Schweiz vs. Deutschland

Schweiz vs. Deutschland

Den Haag

Völkerrechtliche Vereinigung – Verein zur Förderung einer Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland

ts. In seinen offenen Briefen an die Zürcher FDP-Nationalrätin Doris Fiala unterstützte der deutsche Rechtsanwalt René Schneider die aufrechte Schweizer Politikerin darin, die Affäre um die von deutschen Behörden gekauften gestohlenen Bankdaten vor den Internationalen Gerichtshof IGH zu bringen (siehe Zeit-Fragen Nr. 33 vom 13.8.2012). Im folgenden Artikel doppelt Schneider nach und ordnet die völkerrechtswidrigen und kriminellen Machenschaften deutscher Behörden in die politische Grosswetterlage ein, sprich die deutschen Grossmachtspläne, welche die Souveränität der umliegenden Nationalstaaten, das unschätzbare Erbe des Westfälischen Friedens von 1648, mit Füssen tritt: In Wirklichkeit gehe es bei dem vorliegenden «Steuerstreit», so Schneider,  darum, «die weissen Flecken auf der Landkarte der EU unter Kontrolle zu bringen». Und «um die Frage, wo die staatlichen Kompetenzen enden: Enden diese an den Grenzen der souveränen Schweiz oder enden sie im Sumpf aus deutscher Staats- und Regierungs-Kriminalität, ausländischer Schwerstkriminalität und internationalem Völkerrechtsverbrechen?» Eine Klage am IGH sei dringend geboten, vor allem wenn man sich klar vor Augen hält, dass «die Verteidigung der schweizerischen Souveränität und die Verteidigung des deutschen Rechtsstaates keine gemeinsame Sache mit Steuersündern ist, sondern deren Schonung als billiger Preis für Souveränität und Rechtsstaatlichkeit gezahlt werden muss.» Es gehe auch nicht um ein Aufrechnen der deutschen Steuerkriminalität gegen die deutsche Regierungskriminalität.» Schneider zeigt das Grundsätzliche auf: Erneut soll die Schweiz unter Druck gesetzt werden, ihre Souveränität preiszugeben und ihr Modell der direkten Demokratie, die Hoffnung für die geknebelten EU-Untertanen, aufzugeben. Dagegen aber gilt es in aller Entschiedenheit anzutreten. Schneider betont, es bestehe «ein völkerrechtlicher Anspruch der Schweiz gegen Deutschland […], das schweizerische Bank- und Steuerrecht souverän zu gestalten, und sich weder wirtschaftlicher Erpressung zu beugen noch die Souveränität der Schweiz und ihre traditionellen Werte durch kriminelle und regierungskriminelle Machenschaften ruinieren zu lassen.» Jedem, der durch die EU-Medienmanipulation und die Pamphlete der Schweiz-internen EU-Anschlusstruppe die klare Sicht auf die Sachlage verloren hat, sei Schneiders Artikel wärmstens ans Herz gelegt, steht doch unser Land auch nicht alleine da. Schneiders Quintessenz:  «Die unrechtsstaatlichen Angriffe von Deutschland gegen Liechtenstein und die Schweiz sind völkerrechtswidriges Unrecht und können zu hohen Wiedergutmachungszahlungen führen».

Inhalt:
A. Sachverhalt.
B. Politische und psychologische Probleme. C. Staatsklage.
A. Sachverhalt.

Am 14. Februar 2008 hat die Staatsanwaltschaft Bochum den ehemaligen Vorstand der Deutschen Post AG, Herrn Dr. Klaus Zumwinkel, äusserst medienwirksam vor laufenden Fernsehkameras in seinem Haus in Köln aufgesucht und ihn dort verhaftet. Durch diese spektakuläre Aktion erfuhr die Öffentlichkeit von einem «Datendiebstahl» in Liechtenstein und dem Verkauf der gestohlenen Daten an das Land Nordrhein-Westfalen. «Datendiebstahl» ist eine Straftat nach § 131a des Strafgesetzbuchs (StGB) von Liechtenstein, die so erlangten Daten können auch nach § 164 StGB von Liechtenstein Gegenstand einer Hehlerei sein.
Anfang 2010 wurden erstmals Daten von deutschen Bankkunden in der Schweiz illegal beschafft und an das Land Nordrhein-Westfalen verkauft. Artikel 143 des Schweizerischen Strafgesetzbuches hat folgenden Wortlaut:

Art. 143
Unbefugte Datenbeschaffung
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Die unbefugte Datenbeschaffung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

«Seit 2008 sind damit insgesamt elf Datensätze über deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz und Liechtenstein in die Hände hiesiger Steuerfahnder gelangt – jeweils gegen Zahlung üppiger Millionenhonorare an die Informanten.»1

1) Quelle/URL: «FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND» vom 10.08.2012, 08:50,<link http: www.ftd.de politik deutschland :streit-um-schweizer-bankdaten-schaeuble-steigt-aus-steuer-cd-handel-aus> www.ftd.de/politik/deutschland/:streit-um-schweizer-bankdaten-schaeuble-steigt-aus-steuer-cd-handel-aus/70074900.html

Ein «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt», welches am 21. September 2011 in Berlin unterzeichnet wurde und noch nicht in Kraft getreten ist, konnte in der Frage des Erwerbs «von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten»2 keinen Konsens herstellen, sondern den Dissens nur vergrössern.

2) Quelle/URL: Vorabdruck des Abkommens vom 21. September 2011, <link http: www.news.admin.ch nsbsubscriber message attachments>www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24360.pdf

Zu dem Abkommen vom 21. September 2011 gehört eine «Schlussakte» vom selben Tag mit einer «Erklärung der Bundesrepublik Deutschland betreffend den Erwerb entwendeter Daten schweizerischer Bankkunden», welche den folgenden Wortlaut hat:
«Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden.»3

3) Quelle/URL: Vorabdruck des Abkommens vom 21. September 2011 (Seite 44), <link http: www.news.admin.ch nsbsubscriber message attachments>www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24360.pdf  [Hervorhebung durch Fettdruck nicht im Original]

B. Politische und psychologische Probleme.

Der Rechtsstaat und seine Amtsträger brauchen für jede einzelne ihrer Handlungen eine gesetzliche Grundlage: «Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.»3

3) Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), das sogenannte Rechtsstaatsprinzip.

Anderenfalls handeln die Amtsträger ungesetzlich und rechtlos (vulgo: «kriminell»), der Staat «unrechtsstaatlich». Wegen der Höhe des Rechtsstaatprinzips als Verfassungsgrundsatz bedarf es also eines förmlichen Gesetzes oder eines gleichwertigen und greifbaren Rechts für den «Erwerb von […] entwendeten Kundendaten», egal ob die kriminelle Vortat im Inland, im Ausland, bei einer Bank oder sonstwo erfolgte. Auf die Einzelheiten und auf abweichende Mindermeinungen muss an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Während es an dieser Rechtslage nichts zu deuteln gibt, wird der «Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten» vor allem aus parteipolitischen und psychologischen Gründen unterschiedlich diskutiert.
Die parteipolitischen und psychologischen Probleme existieren in 4 Hauptgruppen:
1.)        Schweizer, welche DAFÜR sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
2.)    Schweizer, welche DAGEGEN sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
3.)    Deutsche, welche DAFÜR sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
4.)    Deutsche, welche DAGEGEN sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.

1.) Schweizer, welche DAFÜR sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
Wer selbst ehrlich und anständig seine Steuern zahlt – und alle anderen Gesetze befolgt – hat in der Regel wenig Verständnis für Kriminelle, welche gegen die Gesetze verstossen.
Andererseits könnte es dem Schweizer gleichgültig sein, ob der deutsche Steuerhinterzieher in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstösst, solange er in der Schweiz das schweizerische Recht nicht verletzt.
In der gegenwärtigen Situation werden allerdings der illegale Erwerb von Daten und das o. g. Steuerabkommen nicht sauber getrennt. Das schafft eine unübersichtliche Gemengelage, in der parteipolitische Überlegungen und psychologische Faktoren (auch der «Neidfaktor») eine diffuse Mischung bilden und kaum auseinandergehalten werden können.

2.) Schweizer, welche DAGEGEN sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
a.) Wer für das Steuerabkommen ist, will damit die unbefugte Datenbeschaffung verhindern, und «mit der Abgeltungssteuer [sic] im Interesse des Landes und der Wirtschaft einen sauberen Finanzplatz schaffen».4

4) Quelle/URL: NR Philipp Müller, in der «SonntagsZeitung.ch» vom 22.07.2012, <link http: www.sonntagszeitung.ch home artikel-detailseite>www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/ 

«Zudem sollen die Gegner der Abkommen als Helfershelfer ausländischer Steuerhinterzieher gebrandmarkt werden: «Wir werden aufzeigen, dass jene, die das Abkommen ablehnen, ausländische Steuerdelinquenten schützen und damit der Wirtschaft schaden.» Diese sei darauf angewiesen, dass die Schweiz endlich aus dem Schussfeld internationaler Angriffe komme. Gemäss Umfrage ist diese Strategie erfolgversprechend. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ist die Verfolgung von Steuerdelikten offenbar wichtiger als der Schutz der Schweiz vor ausländischem Zugriff.»5

5) wie vor

«Klar ist: Die Chefs der Grossbanken haben ein Imageproblem – als Superverdiener genauso wie als Verantwortliche für den Dauerstreit mit anderen Staaten. [...] SonntagsBlick weiss: Die FDP-Leitung verlangte von den UBS-Bankern, dass sie sich in den nächsten Monaten bei beiden Themen zurückhalten. Interviews und Äusserungen seien kontraproduktiv – sie würden den Befürwortern der Abzocker-Initiative und den Gegnern der Abgeltungssteuer helfen, befürchtet die Partei. Die UBS weiss dies offenbar selber: «Economiesuisse und Bankiervereinigung dagegen werden in der Öffentlichkeit zur Abzocker-Initiative und zu den Abgeltungssteuerabkommen Stellung nehmen», sagt UBS-Schweiz-Kommunikationschef Peter Hartmeier. Damit entsteht eine merkwürdige Situation. Für UBS und CS sind die Steuerabkommen von gröss­ter Bedeutung; dennoch werden sie im Abstimmungskampf wohl kaum in Erscheinung treten. Obwohl beide Grossbanken in den kommenden Monaten heftigen Angriffen ausgesetzt sein dürften.»6

6) Quelle/URL: «Blick.ch» vom 22.07.2012, <link http: www.blick.ch news politik fdp-fordert-banker-einfach-mal-die-klappe-halten-id1971196.html>www.blick.ch/news/politik/fdp-fordert-banker-einfach-mal-die-klappe-halten-id1971196.html 

b.) Andererseits argumentiert die «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz» (AUNS) aus guten Gründen gegen das Steuerabkommen:
«Die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich verpflichten die Schweiz, für andere Länder Steuern einzutreiben. Dies ist weltweit einmalig und bedeutet einen klaren Eingriff in die Souveränität unseres Landes. Dadurch verliert unser Wirtschafts- und Bankenplatz an Vertrauen und Attraktivität. Ausländer ziehen ihre Gelder ab, Weltkonzerne verlegen ihren Unternehmens-Standort. Und der Wirtschafts- und Arbeitsplatz Schweiz verliert an Bedeutung und Ansehen. Arbeiter und Angestellte zahlen die Zeche. So kann es nicht weitergehen.»7

7) Quelle/URL: <link http: www.auns.ch meldungen>www.auns.ch/meldungen/120615_referendum_gegen_schaedliche_steuer_vertraege.php und <link http: www.referendum.ch>www.referendum.ch  [Hervorhebung durch Fettdruck nicht im Original]

«Das überstürzte Vorgehen, angeblich im Dienste der Schweizer Wirtschaft und des Finanzplatzes, ist eine Zwängerei des Bundesrates. Die Abkommen stehen international quer in der Landschaft. Kein Land treibt für fremde Regierungen Steuern ein. Die Abkommen stehen im Widerspruch zu den internationalen Normen des Steuerrechts. Sie stehen im Konflikt mit den bilateralen Abkommen mit der EU.
Sie widersprechen den schweizerischen Steuerregeln. Sie führen zu einer krassen Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern. Sie schützen weder die Kunden des Finanzplatzes noch die Interessen der Schweiz und der Mehrzahl der Schweizer Banken.
Die schädlichen Steuerabkommen
–    schwächen den Finanz- und Werkplatz Schweiz
–    bedrohen Tausende von Arbeitsplätzen
–    schwächen die kleinen und mittleren Banken gegenüber den grossen
–    beschädigen die schweizerische Souveränität
–    verpflichten uns zu Milliardenzahlungen ohne sichere Gegenleistung
–    machen uns zum Steuereintreiber für EU-Staaten
–    fördern die Angriffe verschuldeter EU-Staaten auf die solide Schweiz
–    erlauben fremden Beamten Kontrollen auf Schweizer Boden in Schweizer Banken
–    lassen den Handel mit gestohlenen Bankkundendaten zu
–    höhlen das Bankkundengeheimnis aus statt es zu sichern
–    brechen die Privatsphäre der Bürger auf
–    schaffen den gläsernen Bürger.»8

8) Quelle/URL: <link http: www.referendum.ch argumentarium.php>www.referendum.ch/argumentarium.php

3.) Deutsche, welche DAFÜR sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
Prinzipiell gilt hier zunächst dasselbe Argument, welches unter Nr. 1 schon genannt wurde: Wer selbst ehrlich und anständig seine Steuern zahlt – und alle anderen Gesetze befolgt – hat in der Regel wenig Verständnis für Kriminelle, welche gegen die Gesetze verstossen.
Jedoch kommen für deutsche Politiker einige unrühmliche Besonderheiten hinzu, denn wer wirklich redlich ist, muss vor allem an dem Rechtsstaatsprinzip der Verfassung festhalten!
Schon dieser klare Verfassungsbruch beweist, dass die deutschen Politiker aus anderen Motiven handeln. Dabei ging es ursprünglich um sehr viel Geld und um die Gleichschaltung der europäischen Kleinstaaten, welche nicht der «Europäischen Union» (EU) angehören.
In diesem Sinne äusserte sich auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der als Führer des Widerstandes gegen das o.g. Steuerabkommen auftritt:
«Es ist definitiv nicht so, dass mit dem Abkommen der Kauf von CDs entbehrlich wäre. Das zeigt allein die Tatsache, dass dieser Passus im Abkommen steht. Wir werden im Notfall weiteres Datenmaterial erwerben. Wir haben Hinweise, dass es möglicherweise neue Konstrukte gibt, in die das Geld fliesst und die vom Abkommen nicht erfasst sind. Da halte ich die Schweizer Banken für sehr leistungsfähig. In Deutschland würde man schnell enttäuscht sein, wie gering der Betrag für die Nachversteuerung letztendlich ausfallen würde. Ausserdem könnten Deutsche Schwarzgeld dann erst recht in die Schweiz bringen und müssten nur noch Steuern auf Zinserträge zahlen. Deshalb werden wir das Abkommen nicht in Kraft treten lassen.
Ich bin überzeugt, dass es im [deutschen] Bundesrat keine Mehrheit für dieses Abkommen gibt. Man wird es sich nicht leisten können, gegen Steuergerechtigkeit zu sein. Abgesehen davon ist der heutige Zustand für die Bundesrepublik nicht schlechter, als er es mit einem Abkommen wäre. Gewinner wären die deutschen Steuerhinterzieher und die Schweizer Banken, die dabei helfen.
Ich glaube vielmehr, dass die Schweizer Banken ein ökonomisches Interesse haben, die 150 Milliarden Euro an Fluchtgeldern nicht zu verlieren. Sie werden daher Instrumente entwickeln, die es den Steuerhinterziehern erlauben, ihr Geld bei den Schweizer Banken zu lassen. Dann werden wir weiter­ermitteln, bis sich die Schweiz und ihre Banken überlegen, ob man nicht doch vielleicht zu einer auch für uns akzeptablen Lösung kommen muss.
Ich fände den Informationsaustausch wichtig. Finden wir aber eine andere Lösung, die eine gesamteuropäische Lösung nichtverhindert und unseren legitimen Interessen nicht zuwiderläuft, kann ich mir auch ein bilaterales Abkommen vorstellen.»9

9) Quelle/URL: «SonntagsZeitung.ch» vom 12. August 2012, <link http: www.sonntagszeitung.ch home artikel-detailseite>www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/  [Hervorhebung durch Fettdruck nicht im Original]

Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat zu verfassungsfeindlichen Gesetzen übrigens ein ganz persönliches Verhältnis: Als Stadtkämmerer der Stadt Köln erfand er im Jahr 2009 eine Gemeindesteuer, welche als «Bettensteuer» oder «Übernachtungssteuer» bekannt wurde, und durch das Bundesverwaltungsgericht mit zwei unanfechtbaren Urteilen vom 11. Juli 2012 (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) für teilweise verfassungswidrig erachtet wurde:
«Die [Gemeinde-]Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Es fehlt jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.»10

10) Quelle/URL: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 71/2012 vom 11. Juli 2012, <link http: www.bverwg.de>www.bverwg.de

4.) Deutsche, welche DAGEGEN sind, dass Deutschland seine Steuerhinterzieher mit allen Mitteln verfolgt.
Prinzipiell gilt auch hier zunächst dasselbe Argument, welches schon unter Nr. 1 und Nr. 3 genannt wurde: Wer selbst ehrlich und anständig seine Steuern zahlt – und alle anderen Gesetze befolgt – hat in der Regel wenig Verständnis für Kriminelle, welche gegen die Gesetze verstossen, und dabei stehen auf der Rangliste der Kriminellen die «Staatsverbrecher» (also die Täter sogenannter Regierungskriminalität) natürlich ganz oben: Wer die Verfassung bricht und den Rechtsstaat beschädigt, ist schlimmer als alle Steuerhinterzieher zusammen!
Dies folgt aus der besonderen Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Man kann den Kindern der Kriegs- und Nachkriegsgenerationen zu Hause, in der Schule und im Studium nicht Verfassungswerte wie das Rechtsstaatsprinzip vermitteln, und dann darauf vertrauen, dass der mündige Staatsbürger im entscheidenden Moment wegsieht oder aus partei­politischen Gründen «beide Augen zudrückt»!
Merkel, Steinbrück und Schäuble wussten schon 2008 im Fall Heinrich Kieber (Liechtenstein) ganz genau, dass sie für ihr Handeln keine gesetzliche Rechtsgrundlage hatten, also gegen Artikel 20 Abs. 3 GG verstiessen, aber sie waren in einer grossen Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD), während heute die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Kraft und ihr Finanzminister Walter-Borjans längst den nächsten Bundestagswahlkampf eingeläutet haben und die gegenwärtige Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP ablösen wollen. Das erklärt auch, weshalb Herr Schäuble in der «Bild»-Zeitung sagte, es sei «scheinheilig, wenn ein sozialdemokratischer Finanzminister [...] mit Kriminellen zusammenarbeitet»,11 obwohl er selbst noch im Jahr 2010 «händeringend nach einem Bundesland, das die Steuersünder-CD aus Baden-Württemberg kauft»,12 suchte.

11) Quelle/URL: «Bild» vom 23.07.2012,<link http: www.bild.de politik inland wolfgang-schaeuble warum-muessen-wir-fuer-spaniens-banken-blechen-25284794.bild.html>www.bild.de/politik/inland/wolfgang-schaeuble/warum-muessen-wir-fuer-spaniens-banken-blechen-25284794.bild.html
12) Quelle/URL: «DER SPIEGEL» Nr. 12/2012 vom 22.03.2010, <link http: www.spiegel.de spiegel print d-69628949.html>www.spiegel.de/spiegel/print/d-69628949.html 

Während Merkel (CDU), Steinbrück (SPD), Schäuble (CDU) und Walter-Borjans (SPD) und viele andere deutsche Spitzenpolitiker verfassunsgwidrig – und wenn es um die Belange der EU geht, sogar verfassungsfeindlich – agieren, müssen sie gleichzeitig versuchen, ein positives Image für sich selbst aufzubauen. Dabei können sie mit der Verfolgung von Steuerhinterziehern doppelt punkten: Einerseits ist derjenige, welcher den Straftäter verfolgt, nicht der Böse, sondern der Gute, und andererseits kommen auch noch ein paar Millionen Euro in die leere Staatskasse, während gleichzeitig x Milliarden Euro in das europäische Fass ohne Boden geschüttet werden.
Es geht nur vordergründig um die Strafverfolgung über die Grenzen Deutschlands hinweg: In Wirklichkeit geht es darum, die weissen Flecken auf der Landkarte der EU unter Kontrolle zu bringen. Dabei ist die Frage, wer «kriminell» ist – der Bundesfinanzminister (CDU) oder der NRW-Finanzminister (SPD) – ganz einfach zu beantworten: Beide sind um ein Vielfaches krimineller als die einfachen Steuerhinterzieher, welche nur aus opportunistischen Gründen und unter Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit verfolgt werden.
Tatsächlich wurde in Deutschland und in der Schweiz ein politisches Klima erzeugt, in dessen Nebelschwaden der Blick auf das Wesentliche getrübt ist:
«Jeder, der sich zum Anwalt rechtsstaatlicher Prinzipien macht, läuft Gefahr, dass ihm in der Öffentlichkeit unterstellt wird, er mache gemeinsame Sache mit Steuersündern.»13

13) Quelle/URL: Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Niebaum, in der Zeitung «Sonntag» vom 18.07.2010, <link http: www.muenster-seminare.de>www.muenster-seminare.de/24657.pdf

C. Staatsklage.

Die Idee einer Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland wurde parlamentarisch durch Frau Nationalrätin Doris Fiala und juristisch durch Frau Rechtsanwältin Dr. Vera Delnon forciert:

DELNON UND RÜDY
RECHTSANWÄLTE

«Beschaffung schweizerischer Bankdaten von deutschen Kunden»,
URL:<link http: www.delnon.com staatsklage einleitung-staatsklage einleitung-staatsklage.html>www.delnon.com/-warum-wir/staatsklage/einleitung-staatsklage/einleitung-staatsklage.html


«Klagegründe der Schweiz gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof»,
URL: <link http: www.delnon.com dokumente upload e4d4d_klagegruende.pdf>www.delnon.com/dokumente/upload/e4d4d_klagegruende.pdf  

«Völkerrecht oder Faustrecht? Staatsklage gegen Deutschland»,
Medienkonferenz vom 2. März 2010, URL: <link http: www.news.admin.ch dienstleistungen>www.news.admin.ch/dienstleistungen/00009/index.html

Die Bundesversammlung
10.3023 – Interpellation: «Völkerrecht statt staatliches Faustrecht. Klage gegen Deutschland»,
eingereicht von NR Doris Fiala, FDP –
Einreichungsdatum: 02.03.2010
URL: <link http: www.parlament.ch d suche seiten>www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx
«Die Reaktionen der Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet waren selten so eindeutig. Die Forderung nach einer «Staatsklage gegen Deutschland» löst Unverständnis, Zorn, Gelächter aus – und Mitleid mit der FDP.»14

14) Quelle/URL: «Tages-Anzeiger» vom 03.03.2010, 16:18 Uhr, <link http: www.tagesanzeiger.ch schweiz standard ach-frau-fiala story>www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ach-Frau-Fiala/story/30477271

Auch gegenwärtig scheint die Lage nicht anders zu sein: «Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ist die Verfolgung von Steuerdelikten offenbar wichtiger als der Schutz der Schweiz vor ausländischem Zugriff, den vor allem die rechtskonservative Auns gegen die Abkommen ins Feld führt. Die Forderung, gegen Deutschland eine Staatsklage anzustrengen wegen des Kaufs gestohlener Bankdaten, geniesst bei den Befragten keine grosse Unterstützung.»15

15) Wie Fn. 4 und 5. Wie kann diese Situation geändert werden?

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die Forderung nach einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) überall auf fruchtbaren Boden fällt?
Dazu bedarf es eines klares Blickes auf den Streitgegenstand: Im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland geht es nicht um die Unterstützung oder Verfolgung von Steuerhinterziehern, auch nicht um das deutsche Verfassungsrecht (Artikel 20 Abs. 3 GG mit dem Rechtsstaatsprinzip), sondern um die Frage, wo die staatlichen Kompetenzen enden: Enden diese an den Grenzen der souveränen Schweiz oder enden sie im Sumpf aus deutscher Staats- und Regierungs-Kriminalität, ausländischer Schwerstkriminalität und internationalem Völkerrechtsverbrechen?
Es ist, wie Herr Dr. Niebaum schon vor zwei Jahren sagte: «Jeder, der sich zum Anwalt rechtsstaatlicher Prinzipien macht, läuft Gefahr, dass ihm in der Öffentlichkeit unterstellt wird, er mache gemeinsame Sache mit Steuersündern.»16

16) wie Fn. 13

Es muss also ein Stimmungswandel herbeigeführt werden, welcher die schweizerische Regierung befähigt, eine Klage zu erheben, wonach Deutschland der Kauf illegal beschaffter Daten gerichtlich verboten wird.
Dieser Stimmungswandel ist möglich, wenn die relevanten Gruppen erkennen, dass die Verteidigung der schweizerischen Souveränität und die Verteidigung des deutschen Rechtsstaates keine «gemeinsame Sache mit Steuersündern» ist, sondern deren Schonung als billiger Preis für Souveränität und Rechtsstaatlichkeit gezahlt werden muss.
Es muss für jedermann erkennbar gemacht werden, dass es überhaupt nicht um die Kriminalität der Steuerhinterzieher – unterhalb des Verfassungsrechts und ausserhalb des Völkerrechts – geht, und nicht einmal um das Aufrechnen der deutschen Steuerkriminalität gegen die deutsche Regierungskriminalität, die beide zu Lasten der Schweiz gehen, sondern dass ein völkerrechtlicher Anspruch der Schweiz gegen Deutschland besteht, das schweizerische Bank- und Steuerrecht souverän zu gestalten, und sich weder wirtschaftlicher Erpressung zu beugen noch die Souveränität der Schweiz und ihre traditionellen Werte durch kriminelle und regierungskriminelle Machenschaften ruinieren zu lassen.
Die unrechtsstaatlichen Angriffe von Deutschland gegen Liechtenstein und die Schweiz sind völkerrechtswidriges Unrecht und können zu hohen Wiedergutmachungszahlungen führen.
Jedenfalls wäre die Klage – verbunden mit dem Antrag auf vorsorgliche Massnahmen – ein geeignetes Mittel, weitere Datenkäufe zu verhindern, und den Finanzplatz Schweiz vor diesen Angriffen zu schützen.    •

URL: <link http: www.staatsklage.de>www.Staatsklage.de 
Stand: 12. August 2012

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