«Lieber legt er sein Geld in eine Kiste …»

«Lieber legt er sein Geld in eine Kiste …»

Zur ethischen Verantwortung von Genossenschaftsbanken

von Georg Koch

Sollen Genossenschaftsbanken dem künstlich erzeugten Fusionsdruck nachgeben? Was war das Anliegen der Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch?

Die Fusionswelle auch bei den Raiffeisenbanken in Deutschland, Österreich und der Schweiz nimmt kein Ende. Während es etwa in der Schweiz 1986 noch 1229 selbständige Raiffeisenbanken gab, wurde ihre Anzahl im Verlauf der Jahre auf inzwischen nur noch 292 eigenständige Genossenschaften gemindert. Als Gründe werden in allen drei Ländern eine gewisse Höhe der nötigen Bilanzsumme angegeben sowie ein Anstieg der Bürokratie durch US-amerikanische Auflagen, die mehr Personal erforderen.
Gleichwohl geniessen die Raiffeisen- und Volksbanken immer noch das Vertrauen ihrer Kunden und Genossenschaftsmitglieder und haben daher grossen wirtschaftlichen Erfolg. Weniger gut kommt es bei vielen Genossenschaftern an, dass mit ihrem Geld an vielen Orten Grossbank-übliche Prachtbauten geschaffen wurden, was der Bescheidenheit des Gründervaters Raiffeisen krass entgegensteht. Obwohl selbst im ländlichen Bereich die Anzahl der Genossenschafter oftmals auf über 4500 Genossenschafter angewachsen ist und zahlreiche Nichtgenossenschafter als Kunden hinzukommen, wirbt die Raiffeisenbank Schweiz weiterhin mit dem Slogan der Kundennähe: «Die Nähe zum Kunden ist sowohl ideell (Geschäftsphilosophie) als auch geografisch begründet. In der Regel kennen die Bankleiterinnen und Bankleiter sowie die Mitarbeitenden die Mitglieder und Kunden persönlich.»1 Um weitere geplante Fusionen zu überdenken und zum Erhalt dieser Geschäftsphilosophie, ist es mehr als angebracht, darüber nachzudenken, was eigentlich die Gründerväter der Genossenschaftsbanken Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch sich zur Frage der Genossenschaftgrösse und Kreditvergabe überlegt hatten.

Wenn durch das Geld der Stärkere über den Schwächeren herrscht…

Sowohl Raiffeisen als auch Schulze-Delitzsch sahen in den von ihnen initiierten Genossenschaften keine utilitaristische Vorteilsorganisation für ihre Mitglieder. Beide wollten mit ihrer jeweiligen Genossenschaftsbewegung den sozialen Frieden im jeweiligen Land heben. Raiffeisen sah in der christlichen Nächstenliebe eine wesentliche Grundlage, die gesellschaftliche Not zu mindern und den Wohlstand zu fördern. Der genossenschaftliche Zusammenschluss und das genossenschaftliche Arbeiten sollten zugleich eine Schule sein für die sittliche Hebung des Gemeinsinns, um im solidarischen Zusammenschluss Selbsthilfe zu ermöglichen.
Bereits 1866 beklagte er in seinem Werk «Die Darlehnskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter»2, dass nach den Unfreiheiten des Ständerechts und dem Zunftzwang nun das Geld die Welt regiert. «Das Geld ist zu einer unüberwindlichen, alle Hindernisse aus dem Wege räumenden Macht geworden. Wie einstmals durch die physische Gewalt, so herrscht heutzutage durch das Geld der Stärkere über den Schwächeren. Neben den politischen Mächten bilden sich weltregierende Weltmächte, welche sich unermessliche Schätze sammeln und deshalb einen unbegrenzten Einfluss ausüben. Dieser Einfluss ist es, welcher immer mehr den Volkswohlstand untergräbt, einem gesunden Volksleben die Lebensadern unterbindet und so nicht allein das gute Bestehen der Gesellschaft, sondern auch der Staaten und der Throne bedroht.»3
Raiffeisen sah die Lösung weder in einer «Rettung von oben» (durch eine Regierung und so weiter) noch in einer kommunistischen Revolution. Seine auf der ganzen Welt inzwischen erfolgreich erprobte Lösung war der freiwillige genossenschaftliche Zusammenschluss zur gegenseitigen Selbsthilfe. «Wie früher, so müssen sich auch heutzutage die Nachbarn zu gegenseitigem Schutz und Trutz auf das engste und innigste verbinden, um durch gemeinsame Kraft sich freizumachen, das heisst den verderblichen Einfluss der wucherischen Geldmacht zu brechen, um nicht mehr für die letztere die Kräfte nutzlos vergeuden zu müssen, sondern dieselben zum Wohle der Familie frucht- und segensbringend anwenden zu können. Es müssen wieder Innungen geschaffen werden, aber Innungen, welche sich aus dem Bedürfnisse des Volkes, dessen Eigentümlichkeiten entsprechend, naturgemäss und freiheitlich entwickeln. Nur solche Vereinigungen werden feste Wurzeln in der Bevölkerung schlagen und von dauerndem Bestande sein.»4

Genossenschaften haben eine politsch-ethische Aufgabe

Auch Schulze-Delitzsch ging es um die Not der Bevölkerung. Auch er kämpfte dagegen, dass durch wirtschaftliche Privilegien die politische Gleichberechtigung unterminiert wurde und damit quasi Benachteiligung und Unterdrückung durch Standes- und Ständerecht fortgesetzt wurde. Auch nach Schulze-Delitzsch hat die Genossenschaft sowohl eine materielle wie eine politisch-ethische Aufgabe: «‹Kapital und Bildung› – Besitz der äusseren Arbeitsmittel und körperliche, intellektuelle und sittliche Tüchtigkeit – das sind die Faktoren, an welche in der modernen Gesellschaft der Erfolg geknüpft ist. Sie den Arbeitern in höherem Grade als bisher zu Gebot zu stellen, das ist die Aufgabe. […] Wieder sind es die freien Genossenschaften, in welche sich die Handwerker und Arbeiter schaaren, um das Ziel zu erreichen. Unsere Arbeiter-, Handwerker- und Bildungsvereine, unsere Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften, in ihnen organisieren sich die in ihrer Vereinzelung Machtlosen zu einer Grosskraft. Sie, die wahren ‹Innungen unserer Zeit› sind berufen, das grosse Prinzip der freien Arbeit in seiner Tragweite, die Volleinbürgerung der Arbeiter in Staat und Gesellschaft durchzuführen. Fester Zusammenschluss, erproben der eigenen Umsicht und Thatkraft, Selbständigkeit und rühriges Eingreifen in die nächsten Kreise des täglichen Lebens, in Haushalt und Erwerb, damit müssen wir beginnen, von da muss alles weitere geschehen. Das ist die Vorschule der Selbstregierung und Selbstverwaltung in Staat und Gemeinde, die Schule, aus der freie Männer, tüchtige Menschen und wackere Bürger hervorgehen, das ist die Saat, aus der unserem Vaterlande das Heil erspriesst!»5
In der gegenseitigen Unterstützung sah Schulze-Delitzsch bereits damals einen Garanten für die persönliche Selbstverwirklichung: «Mit der Eingliederung ihrer Mitglieder in eine machtvolle Gemeinschaft vereinigen sie den freiesten Spielraum für das individuelle Gebahren, die Eigenart eines Jeden. Gerade in der Solidarität, dem Einstehen Eines für Alle und Aller für Einen, bieten sie dem Einzelnen erst die sichere Unterlage für seine persönliche Geltung, in der Gegenseitigkeit die beste Gewähr für seine Selbständigkeit. […] Aber nicht bloss die Solidarität der Pflicht, wie sie sich in dieser Haft kund giebt – nein, ganz besonders die Solidarität des Rechts gibt uns als der eigentliche Schlussstein der Organisation, der es hauptsächlich bewirkt, dass die freie Persönlichkeit in der Gesamtheit nicht untergeht, sondern die beste Stütze in ihr findet.»6
Das Credo von Schulze-Delitzsch war: «Wer von einem Andern, und sei es der Staat, Unterstützung anspricht, der räumt diesem die Obmacht, die Aufsicht über sich ein und verzichtet auf seine Selbständigkeit. Das wäre ein Aufgeben seiner Selbst, ein Verzweifeln an der eigenen Kraft, um so verkehrter, um so grundloser, als ja die Beweise in den Genossenschaften geführt sind, dass sich die Arbeiter recht wohl selbst zu helfen vermögen, wenn sie es nur recht angreifen, dass sie der fremden Unterstützung nicht bedürfen.»7

Bildung für die Genossenschafter

Um diese Solidarität zu fördern und zu wahren, war es Schulze-Delitzsch zuvorderst, Genossenschaften zu Bildungszwecken anzuregen und zu fördern. «Solche Vereine treten zusammen, um den Mitgliedern Bildungsmittel darzubieten, welche denselben in ihrer Vereinzelung nicht zugänglich sind. Man erörtert, tauscht Meinungen aus, man bietet den Mitgliedern Lehrmittel, es werden anregende Vorträge gehalten. So sucht man die Einsicht der Einzelnen zu steigern, indem man sie gegenseitig an einander abmisst; macht Mittel flüssig, um Bücher und Zeitschriften anzuschaffen, um gemeinschaftlichen Unterricht und Fortbildungsschulen zu ermöglichen, und niemand wird verkennen, wie höchst Erfreuliches bereits auf diesem Felde geleistet worden ist.»8
Als Preussischer Abgeordneter war Schulze-Delitzsch 1889 massgeblich an der Entwicklung des ersten preussischen Genossenschaftsgesetzes beteiligt. Weiterhin regte er die Bildung von verschiedensten Genossenschaften in folgenden Bereichen an: Vorschuss-, Kredit- und Darlehnsvereine, Volksbanken, Rohstoff-Vereine, Konsumvereine, Krankenkassen und Genossenschaften zum gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Hauptgrundsätze dieser Genossenschaften fasste er wie folgt zusammen:
«1. Diejenigen, für welche die Genossenschaft in Bezug auf irgendein Bedürfniss in Wirtschaft und Erwerb zu sorgen übernimmt, müssen Mitglieder und Träger des ganzen Unternehmens sein, Gewinn und Verlust desselben tragen, weil sich eben nur auf diese Weise die sociale Selbsthülfe in unsern Vereinen organisiren lässt.
2. Nicht nur bei dem Ausfall, den materiellen Erfolgen des Vereinsgeschäfts, sondern auch bei dessen Leitung und Verwaltung, dem geistigen Theil der Geschäftsaufgabe also, müssen sie sich persönlich betheiligen, durch Übernahme von speciellen Verwaltungsfunctionen sowohl, durch Theilnahme an den Vereinsbeschlüssen, durch welche die oberste Entscheidung in den Vereinsangelegenheiten von der Gesamtheit der Mitglieder geübt wird.
3. Die Bildung des zum Vereins-Geschäft erforderlichen Fonds geschieht durch baare Einlagen der Mitglieder, welche durch fortlaufende Beisteuern und Zuschreibungen der auf die Einzelnen fallenden Gewinnanteile (Dividenden) allmählich zu Geschäftsantheilen von entsprechender Höhe gebracht werden müssen, wie es Umfang und Risico des Unternehmens, die Vermögensverhältnisse der Mitglieder bedingen.
4. Um für den ausserdem jedenfalls erforderlichen Credit einen soliden Halt zu finden, übernehmen sämtliche Mitglieder für die Vereinsschulden die solidarische Gesamthaft;
5. Endlich wird grundsätzlich in den Genossenschaften die sonst im Geschäftsleben herrschende Ausschliesslichkeit abgestreift, indem man nicht die Vortheile des Unternehmens möglichst wenigen zu sichern sucht, sondern dasselbe im Gegentheil auf möglichst viele erstreckt, und die Bedingungen des Zutritts demgemäss so regelt und so allgemein hält, dass sie von jedem ordentlichen, tüchtigen Arbeiter, der den ernsten Willen hat, sich selbst zu helfen, erfüllt werden können, weil gerade bei einer zahlreichen Betheiligung am Verein dessen Zwecke am leichtesten und vollständigsten für alle erreicht werden.»9
Um die Aufnahmekriterien von Schulze-Delitzsch für den Eintritt in eine Genossenschaft zu erfüllen, muss also bei einem möglichen Interessenten dessen Bereitschaft zur Mitarbeit, seine Tüchtigkeit und seine Bereitschaft zur Solidarhaftung geprüft werden. Die Person muss dem Aufnahmegremium bekannt sein, eine rein schriftliche Bewerbung würde nicht genügen.

Verantwortlich ausgewählte Genossenschafter

Auch Raiffeisen war es wichtig, dass Genossenschaftsmitglieder sehr verantwortlich ausgewählt wurden. Zu gross gewordene Genossenschaften liess er wieder teilen, er schreibt, «die Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder hatten in ihrer Gesamtheit nicht die erforderliche Kenntnis von den Verhältnissen ihrer Mitglieder».10 Für die Darlehnskassen-Vereine bildete sich der feste Grundsatz «die Vereinsbezirke, unbeschadet der Lebensfähigkeit, möglichst klein abzugrenzen. Es hat sich dabei als zweckmässig herausgestellt, einen Verein in der Regel nicht über die Grenzen eines Pfarreibezirks auszudehnen, also nur die Eingesessenen eines solchen zu einer der in Rede stehenden Genossenschaften zu vereinigen und nur da, wo eine Pfarrei für sich zu klein ist, mehrere Pfarreien zu einem Vereinsbezirke zu verbinden. […] Nur dadurch allein ist es möglich, dass ein Verein die ihm gestellte Aufgabe erfüllen, nämlich auf die Verhältnisse seiner Mitglieder in sittlicher und materieller Beziehung bessernd einwirken kann.»11
Auch bezüglich der Auswahl der Genossenschaftsvorstände äussert sich Raiffeisen deutlich: «Zuverlässigkeit des Charakters und gemeinnützige Gesinnung sind die Haupterfordernisse für die Verwaltungsorgane.»12 Der Gefahr, dass aus persönlichen Verstrickungen heraus bekannten Personen zu leichtfertig vertraut werden könnte, sollte durch regelmässige, vierteljährliche Revisionen auch der Zahlungsfähigkeit der Schuldner und der Bürgen begegnet werden.
Bereits Raiffeisen warnte die Genossenschaften vor einer der Ursachen der heute immer noch andauernden Finanzkrise. Er lehnte den fragwürdigen Handel mit Wertpapieren deutlich ab. Auch mit der Übernahme der Notenstein Privatbank in der Schweiz, die mit sogenannt strukturierten Finanzprodukten ihr Geld verdient, durch die Raiffeisenbankgruppe wäre Raiffeisen sicher nicht einverstanden gewesen (so ehrenvoll dahinter stehenden Absichten vielleicht auch waren). Sein Mitgefühl mit der hart arbeitenden Bevölkerung hätte ihm das verboten. «Von Wertpapieren, und wenn es auch die sichersten Staatsschutzscheine wären, will die ländliche Bevölkerung nichts wissen. […] Wenn einmal die Geldanlage in solchen Papieren auf dem Lande eingeführt wäre, so würde es schwerfallen, ja unmöglich sein, die Grenze dafür einzuhalten. Es würde leicht dahin kommen, dass auch die Papiere von Schwindelanstalten eingeführt würden, was unberechenbaren Schaden anrichten könnte. Der Landwirt muss mehr als sonst irgend jemand im Schweisse seines Angesichts sein Brot essen. An dem, was er mühsam erübrigen und zurücklegen kann, hängen seine Schweisstropfen. Er fühlt dies […] und will deshalb seine Ersparnisse nach seiner innersten Überzeugung mit grösster Sicherheit anlegen. Die Männer, welche den Verein leiten, kennt er. In ihrem Charakter und in ihrem wertvollen Vermögen bieten sie ihm eine Sicherheit, die er selbst taxieren kann, was er bei den fremden Papieren und den entfernt gelegenen Sparkassen nicht vermag. […] Lieber legt er sein Geld in eine Kiste oder in ein sonstiges sicheres Versteck.»13    •

1    <link https: www.raiffeisen.ch web raiffeisen_organisation>www.raiffeisen.ch/web/raiffeisen_organisation
2    Raiffeisen, Friedrich Wilhelm. Die Darlehnskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter. Praktische Anleitung zur Bildung solcher Vereine, gestützt auf sechszehnjährige Erfahrung, als Gründer derselben. Neuwied 1866, Zitate aus der 8. Auflage Neuwied 1966
3    a.a.O., S. 109
4    a.a.O., S. 110f.
5    Schulze-Delitzsch, Hermann. Die nationale Bedeutung der Deutschen Genossenschaften. Berlin 1865, S. 14f.
6    a.a.O., S. 4
7    Schulze-Delitzsch, Hermann. Capitel zu einem deutschen Arbeiterkatechismus. Sechs Vorträge vor dem Berliner Arbeiterverein. Leipzig 1863,
S. 123
8    a.a.O., S. 126
9    a.a.O., S. 128
10    Raiffeisen, Friedrich Wilhelm. Die Darlehnskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter. Praktische Anleitung zur Bildung solcher Vereine, gestützt auf sechszehnjährige Erfahrung, als Gründer derselben. Neuwied 1966, S. 37
11    a.a.O., S. 37
12    a.a.O., S. 55
13    a.a.O., S. 74

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