Und wenn heute die Finsternis kommt …

Und wenn heute die Finsternis kommt …

Wenn d’Angscht chunnt
Wenn d’Angscht chunnt
Und mi d’Sorge plooged, nächtelang.
Jo denn rüef i Gott zo der
und sueche dini Hand.

I ligge wach und denke,
wie s’Läbe schnell vergoht.
Ha s’Gfühl sig alles sinnlos,
dass mer de Schnuuf verschloht.
Mi plooget nünt als Sorge,
dä Cummer deckt mi zue.
I cha kei Hilf meh finde,
vor Angscht find i kei Rue.
Wenn d’Angscht chunnt
Und mi d’Sorge plooged, nächtelang.
Jo denn rüef i Gott zo der
und sueche dini Hand.

Sit menge Woche quält mi
E grossi Einsamkeit,
verschwunde isch s’Vertraue
und d’Liebi, wo mi trait.
I hoffe uf en Antwort,
uf Hilf i dere Not.
Gott, loh mi nöd verzwiifle,
nimm d’Angscht vor Schmerz und Tod.
Wenn d’Angscht chunnt
Und mi d’Sorge plooged, nächtelang.
Jo denn rüef i Gott zo der
und sueche dini Hand.

Doch zmittscht im grösste Chummer,
do fallt mer plötzlich ii,
dass du doch sit i läbe
all gsorget häsch för mii.
I denk wie gross dass s’Wunder
vom Sternehimmel isch,
dass du de Tier, de Pflanze,
üs Mensche s’Läbe gisch.
Wenn d’Angscht chunnt
Und mi d’Sorge plooged, nächtelang.
Jo denn rüef i Gott zo der
und sueche dini Hand.
Erster Teil des Psalms 77 von Peter Roth

Quelle: Din Atem trait min Gsang (Psalm 77). 4 Schöpfungspsalmen aus: CD Nr. PRM 44/7 von Peter Roth, Unterwasser.

«Luxemburg: Dieses fröhliche Weinbauernländchen bringt es heute auf eine finanzielle Wertschöpfung, die um das 21fache, 2100% über der realen Wirtschaft liegt. Man hat dort die Arbeit systematisch abgeschafft, es gibt eigentlich überhaupt nichts mehr, ausser Briefkastenfirmen für Banken. Diese Briefkastenfirmen erwirtschaften das höchste Pro-Kopfeinkommen, das wir derzeit in der ganzen EU haben, weit über dem deutschen.»
Vortrag von Prof. Dr. W. Hankel am 25. Mai 2013
Die «Neue Zürcher Zeitung» vom 11./12. Mai 2013 kurvt sybillinisch um das Problem herum. Wir bleiben dabei, es ist «rotes Geld».

Was einem in der Schweiz widerfahren kann

thk. Die Lenkerin (Name der Redaktion bekannt) eines Volvos stellt, während sie unterwegs ist, bei ihrem Auto ein bedrohliches, lautes, kratzendes Geräusch fest, vor allem bei Kurvenfahrten. Vernünftigerweise entscheidet sie sich,
keinen Meter weiterzufahren und sich an die Polizei zu wenden. Als sie dort anruft und ihre berechtigten Bedenken vorträgt und die Polizei um Hilfe bittet, wird ihr direkte Hilfe verweigert, und sie wird auf ihre Autogarage verwiesen, sie solle dort hinfahren. – Mit diesem Auto noch weiterfahren?
Wenn eine Person bei der Polizei anruft, weil an ihrem Auto Schwerwiegendes nicht in Ordnung ist und sie Panik hat, verweist man sie auf ihre Volvo-Garage. Sollte sie also mit diesem Auto noch weiterfahren? Das wäre der Verweis in den Tod.
In Deutschland sieht das zum Beispiel so aus:

 

Heimtückisches Komplott: Mord an Pferdewirtin wird vor Gericht verhandelt

von Kerstin Gehrke

Liebe, Habgier und ein Killer: Neun Monate nach dem Mord an der Pferdewirtin Christin R. in Lübars kommen ihr Ex-Freund Robin H., seine Mutter und drei mutmass­liche Komplizen vor Gericht.
Für die junge Frau war es die grosse Liebe. Sie glaubte an eine gemeinsame Zukunft mit dem Mann, mit dem sie die Leidenschaft für Pferde teilte. Doch Christin R. wurde Opfer einer perfide geplanten Tötung. Ein Komplott, das Menschen geschmiedet haben sollen, denen sie vertraute: Robin H., ein 24jähriger Springreiter, und dessen Mutter. Neun Monate nach dem Mord an der 21jährigen Pferdewirtin, deren Leben mit mehr als 2,4  Millionen Euro versichert war, stehen sie und drei mutmassliche Komplizen ab Donnerstag vor Gericht.
Christin R. hatte den Ermittlungen zufolge zwei Mordanschläge überlebt, als sie in der Nacht zum 21. Juni auf dem Parkplatz gegenüber dem Freibad in Lübars in eine Falle gelockt wurde. Robin H. habe um das Treffen gebeten. Man trank noch Sekt. Plötzlich aber sei mit Steven A. (22) der mutmassliche Killer, der den Auftrag für 500 Euro angenommen habe, aus dem Gebüsch gesprungen. Christin R. wehrte sich. Sie hatte keine Chance. Steven A. soll sie mit einem Seil erdrosselt haben.
Es geht nun um heimtückischen Mord aus Habgier und zwei Mordversuche in wechselnder Beteiligung. Mutter und Sohn verfolgten laut Anklage ihren schrecklichen Plan kaltblütig und über Monate hinweg. Sie wollten sich, so ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, ihren Lebenstraum erfüllen: Einen eigenen Pferdehof. Als Christin R. noch mit ihnen unter einem Dach lebte, seien acht Lebensversicherungen abgeschlossen worden – im Namen von Christin R. und Robin H. als Begünstigten. Höchstens zwei der Verträge soll sie selbst unterschrieben haben.
Der grausige Krimi nahm einen langen Anlauf. Die junge Frau aus Lübars war Auszubildende auf einem Pferdehof in Brandenburg, als im März 2011 Robin H. und die 56jährige Cornelia H. dort erschienen. Doch sie konnten die Pacht nicht zahlen. Beide versuchten es danach mit einem Pferdehof im havelländischen Friesack. Im Oktober 2011 kam Christin R. nach. Sie und Robin H. waren bereits ein Paar. Doch auch in Friesack kamen Mutter und Sohn nicht mit den Finanzen klar. 245 000 Euro Schulden häuften sich an. Da sollen sie Christin R.s Leben versichert und auf Mord gesetzt haben.
Der erste Anschlag im April 2012. Cornelia H. als Schwiegermutter in spe stach Christin R. in der Küche ein Messer in den Rücken. Danach tat sie so, als wäre sie verwirrt. Der zweite Versuch im Mai mit Gift im Sekt. Diesmal wurde Tanja L. (27), die neue Freundin von Robin H., tätig. So gestand sie bei der Polizei. Schliesslich habe sie über ihren Bruder (24) Steven A. als Killer besorgt. «Scheisse, die hat mich gekratzt, jetzt haben sie meine DNA», habe er auf dem Parkplatz zu ihr und H. gesagt. Der vorbestrafte Mann aus Dortmund aber bestritt den Angriff und behauptete: «Robin hat es gemacht.»     •

Quelle: <link http: www.tagesspiegel.de berlin heimtueckisches-komplott-mord-an-pferdewirtin-wird-vor-gericht-verhandelt external-link-new-window>www.tagesspiegel.de/berlin/heimtueckisches-komplott-mord-an-pferdewirtin-wird-vor-gericht-verhandelt /7958004.html vom 20.4.2013

Manipulierte Verkehrsunfälle

Milliardenbeträge, die irgendwo gelagert werden müssen

thk. Ein Polizist hat in seiner Diplomarbeit für den Polizist II über folgende Straftaten geschrieben: Sehr viele Autounfälle im Strassenverkehr ereignen sich, auf die nicht die juristische Definition eines Unfalls als ein «plötzlich ungewollt eintretendes Ereignis» zutrifft. Versicherungen gehen davon aus, dass nahezu jeder achte Verkehrsunfall manipuliert ist. Bei insgesamt 77'000 Unfällen im Jahre 2009 in der Schweiz liegt die Zahl der manipulierten Verkehrsunfälle bei ungefähr 10'000. Das sind rechte Summen, die durch Betrug zulasten der Versicherungen gehen und im End­effekt den Versicherten aufgebürdet werden müssen. In Deutschland sind es zwischen 4 und 5 Mia. Euro jährlich, in den USA gehen die Versicherungen von 80 Mia. aus; in der Schweiz sind es nach Schätzungen der diversen Versicherungsverbände etwa 1 Mia. Franken. Wenn man noch andere industrialisierte Länder hinzunimmt, werden so jährlich über 100 Mia. Schweizer Franken nur allein durch Versicherungsbetrug im Strassenverkehr generiert. Geld, das man irgendwo unterbringen muss, ohne dass die illegalen Machenschaften auffliegen.
Auf Grund der polizeilichen Ermittlungstätigkeiten ordnet man die Unfälle sechs verschiedenen Kategorien zu. Je nach Anlage des Ereignisses sind alle Unfallbeteiligten in den Betrug involviert. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Fehlverhalten eines unbekannten Verkehrsteilnehmers auszunutzen und so den Unfall zu provozieren. In allen Fällen muss die Versicherung bezahlen, wenn die Manipulation bei der Ermittlungstätigkeit nicht erkannt wird, was nach Aussagen von Polizei- und Versicherungsexperten äusserst schwierig ist. Da solche Unfälle oft auch von Banden organisiert und durchgeführt werden, können, wenn ein Fall auffliegt, häufig Rückschlüsse auf andere Fälle gezogen und die Täter im nachhinein überführt werden. Kommissar Zufall spielt hier keine unbedeutende Rolle.     •

Der «abgesprochene Verkehrsunfall»

«Dies ist die klassische Art des Versiche­r­ungsbetrugs. Zwei oder mehr Personen verabreden sich, um gemeinsam Fahrzeuge zu beschädigen. Diese Tätigkeit wird in den meisten Fällen an der angegebenen Unfallstelle durchgeführt. Um eine bessere Nachweismöglichkeit zu haben, wird anschliessend die Polizei hinzugezogen. Dabei wird dann den Beamten eine völlig eindeutige Unfallschilderung vorgetragen, damit keine ausführliche Spurensicherung erfolgt.»1
Ein konkretes Beispiel dafür ist der «Rechtsvortritt und Kreiselverkehr».
Dabei wird bewusst eine Örtlichkeit gesucht, bei welcher die Vortrittsregelung eindeutig klar ist. Beliebt sind dabei Kreuzungen mit Rechtsvortritten oder der bekannte Kreiselverkehr. Nachdem zwei Unfallakteure den «Tatort» gefunden haben, wird abgesprochen, wie der Unfall auszusehen hat. Danach werden einige Probefahrten gemacht, um die genaue Kollisionsposition zu finden. In der Folge wird das eine Fahrzeug positioniert bzw. abgestellt, worauf der Vortrittsberechtigte mit seinem Auto in aller Ruhe in das Fahrzeug hineinfährt. Nach Begutachtung des Schadens wird die Poli­zei zur Unfallaufnahme gerufen, um so einen Persilschein für die Versicherungen zu erhalten. Wird bei der Begutachtung des Schadens durch die Akteure ein zu geringer Schaden festgestellt, wird vor dem Herbeirufen der Polizei ein weiteres Mal gegen das Fahrzeug gefahren.
Auch der Kreiselverkehr eignet sich besonders gut für diese Masche. Da das in den Kreisel hineinfahrende Fahrzeug nicht vortrittsberechtigt ist, kann das andere Fahrzeug in aller Ruhe im Kreisel positioniert werden und daraufhin gegen dieses gefahren werden.

1    Weber, Michael. Die Aufklärung des Kfz-Versicherungsbetrugs, S. 7; vgl. König, Ralf, Manipulierte Verkehrsunfälle, S. 43–44

Quelle: Urs Elsener, Diplomarbeit «Manipulierte Verkehrsunfälle», Zürich 2010, S. 15

Der «provozierte Verkehrsunfall»

«Bei einem provozierten Verkehrsunfall wird das Fehlverhalten eines anderen ausgenutzt oder sogar herbeigeführt, um einen Zusammenstoss zu provozieren. Die Täter nutzen die ihnen bekannten Besonderheiten der Verkehrsführungen aus, um bei Einbeziehung der zu erwartenden Fahrfehler anderer geschickt eine Unfallsituation zu erzwingen. Dabei wird sehr genau darauf geachtet, dass sich anschliessend eine Unfallszene ergibt, die eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ermöglicht. Häufig wird hierzu noch ein Beifahrer als Unfallzeuge mitgenommen.»1
Das konkrete Beispiel «Fahrstreifenwechsel» sieht wie folgt aus:
Dabei suggeriert der Täter dem späteren Opfer seine gute Absicht. Dies, indem er beim Opfer durch Abwarten oder sogar durch eine aktive Handbewegung einen Fahrstreifenwechsel zulässt. Setzt dann das Opfer zum Fahrstreifenwechsel an, beschleunigt der Täter sein Fahrzeug, worauf es unweigerlich zum Zusammenstoss kommt. Auch für den Kreisverkehr eignet sich diese Variante ausgezeichnet. Vor allem während der Stosszeiten gibt es immer wieder Fahrzeuglenker, die einfach in den Kreisel hineinfahren und auf die Rücksicht der anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen. Hier müssen die Täter nur ungebremst weiterfahren und schon erreichen sie das gewünschte Ereignis.

1    Weber, Michael. Die Aufklärung des Kfz-Versicherungsbetrugs, S. 7; vgl. König, Ralf, Manipulierte Verkehrsunfälle, S. 50

Quelle: Urs Elsener, Diplomarbeit «Manipulierte Verkehrsunfälle», Zürich 2010, S. 18

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