Wir Schweizer brauchen keine weiteren Abkommen mit der EU – schon gar nicht zu diesem Preis

Wir Schweizer brauchen keine weiteren Abkommen mit der EU – schon gar nicht zu diesem Preis

mw. «Ohne institutionellen Überbau werden sich erstens keine neuen Marktzugangsabkommen mit der EU mehr abschliessen lassen.»
Dazu ist festzuhalten: Ob das Schweizer Volk überhaupt weitere Abkommen mit der EU will und braucht, ist sehr fraglich. Nach den bisherigen Erfahrungen (Zuwanderungs- und Lastwagenlawine, Bildungssegnungen wie Pisa und Bologna, sogenannt freier Flugverkehr mit immer mehr Einschränkungen von seiten unseres nördlichen Nachbarn, ständige Pressionen auf den Schweizer Finanzplatz trotz sehr grosszügigem Zinsbesteuerungsabkommen usw.) ist es nicht die Schweiz, welche die grossen Vorteile aus den bisherigen Verträgen zieht. Die Interessen globaler Konzerne decken sich nicht mit den Interessen der Schweiz.
Von den Abkommen, die der Bundesrat zu einem Paket Bilaterale III schnüren will, seien hier einige der am schwersten wiegenden herausgegriffen:
Energieabkommen: Am allerdringendlichsten ist gemäss Bundesrat bzw. gemäss den internationalen Energiekonzernen der grenzenlose liberalisierte Stromverkehr, auf dass die Schweiz laut Tagespresse «ihre Rolle als Stromdrehscheibe Europas festigen» könnte («Neue Zürcher Zeitung» vom 27.6.13).
Nein danke, wir behalten unser Wasserschloss und die zahlreichen Kraftwerke in den Alpen und an den Flüssen lieber in den Händen von Gemeinden und Kantonen. Stromkonzerne wie Axpo oder BKW würden besser daran tun, sich an die Worte des grossen Schweizers Niklaus von Flüe zu erinnern: «Machet den zun nit zu wit!» (Macht den Zaun nicht zu weit!).
Ausweitung des Zinsbesteuerungsabkommens: Über dieses Abkommen liefert die Schweiz heute schon einseitig grosse Summen in EU-Steuerkassen ab. Mit Sicherheit wäre die Ausweitung dieser Zahlungen nicht zu unserem Vorteil.
GSVP-Rahmenabkommen: In der Medienerklärung des Bundesrates vom 26. Juni ist es wohl «versehentlich vergessen» worden? In den «Speaking Points» erwähnt Bundesrat Burkhalter das Abkommen so nebenbei in einer Klammer-Aufzählung. In Wirklichkeit handelt es sich um die engere Einbindung der Schweiz in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP), genauer: um das Mitmarschieren von Schweizer Truppen in militärischen Auslandeinsätzen der EU unter EU-Kommando. Der Bundesrat beklagt, dass bei den bisherigen GSVP-Einsätzen (Bosnien-Herzegowina und Kosovo) «die Bedingungen der Schweizer Teilnahme […] in Ad-hoc-Vereinbarungen geregelt» werden mussten. […] In einem GSVP-Rahmenabkommen könnten die allgemeinen Modalitäten dieser Zusammenarbeit – wie Status des Schweizer Personals, finanzielle Beteiligung und Umgang mit klassifizierten Informationen – für künftige Missionen vertraglich festgelegt werden. Dies würde den administrativen Aufwand erleichtern.»
Administrativer Aufwand hin oder her: Wir Schweizer liefern keine Söldnertruppen für die EU. Und ein Rahmenabkommen, das solche Einsätze «erleichtern» würde, brauchen wir erst recht nicht. Das hat der Nationalrat schon beim geplanten Piratenbekämpfungs-Einsatz vor Somalia (EU-Mission Atalanta) klargemacht: Am 24. September 2009 lehnte er den Einsatz von Schweizer Truppen unter fremdem Kommando mit 102 zu 81 Stimmen deutlich ab. Das GSVP-Rahmenabkommen hatte übrigens Bundesrätin Micheline Calmy-Rey schon damals im Köcher; nach der Ablehnung von Atalanta verschwand es sang- und klanglos in der Schublade. Versucht Didier Burkhalter heute, das Söldnerabkommen möglichst unauffällig in einem Gesamtpaket zu verstauen, in der Hoffnung, dass es in der Menge weniger bemerkt wird? Weit gefehlt, Herr Bundesrat, wir Bürger bemerken es sehr wohl und nehmen Sie in die Pflicht.
Kohäsionsbeitrag: Und’s Tüpfli ufs i: Als Belohnung dafür, dass sich die Schweiz fremdem Recht und fremden Richtern unterziehen will und dass sie Abkommen abschliessen darf, die hauptsächlich der EU Vorteile bringen, soll sie ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden: Der Bundesrat erwägt eine Neuauflage der Erweiterungsbeiträge für die 12 jüngsten EU-Staaten. Ausserdem hat die EU bereits ihre Forderungen für das neue Mitgliedland Kroatien kundgetan.
In der Presse werden diese Zahlungen als «Schmiermittel für die Verhandlungen» bezeichnet («Neue Zürcher Zeitung» vom 27.6.13). Wo sie Recht hat, hat sie Recht. Allerdings gibt es sonst kaum irgendwo auf der Welt jemanden, der schmiert, ohne etwas dafür zu kriegen. Und dies wohlgemerkt mit unseren Steuergeldern.
Pacta sunt servanda – der Bundesrat
hat einzufordern, dass die EU die
völkerrechtlichen Prinzipien einhält
Einer der unabdingbaren Grundsätze des Völkerrechts ist die Pflicht jedes Staates, seine Verträge mit anderen Staaten einzuhalten (pacta sunt servanda). Dass die EU (so wie ihr Vorbild in Übersee) sich um ihre vertraglich eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz foutiert und laufend neue Forderungen stellt, die keinerlei Rechtsgrundlagen in den bestehenden Verträgen haben, ist nachgerade bekannt. Zu unserem Erstaunen teilt uns Bundesrat Burkhalter in der Medienmitteilung vom 26. Juni 2013 dieses vertragswidrige Verhalten der EU in einer Art und Weise mit, als ob es rechtens wäre: «Zweitens, und noch viel gravierender, werden auch die Rechtsgrundlagen der bestehenden Abkommen erodieren, was den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage stellen wird.»
Die Rechtsgrundlagen der bestehenden Abkommen, also vor allem der Bilateralen I und II stehen in den Vertragstexten, Herr Bundesrat. Ohne Zustimmung der Schweiz wird daran kein Iota geändert, ob das EU-Recht nun erodiert oder nicht.
Im Klartext meint Burkhalters Bemerkung: Ob die Schweiz neue Verträge mit der EU abschliessen will oder nicht, werden wir auf jeden Fall gezwungen sein, künftiges EU-Recht zu übernehmen und uns der Rechtsprechung des EuGH zu unterwerfen, auch in bezug auf die heute bestehenden bilateralen Abkommen.
Noch einmal: Müssen wir den Bundesrat daran erinnern, dass er der Schweiz und dem Schweizer Volk zu dienen hat, nicht einer fremden Grossmacht?    •

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