Nein zur Halbierung der Schweizer Armee

Nein zur Halbierung der Schweizer Armee

Referendum gegen die WEA (Weiterentwicklung der Armee)

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In der Frühjahrssession hat der Nationalrat, wie in «Zeit-Fragen» berichtet wurde, eine Motion zum «Austritt aus dem Nato-Programm ‹Partnership for Peace›» abgelehnt – obwohl die neutrale Schweiz in den nach Osten gerichteten Kriegsübungen der Nato wahrhaftig nichts zu suchen hat. Gleichzeitig wurde die euphemistisch bezeichnete «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) nach längeren Debatten in der Schlussabstimmung vom 18. März von beiden Räten deutlich angenommen (vgl. «Zeit-Fragen» Nr. 8 vom 12.4.2016).
Gegen die WEA ergreift das «Bürgerkomitee für unsere Sicherheit – Nein zur Halbierung der Armee» mit Unterstützung der «Gruppe Giardino» und anderer Bürgergruppen das Referendum. Ablauf der Referendumsfrist ist am 7. Juli. Die Komitees fordern die Einhaltung der verfassungsmässigen Grundpfeiler der schweizerischen Sicherheitspolitik und damit eine Armee, die wieder imstande sein muss, das Territorium und die Bevölkerung der Schweiz zu schützen.

«Wenn die WEA so ‹umgesetzt› werden sollte wie die Armee XXI, so wird die Schweiz bald wehrlos dastehen und auch dem Gebot der bewaffneten Neutralität nicht mehr nachleben. Phanta sien über Sicherheit durch internationale Zusammenarbeit werden nicht weiterhelfen. Welcher ausländische Staat oder welche Organisation sollte sich bereitfinden, einer Schweiz beizustehen, die trotz einzigartigem Wohlstand nicht bereit ist, einen angemessenen Teil der Staatsausgaben für die eigene Sicherheit aufzubringen?»

Dr. iur. Carlo Jagmetti, ehem. Schweizer Botschafter in den USA, Oberstlt i Gst a.D. in «Wohin steuert die schweizerische Sicherheitspolitik 2016?» in Pro Militia Nr. 1/2016

«Was stand am Beginn dieser Weiterentwicklung der Armee? Es ist ganz wichtig, dass man sich das noch einmal in Erinnerung ruft. Am Beginn dieser Weiterentwicklung der Armee stand deren faktische Halbierung. Wir haben heute eine Armee von 200 000 Mann inklusive Reserve, und die künftige Armee wird noch 100 000 haben – das in einer Zeit, in der die Bedrohung rund um uns herum doch wächst und andere Staaten eher mit Aufstockung ihrer Armeen reagieren.»

Ueli Maurer, Bundesrat, Wortprotokoll Nationalrat, Sommersession 2015, 18. Juni 2015

Verteidigungsarmee statt Nato-Kompatibilität

Wie kommt es, dass die Schweizer Armee seit rund 25 Jahren nicht nur in mehreren Etappen verkleinert, sondern gleichzeitig von Grund auf umorganisiert wurde und wird? Tatsache ist, dass die USA nach der Auflösung des Ostblocks nicht etwa daran gingen, die Nato hinunterzufahren, sondern im Gegenteil den Zeitpunkt nutzten, um – entgegen den abgegebenen Versprechungen – nicht nur die ehemaligen Länder des Ostblocks einzubinden, sondern auch die neutralen europäischen Staaten zur Teilnahme an Partnership for Peace (PfP) zu verlocken. Die PfP-Programme sind in Wirklichkeit Trainingslager, welche die Mitgliedsstaaten auf den Nato-Beitritt vorbereiten sollen. Als die Schweizer Bevölkerung von der Teilnahme der Schweiz erfuhr, war die Sache längst eingefädelt und in Umsetzung. Unter den Bundesräten Adolf Ogi und Samuel Schmid wurde die Schweizer Armee im Verlauf der Jahre in allen Bereichen Nato-kompatibel umgebaut, von den englischsprachigen Kommandos über die Treibstoffe bis hin zur Ausrüstung und Bewaffnung. Da zu PfP auch kostspielige Auslandeinsätze und die Teilnahme an Nato-Übungen gehören, muss dafür im Inland gespart werden. Ausserdem wird den Schweizern seit Jahren beigebracht, im heutigen «friedlichen» Europa benötige die Schweiz nur noch eine kleine Truppe für Katastropheneinsätze und ähnliches. In Anbetracht der zunehmenden Migrantenströme und der Gefahr von Terrorangriffen – zum Beispiel auf die Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Transit­routen auf Strasse und Schiene) – überzeugt diese Argumentationslinie wenig.

Was die Schweizer Bevölkerung braucht und einfordern muss, ist eine kampftaugliche und mobilisierbare Armee, die gross genug und erstklassig ausgerüstet ist, um Land und Bevölkerung zu schützen – nicht eine Rumpftruppe von Natos Gnaden.

Schweizervolk steht zur bewaffneten Neutralität und zu einer Verteidigungsarmee

Die immerwährende bewaffnete Neutralität ist in der gesamten Schweizer Bevölkerung ausserordentlich stark verankert, hat sie sich doch im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt und gefestigt, bis sie schliesslich am Wiener Kongress von 1815 von den europäischen Grossmächten als wichtiger Bestandteil einer europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung schriftlich anerkannt wurde.
Gemäss der alljährlichen Befragung der Schweizer Bevölkerung durch die ETH Zürich erfährt das Prinzip der Neutralität jedesmal eine eindrückliche Bejahung von über 90 %. So ergibt die Befragung auch im Jahr 2015 «eine äusserst hohe Unterstützung in der Bevölkerung: 95 % der SchweizerInnen sprechen sich für die Beibehaltung der Neutralität aus. […] Die starke Zustimmung zur Neutralität zeichnet sich über alle Altersgruppen, sämtliche Bildungs- und Einkommensniveaus, in allen drei Sprachregionen sowie über das gesamte politische Spektrum und unabhängig des Geschlechts ab.» (ETH Zürich. Sicherheit 2015, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, S. 115)
Zudem haben sich die Bürger in jeder Volksabstimmung der letzten Jahre und Jahrzehnte zum Thema Armee klar für die Erhaltung einer starken und im Volk verankerten Armee ausgesprochen.

  • In einer denkwürdigen Volksabstimmung vom 26.11.1989 haben die Stimmbürger das Ansinnen der GSoA (Gruppe Schweiz ohne Armee), nämlich die Abschaffung der Armee1, mit 64,4 % Nein (bei einer rekordhohen Stimmbeteiligung von mehr als 69 %) abgelehnt.
  • Die Volksinitiative «Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung» wurde am 26. November 2000 von 62,4 % der Stimmbürger abgelehnt.
  • Am 18. Mai 2003 hat das Volk mit 76 % der Stimmen der «Armee XXI» zugestimmt und sich damit für 220 000 AdA (Angehörige der Armee) ausgesprochen.
  • Die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» wurde ergriffen, weil angeblich Hunderte von Suiziden und Verbrechen jährlich mit Armeewaffen begangen würden (was nicht erhärtet ist, denn Sturmgewehre gibt es auch privat zu kaufen). Die Initiative war ein Angriff auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger (Soldat) und Staat. Denn jeder Schweizer Soldat oder Offizier bewahrt seine Dienstwaffe seit alters her zu Hause auf – und mit wenigen Ausnahmen gehen sie sorgsam und pflichtbewusst damit um. Am 13. Februar 2011 sagten 56,3 % der Stimmenden nein zur Abschaffung dieser Regelung: «Die Schweizer lassen sich nicht entwaffnen», titelte der «Blick» am nächsten Tag.
  • Am 21. September 2013 haben die Stimmbürger mit 73,2 % der Stimmen und in allen Kantonen die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» der GSoA abgelehnt und sich hinter die im Volk verankerte Miliz­armee gestellt, der im Grundsatz jeder männliche Bürger angehören soll (vgl. BV Art. 59, siehe Kasten).
  • Heute, im Jahr 2016, verlangen verantwortungsbewusste Bürger eine Volksabstimmung zur WEA, um dem seit Jahren dauernden Armee-Abbau einen Stopp zu setzen und eine Verteidigungsarmee einzufordern, die von ihrer Grösse und Ausrüstung her in der Lage ist, den verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen.              •

1    Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik»

Verfassungsauftrag

BV Art. 2 Zweck

1    Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

BV Art. 58 Armee

1    Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
2    Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
3    Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.

BV Art. 59 Militär- und Ersatzdienst

1    Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
2    Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
3    Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen. […]

Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft

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