Salate, Rüben und Tomaten wieder aus eigenem Saatgut

Salate, Rüben und Tomaten wieder aus eigenem Saatgut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassiert eine umstrittene EU-Richtlinie, die die Verwendung von eigenem Saatgut verboten hat

Die EU hatte bislang ihren Bauern das Saatgut der Agromultis aufgezwungen, indem sie die Vermehrung von einheimischen Samen verboten hatte. Jetzt dürfen Europas Bauern wieder selbst Saatgut aus alten Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Das stellt der Europäische Gerichtshof fest und kassiert eine umstrittene EU-Richtlinie, die dies bislang verboten hatte. Das Urteil ist eine empfindliche Schlappe für Saatgutkonzerne wie Bayer und Monsanto, die den Markt dominieren.

zf. Die EU-Richtlinie, die nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben wurde, hatte es Bauern verboten, Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten selbst herzustellen und zu verkaufen.
Für Verbraucher, Landwirte und Agrar­industrie ist das Urteil von grosser Bedeutung.
Dem Urteil lag der Fall zu Grunde, dass das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli von dem industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumax verklagt worden war. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr als 461 Pflanzensorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen eingetragen waren. Graines Baumaux klagte wegen unlauteren Wettbewerbs auf 50 000 Euro Schadenersatz und ein Vermarktungsverbot der nicht im amtlichen Saatgut-Katalog eingetragenen Sorten.

Schlappe für Bayer, Monsanto oder Syngenta

Das nun ergangene Urteil ist nicht nur eine empfindliche Schlappe für Saatgut- und Agrarkonzerne wie Bayer, Monsanto oder Syngenta. Diese Saatgutkonzerne beherrschen inzwischen mehr als 65 Prozent des weltweiten Saatgutmarktes.
Der Fernsehsender n-tv liess am 12. Juli auf seiner Internetseite Heike Schiebeck vom österreichischen Zweig der Kleinbauern-Vereinigung Via Campesina zu Wort kommen. Sie zitierte den ehemaligen US-Aussenminister Henry Kissinger: «Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt.»
Die Vertreterin der Kleinbauern glaubt, dass sich die Agrarkonzerne die geistigen Eigentumsrechte an allen Kulturpflanzen sichern wollen – auch auf nicht genetisch manipulierte Pflanzen. Das würden schon jetzt Patente auf Anti­schrumpeltomaten, einen krebshemmenden Brokkoli und eine besonders süsse Melone belegen.
Durch immer mehr Rechte auf Pflanzen, so gibt n-tv die Position der Kleinbauern-Vertreterin wieder, würden Bauern noch weiter in die Abhängigkeit von den Agrarkonzernen getrieben, weil deren Saatgut für eine optimale Produktion spezielle Dünger und Pestizide benötigten. Landwirte, die sich darauf eingelassen haben, würden mittlerweile fünfmal mehr für Dünger und Spritzmittel ausgeben, als für das Saatgut selbst, so die Bäuerin.

Bauern sollen selbst entscheiden

Auch die Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, sieht im Streit um das Saatgut einen Kampf um die bäuerliche Selbständigkeit. In ihrem Rechtsgutachten war sie der Auffassung, dass mit dem Vermarktungsverbot alter Sorten «Landwirte notfalls auch gegen ihren Willen zur Nutzung produktiverer Sorten gezwungen werden sollten». Landwirte, so berichtet n-tv, sollten nach ihrer Meinung aber allein darüber entscheiden dürfen, welche Sorten sie anbauen. Sie könnten auch ganz darauf verzichten, ihre Felder zu nutzen.
Das amtliche Verbot nicht zugelassener Sorten führte, so die Generalanwältin des EuGH, auch zu einer massiven Verarmung der biologischen Vielfalt und einer womöglich gefährlichen Dominanz des industriellen Saatguts: Man hätte nicht ausschliessen können, dass durch das Verbot nicht zugelassener Sorten künftig Pflanzen fehlen würden, die sich etwa dem Klimawandel oder neuen Krankheiten besser anpassen können als die heute vorherrschenden Sorten.

Angebot wird bunter

Zudem würde die Auswahl des Endverbrauchers bei Agrarprodukten eingeschränkt: Sie hätten selbst, etwa in ihren eigenen Gärten, nur das anbauen können, was der EU-Richtlinie entsprochen hätte.
Über die ganz praktischen Konsequenzen des Urteils schreibt der Fernsehsender: «In der Folge des EuGH-Urteils muss die EU-Kommission jetzt das Vermarktungsverbot alter Sorten aufheben und die Mitgliedstaaten auffordern, dem zu folgen. Verbraucher können sich schon demnächst in Bioläden und lokalen Märkten an nicht ganz so prallen, aber womöglich um so aromatischeren und seit langem verschwunden geglaubten Gemüsesorten erfreuen.»    •

Quellen: n-tv.de, dpa/AFP vom 12.7.2012,
<link http: www.n-tv.de politik eugh-staerkt-rechte-der-bauern-article6716111.html>www.n-tv.de/politik/EuGH-staerkt-Rechte-der-Bauern-article6716111.html   

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