Baskenland macht Vermittlungsvorschlag

Baskenland macht Vermittlungsvorschlag

gl. Im Baskenland wird die Entwicklung in Katalonien sehr aufmerksam beobachtet. Der baskische Regierungschef Iñigo Urkullu von der nationalkonservativen Partei des Baskenlands PNV ist verwurzelt in den katholischen Basisgemeinden des Baskenlands und hatte bereits in den letzten Monaten über den Erzbischof von Barcelona und die Äbte der katalanischen Klöster Montserrat und Poblet zu vermitteln versucht. Noch am 27. September, also vor der Abstimmung am 1. Oktober, wurde von der Ständigen Kommission der Spanischen Bischofskonferenz zu Katalonien eine Erklärung verabschiedet, die sich für einen ehrlichen Dialog und die Rechte der Völker Spaniens aussprach, zum Ärger der Regierung in Madrid und fast der gesamten spanischen Presse.
Urkullu hatte dem katalanischen Präsidenten Puigdemont auch immer wieder geraten, keine ausweglose Situation zu schaffen, sprach mit der spanischen Regierung und schickte Botschaften nach Brüssel. Sein Hauptbestreben war es, auf jeden Fall den noch nie zuvor erfolgten Eingriff der Zentralregierung in die Autonomie der Regionen zu vermeiden.
In einem Interview mit Radio Euskadi plädierte Urkullu dafür, dass Madrid die Wahlresultate vom 21. Dezember anerkennen und politische Lösungen anbieten solle statt strafrechtlicher Massnahmen. Er sprach sich dafür aus, die Situation vor dem vergangenen 6. September wiederherzustellen. Am 6. September war vom katalanischen Parlament das Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung vom 1. Oktober verabschiedet worden.
Der frühere baskische Finanzminister Pedro Luis Uriarte, der als Vater des baskischen Steuerrechts gilt, schlug in einem Interview mit der katalanischen Zeitung «La Vanguardia» vor, Katalonien die gleiche Steuerhoheit einzuräumen, wie sie das Baskenland heute schon besitzt. Im Gegensatz zu den anderen autonomen Gemeinschaften Spaniens ziehen die baskischen Steuerbehörden alle Steuern selbst ein und verwalten ihr Budget eigenständig. Das Baskenland führt an die Regierung in Madrid zur Finanzierung der zentralstaatlichen Aufgaben jährlich einen Betrag in der Höhe seines Anteils am spanischen BIP ab, nämlich 6,24 %. Auf eine solche Regelung einer weitgehenden Steuerhoheit hatte die katalanische Regierung 1980 bei der Aushandlung des ersten Autonomiestatuts noch verzichtet. Dies sieht Uriarte heute als grossen Fehler an, denn das Baskenland sei zwar mit der Einführung der Steuerautonomie in einer äusserst schwierigen wirtschaftlichen Situation einen harten und riskanten Weg gegangen, stehe heute aber gut da. Dagegen sei die katalanische Regierung heute verschuldet.    •

Quellen: La Vanguardia vom 26.11.2017 und 28.12.2017; Noticias de Gipúzkoa vom 30.12.2017

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK