Warum Völkerrecht, Friedenspolitik und Direkte Demokratie zusammengehören
me. Bald findet in der Schweiz die Volksabstimmung über eine Verfassungsergänzung statt. Wird zugestimmt, kann das Schweizer Volk künftig über viele aussenpolitische Verträge abstimmen, ehe die Regierung sie in Kraft setzen darf. Wie nötig dies ist, zeigt die aktuelle Zeitgeschichte.
Der Aussenminister der neutralen Schweiz hielt kürzlich beim Nato-Gipfel in Chicago eine prominente Rede. Sendepause. Lesen Sie den voherigen Satz erneut. Macht er Sie stutzig?
Der Schweizerische Aussenminister spricht prominent an einer Tagung der Nato, nicht etwa beim IKRK oder der Uno, nein, bei einem kriegführenden Bündnis. Allenfalls hätte man den Verteidigungsminister erwartet, der aber blieb zu Hause.
Was hören wir noch aus Chicago? Didier Burkhalter will mit der Nato betreffend «Cyberdefence» (Gibt es auch ein Wort dafür in unserer Landessprache?) eng zusammenarbeiten. Dazu sei die Schweiz als eines von fünf «privilegierten Ländern» eingeladen worden. Weiter begrüsst er laut dem englischen Redetext «more flexible formats in the partnership with Nato» (flexiblere Formen der Partnerschaft mit der Nato). Dann will er die Nato für Menschenrechte sensibilisieren. Glaubt er daran? Der Schweizer will den Kurs der Machtmaschine der USA in Richtung Menschenrechte beeinflussen? Süss. Eher vermutet man schon den Neusprech der Menschenrechte. Man meint wohl das Konzept R2P (Responsibility to protect), also den Vorwand, sich für die Zivilbevölkerung einzusetzen, um in Bürgerkriege anderer Staaten eingreifen zu können.
Doch lesen wir die Rede von Chicago weiter: In Afghanistan will der Aussenminister sich für «good Governance» also «gute Herrschaft» einsetzen. Warum für «gute Herrschaft» und nicht für «good Government», also für eine «gute Verwaltung und Regierung»?
Über die Rede sollten wir nachdenken, denn die engere Zusammenarbeit mit der Nato in flexiblerem Format kann nur bedeuten: eine engere Anlehnung an ein Bündnis, das völkerrechtswidrig einen Angriffskrieg in Jugoslawien führte und dessen Mitglieder in Afghanistan und Libyen jedes Völkerrecht brutal übergingen und nach den Prinzipien des Nürnberger Tribunals verurteilt werden müssten. Diese Einladung der Nato ist für einen neutralen Staat eine nicht zu schluckende Kröte. Auf die Frage, ob man dies im EDA auch als Preisgabe von Neutralität und Annäherung an die Nato sehe, meinte ein Sprecher: «Das Gegenteil ist richtig.» Bitte? Das Gegenteil wäre mehr Abstand von der Nato, die Antwort ist also faul.
Der schöne Aussenminister, der geschmeichelt ist, als George Clooney der Landesregierung apostrophiert zu werden, serviert uns einen Cocktail mit merkwürdigem Gout. Es lohnt sich, den Redetext auf der Website des EDA* genau zu studieren und vom Aussenminister intellektuelle Redlichkeit und historische Kompetenz zu fordern. Die Nato ist mit dem neuen Konzept der «Smart Defence» auf dem gleichen Pfad wie die EU: Sie schwächt die Nationalstaaten. Aber das führt jetzt zu weit. Auf jeden Fall zeigt das Beispiel, dass Aussenpolitik dem Volk unterbreitet werden muss, sonst führen uns Einzelpersonen mit ihren Schwächen in die Irre.
Aussenstehende wundern sich, dass im Land der Direkten Demokratie über manches abgestimmt werden kann, von dem andere Völker träumen, nicht aber über viele aussenpolitische Belange. So kann über die Höhe der Steuern, über das Krankenversicherungssystem, über Kernkraftwerke, Frauenstimmrecht und Genfood abgestimmt werden, ja sogar darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden sollen. Hingegen darf nicht abgestimmt werden über Kredite an den IWF, viele Verträge mit der EU, seltsame globale Bildungsgleichschaltungen wie Bologna und PISA, Steuerabkommen mit erpresserischen Ländern oder über militärische Kooperationsabkommen wie das zwielichtige Nato-Programm Partnership for Peace (PfP).
Die Erklärung dafür ist wie so oft historischer Art. In der Schweiz wurde in den 1860er Jahren die Initiative und das Referendum als Machtkontrollfunktion des Volkes über die Regierung sukzessive in den Kantonen erprobt und 1874/1891 in die Verfassung der Eidgenossenschaft übernommen. Damals war der Wiener Kongress von 1815 noch nicht lange her, auf welchem die Schweiz die «ewige bewaffnete Neutralität» erklärte. Für den neutralen Nationalstaat war die Aussenpolitik damals unbedeutend. Es gab bis 1887 nicht einmal einen Aussenminister. Der Bundespräsident war jährlich wechselnd auch der Aussenminister. Das Eidgenössische Departement des Äusseren EDA wurde als eigenes Departement auch erst nach 1887 geschaffen. Darum dachte damals niemand daran, bei so «Unwichtigem» wie der Aussenpolitik eine differenzierte Mitsprache des Volkes in der Verfassung zu verankern. Nur bei ganz grundsätzlichen Fragen, wie z.B. dem vollen Beitritt zu Militärpakten (Nato) oder supranationalen Organisationen (EU, IWF, Uno), muss eine Volksabstimmung stattfinden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Schaffung der Uno usw. und noch mehr nach dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 hat die Aussenpolitik rasant an Bedeutung zugenommen.
Nach dieser Zeit hat die Schweizerische Regierung viele Entscheide getroffen, die weiten Kreisen unangenehm aufstiessen. Ein Beispiel: In den 90er Jahren wurde im Alleingang ein Beitrittsgesuch zur EU in Brüssel deponiert (inzwischen wurden EU-Beitrittabstimmungen mehrmals mit je rund 75% Nein abgelehnt). Auch das Beitrittsdokument zum Nato-Programm Partnership for Peace wurde trotz parlamentarischen Protesten vom damaligen Bundesrat Flavio Cotti unterzeichnet. Es ist mit Neutralität kaum vereinbar. In vielen anderen Dossiers verhandelte die Regierung nachgiebig, liess sich über den Tisch ziehen und informierte die Bevölkerung nicht vollständig.
Darum wird die fehlende Mitbestimmung des Volkes bei Staatsverträgen heute als Lücke empfunden. Die Aussenpolitik ist eines der letzten «Reservate der Willkür unserer Bundesräte und Bundesrätinnen»: fast ohne Machtteilung mit dem Volk können sie agieren. Das ist nicht gut, und das sollte korrigiert werden. Staatsverträge können gegen essentielle Prinzipien und Haltungen der Bevölkerung verstossen. Eine weitere Annäherungen an die Nato schwächt das Völkerrecht. Völkerrecht ist der Schutz der Kleinstaaten vor der Macht der Grossen. Wer Friedenspolitik auch in der Aussenpolitik will, wer will, dass die Regierung aussenpolitische Vorlagen erklären muss, wer bei aussenpolitischen Fragen selber das letzte Wort behalten möchte, wer verdeckte Agenden verabscheut, der sollte der Volksinitiative zustimmen. •
*<link http: www.eda.admin.ch eda de home dfa head speech>www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/head/speech/single.html
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