IG Freiheit – Privatsphäre vor Staatseingriffen schützen

IG Freiheit – Privatsphäre vor Staatseingriffen schützen

Interview mit Gregor A. Rutz, Kantonsrat SVP Kanton Zürich, Vorstandsmitglied IG Freiheit

Zeit-Fragen: Aus welchem Grund wurde die IG Freiheit gegründet? Gab es einen speziellen Anlass dafür?

Gregor A. Rutz: 2005 wurde in der SBB ein generelles Rauchverbot eingeführt. Man wollte alle Züge rauchfrei machen. Damals gab ich der Zeitschrift Facts ein Interview. Ich ärgerte mich über das neue Verbot, weil ich es als intolerant empfand: Es muss ja kein Nichtraucher in ein Raucherabteil einsteigen – der grössere Teil des Zuges war schon immer rauchfrei. Auf dieses Interview gab es sehr viele Reaktionen. Zahlreiche Leser fanden, es gebe noch viele andere Beispiele für unnötige Verbote – hier sei Handlungsbedarf gegeben. So haben wir uns im Sommer 2006 zusammengetan: Unternehmer und Politiker aus den Kreisen von CVP, FDP und SVP. Wir schrieben uns den Kampf gegen die vielen kleinen Gesetze und Verbote, die das Leben der Bürger, aber auch des Gewerbes, immer schwerer machen, auf die Fahnen. Wir haben ganz bewusst diesen Fokus gewählt, weil wir das Gefühl hatten, die Parteien müssen sich um die grossen Dossiers kümmern, Sozial­politik, Verteidigungspolitik und Aussenpolitik. Die kleinen Dinge aber, die dem Gewerbler, dem Unternehmer oder dem einzelnen Bürger wehtun, gehen oft etwas vergessen. Das war die Grundlage für die IG Freiheit.
Gleichzeitig beschlossen wir: Um aufzuzeigen, wie viele unnötige Gesetze und absurde Vorschläge immer wieder lanciert werden, müssen wir jedes Jahr das dümmste Gesetz auszeichnen. Dafür verleihen wir einen Preis: den Rostigen Paragraphen.

Wer hat den Rostigen Paragraphen schon bekommen?

Thomas Zeltner, der damalige Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, hat den Rostigen Paragraphen 2008 erhalten, wegen der zunehmenden Präventionsaktivitäten des Bundes, welche wir bereits damals völlig übertrieben gefunden haben.

Sie hatten das Präventionsgesetz also schon von Anfang an im Visier?

Ja, schon bevor es überhaupt diskutiert worden ist, haben wir darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich durch den Staat viel zu viel gemacht wird.

In den Statuten der IG Freiheit steht im Zweckartikel, dass Sie den Freiheitsgedanken in der Schweiz stärken wollen, die Freiheitsrechte der Bürger. Wie machen Sie das konkret? Sie haben schon negative Beispiele genannt. Wie wirken Sie positiv in diese Richtung?

Die Freiheitsrechte sind eine Garantie für den Bürger, dass der Staat in einem bestimmten Bereich nicht interveniert. Das ist die ursprüngliche Idee der Freiheitsrechte: Jeder Bürger muss eine Privatsphäre haben, die geschützt ist – eine Sphäre, in die der Staat sich nicht einmischen darf.
Jedes neue Gesetz will nun einen bestimmten Bereich regeln. Wir haben es also mit einer Intervention des Staates im betreffenden Bereich zu tun. Deshalb ist es für die Verteidigung der Freiheit oftmals wichtig, dafür zu schauen, dass entsprechende Gesetze nicht beschlossen werden. Wir müssen nein sagen.
Es ist eine Unsitte, dass man heute immer öfter auf Grund von Einzelfällen gleich ein Gesetz machen will. Für Politiker ist das bequem: So können sie zeigen, dass sie etwas getan haben: Da ist etwas passiert, und ich habe etwas dagegen unternommen. Wir haben jetzt ein Gesetz … In den meisten Fällen löst dies das Problem natürlich nicht, sondern es entstehen neue Probleme. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Augen offen haben: Wo überall entstehen unnötige Gesetze – und wie können wir versuchen, diese möglichst abzublocken, um eben die Freiheit zu schützen. Das ist der positive Effekt.

Das heisst, Sie sind auch für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips?

Absolut. Das ist natürlich auch ein Teil der Freiheit, dass man möglichst viel in der Gemeinde entscheiden kann und im Kanton und nicht auf Bundesebene. Oder dass man gar nicht alles staatlich regeln muss, sondern private Lösungen suchen kann, wenn es irgendwie möglich ist.

Wie ist das Echo auf Ihre Initiative in Unternehmerkreisen? Haben Sie viele Beitritte?

Ja, sehr, wir haben viele Gewerbler und Unternehmer, die beitreten und die IG Freiheit auch mit Sponsorenbeiträgen unterstützen.

Wie viele Mitglieder haben Sie etwa?

Mittlerweile sind es rund 2000 Mitglieder; die Zahl steigt täglich.

Vor allem aus dem kleineren Gewerbe?

Das ist ganz unterschiedlich. Peter Spuhler, der Präsident der IG Freiheit, leitet ein grösseres Unternehmen, aber es sind auch kleinere dabei.

In Ihrer Medienmitteilung vom 27. September haben Sie geschrieben, Sie wollten die Aktivitäten des BAG unter die Lupe nehmen. Haben Sie schon Ideen, wie Sie das machen wollen?

Es ist bezeichnend: Die Aktivitäten der Präventionsstelle gibt es schon jahrelang. Wir haben immer gefunden, dass diese Massnahmen viel zu stark in die Freiheit der Leute eingreifen. Der Staat will quasi vorgeben, was man essen soll, was man trinken darf, ob man rauchen darf oder nicht, welches Mindest­alter für Solarien gilt – alles Mögliche will man durchreglementieren. Und das alles hat keine gesetzliche Grundlage. Dass man dafür so viel Geld ausgibt, ist an sich ein Skandal: Es sind Milliardenbeträge. Der Aktivismus des BAG greift massiv in die Freiheit des Bürgers ein, den Lebensalltag so zu gestalten, wie er will. Dann kam die Geschichte mit dem Präventionsgesetz: Man sagte, man wolle all diese Aktivitäten auf eine gesetzliche Grundlage stellen, damit die Sache ihre Ordnung habe. Wir fanden, dies sei der falsche Weg: Man sollte die entsprechenden Aktivitäten beenden, wenn es keine gesetzliche Grundlage hat.
Nun ist ja das Präventionsgesetz abgelehnt worden, das heisst, es gibt immer noch keine gesetzliche Grundlage. Und jetzt kommen die zuständigen Instanzen und sagen, sie bräuchten mehr Geld, denn ohne Gesetz sei es um so wichtiger, dass sie ihre Aufgabe erfüllen könnten. Das sind meines Erachtens Zustände wie in einer Bananenrepublik!
Deshalb müssen wir dem Bundesamt für Gesundheit auf die Finger schauen. Erstens macht das BAG Dinge, die es nicht tun dürfte: Die Verwaltung darf nicht einfach etwas machen, was sie gut findet, sondern sie muss das tun, wofür sie einen konkreten Auftrag des Gesetzgebers oder der Exekutive hat.
Schauen Sie auch auf die Debatte zum Alkoholgesetz: Das Verbot von Happy hours, etwas völlig Absurdes! Ein Verkaufsverbot an den Tankstellen, dass man nach neun Uhr abends keinen Alkohol mehr verkaufen darf. Man behauptet, dann gebe es kein Problem mehr mit den Jungen. Als wenn man nicht vor neun Uhr einkaufen könnte, wenn man Alkohol will … Staatliche Mindestpreise für Restaurants, die sie für alkoholische Getränke verlangen müssen, und so weiter. Vorschriften, dass neben dem günstigsten alkoholischen Getränk mindestens drei nichtalkoholische zu günstigeren Preisen angeboten werden müssen – hier würde man direkt auf die Speisekarte Einfluss nehmen.
Das sind Zustände, wo man sagen muss, das ist keine freie Demokratie, das ist reiner Staatsinterventionismus. Und da wollen wir den Riegel schieben.
Das Bundesamt für Gesundheit ist eine jener Abteilungen der Verwaltung, die am meisten Sachen macht, die es nicht tun sollte.

Und es hat auch sehr viele Angestellte, oder?

Ja, immer mehr, es wächst fortlaufend.

Meine letzte Frage: Was braucht Ihrer Meinung nach der Werkplatz Schweiz, um für die Zukunft gerüstet zu sein?

Ich glaube, der Schweiz geht es deshalb besser als anderen Ländern, weil wir stabile Rahmenbedingungen und eine hohe Rechtssicherheit haben. Wenn man in der Schweiz als Unternehmen tätig ist, weiss man: Wir haben eine Rechtsordnung, die gilt, und die Verwaltung arbeitet nach dieser Rechtsordnung und entscheidet sachlich und zuverlässig. Wir haben auch eine hohe politische Stabilität: Wir haben nicht morgen eine ganz andere Regierungsmehrheit. Das unterscheidet die Schweiz von den meisten anderen Ländern, die weniger stabil sind.
Dem müssen wir Sorge tragen, das ist das Geheimrezept der Schweiz. Wir sind im Moment in einer Phase, in der das Ganze ein wenig zu bröckeln anfängt. Denken Sie etwa ans Bankkundengeheimnis: Der Bundesrat macht Zugeständnis um Zugeständnis, und man ist allmählich gar nicht mehr sicher, was jetzt wirklich gilt. Hier müssen wir aufpassen: Stabile Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit sind von zentraler Bedeutung für das Investitionsklima. Jeder Investor überlegt sich: Wo kann ich sicher und nachhaltig Geld investieren? In unsicheren Rahmenbedingungen investiert man nicht.

Ihre Organisation wird sich also auch dafür einsetzen, dass der Bundesrat den Ansinnen aus dem Ausland nicht immer mehr nachgibt?

Die Rechtssicherheit ist ein wichtiger Faktor, dies gilt es zu verteidigen. Der andere Faktor ist, dass man intern nicht durch immer mehr Gesetze die Freiheit beeinträchtigt und letztlich auch die Rechtssicherheit gefährdet. Denn zur Rechtssicherheit gehört auch die Gewährleistung des Freiraums, damit eine Unternehmung tätig sein kann: die unternehmerische Freiheit oder auch die persönliche Freiheit als Bürger. Wenn das nicht mehr gegeben ist, dann wird es wirklich sehr schwierig, Leute dazu zu gewinnen, dass sie in der Schweiz tätig sind oder hier investieren. Die Stabilität ist das A und das O, und die wird gefährdet – einerseits, indem man aussenpolitisch immer mehr nachgibt, aber andererseits auch, indem man innenpolitisch mit dieser Paragraphenflut immer mehr Dinge durcheinanderbringt.

Herr Rutz, vielen Dank für das Gespräch.    •

IG Freiheit

Die IG Freiheit wurde im September 2006 von einer Gruppe von Unternehmern und Politikern gegründet. Sie ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Persönlichkeiten, die sich für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und gegen den Erlass unnötiger staatlicher Regulierungen einsetzt.
Statuten
I. Name, Sitz und Zweck des Vereins
Artikel 1
Unter dem Namen «IG Freiheit» besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Zürich. Der Verein zur Förderung der Freiheit (der «Verein») bezweckt die Stärkung des Freiheitsgedankens in der Schweiz und dessen Umsetzung in Gesetzgebung und -anwendung.

Quelle: <link http: www.freiheit-liberte.ch>www.freiheit-liberte.ch

Der «Rostige Paragraph» ging 2008 an Thomas Zeltner

Kein Applaus für die millionenschweren

Bevormundungskampagnen des BAG

Der «Rostige Paragraph» der IG Freiheit geht in diesem Jahr an Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Der Vorstand der überparteilichen Interessengemeinschaft hat den eidgenössischen Gesundheitsapostel für seine bevormundenden und millionenschweren Präventionskampagnen zum Preisträger bestimmt. Die IG Freiheit verleiht jährlich den «Rostigen Paragraphen». Mit diesem Preis werden Personen ins Rampenlicht gerückt, die besonders lautstark nach unsinnigen Regulierungen und Verboten rufen. Im Klartext: Wer die persönliche Freiheit torpediert, ist ein Kandidat oder eine Kandidatin für den «Rostigen Paragraphen».
    Seit ihrem Bestehen hat sich die überparteilich organisierte IG Freiheit häufig über das Bundesamt für Gesundheit geärgert. Die mit vielen Steuermillionen gefütterte Präventionsmaschinerie dieser eidgenössischen Amtsstelle ist kaum zu bremsen. Der Vorstand der IG Freiheit ist klar der Auffassung, dass BAG-Direktor Thomas Zeltner den Bogen überspannt hat. Deshalb wird er verdientermassen zum diesjährigen Preisträger des «Rostigen Paragraphen» gekürt.
    Zeltner ist bestrebt, möglichst alles von Staates wegen zu verbieten, was irgendwie ungesund sein könnte. Dass die in der Schweiz wohnhaften Menschen primär selber für ihre Gesundheit verantwortlich sind, hat der im Departement Couchepin tätige Chefbeamte offensichtlich längst vergessen. Das BAG hat innert kurzer Zeit ein «Nationales Programm Alkohol», ein «Nationales Programm Ernährung und Bewegung» sowie ein «Nationales Programm Tabak» lanciert.

Medienmitteilung der IG Freiheit vom 22.5.2008

Gentechnik am Glacestiel?

BAG erteilt Bewilligung an Volk und Parlament vorbei

Das Bundesamt für Gesundheit hat dem Unilever-Konzern eine Bewilligung für das Protein ISP erteilt. Deklariert werden muss dies auf dem Produkt nicht. Das Eis-strukturierende Protein ISP (engl. Ice structuring protein) wird von Unilever für die Produktion von Glace verwendet, vorwiegend für die auch in der Schweiz beliebten Sorten Solero und Twister. Das Protein wird mit Hilfe von gentechnisch veränderter Hefe hergestellt. Da im Protein keine Hefe mehr enthalten ist und das Protein als Verarbeitungshilfsstoff gilt, muss dies – wie bei allen Verarbeitungshilfsstoffen – auf dem Produkt nicht deklariert werden. Das Protein soll bei der Glaceherstellung dafür sorgen, dass das Produkt mit feinen Eiskristallen statt mit etwas gröberen gefriert.

(Quelle: Medienmitteilung Stiftung für Konsumentenschutz vom 25.10.2012)
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mw. Dies ist ein warnendes Beispiel für die Machtausübung, die sich ein blosses Bundesamt künftig ungebremst anmassen wird, wenn wir nicht rechtzeitig und deutlich den Riegel schieben. Mit dem Nein zum Präventionsgesetz hat der Ständerat in der Herbstsession den ersten Stopp gesetzt, mit dem derzeit laufenden Referendum zum Epidemiengesetz hat die Schweizer Bevölkerung eine weitere wichtige Gelegenheit, dem BAG zu zeigen, wer in unserem Land das Sagen hat.
Gegen Gentechnologie in Lebensmitteln hat der Souverän am 27. November 2005 deutlich Stellung bezogen: Mit 55,7% Ja gegen 44,3% Nein und mit den Standesstimmen sämtlicher Kantone haben die Schweizer Ja gesagt zur Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». Damit wurde in die schweizerische Bundesverfassung folgender Grundsatz eingefügt (Art. 197 Ziff. 2): «Die schweizerische Landwirtschaft bleibt für die Dauer von fünf Jahren nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung gentechnikfrei.» Nach Ablauf der fünf Jahre wurde das Moratorium durch den National- und Ständerat verlängert. Nächstes Jahr würde diese Frist auslaufen. Erfreulicherweise hat der Nationalrat am 26.9.2012 mit deutlicher Mehrheit  einer weiteren Verlängerung des Gentechmoratoriums bis Ende 2017 zugestimmt (112 Ja zu 62 Nein bei 4 Enthaltungen). Es ist anzunehmen, dass auch der Ständerat den klaren Volkswillen unterstützen wird.
Und da masst sich das BAG – eine blosse Verwaltungsabteilung – an, gegen den Willen von Volk und Ständen, von National- und Ständerat verfassungswidrige Entscheide zu treffen? So nicht!

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