Neuigkeiten zum Thema «Verhandlungen Schweiz/EU»: Offensichtlich stecken sie zurzeit fest. Grund dafür ist das leidige «institutionelle Rahmenabkommen», von dem jeder weiss, dass es eine Volksabstimmung nicht überstehen würde. Bundesrat Didier Burkhalter, Chef des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, hat offenbar genug vom steinigen Weg Richtung Brüssel und tritt auf Ende Oktober zurück. Das Parlament ist nun gefordert, eine Persönlichkeit in den Bundesrat zu wählen, die ihren Blick nicht starr auf Brüssel fokussiert, sondern als allererstes die Schweizer Interessen vertritt. – Dass die EU im Rahmenabkommen über das Aufoktroyieren von EU-Recht und EU-Richtern hinaus der Schweiz noch weitere happige Brocken aufzwingen will, hat der Bundesrat dem Schweizer Stimmvolk bisher nicht verraten. Aber die Kantonsregierungen bringen ans Tageslicht, dass Brüssel an unserem hochstehenden Service public zerrt, der dank der direkten Demokratie immer noch ein Stück weit in der Hand der Kantone und Gemeinden, also des Volkes, liegt.
Neue Fakten und kritische Überlegungen zur Schweizer Aussenpolitik:
Nach der Bundesratssitzung vom 28. Juni 2017 hielt der Bundesrat einmal mehr fest, die Weiterentwicklung des bilateralen Weges sei nur «über eine Klärung der institutionellen Regeln der Funktionsweise» des EU-Marktes möglich, zu deutsch: mit einem Rahmenabkommen, welches der Schweiz die EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung überstülpt. Die «Gesamtbeurteilung aller Dossiers» verschob der Bundesrat – ein weiteres Mal und ohne die Dossiers zu benennen – auf Anfang Herbst. Es folgten die üblichen mysteriösen Andeutungen in bezug auf offene Fragen «zum Verfahren für die Streitbeilegung und dessen Geltungsbereich, zu den staatlichen Beihilfen [Hervorhebung d. Verf.] sowie zu gewissen Aspekten der Personenfreizügigkeit.»1
Was es mit den staatlichen Beihilfen auf sich hat, brachte die KdK (Konferenz der Kantonsregierungen) erst vor wenigen Tagen an die Öffentlichkeit. Obwohl dieser Punkt einen zentralen Nerv des Schweizer Staatsverständnisses trifft, hat der Bundesrat es bisher nicht für nötig befunden, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. (siehe weiter unten im Artikel: EU-Kommission will den Schweizer Service public knacken)
Um den Rahmenvertrag zu retten, offeriert die Sozialdemokratische Partei (SP), die den EU-Beitritt nach wie vor in ihrem Parteiprogramm stehen hat, eine harmlosere Bezeichnung: «Partnerschaftliches Fundament mit den EU-Mitgliedsstaaten»2 – eine wirklich gelungene Orwellsche Begriffsverdrehung! Allen krampfhaften Bemühungen zum Trotz nimmt jedoch die Unterstützung des Rahmenabkommens bei den bürgerlichen Parteien ab.
Neben der SVP, die schon immer dagegen war, zeigt auch die FDP wenig Begeisterung: «‹Es fragt sich, wie dringend dieses Abkommen ist›, sagt FDP-Präsidentin Petra Gössi. Zurzeit liege kein konkretes Abkommen auf dem Tisch. ‹Über den Inhalt erzählt jeder etwas anderes.› Und CVP-Präsident Gerhard Pfister will den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht als Gericht über die Bilateralen akzeptieren.»3
Offensichtlich nehmen immer mehr unserer Politiker zur Kenntnis, dass die EU-Spitzen knallhart und nur zu ihrem eigenen Vorteil kalkulieren und nicht im Traum daran denken, der Schweiz auch nur ein My entgegenzukommen – da kann der Bundesrat noch so drumherum reden. (siehe Kasten «Wo die Schweiz von der EU etwas will, wird die Bedingung der Unterwerfung unter EU-Recht gestellt»)
Kein Wunder, hat Bundesrat Didier Burkhalter ganz plötzlich den dringenden Wunsch, «einmal etwas anderes zu machen», und gibt ziemlich überstürzt seinen Rücktritt auf Ende Oktober bekannt. Denn Burkhalter, der zu seiner Zeit als Parlamentarier auch Mitglied der nebs (Neue europäische Bewegung Schweiz) war, die den EU-Beitritt der Schweiz anstrebt, hat sich – seit er das EDA 2012 übernommen hat – wirklich hartnäckig, wenn auch ohne Erfolg, bemüht, den Schweizern das quer in der Landschaft stehende Rahmenabkommen näherzubringen.
In den Startlöchern für das Vorantreiben des Knackpunkt-Dossiers steht Bundespräsidentin Doris Leuthard. Ob sie ab 1. November das Departement für Auswärtige Angelegenheiten von Kollege Burkhalter übernehmen will, lässt sie zwar vorläufig offen, gibt aber bekannt, sie wolle in ihrem Präsidialjahr (also bis Ende 2017) «den entscheidenden Schritt machen» für das Rahmenabkommen mit der EU. Zu diesem Zweck greift Leuthard ungeniert in die rechtmässigen Kompetenzen des Parlaments hinein: «Wenn sich die parlamentarischen Kommissionen die ganze Zeit einmischen, schwächt das unsere Position.» Dass der Europäische Gerichtshof dem Volk nicht so ohne weiteres hinübergebracht werden kann, verleitet Leuthard zur ominösen Anspielung: «Es gibt hier auch klar bessere Lösungen.»3 Falls Frau Bundespräsidentin damit den sogenannten EFTA-Gerichtshof meinen sollte: Der «kleine Bruder» des EuGH ist kein bisschen besser.4
Obwohl der Bundesrat sich in seiner Sitzung vom 28. Juni «mit der Deblockierung sämtlicher hängiger Dossiers zwischen der Schweiz und der EU, die von beiderseitigem Interesse sind», befasst hat, äussert er sich konkret nur zu einem neuen Kohäsionsbeitrag (1,3 Milliarden Franken hat die Schweiz bisher bereits hingeblättert, und Brüssel spricht von einer weiteren Milliarde!), der zwar sicher nicht «von beiderseitigem Interesse» ist, den er aber offenbar in den Verhandlungen in die Waagschale werfen will.5
Aber Achtung, meine Damen und Herren Bundesräte: Erst bezahlen, wenn die EU etwas dafür geliefert hat! Wie wär’s zum Beispiel mit der Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens? Diese Idee bringt CVP-Präsident Gerhard Pfister in die Diskussion: Der Kohäsionsbeitrag biete sich geradezu an, um denjenigen EU-Mitgliedsländern, die gerne finanzielle Unterstützung der Schweiz in Anspruch nehmen, Zugeständnisse in bezug auf die Zuwanderung abzuringen.6
Beinahe hätten wir einen klitzekleinen Satzteil in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.6.17 übersehen, nämlich die offene Frage in den Verhandlungen mit der EU «zu den staatlichen Beihilfen». Zum Glück melden sich die Kantonsregierungen und bringen die Sache auf den Punkt: Sie wollen abklären lassen, «welche Konsequenzen die Forderungen der Europäischen Union nach stärkerer Überwachung von staatlichen Beihilfen hätten.»7
Es geht um folgendes: Als Bedingung für den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens fordert die EU-Kommission, die Schweiz müsse dafür sorgen, «dass der Staat nicht verzerrend in den Wettbewerb eingreift, wenn sie am europäischen Binnenmarkt teilnehmen will. Darum solle sie staatliche Beihilfen verbieten», beziehungsweise «basierend auf dem EU-Recht anwenden.»8
Das dazugehörige EU-Recht:
Artikel 107
(1) Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. […]
Artikel 108
(1) Die Kommission überprüft fortlaufend in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten die in diesen bestehenden Beihilferegelungen. Sie schlägt ihnen die zweckdienlichen Massnahmen vor, welche die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarkts erfordern.
(2) Stellt die Kommission fest, nachdem sie den Beteiligten eine Frist zur Äusserung gesetzt hat, dass eine von einem Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe mit dem Binnenmarkt nach Artikel 107 unvereinbar ist oder dass sie missbräuchlich angewandt wird, so beschliesst sie, dass der betreffende Staat sie binnen einer von ihr bestimmten Frist aufzuheben oder umzugestalten hat.
Kommt der betreffende Staat diesem Beschluss innerhalb der festgesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission oder jeder betroffene Staat in Abweichung von den Artikeln 258 und 259 den Gerichtshof der Europäischen Union unmittelbar anrufen. […]
In der Tagespresse9 werden die Folgen dieser Bestimmungen für den Schweizer Service public ausgedeutscht, falls wir Bürger einem Rahmenabkommen zustimmen würden (Wir sind doch nicht so dumm und sägen den Stamm unseres gut verwurzelten Baumes ab!).
Verbieten könnte die EU-Kommission unter anderem:
- Staatsgarantien für Kantonalbanken (die Kantonalbanken gehören heute immer noch fast alle dem jeweiligen Kanton; dieser schützt die Sparer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Bank)
- Beteiligungen an Energiefirmen (siehe Kasten «Service public muss in den Händen des Bürgers bleiben. Beispiel Energieversorgung»)
- Subventionen in Landwirtschaft und Stromproduktion (vom Parlament sorgfältig ausgearbeitet und vom Souverän bestätigt)
- Beiträge einer Gemeinde, zum Beispiel an ein Fussballstadion, (beschlossen von der Gemeindeversammlung oder in grossen Gemeinden an der Urne – im Klartext: Abschaffung der Gemeindeautonomie)
Und was wird mit Staatsbetrieben wie der SBB geschehen? Mit den öffentlichen Schulen? Mit den Kantonsspitälern?
Überwachungsbehörde ist die EU-Kommission selbst oder eine sogenannte «nationale Behörde» (von der Kommission kontrolliert und deshalb kaum akzeptabler); jeder EU-Mitgliedsstaat könnte im Sinne von Art. 108 Abs. 2 den EuGH gegen die Schweiz anrufen.
Die EU-Kommission hat zum Beispiel von einigen Mitgliedsländern verlangt, dass ihre Gliedstaaten/Gemeinden hinterher vertragliche Zusagen brechen mussten. Kommentar überflüssig.
In der EU sind staatliche Beihilfen «nur in Ausnahmefällen erlaubt […], etwa zur Bankenrettung.» (Dahin also rollt das Äpfelchen …)
Der Service public wird bereits seit Jahren durch Privatisierungen oder den Drang zum kostendeckenden Wirtschaften geschwächt und eingeschränkt. Wenn wir den happigen Brocken der EU-seitigen Überwachung des Service public und als letzte Konsequenz dessen Abschaffung mit dazudenken, stellt sich die ernsthafte Frage, ob wir nicht auch ohne weitere bilaterale Abkommen mit der EU gut leben können. Die Schweiz hat bereits mehr als 100 davon abgeschlossen, die zum Teil ihren Härtetest nicht bestanden haben (zum Beispiel Schengen/Dublin), deren vorausgesagte negative Auswirkungen auf die Schweiz um ein Vielfaches übertroffen wurden (Landverkehrs- und Personenfreizügigkeitsabkommen) oder deren autonome Organisation für die Schweiz klar kostengünstiger ist (Erasmus+). Mit dem Verzicht auf neue Verträge mit vielen weiteren Unbekannten wären wir das Damoklesschwert eines institutionellen Rahmenabkommens los, das nun einmal nicht zum föderalistischen und direktdemokratischen Kleinstaat Schweiz mit seinem immer noch guten Service public passt.
Jedes einzelne Mitglied der eidgenössischen und kantonalen Behörden ist auf Grund seines Amtseides verpflichtet, sich für die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz und ihrer Bevölkerung einzusetzen. Dazu gehört, dass die Schweiz keine Verträge mit anderen Staaten oder Staatengruppen abschliessen dürfen, die den Grundprinzipien des Schweizer Staatswesens widersprechen. Es ist deshalb zu begrüssen, dass die Kantone sich gegen den geplanten Entzug des Service public aus ihren Händen zur Wehr setzen. •
1 Beziehungen Schweiz–EU: Der Bundesrat legt seine Prioritäten und seine Agenda fest. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.6.17
2 SP-Mitteilung vom 15.6.17
3 «Rahmenabkommen mit der EU: Doris Leuthard will vorwärtsmachen.» Schweiz am Wochenende vom 11.6.2017; ähnlich «Didier Burkhalter allein auf weiter Flur», Basler Zeitung vom 15.6.2017
4 vgl. «EFTA-Gerichtshof hat mit der EFTA nichts zu tun.» Zeit-Fragen Nr. 29 vom 10.11.2013
5 Beziehungen Schweiz–EU: Der Bundesrat legt seine Prioritäten und seine Agenda fest. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.6.17
6 «CVP will Kohäsions-Trumpf zücken.» Ostschweiz am Sonntag vom 2.7.2017
7 «Kantone rüsten sich wegen EU-Forderungen.» Ostschweiz am Sonntag vom 2.7.2017
8 «Kantone rüsten sich wegen EU-Forderungen.» Ostschweiz am Sonntag vom 2.7.2017
9 «Kantone rüsten sich wegen EU-Forderungen.» Ostschweiz am Sonntag vom 2.7.2017
«Die Strategie der EU ist klar und logisch: Wo die Schweiz von der EU etwas will, wird die Bedingung der Unterwerfung unter EU-Recht gestellt. […] Die Zulassung zur Day-Ahead- und zur Intraday-Marktkopplung [Teilnahme an der EU-Strombörse, d. Verf.] wird vom Abschluss eines Stromabkommens abhängig gemacht, dieses aber unterliegt, wie wir alle wissen, seinerseits der Bedingung, dass vorgängig ein institutionelles Abkommen über die automatische Übernahme des Acquis futur und der Überprüfung der schweizerischen Compliance durch EU–Instanzen abgeschlossen wird. […] Will die EU dagegen umgekehrt etwas von der Schweiz, zögert sie nicht, auch ohne zugrundeliegendes institutionelles Abkommen, untergeordnete Instanzen dazu anzuhalten, mit uns Abkommen abzuschliessen, um uns zur Übernahme von EU-Recht zu drängen.»
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Aktuelle Probleme aus der Sicht der Regulierungsbehörde. Referat von Carlo Schmid-Sutter am Stromkongress vom 13.1.2017, S. 6/7.
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mw. Dies sagt einer, der es wissen muss: Carlo Schmid-Sutter (CVP), Urgestein der Schweizer Politik, der über Jahrzehnte Ständerat und Landammann im Kanton Appenzell Innerrhoden war; heute ist er Präsident der eidgenössischen Elektrizitätskommission.
mw. Auf seiten der Schweizer Energiewirtschaft steht an erster Stelle der Begehrlichkeiten das Stromabkommen mit der EU. So erklärte Alpiq-Geschäftsleitungsmitglied Markus Brokhof den CVP-Parlamentariern, die auf ihrem Fraktionsausflug den Energiekonzern besuchten: «Ich als Tradingchef brauche das bilaterale Stromabkommen mit der EU.»9 Ob die Schweizer Bevölkerung dieses braucht, ist zumindest sehr umstritten. Warum Alpiq unbedingt ein Stromabkommen mit der EU will: Alpiq Holding AG ist aus den Schweizer Stromgesellschaften Atel Holding AG (Aare-Tessin AG für Elektrizität) und EOS S.A. (Energie Ouest Suisse) entstanden, und ihre Aktien liegen immer noch zu fast drei Vierteln in den Händen einer Anzahl von Kantonen und Gemeinden. Aber der Energiekonzern liefert seinen Strom nicht mehr zu festen Preisen an die Schweizer Haushalte, sondern hat sich auf den Grosshandel und die Beteiligung an Energieunternehmen in der Schweiz und in vielen Ländern Europas verlegt. Deshalb ist Alpiq bereits heute an allen grossen Strombörsen und Handelsplattformen vertreten. Die Crux für einen solchen Grosskonzern ist, dass die Schweizer Stromwirtschaft nicht voll liberalisiert ist. Mit dem Stromabkommen Schweiz/EU könnte dies in die Wege geleitet werden.
Das Beispiel Alpiq zeigt, wie weit der Service public der Schweizer Bevölkerung bereits entglitten ist. Eine sichere Energieversorgung ist Teil des Gemeinwohls und muss deshalb in den Händen des Staates, des Bürgers bleiben. Das stärkste Standbein des Schweizer Strommarktes ist die Wasserkraft, der wir grosse Sorge tragen müssen. Weil sich einige unserer Energiegesellschaften an den EU-Strommarktbörsen tummeln und sich als erstes um ihre Rendite und erst an späterer Stelle um die Schweizer Grundversorgung kümmern, gerät der Schweizer Strommarkt bereits heute in Schieflage.
Am Stromabkommen zeigt sich, was auch für andere geplante bilaterale Abkommen mit der EU gilt: Darauf zu verzichten ist in der heutigen Situation sicher am vernünftigsten und entspricht der Bürgernähe und der direktdemokratischen Teilhabe der Schweizer Bevölkerung am besten.
«Es mutet hie und da eigenartig an, wenn man von aussen diese hochrangige ‹kiss and hug›-Diplomatie hochgestellter EU-Repräsentanten anschaut und sieht, wie hierzulande daraus Fortschritte in den gegenseitigen Beziehungen abgeleitet werden. Auf unserer Ebene ist von Tauwetter nichts zu spüren, im Gegenteil, es herrscht Eiszeit.» (Carlo Schmid-Sutter)
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