Direkte Demokratie als Korrektiv von Machtgelüsten einiger weniger

Direkte Demokratie als Korrektiv von Machtgelüsten einiger weniger

Tierseuchengesetz – Präventionsgesetz – Epidemiengesetz – Teile einer «hidden agenda»?

sl. Eines ist den drei Gesetzesvorlagen gemeinsam, sie haben alle eine staatspolitische Dimension, die in den Mainstream-Medien tunlichst verschwiegen wird: Sie schwächen die Kantonshoheit und statten den Bund in unstatthafter Art und Weise mit Zentralgewalt aus. Dies widerspricht der föderalistisch direktdemokratischen Staatsform der Schweiz in jeder Hinsicht. Der Bund darf nur dann eingreifen, wenn dies in der Bundesverfassung festgelegt ist. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip regeln die Gemeinden und Kantone anstehende Fragen selber und ziehen den Bund nur bei, wenn die Lösung eines Problems ihre Möglichkeiten übersteigt. Da der Bund durch alle drei Vorlagen zu einer Top-down-Strategie ermächtigt wird, gehören sie klar zurückgewiesen.
Zum Glück verfügen wir in der direkten Demokratie über die Möglichkeit, als Bürger gegen solche Angriffe auf unsere Freiheit das Referendum ergreifen zu können und dem Volk das letzte Wort zu erteilen. Dies haben im Falle des Tierseuchengesetzes und im Falle der radikalen Neufassung des Epidemiengesetzes im Humanbereich aufmerksame, verantwortungsbewusste Bürger getan. Das Referendum zum Tierseuchengesetz ist zustande gekommen, das Volk wird am 25. November darüber abstimmen. Diese Tatsache hat offensichtlich bewirkt, dass die Parlamentarier in der Folge das Präventionsgesetz für den Humanbereich genauer studiert und ihm in der Herbstsession eine definitive Absage erteilt haben. Um so erstaunlicher ist es, dass sie nicht dieselbe Aufmerksamkeit dem totalrevidierten Epidemiengesetz geschenkt haben, sonst hätten sie nämlich gemerkt, dass es in der Frage der Machtkonzentration beim Bund noch über die beiden anderen Gesetzesvorlagen hinausgeht. Auch hier ist jeder Bürger gefragt, dazu beizutragen, dass das Volk das letzte Wort zu dieser Vorlage hat. Das Referendum ist ergriffen, die Unterschriftensammlung ist in vollem Gange (Referendumsfrist 17. Januar 2013).
Wenn Bundesrat Johann Schneider-Ammann nun im Vorfeld der Abstimmung vom 25. November die Gegner des Tierseuchengesetzes als buntgemischte Gruppe aus Biobauern, Naturheilern und Impfgegnern abtut und mit Bedrohungszenarien auffährt, zeigt dies, wes Geistes Kind er ist. Er macht aber die Rechnung ohne den Wirt. Die Bürger haben nämlich den «Schweinegrippe-Super-Gau» nicht vergessen. Jeder weiss mittlerweile, dass die von Vertretern der Pharmaindustrie beratene WHO damals willkürlich die höchste Pandemiestufe ausgerufen hat und die Mainstream-Medien das Ihrige zur Panikmache beigetragen haben. Im Nachhinein, aus dem Paniknebel aufgetaucht, muss­te jeder feststellen, dass die Staatskassen geleert, diejenigen der Pharmaindustrie gefüllt waren und Millionen von Impfdosen und Medikamenten entsorgt werden mussten, da sie nicht gebraucht worden waren. Wenn nun das neue Tierseuchengesetz in Art. 53b den Bund ermächtigt, in Eigenregie, ohne Konsultation des Parlamentes und des Volkes, internationale Verträge abzuschliessen, die uns zwingen, fremdes Recht zu übernehmen, ohne dagegen Einsprache erheben zu können und gleichzeitig objektive Kriterien für die Definition von Seuchen oder die Notwendigkeit wissenschaftlicher Nachweise und unabhängiger Risikoanalysen im Gesetz nicht geregelt sind, ist höchste Vorsicht am Platz!
Auch im Falle des totalrevidierten Epidemiengesetzes («Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen») ist jeder gut beraten, das Gesetz genau zu lesen (www.admin.ch). Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird darin nämlich sage und schreibe nicht nur legislative, sondern auch exekutive und judikative Macht erteilt, die Kantone, die im Bereich Gesundheit und Bildung die Hoheit haben, würden zu Handlangern des BAG degradiert und müssten von oben verordnete «Präventionskampagnen» im Stil von «Melde dich beim Arzt, wenn dein Rüssel Schnupfen hat» durchführen, die Kinder mit «Sex-Koffern» belästigen und das zentrale Informationssystem mit intimsten Daten (Identität, Reisewege, Aufenthaltsorte, Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen, Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen, usw.) von Personen, die «krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig» sind, füttern. Damit nicht genug, diese Daten würden nicht nur im BAG gespeichert, sondern laut Art. 62 des Gesetzes sogar an ausländische Behörden weitergegeben. Aldous Huxleys «Brave New World» lässt grüssen!
Der in Zeit-Fragen Nr. 45 veröffentlichte Artikel von Marianne Wüthrich «Nein zur Neufassung des Epidemiengesetzes» liefert dazu zahlreiche weitere Beispiele aus dem Gesetzestext.
Das bisherige Epidemiengesetz und die fein abgestimmte Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und dem Bund im Austausch mit den Ländern dieser Welt ermöglichen es im Falle einer echten Epidemie adäquate Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Die geschilderten staatspolitischen Abläufe zeigen, wie wichtig direktdemokratische Instrumente wie das Referendum sind, um Machtgelüste einiger im Ausland angebundener Strategen in die Schranken zu weisen. Wir haben viel zu verlieren, wenn wir nicht jeden Versuch, das direktdemokratisch föderalistische System der Schweiz zu schwächen, deutlich zurückweisen. Es gilt, Propaganda und Panikmache zu durchschauen und sich mit klarem Verstand und Bürgersinn mit den obigen Vorlagen auseinanderzusetzen und dann in Kenntnis der Sache zu handeln.     •

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