gallen           473130
Graubünden         157616
Aargau                513068
Thurgau                126826
Tessin                605755
Waadt                23 392754
Wallis                467234
Neuenburg           2 89542
Genf               12 867 72
Jura                8715
Schweiz                131 1582027

Quelle: Referendumskomitee, Prof. Dr. med. Marcus M. Maassen (Präsident PULSUS), Dr. med. Marco Bianchetti, <link http: www.pulsus.ch>www.pulsus.ch

 

Internationale Multis kaufen Ärztenetzwerke

Mit den Ärztenetzwerken werde das Gleiche passieren wie mit den Privatkliniken in der Schweiz, prophezeite Marco Bianchetti. «Hoher Konkurrenzdruck unter den Netzwerken führt zu Fusionen und macht sie für Übernahmen attraktiv. Irgendwann werden sie von internationalen Multis aufgekauft und streng nach gewinnorientierten Vorgaben geführt, wie das heute bei fast allen lukrativen Privatkliniken der Fall ist. Bei «Managed Care» geht es nicht um den Kampf von Grundversorger gegen Spezialist, sondern von Grosskonzernen gegen Kleinunternehmer. Den durch Rationierungen erzielten Gewinn der Ärztenetzwerke werden die internationalen Multis abschöpfen. Finanzieren werden ihn die Prämienzahler.»

«Kick-backs» und Korruption

Ärztenetzwerke können mit Vertragspartnern, Lieferanten oder bei der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe Rabatte und so genannte «Kick-backs» vereinbaren. Dies sei äusserst problematisch, sagte Marco Bianchetti. Das Gesetz schreibe vor, dass die medizinischen Versorger bei der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ausschliesslich die Interessen der Patienten zu wahren hätten und verpflichtet seien, unabhängig von finanziellen Interessen zu handeln. Der Referent zitierte zu diesem Punkt aus einer Studie der Firma Medvice: «Eine Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen tangiert dieses Verhältnis und birgt das Risiko der Korruption, insbesondere wenn es, wie in der Budgetmitverantwortung von «Managed Care»-Modellen, mit Gewinn- oder Verlustbeteiligung verbunden ist.»

Quelle: Medienmitteilung der Vereinigung PULSUS – für eine freie, sozial
verantwortbare Medizin, 8. März 2012

(Auszüge)
Weitere Auskünfte: Paul Felber, Mediensprecher Pulsus, Tel. +41 (0)79 467 24 43

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