Auszüge aus der Ratsdebatte zur Familieninitiative

Auszüge aus der Ratsdebatte zur Familieninitiative

Sylvia Flückiger-Bäni, (SVP AG)
Die Familie ist die Grundlage unserer Gemeinschaft. Eltern und Kinder verdienen den besonderen Schutz und die Anerkennung des Staates und der Gesellschaft. Elternpaare oder Alleinerziehende tragen die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder und sorgen für Geborgenheit und Zuwendung. Dabei lernt das Kind, wie man sich hilft und wie man gegenseitig Rücksicht nimmt, und es erwirbt die Fähigkeit, Konflikte auszutragen. Es findet Geborgenheit, Sicherheit, Liebe und Glück zuallererst und vor allem in den ersten Lebensjahren bei den Eltern und in der Familie.
Für die SVP ist und bleibt die Erziehung der Kinder primär eine Aufgabe der Eltern. Alle Eltern sind frei, ihre Familienform zu wählen; die Rollenteilung ist ein freier individueller Entscheid. Die Eltern tragen aber auch die Verantwortung für die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass die gesellschaftliche Entwicklung nicht dahin gehen darf, dass die Verantwortung für die Erziehung und Kinderbetreuung mehr und mehr dem Staat zugewiesen wird und so hohe Kosten entstehen, die gedeckt werden müssen. (…) die Mutter ist kein Auslaufmodell, sie kann durch nichts ersetzt werden – der Vater auch nicht, die Familie ebenso wenig.
Eine Familie ist etwas ganz Besonderes, Einmaliges und Schönes; sie muss geschützt werden. Das darf ob der materiellen Diskussion, die wir heute führen, nicht vergessen werden.
(…) Übrigens haben die Kantone Wallis und Zug ja bereits aufgezeigt, dass es funktioniert. Die Familien-Initiative überlässt es den Kantonen, ob sie überhaupt einen Steuerabzug gewähren wollen und, wenn ja, wie hoch dieser sein soll; er muss einfach für beide Modelle genau gleich hoch sein.
Die einzige Bedingung der Familien-Initiative der SVP lautet: Wenn Fremdbetreuungsabzüge gewährt werden, müssen genau gleich hohe Abzüge auch jenen Familien ermöglicht werden, die ihre Kinder selber betreuen – unabhängig davon, wie sie die Betreuung organisieren.
Setzen wir heute ein wichtiges Zeichen für unsere Familien, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selber zu betreuen! Die Familien leisten damit für Staat und Gesellschaft eine Arbeit von unschätzbarem Wert.

Christophe Darbellay, (CVP VS)
Für meine Fraktion ist das Wohl der Familien und des Mittelstandes seit Jahrzehnten der wichtigste Punkt ihres politischen Engagements. Ohne Familien, ohne Mittelstand wäre die Schweiz niemals das geworden, was sie heute ist, eine Erfolgsgeschichte. (…) Wir stellen ins Zentrum unserer Betrachtungen die Wahlfreiheit jeder Familie: Es ist nicht Sache des Staates sich in die Organisation der Familie einzumischen. Die Erziehung, die Organisation sind die Angelegenheit der Familie und von niemandem sonst. (…) Die Familie ist und bleibt das Fundament unserer Gesellschaft. Die Bedeutung der Erziehungsarbeit und der Betreuung, die durch die Familien geleistet wird, muss viel besser anerkannt werden durch die Gesellschaft. Die Beziehungen zwischen den Generationen sind ein sehr kostbarer Faktor des Wohlstandes, der Wohlfahrt und des sozialen Zusammenhalts. Die Volksinitiative, die uns vorgelegt wird, sieht vor, dass die Paare, welche ihre Kinder selbst betreuen, nicht bestraft werden. Diese Idee wurde von der SVP wieder aufgegriffen, wurde aber ursprünglich durch meine Partei, die CVP, in den Kantonen Zug, Luzern und Wallis realisiert. Die Mehrheit unserer Fraktion empfiehlt, diese Initiative anzunehmen, die zum Ziel hat, den wichtigen Beitrag insbesondere der Frauen bei der Erziehung ihrer Kinder im Elternhaus zu würdigen. Nach dem Abzug für die externen Betreuungskosten scheint es uns wichtig zu sein, das Gleichgewicht und die Gerechtigkeit gegenüber der traditionellen Familie wiederherzustellen. In diesem Sinn unterstützen wir diese Initiative.
(Übersetzung ZeitFragen)

Albert Vitali, (FDP LU)
Der Eigenbetreuungsabzug ist für mich aus verschiedenen Gründen ebenso gerechtfertigt wie der Fremdbetreuungsabzug. Einerseits geht es ja darum, auch die sogenannt traditionellen Familien zu entlasten. Diese Familien haben zwar keine Kosten für die Fremdbetreuung, sie verfügen dafür aber auch über kein zweites Einkommen und nehmen somit bewusst einen Erwerbsausfall in Kauf.
In den Kantonen Zug, Wallis und Luzern gibt es einen Eigenbetreuungsabzug. Für eine solche Lösung habe ich mich bereits im Luzerner Kantonsrat eingesetzt. Wir haben im Kanton Luzern einen sehr guten Kompromiss gefunden: Unser Kanton gewährt seit dem Jahre 2011 einen Eigenbetreuungsabzug von rund einem Drittel des Fremdbetreuungsabzuges. (...) Wir müssen auch ein Zeichen für die traditionellen Familien setzen. Darum scheint mir, dass ein gemässigter Eigenbetreuungsabzug von rund einem Drittel oder z. B. von 3000 Franken pro Kind genauso gerechtfertigt ist wie der heutige Fremdbetreuungsabzug von 10 100 Franken pro Kind. Warum?
1. Es gibt viele Familien, die ihre Kinder privat fremdbetreuen lassen und auch Kosten und Aufwendungen haben.
2. Viele Elternteile arbeiten am Wochenende oder abends und organisieren die Betreuung untereinander.
(...) Auch ich möchte gerne die traditionellen Familien unterstützen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich gerne einen Gegenvorschlag gehabt hätte, stelle aber heute hier im Nationalrat keinen Antrag.

Thomas de Courten, (SVP BL)
Unter den Titeln von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern wir die familienexterne Kinderbetreuung und die Berufstätigkeit der Eltern schon jetzt auf alle mögliche Arten und Weisen. In unseren Sozialhilfesystemen decken wir gleichzeitig alle erdenklichen Risiken für Kinder von Alleinerziehenden bereits ab. Hinsichtlich politischer Anerkennung und Förderung bleiben aber all jene auf der Strecke, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, dank des traditionellen Familienmodells für ihre Kinder da sind, sich um sie kümmern, ihnen Nestwärme, Schutz, Förderung, Unterstützung, Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Diese Erziehungsarbeit der Eltern findet in der Politik – das ist meines Erachtens das Stossendste an der ganzen Entwicklung – überhaupt keine Wertschätzung mehr. Im Gegenteil: Der Verweis auf Familienarbeit im besten Sinne wird mit veralteten Hausfrauenklischees oder «Zurück an den Herd»-Rhetorik geradezu verspottet. Politisch wird je länger, je mehr alles getan, damit Eltern nicht nur berufstätig sein können, sondern es gefälligst auch sein müssen – womit sie dann auch auf ihrem Einkommen Steuern zu zahlen haben.

This Jenny, (SVP GL)
Ich muss Ihnen zugestehen, ich bin für Kinderkrippen, den Bedarf kann man heute nicht mehr wegdiskutieren. Ich plane eine Überbauung, und da realisiere ich fünfzig Kinderkrippenplätze, weil das ein Muss ist. Es ist ja heute nicht eine Frage des Wollens oder Nichtwollens. Die meisten Familien müssen heute doppelt arbeiten, doppelt verdienen, damit sie das Leben in dieser teuren Schweiz wirklich erträglich gestalten können.
Jetzt geht es darum, ob man jene, die eine andere Form wählen, auch entlasten soll. Ich meine, das wäre notwendig und wäre ein Akt der Gerechtigkeit. Hier nun aus finanzieller Perspektive gleich den Untergang des Staates heraufzubeschwören, ist wirklich fehl am Platz.

Evelyne Widmer-Schlumpf, Bundesrätin
Es ist wichtig, (…) dass man die Wertschätzung für die Eigenbetreuung hochhält, dass man das wirklich auch ernst nimmt. Ich darf das wahrscheinlich sagen, habe ich doch selbst drei Kinder betreut, bis sie das schulpflichtige Alter erreichten; ich weiss, was das heisst. Deshalb stört es mich auch, wenn ich höre, dass es notwendig sei, dass Frauen, die in Gymnasien ausgebildet werden, auch arbeiten. Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Frauen, die zu Hause sind und Kinder betreuen und alles wirklich selber erledigen, die arbeiten auch. Das ist Schwerarbeit, die sie machen – einfach, damit das hier auch gesagt ist.

Stefan Engler, (CVP GR)
Ich weiss auch, dass viele Familien in unserem Land auf ein zweites Einkommen angewiesen sind. Selbst wenn sich diese Mütter ausschliesslich der Familienarbeit widmen möchten, haben sie keine andere Wahl, als einem Erwerb nachzugehen. Zudem kann die vermehrte Unsicherheit am Arbeitsmarkt Familien dazu bewegen, sich ein zweites finanzielles Standbein aufzubauen. Daneben gibt es aber nach wie vor in diesem Land sehr viele Familien, sehr viele Eltern, Frauen wie Männer, die während der Zeit, in der die Kinder noch klein sind, bewusst keine Erwerbstätigkeit ausüben möchten und auch die traditionelle Rollenteilung nicht als nachteilig erfahren.    

Quelle: <link http: www.admin.ch>www.admin.ch  <link http: www.parlament.ch d dokumentation dossiers familien seiten default.aspx>www.parlament.ch/d/dokumentation/dossiers/familien/Seiten/default.aspx

Eidgenössische Volksinitiative‚ Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

«Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)
4Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.»

Dies, nachdem am 1. Januar 2011 im Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2 bis) ein Abzug der Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern eingeführt wurde, womit die nachgewiesenen Kosten für Fremdbetreuung, höchstens jedoch 10 100 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung der Kantone wurden diese verpflichtet, den entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht zu verankern. Dessen Höhe bzw. Obergrenze können sie frei festlegen.
Die Kantone Zug, Luzern und Wallis kennen bereits einen Abzug für die Eigenbetreuung:

  • Im Kanton Zug können für jedes Kind unter 15 Jahren maximal 6000 Franken für nachgewiesene Fremdbetreuungskosten oder 6000 Franken für die Eigenbetreuung abgezogen werden. Die Abzüge sind nicht kumulierbar, liegt der Fremdbetreuungsabzug jedoch unter 6000 Franken, kann statt dessen der Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden.
  • Im Kanton Luzern können für jedes Kind unter 15 Jahren maximal 4700 Franken für effektiv angefallene Fremdbetreuungskosten und zusätzlich 2000 Franken Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden. Damit beläuft sich der maximale Abzug bei Kinderbetreuung auf insgesamt 6700 Franken.
  • Im Kanton Wallis können für jedes Kind bis zu dessen 14. Geburtstag 3000 Franken für Eigenbetreuung oder die Kosten der Fremdbetreuung bis zur Höhe von ebenfalls 3000 Franken abgezogen werden. Der Eigenbetreuungsabzug ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass die Erwerbstätigkeit Alleinerziehender 75%, jene Verheirateter 150% nicht übersteigt.

Laut Seco (vgl. Botschaft des Bundesrates S. 7219) kann eine vollzeitliche Betreuung in einer Kinderkrippe ohne Subventionen bis zu 2000 Franken kosten. Die durchschnittlichen Kosten familienergänzender Kinderbetreuung betrugen laut Bundesamt im Jahr 2008 400–500 Franken im Monat.

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