Naturrecht – Die Grundlage von Recht und Frieden

Naturrecht – Die Grundlage von Recht und Frieden

von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen TG

Im Auftrag der Johannes-Messner-Gesellschaft wurde an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz in Österreich der Sammelband «Das Naturrecht – Quellen und Bedeutung für die Gegenwart» von Herbert Pribyl und Christian Machek herausgegeben (Be&Be-Verlag Heiligenkreuz 2015). Dies ist sehr verdienstvoll, denn die Thematik ist, in Anbetracht der zunehmenden Relativierung und Verletzung des Rechts in den verschiedenen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen, hochaktuell. Die Beiträge machen deutlich, dass das Naturrecht eine entscheidende Grundlage für eine allgemeingültige Rechtskultur und ein friedfertiges und gerechtes Zusammenleben der ganzen Menschheitsfamilie bedeutet. Es bildet die Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und des Völkerrechts insgesamt.

Ein grosser Vorzug ist die klare Position der Autoren, die ohne Opportunismus gegenüber dem Zeitgeist der postmodernen Beliebigkeit, der Dekonstruktion und des Ökonomismus die Grundzüge der christlich-humanistischen Kulturtradition darlegen. Das Naturrecht hat in der katholischen Gesellschafts- und Soziallehre eine zentrale Stellung und verdient wieder grössere Beachtung. Kardinal Schönborn schreibt im Grusswort: «Das Naturrecht gehört seit vielen Jahrhunderten zum kulturellen Erbe Europas. […] Papst Benedikt XVI. verteidigte in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag (22. September 2011) die katholische Tradition des Naturrechts gegen den heute weit verbreiteten Rechtspositivismus.» (S. 11) Ebenso weisen die Herausgeber einleitend darauf hin, dass das Naturrecht in der «Wesensnatur des Menschen» zu finden ist. Der heilige Paulus (Röm 2, 14– 16) sagt: Das Naturrecht «ist uns allen ins Herz geschrieben». (S. 13)
Die Beiträge des hier vorgestellten Sammelbandes wurden zum grossen Teil am Johannes-Messner-Symposium 2013 im Schottenstift in Wien referiert. «Das ‹von Natur aus Rechte› ist mit der Idee der Gerechtigkeit zu identifizieren», wie der grosse katholische Priester, Naturrechtslehrer, Sozialwissenschaftler und -ethiker Johannes Messner (1891–1984) festhielt. «Denn: ‹Das Naturrecht ist Ergründung und Begründung des Wesens und des Kriteriums von Recht und Gerechtigkeit› […]. Naturrechtliche Prinzipien lassen sich auch von der menschlichen Vernunft erkennen, so der katholische Anspruch». (S. 13)
Zum besseren Verständnis sollen hier einleitend die Johannes-Messner-Gesellschaft, das Wirken von Johannes Messner und von Rudolf Weiler kurz gewürdigt werden.

Zum Wirken von Johannes Messner und Rudolf Weiler für das Naturrecht und die Katholische Soziallehre

Für den «Lehrstuhl für Ethik und katholische Sozialwissenschaften» wurde 1935 Universitäts-Dozent DDr. Johannes Mess­ner an die Wiener Katholisch-Theologische Fakultät berufen. 1934 wurde sein umfangreiches Frühwerk «Die soziale Frage» veröffentlicht. 1938 wurde Johannes Mess­ner nach dem Einmarsch Hitlers sofort abgesetzt; er konnte vor der drohenden Verhaftung über die Schweiz nach England flüchten, wo er seine Arbeit und Forschungen bis 1949 weiterführen konnte. Später kehrte er nach Wien zurück, um sein 1300seitiges Hauptwerk «Das Naturrecht» zu verfassen, welches 1949 erst in englischer und 1950 in deutscher Sprache erschienen ist. 1954 erschien sein umfangreiches Werk «Kultur­ethik». Ab 1949 konnte Mess­ner sein Wirken am Lehrstuhl an der Universität Wien bis 1966 wieder aufnehmen. Neben seinen Vorlesungen, Vorträgen und dem seelsorgerischem Wirken fanden seine zahlreichen Schriften in mehreren Auflagen grosse Verbreitung und wurden in verschiedene Sprachen übersetzt. Zum 125. Geburtstag von Johannes Messner wurde am 16. Februar 2016 im Stephansdom in Wien eine Gedenkmesse gefeiert.
Rudolf Weiler wurde 1966 Nachfolger Johannes Messners an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Neben seiner Promotion in Theologie 1954 hatte er auch Staatswissenschaften studiert und promovierte 1961 auch darin. Nach seinem Lehrauftrag 1964 am Lehrstuhl für Ethik und Sozialwissenschaften habilitierte er sich bei Johannes Messner mit der Arbeit «Wirtschaftliche Kooperation in der pluralistischen Gesellschaft». Im selben Jahr gründete Rudolf Weiler das «Institut für Ethik und Sozialwissenschaften» in Weiterführung der Wiener Schule der christlichen Soziallehre. Neben seiner fruchtbaren Lehrtätigkeit und Seelsorge veröffentlichte er zahlreiche Schriften zur Katholischen Soziallehre, zu sozialethischen Themen und zum Naturrecht. Dem Institut gliederte er in den frühen 70er Jahren noch den Verein «Universitätszentrum für Friedensforschung» an, wo die «Wiener Blätter zur Friedensforschung» erschienen. Rudolf Weiler lernte die russische Sprache, um den wichtigen konstruktiven Dialog mit dem Osten zu führen. Sein umfangreiches Werk «Herausforderung Naturrecht – Beiträge zur Erneuerung und Anwendung des Naturrechts in der Ethik» (1996) enthält wertvolle Beiträge zum Naturrecht, zur Katholischen Soziallehre, zur Individual- und Sozialethik, zur Internationalen Ethik und zur Wirtschaftsethik. 1991 gründete Weiler mit anderen Messner-Schülern zusammen die Johannes-Messner-Gesellschaft. 1996, im Jahr des Päpstlichen Weltfriedenstages, wurde Rudolf Weiler emeritiert.
Eine beschämende und symptomatische Entwicklung für unsere Zeit war die Umbenennung und Neuausrichtung der Wiener Schule der Naturrechtsethik und damit die Beendigung ihres segensreichen Wirkens. Zur Begründung hiess es, wir lebten doch heute «in einem positivistischen Zeitalter, das allen universalen Ethikmodellen mit grundsätzlicher Skepsis begegnet», und man müsse «vom traditionellen klassischen Naturrecht zu einer im Verständnis der neuzeitlichen progressiven Entwicklung der Ethik einen ‹Paradigmenwechsel› vornehmen, um verstanden zu werden.» (Rudolf Weiler, Wege zum Weinberg des Herrn,  Graz, 2013, S. 28f.) Wohin diese «progressive», opportunistische Haltung, das Dekonstruieren von gültigen humanwissenschaftlichen, ethischen Positionen und die «Diktatur des Relativismus» (Papst Benedikt XVI.) führen, wird immer deutlicher. Es ist ein Segen, dass Rudolf Weiler noch im hohen Alter mit Gastprofessuren in St. Pölten und an der erfreulich blühenden «Philosophisch-Theologischen Hochschule» im Stift Heiligenkreuz mit über 200 Priesterstudenten und Ordensleuten wirken kann. Die fast 900jährige wunderschöne Zisterzienserabtei liegt im Wienerwald und wurde von Papst Benedikt XVI. bei seinem Besuch 2007 als «eine geistige Oase und ein Ort der Kraft» bezeichnet.

Zur Bedeutung des personalen und naturrechtlichen Menschenbildes für ein friedfertiges Zusammenleben

Das Naturrecht geht von einer dem Menschen angeborenen Wesensnatur aus. Der Mensch ist von seiner menschlichen Natur aus Vernunft- und Geistwesen und besitzt von Geburt an menschliche Würde. Die Individual- und Sozialnatur des Menschen beinhaltet das Prinzip der gegenseitigen Hilfe, die Fähigkeit zu sozialer Verbundenheit und zur Einfühlung in die Welt des anderen. Der Mensch ist ein Gefühlswesen und hat die geistige Fähigkeit zur Transzendenz. Ebenso ist im Naturrecht das für das Zusammenleben entscheidende allgemeingültige Prinzip von Treu und Glauben enthalten.
Diese grundlegenden anthropologischen Konstanten sind unabhängig von Zeit, Ort und Kultur. Sie gelten unabhängig davon, ob der Mensch gläubig ist oder nicht. Als übergeordnetes Recht gilt das Naturrecht (lex naturalis) unabhängig von jeder staatlichen Gesetzgebung und von jeder menschlichen Rechtssetzung im Wandel der Zeit. Im Gegensatz dazu baut das positive Recht neben den naturrechtlichen Grundlagen auch auf anderen Quellen wie dem Römischen Recht auf. Es ist immer von Menschen gemacht und damit abhängig von der Zeit, den Gewohnheiten, der Geschichte und den politischen Machtverhältnissen.
Der Begriff des Naturrechts findet sich bereits in der antiken Philosophie, beispielsweise bei Aristoteles und Cicero, als sittliche Haltung des Menschen in der Gemeinschaft und eingebunden in die Naturgesetze. In zahlreichen Überlieferungen aus der Literatur und Kulturgeschichte finden wir gross­artige Beispiele dieser naturrechtlichen Ethik und Lebensorientierung. In der griechischen Antike, im fünften Jahrhundert vor Christus, beruft sich Antigone auf ihr Gewissen und «der Götter ungeschriebenes ewiges Gesetz». Sie will ihren getöteten Bruder Polyneikes, trotz des Verbots des herrschenden Königs Kreon, würdig begraben. Damit richtet sie sich nach ihrem Gewissen, ihrer inneren ethischen Verpflichtung und dem ungeschriebenen ewigen Gesetz des Naturrechts.
In der Scholastik im 13. Jahrhundert hat Thomas von Aquin das Naturrecht als das in der Natur des Menschen liegende, göttliche und ewige Recht gesehen, das dem Menschen die Gestaltung der natürlichen Lebensordnung ermöglicht. Verschiedene philosophischen Schulen, beispielsweise die «Schule von Salamanca», haben das christliche Kulturgut mit dem modernen Naturrecht verbunden (Spanische Naturrechtsschule, Grotius, Spinoza, Pufendorf, Thomasius und andere). Das Naturrecht wurde zur Grundlage der modernen Menschenrechte und des Völkerrechts. Auch für die Entwicklung der Demokratie wurde es zentral. Der Schweizer Historiker Dr. René Roca hat in seinen Forschungen mehrfach auf die Bedeutung des Naturrechts und des Katholizismus für den Aufbau der direkten Demokratie in der Schweiz hingewiesen.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Uno von 1948 wurde die Wiederbesinnung auf das klassische Naturrecht zentral. Dies wird gerade im Artikel 1 deutlich: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.»
Die modernen personalen Humanwissenschaften und besonders die Psychologie haben diese anthropologischen Grundtatsachen des Rechts und des Bonum commune bestätigt. In der Individualpsychologie Alfred Adlers (1870–1937) bildet die soziale Ausrichtung den Kern der Persönlichkeitslehre und -entwicklung. Deshalb sollen die gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen und vor allem die Schulen die humane Wesensnatur und Würde des Menschen stärken und ausbilden.
Wir alle tragen die Verantwortung dafür. Papst Benedikt XVI. hat dies in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag (22. September 2011) deutlich gemacht: «Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht ausser Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.»    •

Naturrecht ist Menschheitsrecht

«Das Naturrecht gehört zu den wichtigsten Themen der neuzeitlichen Philosophie und Theologie. Gerade auch die allgemeinen Menschenrechte werden naturrechtlich begründet. Denn wenn die Menschenrechte Rechte aller Menschen sind, dann lassen sich diese nur mit Bezug auf die gemeinsame Natur und die sich daraus ergebende Gleichheit aller Menschen und auf ein allem positiven Recht zugrundeliegendes Naturrecht begründen.»
«Naturrecht kann definiert werden als ‹das Wissen des Menschen von Recht und Gerechtigkeit als Forderung wahrhaften Menschseins, zugleich das Wissen von der Menschenwürde als Verpflichtungsgrund absoluter Art.› Naturrecht ist also das, was allen Menschen einsichtig ist. Dieses Gesetz ist in das Herz des Menschen eingeschrieben […]. Mit anderen Worten und weitergeführt ergibt sich das Naturrecht aus dem Anspruch jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Leben. Was Menschenwürde (Humanität) ist, wird so individueller und kollektiver Willkür entzogen. Menschenwürdiges Leben hat immer Bezug auf Grundwerte und oberste sittliche Normen und Rechte.»
«Das Naturrecht erkennt der Mensch aus der Erfahrung in Verbindung mit dem Rechtsgewissen. Eine grosse Bedeutung der Vermittlung hat dabei die Familie, in der das Kind die ersten Rechtsbeziehungen, Rechtspflichten und Eigenrecht erlebt. Seine eigene Natur mit ihrem Wissen um diese Rechte und ihren Trieben oder Anlagen, ihnen gemäss sein Leben zu verwirklichen, informiert den Menschen darüber und verpflichtet ihn, entsprechend zu leben. Dieses Naturrecht als Menschheitsrecht oder die Menschenrechte vermag jeder Mensch auch ohne ausdrückliche Gotteserkenntnis zu erfassen. Das Naturrecht ist jenes Gesetz menschlichen Verhaltens, das mit Hilfe der Vernunft, unabhängig von der positiven christlichen Offenbarung, erkannt wird.»

Herbert Pribyl: Das Naturrecht als Quelle der katholischen Soziallehre heute; in: Pribyl, Herbert und Machek, Christian. Das Naturrecht. Quellen und Bedeutung für die Gegenwart, Heiligenkreuz 2015, Seiten 18, 20f. und 23

Nach einer Wirtschaftsordnung streben, die Leben spendet

«Weil es aber zweifellos der Mensch ist, der wirtschaftlich tätig wird, ist die anthropologische Frage nach dem, was der Mensch seinem Wesen nach überhaupt ist, gerade auch an den Anfang ökonomischer Ausführungen zu stellen. Alle naturrechtlichen Überlegungen zu Mass und Ziel des Wirtschaftens setzen somit das Vorhandensein einer menschlichen Natur voraus, die der Verfügbarkeit des Menschen entzogen ist. […]
Kraft seines freien Willens ist der Mensch […] das einzige Wesen, das sich zu seiner Natur verhalten kann. Immer bleibt die menschliche Freiheit jedoch an die Wahrheit gebunden, weswegen von einem inhaltsbestimmten Freiheitsverständnis zu sprechen ist. […] In einer engeren wirtschaftlichen Sichtweise ist es unmittelbar einsichtig, dass die beständige Mehrung des Güterangebots nicht das letzte Ziel der menschlichen Existenz sein kann […].»
«Jenes wirtschaftliche Handeln, das dieser Zielerreichung dient und die natürliche Bestimmung des Menschen zur vollen Entfaltung seiner natürlichen Anlagen hin zur Tugendhaftigkeit vollumfänglich annimmt, ist für die naturgemässe Entfaltung des Lebens unabdinglich. Die institutionelle Verfestigung und Unterstützung jener Rahmenbedingungen, die gleichermassen Ausdruck einer nach Tugendhaftigkeit strebenden Gesellschaft sind wie auch dieses Unterfangen stützen, ist sodann als eine Wirtschaftsordnung zu bezeichnen, die Leben spendet. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die Wirtschaftsstruktur sich an den Bedürfnissen der Familien, die im engeren Sinn für die Weitergabe des Geschenks des Lebens verantwortlich zeichnen, ausrichtet und nicht umgekehrt. Ein Wirtschaftssystem hingegen, das den körperlichen, kulturellen oder geistigen Tod einer Person vorsätzlich oder billigend in Kauf nimmt, in dem also nicht mehr die äussere und die innere (seelische) Gerechtigkeit herrscht, sondern die übergeordneten Güter der körperlichen Unversehrtheit und des ewigen Seelenheils der Effizienzsteigerung und Wohlstandsmehrung untergeordnet sind, tötet. Mit anderen Worten: Jede Wirtschaftstheorie, jede Wirtschafts­praxis und jedes Wirtschaftssystem, die entweder die ganzheitliche Natur des Menschen verkennen, ideologisch vereinseitigen oder die Existenz einer unveränderlichen Natur überhaupt leugnen, bringen über kurz oder lang den materiellen oder seelischen Tod.»

Hochreiter, Gregor. Zur naturrechtlichen Stellung der Wirtschaft: Dienerin einer ganzheitlichen Entfaltung des Menschen, in: a.a.O., S. 194f. und 202f.

Appellationsinstanz gegen ungerechte und parteiische Gesetze menschlicher Autoritäten

«Der Mensch kann irgendein Ziel nur anstreben, wenn er es irgendwie als gut und wertvoll erfahren hat, das heisst, er muss in seiner Verwirklichung Freude und Erfüllung finden. Diese Freude und innere Erfüllung ist dem Menschen als spontaner Sinn und als Kriterium gegeben, damit er das Werthafte erkennt; es ist zugleich ein Antrieb für das Streben nach dessen Verwirklichung. Frohe Wertschätzung ist ferner so wesentlich mit jeder Art von Wert verbunden, dass ohne diesen Sinn der Wertschätzung ein Wert gar nicht angestrebt werden kann, weil er nicht einmal als solcher verstanden und erkannt ist.»
«Die Lehre vom Naturrecht ist vor allem in zweifacher Hinsicht von grundlegender Bedeutung. Das Naturrecht ist erstens die Grundlage einer sittlichen Ordnung universalen Charakters, weil sie auf einer Wirklichkeit beruht, die allen Menschen gemeinsam ist: ihr Menschsein und ihre existenzielle Befindlichkeit. Es ist zweitens die einzige, ausreichende Sicherung gegenüber der willkürlichen Ausübung politischer und gesetzgeberischer Macht. Es bildet die letzte Appellationsinstanz gegen ungerechte und parteiische Gesetze menschlicher Autoritäten.»

Peschke, Karl Heinz. Das letzte Ziel als orientierende Norm für das Naturrecht, in: a.a.O. S. 81 und 72

«Die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen im Staat ist die Gerechtigkeit»

«Das Ringen um sittliche Überzeugungen ist nicht Angelegenheit der Politiker allein, sondern die eines jeden Bürgers. Es verlangt Mut, auf der Grundlage der Gerechtigkeit sittliche Werte in der ­Politik zu vertreten. Die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen im Staat ist die Gerechtigkeit, eine gerechte Ordnung. Eine solche Ordnung ist ohne die Berücksichtigung der Einhaltung sittlicher Werte nicht zu erlangen. Nach Ratzinger lassen sich heute, allgemein gesagt, zwei Grundpositionen feststellen. Auf der einen Seite sei die radikal relativistische Position, die den Begriff des Guten – und damit erst recht den des Wahren – aus der Politik ausschalten will. Der Begriff ‹Naturrecht› würde dabei als metaphysikverdächtig abgelehnt, um den Relativismus konsequent durchzuhalten. […] Recht könne nur rein politisch verstanden werden, das heisst Recht sei das, was von den befugten Organen als Recht gesetzt werde. […]
Dieser Auffassung stehe die andere These gegenüber, dass die Wahrheit nicht Produkt der Politik, der Mehrheit sei, sondern ihr vorangehe und sie erleuchte. Politik sei dann gerecht und freiheitsfördernd, wenn sie einem Gefüge von Werten und Rechten diene, welche von der Vernunft gezeigt würden. […] Diese Erkenntnis – Naturrecht genannt – ist die Grundlage des freiheitlichen Rechtsstaates. Normative Fragen können nicht durch Mehrheitsentscheidungen beantwortet werden, sie verlangen nach einer Basis, auf der sie beantwortet werden können, auf der Grundlage des Naturrechts.»

Hölscher, Maria Raphaela. Das Naturrecht bei Joseph Ratzinger/Benedikt XVI, in: a.a.O., S. 113f.

Anerkennung des Naturrechts ist eine Existenzfrage des Menschen

«Nach alldem wird klar, dass die wirkliche Anerkennung des Naturrechts und damit der Menschenrechte eine Existenzfrage einer menschenwürdigen Gesellschaft ist. Und wir brauchen das Naturrecht nicht erst irgendwo zu suchen. Seine Existenz und Erkennbarkeit ist seit über zweitausend Jahren bezeugt.»

Waldstein, Wolfgang. Zur Frage des Naturrechts, in: a.a.O., S. 138

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