Volkssouveränität in Deutschland?

Volkssouveränität in Deutschland?

Hans Herbert von Arnim fordert mehr direkt Demokratie

«Wenn immer mehr Menschen glauben, ­Politik werde über ihre Köpfe hinweg gemacht und sei ihrem Einfluss entzogen – ist das ein populistischer Trugschluss? Oder ist der Eindruck der Bürger, sie seien entmachtet, womöglich zutreffend?»1

rt. Die Debatte um die Volksherrschaft (Demokratie) ist und bleibt virulent. Den hohen Stellenwert unserer direkten Demokratie erkennt man mit einem Blick über die Landesgrenzen sehr schnell. Dort fühlen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger durch ihre ­politischen Vertreterinnen und Vertreter (Abgeordneten) immer weniger in ihren Anliegen vertreten. Gerade in repräsentativen Demokratien wie in Deutschland oder in Frankreich hat dieses Gefühl handfeste Gründe. Immer offener klafft eine Lücke zwischen den Anliegen der Bevölkerung und deren Umsetzung in der offiziellen Politik. Eine Konsequenz aus dieser Diskrepanz ist eine zunehmende «Politikverdrossenheit», die sich in einer stark abnehmenden Wahlbeteiligung äussern kann, wie jüngst bei den französischen Parlamentswahlen, bei denen der grösste Teil der Stimmberechtigten der Urne fernblieb und fast jeder Zehnte der noch Abstimmenden «leer» einwarf. Ein anderes Signal sind die herben Niederlagen etablierter Parteien oder ihrer Kandidaten, und dies trotz intensiver PR-Bearbeitung durch Mainstream-Medien und Staatsfunk.

Gravierende Defizite demokratierechtlicher Natur

Da sich diese Vorgänge in den vergangenen Monaten immer stärker häuften, wurde die geäusserte Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Begriff «Populismus» stigmatisiert. Das ist natürlich falsch und lenkt von den Sachproblemen ab. Wenn bestehendes Recht übergangen wird, wie in vielen Staaten beispielsweise in der «Einwanderungsfrage», und wenn es über Wahlen und Abstimmungen nicht mehr möglich ist, korrigierend auf Fehlentscheidungen einzuwirken, dann liegen gravierende Defizite demokratierechtlicher Natur vor.

Machtmissbrauch der Parteien

Der renommierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler und frühere Rektor der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Verfassungsrichter in Brandenburg Hans Herbert von Arnim untersucht in seiner jüngsten Veröffentlichung am Beispiel des deutschen Staates und der EU genau diese Fragen der Volksvertretung («Die Hebel der Macht und wer sie bedient. Parteienherrschaft statt Volkssouveränität»). Der Autor beschäftigt sich schon seit Jahrzehnten mit dem Machtmissbrauch, der Inkompetenz und dem Opportunismus der Parteien auf der kommunalen, der Landes- und der Bundesebene.
In den allermeisten repräsentativen Demokratien sind die Volksvertreter über Parteien organisiert. Diese führen in Deutschland aber inzwischen ein Eigenleben. Sie bestimmen zum Beispiel darüber, welche Kandidaten sich überhaupt zur Wahl stellen dürfen und welche Programme diese zu vertreten haben. Es entsteht der zu Recht viel kritisierte Parteienstaat. Denn inzwischen bestimmen die Parteien bzw. eine Handvoll Personen an deren Spitze, wie die einzelnen Abgeordneten abzustimmen haben. Wem diese Handvoll Personen wiederum folgt, wäre eine weitere interessante Frage …

Staat als Beute der Parteien

In seiner kenntnisreichen und detaillierten Darstellung weist von Arnim nach, wie eine vom deutschen Grundgesetz vorgesehene Volksvertretung durch den Parteienstaat ­systematisch unterminiert wurde und wird. So werden beispielsweise Gesetze, die die Finanzierung der Parteien regeln sollten, von eben diesen Parteien selbst festgelegt. Aber auch Posten in staatlichen Behörden, in deren Aufgabenbereich unter anderem die Kontrolle der Parteien fällt, oder Stellenbesetzungen in Gerichten, die über Angelegenheiten der Parteien entscheiden, werden von den etablierten Parteien selbst besetzt. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurde der deutsche Staat so immer mehr zur Beute der Parteien bzw. deren Funktionärsspitzen. Die Spielregeln bestimmen die Parteien. Sie konnten die Kontrollmechanismen ausser Kraft setzen, die sie kontrollieren sollten.
So kommt es zu der paradoxen Situation, dass die gewählten Volksvertreter nicht ihre Wähler vertreten, sondern die Interessen ihrer Parteispitze und den dahinterstehenden Interessengruppen. Sobald ein Abgeordneter von der Parteilinie abweicht und tatsächlich seinem Gewissen folgt, geht er das Risiko ein, seinen Platz auf der Wahlliste seiner Partei zu verlieren.

Wem gehorchen die Politiker?

Offenkundig wird dieser unhaltbare Zustand, wenn man die jahrzehntelange Ablehnung deutscher Kriegseinsätze im Ausland durch die deutsche Bevölkerung mit den Abstimmungsresultaten ihrer Vertretung im Bundestag vergleicht. Wie in vielen anderen Fragen auch entscheiden sich die Politiker gegen ihre Wähler.
Dieser Zustand lässt sich nicht mehr vertuschen und wird auch für immer breitere Bevölkerungsschichten zum Problem.
Der Versuch, mit dem Schlagwort ­«Populismus» berechtigte Kritik oder Wünsche nach Veränderung zu diskriminieren, trägt absolutistische Züge. Allein eine andere Meinung zu äussern als die von den Mainstream-Medien vorgegebenen soll verdächtig erscheinen. Wer die Demokratie auf diese Weise in Frage stellen oder eingrenzen möchte, muss sich erklären.
Wer nimmt sich mit welchem Recht das Recht heraus, sich über seinen Mitmenschen aufzuschwingen? Hat (wieder) die Partei immer recht? Gibt es (wieder) blaublütige, die es von Geburt an besser wissen als das «einfache» Volk; sind es sogenannte «Experten», die das Land an die Wand fahren dürfen (wie in der Finanzkrise) oder braucht das Land (wieder) einen Führer oder eine Führungselite, die, weil sie «besser ist» als die anderen, über diese bestimmt darf? Also ein Salto rückwärts in den Absolutismus?

Bürgerstaat statt Parteienstaat

Der drängenden Frage, wie in dieser Situation für Abhilfe zu sorgen ist, widmet sich von Arnim ausführlich. Er fordert ein Zurück zum demokratischen Bürgerstaat. Doch wie kann das Parteienregime sinnvoll eingedämmt werden? Er erörtert schliesslich ein Mehr an direkter Mitbestimmung der Bürger durch direktdemokratische Entscheide, wie sie in verschiedenen deutschen Bundesländern schon heute – leider noch stark eingeschränkt – möglich sind. Hier sieht er einen Ausweg. Sollen sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin damit abfinden, dass «ihr» Abgeordneter in ihrem Namen 4 Jahre, für die er gewählt wurde, tun und lassen kann, was ihm seine Partei diktiert? Man denke nur an die Auslandeinsätze der Armee, die unreglementierte und gesetzeswidrige Masseneinwanderung, die überhöhte Staatsverschuldung, die unbegrenzten Finanzgarantien an verschuldete Banken und Staaten über die EZB oder auch nur an den Berliner Flughafen.

Positive Effekte durch direkte Mitsprache

Detailliert beschreibt von Arnim die positiven Effekte direktdemokratischer Mitsprache: Gesetze, die untauglich sind, können von den Bürgerinnen und Bürgern wieder abgeschafft werden. Dadurch werden neue Gesetzesvorlagen in Hinblick auf ihre Tauglichkeit und Transparenz vorher genauer überdacht. Unsinnige oder schlecht geplante Projekte könnten abgelehnt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind aktiv in die Politik eingebunden und bestimmen selbst über ihre Fragen. Die Willkür des Parteienstaates kann eingeschränkt werden.
Nach über 60 Jahren sollte eine direktdemokratische Mitbestimmung auf Bundesebene ihren Platz finden, wie sie im deutschen Grundgesetz vorgesehen ist. Ein Weiter-So wäre für das Land verhängnisvoll.    •

1    vgl. von Arnim, Hans Herbert. Die Hebel der Macht und wer sie bedient. Parteienherrschaft statt Volkssouveränität. Klappentext. 2017. ISBN 978-3 453-20142-2

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