Rechte der Privat-/Kleinaktionäre stärken

Rechte der Privat-/Kleinaktionäre stärken

«Ein breit abgestützter, den Bundesrat verpflichtender parlamentarischer Vorstoss wäre rasch einzureichen»

Interview mit alt Bundesverwaltungsrichter Hans-Jacob Heitz, Advokat und Mediator

thk. Am nächsten Wochenende stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die sogenannte Abzocker-Initiative (Minder-Initiative) ab. Bei Annahme der Initiative müssen unter anderem die hohen Bonizahlungen und übertriebene Abgangsentschädigungen für scheidende Manager und Verwaltungsräte der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Damit soll der schändlichen Entwicklung der letzten 20 Jahre ein Riegel geschoben werden.
Ebenfalls ein unermüdlicher Kämpfer für die Stärkung der Aktionärsrechte ist der ehemalige Bundesverwaltungsrichter und heutige Advokat Hans-Jacob Heitz. Er war es auch, der eine Strafanzeige gegen Daniel Vasella – abtretenden Chef der Novartis AG –, die Mitglieder des Vergütungsausschusses und Novartis International wegen «ungetreuer Geschäftbesorgung, unwahren Angaben in kaufmännischem Gewerbe» und «evtl. vorwirkend wegen Verbot für Abgangsentschädigung (Minder-Initiative)» eingereicht und damit vielen Menschen aus der Seele gesprochen hat. Im folgenden Interview legt er verschiedene rechtliche Punkte dar, die nach Annahme der Minder-Initiative als nächster Schritt dringend im Aktienrecht geändert werden müssten. Hier sind die eidgenössischen Parlamente in der Pflicht, eine sinnvolle Aktienrechtsrevision durchzuführen. Auch erklärt er, was ihn bewogen hat, die erwähnte Strafanzeige einzureichen.

Zeit-Fragen: Wie erklären sich trotz Entrüstungssturm die klaren Abstimmungsresultate an der Novartis Generalversammlung zugunsten des Verwaltungsrats?

Hans-Jacob Heitz: Total waren 61,5% der ausgegebenen Aktienstimmen entsprechend 1,66 Milliarden vertreten; davon hielt der Unabhängige Stimmrechtsvertreter 81,1% (!) entsprechend 1,35 Milliarden, 11,2% hielten Organvertreter und nur 7,7% waren im Saal vertreten, welche 7,7% ziemlich genau den ablehnenden Stimmen bei der Décharge, welche zudem in globo, das heisst inklusive Vasella erteilt wurde, entsprechen.
Die klaren Abstimmungsresultate konnten mich denn auch schon im Vorfeld nicht überraschen, denn viele Aktionäre weilten in den Sportferien und noch mehr erteilten dem Unabhängigen Stimmrechtsvertreter vor Bekanntgabe der Abgangsentschädigung ihre Vollmacht mit befürwortenden Stimmen beispielsweise zu Décharge und Vergütungsbericht. Ich erhielt nach Bekanntgabe der Vergütung denn auch eine grosse Zahl Kontakte verärgerter Aktionäre, welche ihre Vollmacht widerrufen beziehungsweise neu anders stimmen wollten.
Diese Umstände zeigen die Problematik des heutigen Instituts des Unabhängigen Stimmrechtsvertreters auf, denn heute ergeben sich immer wieder wie jüngst bei Novartis nicht repräsentative Resultate, ein falsches Bild also!
Bekannt ist auch, dass die Mitarbeiter generell nicht gegen den Verwaltungsrat zu stimmen wagen, da dieselben befürchten, jener könnte sich Einblick in die elektronischen Abstimmungen verschaffen.

Was sind daraus für Lehren zu ziehen?

Es gilt, das Institut des Unabhängigen Stimmrechtvertreters zu überdenken und neu zu strukturieren, um sicherstellen zu können, dass der Aktionär bei solcherart überraschenden Vorfällen wie mit der Abgangsentschädigung beispielsweise per an den Unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu richtendes E-Mail seine Stimme noch anpassen kann, was technisch mit einer letzten Frist beispielsweise 24 Stunden vor GV-Beginn mit Passwörtern gesichert machbar wäre!
Zudem haben sich die Privat-/Kleinaktionäre (endlich) zu gruppieren und abzusprechen, denn ihre Auftritte und Voten an der Generalversammlung verkommen immer mehr zu einem schlechten Zirkus, was der Sache mitnichten dienlich ist. Auch gilt es, sich mit gleichgesinnten Institutionellen absprechen und verbünden zu können, denn nur so kann Wirksamkeit erreicht werden. Dazu müsste man über eine gesetzlich verankerte Legitimation nachdenken und diese im Aktienrecht verankern.

Wie geht es voraussichtlich weiter mit Ihrer Strafanzeige? Was war die Motivation dazu?

Vorab kann festgehalten werden, dass die Strafanzeige die Klage des armen Mannes/Aktionärs ist, denn Zivilklagen sind gemessen an den hohen Interessenwerten und der heute verbindlichen Prozesskostenvorschusspflicht schlicht ausser Reichweite der Privat-/Kleinaktionäre.
Meine Motivation zur Strafanzeige gegen Daniel Vasella, die Mitglieder des Vergütungsausschusses und durch diesen gegen den Gesamtverwaltungsrat sowie vorsorglich auch gegen die Novartis International AG liegt im krassen Verstoss der Novartis gegen das Aktienrecht, wo ausdrücklich verankert ist, dass Vergütungen an Verwaltungsratsmitglieder, was selbstredend auch für den Präsidenten gilt, über die Bilanz und den Vergütungsbericht offenzulegen sind. Die Vasella zugesprochene (Abgangs-)Entschädigung aber, wobei die rechtliche Qualifikation hier belanglos ist, sollte an den Aktionären vorbei geschleust werden, denn der Betrag von 72 Millionen Franken war nie irgendwo verbrieft worden. Dieses Vorgehen aber kann die Straftatbestände von Ungetreuer Geschäftsbesorgung und/oder Unwahren Angaben in Kaufmännischem Gewerbe (Verstoss gegen das Gebot von Bilanzwahrheit) erfüllen, wobei im Fall der Vorwirkung auch die Frage nach der gezielten Umgehung des Verbots für solcherart Entschädigungen laut Abzocker-Initiative erblickt werden könnte.
Die Strafanzeige liegt bei der Staatsanwaltschaft Basel Stadt, wobei laut Verlautbarung derselben eine Voruntersuchung eröffnet worden sein soll. Ein Rückzug derselben ist nicht möglich, da es sich um Offizialdelikte handelt und die Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist, das heisst, es liegt nun in deren Ermessen, darüber zu befinden, ob eine ordentliche Strafuntersuchung zu eröffnen ist oder nicht. Im negativen Fall hätte sie eine Verfügung zu erlassen, gegen welche die Absender der Strafanzeigen ein Rechtsmittel einlegen könnten.

Wo sehen Sie den wichtigsten Handlungsbedarf?

Plakativ formuliert bei den folgenden Gegebenheiten:
•    Vereinfachung der Traktandierung, das heisst beispielsweise knapper bemessene Einreichungsfrist sowie Streichung des Erfordernisses der Sperrung der Aktien von – wie bei der UBS üblich – über zwei Monaten, was a priori Institutionelle Anleger aus Sorgfaltsgründen davon abhalten muss;
•    Senken der Kostenhürde für Verantwortlichkeitsklagen beziehungsweise bei guten Gründen dazu zulasten des Unternehmens (wie in andern Ländern üblich);
•    Schaffung des Anspruchs für sich organisierende Privat-/ Kleinaktionäre mit einem Nominalkapitalanteil von beispielsweise 5% auf einen Sitz im Verwaltungsrat;
•    Vereinfachung des Sonderprüfverfahrens;
•    qualifiziertes Mehr bei der Abstimmung über den Vergütungsbericht von beispielsweise ¾ der vertretenen Stimmen;
•    Sicherstellen, dass der Verwaltungsrat nicht in das individuelle Abstimmverhalten Einsicht nehmen kann;
•    endgültige Streichung des Depotstimmrechts;

Was wäre in die Wege zu leiten, um diesen Rechtsansprüchen zum Durchbruch zu verhelfen?

Heute ist bekanntlich die Aktienrechtsreform in den eidgenössischen Parlamenten pendent. Demzufolge wäre rasch ein breit abgestützter, den Bundesrat verpflichtender parlamentarischer Vorstoss einzureichen, zweckmässigerweise mit den zuvor bei Frage 4 aufgelisteten Geboten. Dies könnte in die eh nötige Aufarbeitung der Abzocker-Initiative einfliessen. Der Zeitpunkt dazu wäre nie mehr so aktuell und damit günstig wie heute!
Bei Passivität der eidgenössischen Parlamente wäre eine Volksinitiative zu erwägen!

Was ist hier dringlichstes Hauptanliegen?

Generell eine bessere Kultur im Umgang des Verwaltungsrats mit Respekt gegenüber seinen Privat-/ Kleinaktionären beispielsweise durch Schaffung eines Investorenclubs mit fachgerechten Informationsveranstaltungen.
Hier ist auch economiesuisse gefordert, wobei der Swiss Code of Best Practice zu überarbeiten und mit einer Sanktionsnorm (beispielsweise Verbandsausschluss) bei Verstoss dagegen auszustatten ist. Economiesuisse könnte so die jüngst teilweise verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

Herzlichen Dank für das Interview.    •

Hans-Jacob Heitz, MLaw UZH, Advokat und Mediator SAV, führte nebenamtlich Wirtschaftsverbände wie die Handelskammer und andere mehr; hatte Einsitz in diversen KMU-Verwaltungsräten; war Richter in der Wirtschaftsabteilung des Bundesverwaltungsgerichts; er gründete und präsidierte die Schweizer Schutzvereinigung Schweizer Anleger SVSA; er hatte Einsitz im Winterthurer Grossen Gemeinderat, Berufsbildungsrat sowie Kantonsrat des Kantons Zürich; er ist Generalstabsoberst a. D.

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