Die Bedeutung des Naturrechts für die Ethik und das friedfertige Zusammenwirken der Weltgemeinschaft

Die Bedeutung des Naturrechts für die Ethik und das friedfertige Zusammenwirken der Weltgemeinschaft

Maria Raphaela Hölschers Buch «Das Naturrecht bei Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI.»

von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen TG

Das Naturrecht bildet eine ethische Grundlage, die für alle Menschen und Kulturen, unabhängig von Weltanschauung, Religion und Kultur, gültig ist. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat in seinem Pontifikat immer wieder auf die entscheidende Bedeutung des Naturrechts für die Zukunft der Weltgemeinschaft hingewiesen. Im folgenden sollen einige Grundgedanken des 2014 erschienenen Buches von Maria Raphaela Hölscher «Das Naturrecht bei Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. – Die Bedeutung des Naturrechts in Geschichte und Gegenwart» dargestellt werden.

Die Autorin des Buches schloss 2013 das Promotionsstudium am «Ateneo Pontifico Regina Apostolorum» in Rom mit einer Arbeit über das Naturrecht bei Benedikt XVI. ab. Nach ihrem Studium in Sozialarbeit und Religionspädagogik war sie in zahlreichen sozial-karitativen Einrichtungen in Deutschland und Albanien tätig und arbeitet heute als Religionslehrerin in Wien. Sie ist Mitglied der «Gemeinschaft des neuen Weges vom hl. Franziskus». Kürzlich wurde sie zur Präsidentin der «Johannes-Messner-Gesellschaft» in Wien gewählt.

Maria Raphaela Hölscher bezieht sich auf die Werke von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., auf Quellen und wissenschaftlichen Arbeiten zum Naturrecht, insbesondere auch auf Johannes Messner (1891–1984) und Rudolf Weiler (*1928).

In zahlreichen Botschaften, Reden und Schriften hat Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., wie schon sein Vorgänger Papst Johannes Paul II., die Bedeutung des Naturrechts für das friedfertige Zusammenwirken in der Weltgemeinschaft betont. («Die Weltfriedensbotschaften Papst Johannes Paul II. 1933–2000 – Beiträge zur katholischen Soziallehre», Berlin 2001). Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. hat besonders auf die Gefahren des Relativismus und damit auf die Auflösung von Recht, Realität und Wahrheit hingewiesen. Spätestens seit der Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 (www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedikt/rede/250244) ist das klassische Naturrecht, welches der Wesensnatur des Menschen und einer universalen Rechtskultur entspricht, wieder mehr in die zwischenmenschliche und politische Debatte gerückt.

Mit Blick auf die Gefahr, dass in der Politik Macht von Recht getrennt werde, bezog sich der Papst auf Augustinus, der einmal sagte: «Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine grosse Räuberbande.» Damit sprach er das schreckliche Unrecht und die Menschenverachtung in der jüngeren Geschichte an und brachte auch seine zahlreichen Kritiker, die noch den Dialog suchen, zum Nachdenken.

Das Recht, wie es vom Naturrecht her verstanden wird, ist nicht vom Menschen geschaffen, sondern ist «den Menschen ins Herz geschrieben», wie dies Wolfgang Waldstein in seinem Buch darlegte, auf das sich der Papst in seiner Rede vor dem Bundestag berief. (Waldstein, Wolfgang. Ins Herz geschrieben – Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft, Augsburg 2010) Hölscher schreibt im Vorwort, dass die erwähnte Rede des Papstes ein Ereignis von «historischer Bedeutung» sei und die Rede und das erwähnte Buch von Waldstein sie zur Wahl ihrer Buch-thematik ermutigt hätten. Es geht der Autorin darum, aufzuzeigen, wie im Verständnis des Naturrechts von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. wissenschaftliche, «philosophische und theologische Hintergründe engstens miteinander verknüpft sind». (S. 15)

Anthropologische, historische und philosophische Grundlagen des Naturrechts

Im Vorwort von Dr. Maximilian Heim OCist, Abt der Zisterzienserabtei Stift Heiligenkreuz im Wienerwald und Magnus Cancellarius der Phil.-Theol. Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz, wird einführend hervorgehoben, dass das Naturrecht «nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft des Rechtsverständnisses», für die Ethik und die sittliche Verantwortung der Menschen entscheidend ist. Der Abt verweist auf die Universalität des Naturrechts und betont: «Es geht dabei nicht um eine katholische Vereinnahmung des Naturrechts, sondern um die Erkenntnis von vernünftigen Grundsätzen, die der menschlichen Natur a priori eingeschrieben sind. Das Naturrecht steht mit der Anthropologie, der Wesensnatur des Menschen und der Philosophiegeschichte im Zusammenhang. Die Tradition geht auf Aristoteles und auf die «griechische Philosophie – besonders auf die Stoa – zurück, die von der Stimme der Vernunft und dem Gesetz der Natur des Menschen gesprochen hat». (S. 9)

Ebenso haben Cicero und später Thomas von Aquin zum genaueren Verständnis der Menschennatur und des Naturrechts, gerade für die katholische Lehre, viel beigetragen. Maria Raphaela Hölscher betont, dass es in einer «zweieinhalbtausendjährigen Debatte» immer wieder «um einen Massstab für Moral- und Rechtsgesetze» ging. (S. 14) Zentral dabei ist, dass die «Natur des Menschen» und die Begriffe «Naturrecht», «Natur» sowie das Menschenbild geklärt werden. Natur geht auf das lateinische Wort «natura» (nasci, geboren werden, entstehen), auf das griechische Wort «physis» und auf «ius naturale» bei den Römern zurück. So wird mit Natur «all das bezeichnet, was an organischen und anorganischen Erscheinungen existiert oder sich entwickelt, ohne Zutun von Menschen geschaffen wurde». (S. 16)

In bezug auf die Soziallehre der katholischen Kirche «bemerkte Benedikt XVI., dass sie von der Vernunft und vom Naturrecht her argumentiert, das heisst von dem aus, was allen Menschen wesensgemäss ist». (S. 38) Der Mensch hat eine Sozialnatur, ist mit Vernunft begabt und bildet eine leiblich, seelische, emotionale Einheit mit der Fähigkeit zur Transzendenz.

Im Buch von Hölscher werden die historischen und aktuellen Bezüge des Naturrechts durch gründliches Quellenstudium geklärt. Sie schreibt: «In einem geschichtlichen Rückblick verwies Ratzinger auf die Entdeckung und die darauffolgende Entwicklung hin zum ‹ius gentium›. Jahrhunderte später, zur Zeit der Reformation, mit den sich zum Teil feindlich gegenüberstehenden theologischen Positionen, sei wiederum ein gemeinsames Recht, wenigstens ein Rechtsminimum, zu entwickeln gewesen.» (S. 35) Dabei sollten die Grundlagen «nun nicht mehr im Glauben, sondern in der Natur, in der Vernunft des Menschen liegen». (S. 35) Hölscher bezieht sich weiter auf Ratzinger und führt aus, «dass von Hugo Grotius (1583–1645) und Samuel von Pufendorf (1632–1694) die Idee des Naturrechts als Vernunftrecht entwickelt worden sei, das über alle Glaubensgrenzen hinweg die Vernunft als das Organ gemeinsamer Rechtsbildung anerkennt». (S. 35)

Das Naturrecht als Grundlage der Menschenrechte, des Völkerrechts und des Friedens

Wertvoll sind auch die aktuellen Bezüge zum gegenwärtigen Zustand der politischen Kultur. «Das Naturrecht sei», so Ratzinger, «besonders in der Katholischen Kirche die Argumentationsfigur geblieben, mit der sie in den Gesprächen mit der säkularen Gesellschaft und mit anderen Glaubensgemeinschaften an die gemeinsame Vernunft appelliere. Mit ihm würde die Grundlage für eine Verständigung über ethische Prinzipien des Rechts in einer säkularen pluralistischen Gesellschaft gesucht.» (S. 35)

Das Naturrecht wird gegenwärtig von Zeitgeistströmungen wie Anti-humanismus, Relativismus, Dekonstruktion, Nihilismus sowie radikalem Profit- und Machtstreben zurückgedrängt, durch völkerrechtswidrige Kriege verletzt und kaum mehr gelehrt. «Als letztes Element des Naturrechts», so Hölscher, sind «die Menschenrechte stehengeblieben». (S. 36) Sie sind jedoch, so Ratzinger in der Debatte mit Jürgen Habermas, «nicht verständlich ohne Voraussetzung, dass der Mensch als Mensch, einfach durch die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch, Subjekt von Rechten ist, dass sein Sein selbst Werte und Normen in sich trägt, die zu finden, aber nicht zu erfinden sind». (S. 36)

Wider ethischen Relativismus, Dekonstruktion, Antihumanismus und Krieg

Der damalige Kardinalpräfekt Joseph Ratzinger hat 2005, kurz vor seiner Wahl zum Papst, die gegenwärtige «Diktatur des Relativismus beklagt, die nichts als endgültig» und als Wahrheit anerkennen wolle. Gerade bei den menschlichen Grundwerten wie Ehrlichkeit, Recht, Treue, Friedfertigkeit oder Fürsorglichkeit gibt es aber keinen Subjektivismus, keinen Relativismus und keine Beliebigkeit und Anpassung an irgendeinen Zeitgeist. Es darf keine «Verdunkelung und Verunsicherung der Evidenz von Werten wie Gleichheit der Menschen, gleiche Würde der Geschlechter und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens» zugelassen werden. (S. 190) So wird sogar auch ein «klarer Glauben nach dem Credo der Kirche» relativiert und als «Fundamentalismus» abgestempelt. (Diktatur des Relativismus, Heiligenkreuz 2014, S. 6) Auch mit einer sogenannten «Neuen Anthropologie», radikaler Technologisierung, «Gender-Mainstreaming», mit einer «neuen Philosophie der Geschlechtlichkeit» und Eingriffen in die menschliche Substanz (zum Beispiel Embryonen-Selektion) werden elementare Grundlagen des Naturrechts und der Menschenwürde verletzt. (S. 169) So wird bezüglich des geförderten politisch-ideologischen «Gender-Mainstreaming» auch die ursprüngliche Ehe und «Verbindung zwischen Mann und Frau» relativiert und neu auf Gesetzesebene zur «Verbindung zwischen Personen» (S. 198) erklärt.

So wird die traditionelle und naturgegebene Grundlage «der Ehe zerstört und die Gesellschaft von ihrem Wesen her zu etwas ganz anderem gemacht.» (S. 198) Diese Entwicklungen beinhalten eine folgenschwere «Kulturrevolution» der Wertegemeinschaft des menschlichen Zusammenlebens. (S. 178) Dass im Deutschen Bundestag nach kurzer Debatte und klarer Mehrheit am 30. Juni 2017 die weitreichende Entscheidung für den Gesetzesentwurfs des Bundesrates zur Einführung der «Ehe für alle» gefällt wurde, ist ein alarmierender Ausdruck dieser Kulturrevolution. In Zukunft soll es im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik heissen: «Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen.» (<link http: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw26-de-ehe-fuer-alle>www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-ehe-fuer-alle/513682)

Zahlreiche Beispiele der Geschichte verdeutlichen, dass der Rechtspositivismus ohne Verbindung zum Naturrecht und zur Ethik sowie der Relativismus oder menschenverachtende Manipulationsmethoden und Propaganda zu gefährlichen Entwicklungen führen können. So betont Ratzinger in der Schrift Wendezeit für Europa? (1992): «Nach dem ungeheuren Missbrauch des Rechtspositivismus im ‹Recht› des Dritten Reiches, in dem Unrecht Gesetz geworden und der Staat zur Räuberbande degradiert worden sei, wäre an sich bewusst gewesen, dass jede Rechtssetzung auf Werte gegründet sein müsste, die sich der Manipulation entziehen würden.» (S. 211)

Benedikt XVI. verwies bei seiner erwähnten Rede im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Schöpfergott auf «die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln». (S. 10) Diese Erkenntnis der Vernunft «bildet unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als blosse Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben». (S. 10) Dem Papst war es ein zentrales Anliegen, die «Macht unter das Mass des Rechts zu stellen, so dass nicht ein Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts gelten müsse». (S. 35)

So betonte er auch immer wieder, dass das im Zusammenhang mit dem Naturrecht und der Menschennatur stehende «natürliche Sittengesetz» und «die Grundlagen der universalen Ethik» für alle Menschen, Kulturen und Weisheitstraditionen» zum «grossen Erbe der menschlichen Weisheit gehört». (S. 41) In diesem Zusammenhang wies der Papst immer wieder auf die Gefahr hin, wenn «die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht die Menschlichkeit». (S. 51) Gerade gegenüber dem von Menschen gesetzten Recht und den durch demokratische Mehrheitsabstimmungen bestimmten Gesetzen mit Rechten und Pflichten, die auch Unrecht sein können, «muss es doch ein Recht geben, das der Natur, dem Sein des Menschen selbst folgt. Dieses Recht muss gefunden werden und bildet dann das Korrektiv zum positiven Recht». (S. 35)

Das entscheidende Erziehungs- und Bildungsziel: «Eine menschlichere Welt für alle»

Die hier dargelegten Inhalte und Gedanken zum Buch von Maria Raphaela Hölscher beinhalten auch die erzieherische Aufgabe und Verantwortung in Bildung, Kultur und Politik. Die wunderbaren, in der sozialen Wesensnatur angelegten menschlichen Fähigkeiten müssen, das zeigt uns zum Beispiel die Psychologie, von früher Kindheit an, durch das Vorbild und die Anleitung auch im Gefühlsleben und Gewissen des Menschen sorgfältig gelegt, gefördert und gestärkt werden. Nicht die Digitalisierung, sondern die Ethik und Humanisierung sollten im Vordergrund stehen. Solche Persönlichkeiten sind zu gewaltfreien Konfliktlösungen und zu einem ehrlichen, aufbauenden Dialog fähig.

Hölscher bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf den historischen Gesprächsabend Kardinal Ratzingers mit Jürgen Habermas am 19. Januar 2004 in der Katholischen Akademie in München über die Themen «Was die Welt zusammenhält» und die Grundlagen «eines freiheitlichen Staates». (Habermas, Jürgen; Ratzinger, Joseph. Dialektik der Säkularisierung – Über Vernunft und Religion, 2005) Dabei bezeichnet Ratzinger gerade «das Naturrecht als eine Wirklichkeit, die durch eine Grundintuition des Menschen über den moralischen Charakter des Seins erkannt werden könne. Es gebe eine Verbindung des Wesens Mensch mit der Natur, die allen grossen Kulturen gemeinsam sei». (S. 29) Im Gespräch «fragte Ratzinger, wie Recht entstehe und wie Recht beschaffen sein müsse, damit es der Gerechtigkeit entspreche und nicht ein Privileg derer sei, die die Macht hätten, Rechte zu schaffen. Desweiteren führte Ratzinger aus, dass eine Grundvoraussetzung für das Recht die Gerechtigkeit sei, das unicuique suum, das ‹jedem das Seine› zu geben. Es seien von der Natur des Menschen her Rechte vorhanden. Aus solchem Denken sei die Idee der Menschenrechte als Magna Charta der modernen Freiheitsbewegung entstanden». (S. 82)

Der Papst verwies stets «auf die tiefe Verwurzelung jeder nationalen und internationalen Rechtsordnung im Naturrecht, ‹in der in das Sein des Menschen selbst eingeschriebenen ethischen Botschaft›». (S. 82f.) Hölscher hält fest, «dass Naturrecht im klassischen Sinn erkennbar, in seinen Forderungen allgemeingültig sowie unwandelbar ist und die geschichtlichen Veränderungen überdauert. Weil sich das Naturrecht aus der bei allen Menschen gleichen Menschennatur ergibt, verpflichtet es jeden». (S. 91)

Mit den wertvollen Enzyklikas «Fides et ratio» (Glaube und Vernunft) von Papst Johannes Paul II. von 1998 und «Caritas in veritate» (Liebe in Wahrheit) von Benedikt XVI. von 2009 werden Vernunft, Geist und die menschlichen Fähigkeiten zur metaphysischen und rationalen Reflexion zusammengeführt, um die Wahrheit zu erkennen. So wird auch die entscheidende Frage angesprochen, «ob mit dem Sein ein Sollen verbunden ist, ob also im Sein selbst sich ein ethischer und rechtlicher Anspruch befindet». (S. 33) Joseph Ratzinger bejaht diese Frage, und die Begründung hierfür liege, so Ratzinger, «im Verständnis von Natur als Träger von Geist, Natur trage Ethos und Würde in sich. Die ethische Botschaft, im Sein enthalten, ist zu erkennen. Es gibt eine metaphysische Grundlegung im klassischen Naturrecht. Auf Grund eines Naturbegriffs, der heute nicht mehr metaphysisch, sondern empirisch gesehen wird, ist es für den Menschen fast nicht mehr möglich, diese ethische Botschaft zu erkennen». (S. 81)

So kann die Grundaussage des klassischen Naturrechts, «Tue das Gute und meide das Böse» (S. 231), auch im heutigen Lebensalltag in Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Politik humane Richtschnur sein. In diesem Sinn sind universales Sittengesetz und das Naturrecht «die feste Grundlage eines jeden kulturellen, religiösen und politischen Dialogs. Es erlaubt dem vielfältigen Pluralismus der verschiedenen Kulturen, sich nicht von der gemeinsamen Suche nach dem Wahren und Guten zu lösen». (S. 220) So kann «die Suche nach dem Gemeinwohl» und «der Aufbau des Friedens» gelingen. «Um echt zu sein», sagt Benedikt XVI., «muss der Dialog klar sein, indem er Relativismus und Synkretismus vermeidet, aber von einem ehrlichen Respekt für die anderen und von einem Geist der Versöhnung und Brüderlichkeit beseelt ist.» (S. 220)

Darum muss den Errungenschaften der Vereinten Nationen wieder viel mehr Sorge getragen werden und ihre Durchsetzung international gestärkt werden, wie der Papst 2008 in seiner Rede vor der Uno betonte. (Benedikt XVI. Eine menschlichere Welt für alle, 2008) Dabei ist das Naturrecht zentral, da es nicht an ein religiöses Bekenntnis gebunden, sondern vom natürlichen Sittengesetz aus jedem Menschen zugänglich ist und das dringend nötige friedfertige Zusammenwirken der Weltgemeinschaft ermöglicht.          •

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