«Was ist aus dem EU-Austritts-Volksbegehren geworden?»

«Was ist aus dem EU-Austritts-Volksbegehren geworden?»

Österreich
von Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens

«Was ist aus dem EU-Austritts-Volksbegehren geworden?» Die Antwort auf diese vor kurzem im «Freien Wort» gestellte Frage eines «Krone»-Lesers lautet: Nach der Feststellung des amtlichen Ergebnisses von 261 056 persönlichen Unterstützern und Unterstützerinnen des Austritts der Republik Österreich aus der EU am 22. Juli 2015 durch das Innenministerium wurde das Volksbegehren am 28. August dem Nationalrat offiziell zur Behandlung zugeleitet. Die Plenumsdebatte des gesamten Nationalrats darüber muss fristgerecht bis spätestens 17. Februar 2016 stattfinden. Der Verfassungsausschuss, der diese vorzubereiten hat, hielt seine erste inhaltliche Sitzung darüber erst am 3. Dezember, also drei Monate nach der Zuleitung ab, und zwar in einer Form, die demokratiepolitisch jeder Beschreibung spottet. Von der lächerlichen Gesamtdauer von 90 Minuten für ein derart umfangreiches Thema wurde für die Parlamentsfraktionen und von diesen nominierten Experten 77 Minuten Redezeit festgelegt, und für die Vertreter des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Dieser Verhöhnung und de facto Entmündigung von über einer Viertelmillion sehr bewussten österreichischen Staatsbürgern konnten wir nicht zustimmen und verliessen diese unserer Meinung nach Farce einer Volksbegehrens-Anhörung nach Verlesung einer 10minütigen Protesterklärung im Namen aller Bevollmächtigten und Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees zu Sitzungsbeginn (live aus dem Parlament abzurufen im Internet unter youtu.be/eK95ExzWifA). In dieser betonten wir, dass wir selbstverständlich jederzeit zu einer echten Expertenanhörung zur Verfügung stehen, bei der von uns nominierte Experten in ausreichender Redezeit darlegen können, welche fachlichen Gründe für einen EU-Austritt sprechen. Dieser wird inzwischen laut neuesten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts von bereits 45 Prozent der Gesamtbevölkerung gewünscht, womit die EU-Austrittsbefürworter kurz nach dem Volksbegehren erstmals gleichauf mit den Gegnern desselben sind, derzeit ebenfalls 45 Prozent. Die im Volksbegehrenstext für die Regierung verbindliche Volksabstimmung darüber ist also mehr als berechtigt! Nun wurde also eine zweite Ausschusssitzung mit Anhörung von Experten zum Austritt aus der EU im Parlament anberaumt, die am 26. Jänner stattfinden wird. Dabei wird sich zeigen, ob bei dieser die Volksbegehrensbetreiber ihre Argumente so darstellen können, dass eine ernsthafte Prüfung derselben durch die Abgeordneten überhaupt möglich ist.

Kontaktadresse:
3424 Zeiselmauer, Hagengasse 5,
Tel. 02242/70516, <link>ihu@a1.net,
<link http: www.eu-austritts-volksbegehren.at>www.eu-austritts-volksbegehren.at

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