Direkte Demokratie setzt hohes Mass an Integration voraus

Direkte Demokratie setzt hohes Mass an Integration voraus

Frühjahrssession: am Mittwoch, 13. März 2013, im Nationalrat

Zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Der Nationalrat wird als Erstrat die Detailberatung zum Bürgerrechtsgesetz führen. Wenn wir hier einige grundlegende Änderungen kritisch betrachten, geschieht dies allein aus dem Blickwinkel der hohen Anforderungen, welche unsere direktdemokratische und föderalistische Staatsstruktur mit dem damit verbundenen Milizsystem an ihre Bürger stellt. Es ist nichts als gut und recht, dass wir jede Ausländerin und jeden Ausländer – aus welchem Land, welcher Volksgruppe, welchem Glauben, welchem Kontinent sie auch immer kommen – gerne als Mitbürger aufnehmen, wenn sie sich in unserem Land gut eingelebt haben und sich der Einzigartigkeit unserer Staatsordnung, aber auch der Verantwortung bewusst sind, die wir als Schweizer für unsere Gemeinde, unseren Kanton und die Eidgenossenschaft tragen. Übrigens würde es auch dem einen oder anderen Zeitgenossen, der schon als Schweizer Bürger geboren wurde, nichts schaden, wenn er sich ab und zu auf diese Grundlagen besänne.

Zu meinem Freundeskreis gehören viele Ausländer, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Sie arbeiten hier, ihre Kinder gehen in der Wohngemeinde zur Schule, sie leben mit, versuchen Schweizerdeutsch zu lernen – was zugegebenermassen gar nicht so leicht ist – , sie interessieren sich für die Abstimmungsvorlagen und das politische System ihrer Gemeinde, des Kantons und des Bundes. Viele von ihnen machen in einem örtlichen Verein mit und nehmen auch ihren Platz als Milizler ein: beim Samariterverein, beim Zivilschutz, bei der Feuerwehr. Kurz gesagt: Sie tragen aktiv zu ihrer Integration bei. Je länger sie hier leben und je besser sie mit unserem Land vertraut sind, desto mehr werden sich die meisten bewusst, dass es einiges braucht, um eines Tages den Platz als Schweizer Bürger wirklich ausfüllen zu können.

Wie wird man Schweizer Bürger?

Im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Berufsschullehrerin habe ich auch zahlreiche Jugendliche aus den verschiedensten Ländern und Kontinenten kennengelernt. Die meisten von ihnen besassen bereits das Schweizer Bürgerrecht, wenn sie eine Berufslehre begannen, einige erwarben es während der Lehre. Sie hatten die ganze Volksschulzeit oder einen grossen Teil davon in der Schweiz verbracht, lernten dabei mehr oder weniger gut Schweizerdeutsch (je nach dem, ob sie auch in der Familie und in der Freizeit Gelegenheit dazu hatten) und lebten sich ein. Als Lehrlinge stellten sie ihren Mann oder ihre Frau, sie waren lernwillig und einsatzfreudig. Selbstverständlich nicht ganz alle – aber dies trifft auch für manche Jugendliche zu, die mit dem Schweizer Pass im Sack zur Welt gekommen sind. Meine Schüler lernten eher einfache Berufe, und viele – darunter auch einige gebürtige Schweizer – kannten die Schweizer Staatsstruktur nicht besonders gut und trauten sich nicht zu, sich vor einer Volksabstimmung kundig zu machen oder vor den Wahlen die Parteienlandschaft kennen und beurteilen zu lernen. Es gehörte zu meinen Aufgaben als allgemeinbildende Lehrerin, sie mit unserem Staatsaufbau und unserer Politik bekanntzumachen, mit ihnen die Abstimmungsunterlagen mit Pro- und Kontra-Argumenten zu lesen und zu verstehen, mit ihnen zusammen Nationalrats-Wahllisten auszufüllen und sie «gluschtig» zu machen, sich als aktive Bürger zu beteiligen. Irgendwann im Laufe ihrer Lehrzeit gab ich meinen Schülern den Auftrag, ihre Gemeindeverwaltung oder eine Einrichtung in ihrer Gemeinde zu besuchen und eine kleine Reportage darüber zu erstellen. Von der Einwohnerkontrolle über die Feuerwehr bis zur Kläranlage lernten die Verfasser und ihre Mitschüler auf diese Weise ihr Umfeld besser kennen. Besonders beliebt war ein Besuch bei der Polizei, aber auch Gemeindepräsidenten oder Gemeindeschreiber wurden interviewt. Am Ende ihrer Berufslehre erzählten einige meiner eingebürgerten Schüler stolz, dass sie anschliessend die Rekrutenschule besuchen würden. Oft habe ich erlebt, dass manch einer von ihnen das Schweizer-Sein mehr schätzen konnte als einige Mitschüler, für die es selbstverständlich war. Immer in Erinnerung bleibt mir der Jugendliche aus dem Kosovo, der sich am letzten Schultag bei mir für den Staatskundeunterricht bedankte und hinzufügte: Wenn ich in mein Land zurückgehe, erzähle ich meinen Landsleuten, wie eine Demokratie funktionieren kann.
Die beiden Schilderungen lassen erahnen, worauf es ankommt, wenn jemand Schweizer werden will. Auch in einem anderen Land als der Schweiz sollte man integriert sein, also vor allem die Sprache und die Lebensweise der Bewohner sowie das politische System gut kennen, um das Bürgerrecht zu erlangen.

Längere Aufenthaltsdauer unabdingbar

In der Schweiz jedoch hängt die Latte viel höher. Um in den kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten mitent­scheiden zu können, ist ein Hineinwachsen nötig, das nicht so schnell-schnell möglich ist. Dem Mitmenschen, der in unser Land gekommen ist und sich gerne einleben und am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen möchte, sollten wir die Zeit lassen, die dafür nötig ist.
Dieser Sachlage wird der Vorschlag des Bundesrates nicht gerecht: Artikel 9 Abs. 1 b des Entwurfes verlangt «einen Aufenthalt von insgesamt acht Jahren in der Schweiz […], wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs». Danach wäre es also möglich, dass der Einbürgerungswillige einmal einige Jahre hier und einige Jahre anderswo und zuletzt ein einziges Jährchen vor seinem Einbürgerungsgesuch in der Schweiz gelebt hätte. So geht es sicher nicht! Vielmehr muss ein längerer kontinuierlicher Aufenthalt vorausgesetzt werden.
Die Kommissionsmehrheit will immerhin zehn Jahre vorschreiben. Warum nicht bei den heute verlangten zwölf Jahren bleiben? Durch raschere Einbürgerung wird kein Mensch besser integriert, wie es einige Politiker behaupten. Zuerst die Integration, dann die Einbürgerung – das ist die realistische und sinnvolle Reihenfolge. Der Vorschlag einer Kommissionsminderheit, bei zwölf Jahren zu bleiben, «wovon drei Jahre unmittelbar vor Einreichung des Gesuches», ermöglicht sicher eine vertieftere Integration als der bundesrätliche Entwurf.
Andererseits würde ich aus meinen Erfahrungen mit einbürgerungswilligen ausländischen Berufsschülern Artikel 9 Absatz 2 stehen lassen: «Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer nach Absatz 1 Buchstabe b wird die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.» Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates will diese erleichterte Einbürgerung für Jugendliche streichen. Meine Überlegung dazu ist: Wer in der Schweiz zur Schule geht und/oder eine Lehre macht, integriert sich im Zusammensein mit Schweizer Kindern und Jugendlichen, durch den Schweizer Unterrichtsstoff und insbesondere den täglichen Gebrauch der deutschen Sprache sowie durch die Einführung ins Berufsleben im Lehrbetrieb in der Regel rascher und leichter als ein Erwachsener.

Wie misst man Integration?

Der Bundesrat schlägt folgende Integrationskriterien vor:

Art. 12 Integrationskriterien

1    Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere:
    a.    im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
    b.    in der Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
    c.    in der Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen; und
    d.    im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung.

Mit Recht stossen sich viele Nationalräte an der Minimalformulierung von Punkt c: Die «Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen», genügt sicher nicht, um die politischen und gesellschaftlichen Rechte und Pflichten des Schweizer Bürgers wahrzunehmen. Die Kommissionsmehrheit verlangt deshalb unter c. die «Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache gut zu verständigen». Noch weiter geht eine Kommissionsminderheit, die nicht nur Kenntnisse in einer der Landessprachen voraussetzt, sondern die «Fähigkeit, sich gut in der Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde in Wort und Schrift auszudrücken».
Dieses Anliegen ist sicher berechtigt, denn es stellt sich die Frage, ob zum Beispiel ein Deutscher sich in der Romandie einbürgern lassen kann, ohne französisch zu sprechen und zu schreiben – denn er kann sich in der «Landessprache» deutsch verständigen (dass er schweizerdeutsch schreibt, wird ja wohl keiner erwarten). Das Schweizer Bürgerrecht beinhaltet besonders auch das Bürgerrecht in der Gemeinde, in welcher der Gesuchsteller heimisch werden will. Also muss er sich doch wohl französisch ausdrücken können, wenn er Bürger von Vevey oder Delémont werden will.

Fazit

Der Schweizer Pass ist nicht nur ein Papier, das dem Inhaber das Reisen erleichtert und dank dessen er alle vier oder fünf Jahre eine Regierungspartei wählen darf. Mit dem Schweizer Bürgerrecht ist eine solche Fülle an politischen Rechten und Pflichten verbunden so viele Möglichkeiten der Teilhabe am direktdemokratischen und föderalistischen Gefüge, dass viele Menschen und Bürgergruppen in anderen Ländern gerne ein Stück des Schweizer Modells auf ihre eigene Weise umsetzen möchten. Machen wir den Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes nicht zu leicht – denn wir brauchen Bürger, die das Schweizer Modell von Grund auf kennen und erhalten wollen und die fähig sind, es den nächsten Generationen weiterzugeben.     •

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK