Militärschlag gegen Syrien gehört vor den Internationalen Strafgerichtshof

Militärschlag gegen Syrien gehört vor den Internationalen Strafgerichtshof

von Rechtsanwältin Dr. iur. Eva Maria Barki*

«Nur der Aussenminister der Schweiz, Ignazio Cassis, der sich schon vor zwei Monaten vor der Uno gegen das Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen ausgesprochen hatte, übte in einem Interview in der ‹Neuen Zürcher Zeitung› Kritik an den USA und wies darauf hin, dass ja schon Kriege auf Grund einer falschen Behauptung geführt wurden, wie zum Beispiel gegen den Irak.»

Der Militärschlag der Vereinigten Staaten von Amerika im Bündnis mit Frankreich und Grossbritannien zeigt mit erschreckender Deutlichkeit: Die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion als einzige Supermacht übriggebliebenen USA setzen ihre Macht­politik mit dem Anspruch auf Durchsetzung ihrer Interessen unter Verletzung der in Artikel 2 der Uno-Charta normierten Verpflichtung der Achtung der Souveränität eines Staates und des Verbotes der Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung konsequent und ungehindert fort.
Im Einklang mit der bereits 1999 erfolgten Änderung der Nato-Doktrin – Anmassung der Durchführung militärischer Operationen zur präventiven Konfliktverhütung und prophylaktischen Gefahrenabwehr auch ausserhalb des Nato-Gebietes und auch ohne Uno-Mandat – werden militärische Interventionen gegen souveräne Staaten für politisch legitim erklärt (R2P – Responsibiliy to Protect). Jugoslawien war der Präzedenzfall, es folgten Afghanistan, Irak, Libyen und nunmehr Syrien.
Syrien war – wie der frühere Nato-Oberbefehlshaber Wesley Clark im Jahre 2003 mitteilte – bereits seit dem Krieg gegen den Irak als Ziel eines amerikanischen Kriegs­einsatzes geplant. Präsident George W. Bush 2003: «Im Irak geht es nicht nur um Irak. Es ist Teil eines Musters.» Der Aussenpolitikexperte in Washington, James Steinberg, erläuterte dies: Syrien mache den USA Sorgen, weil es die Nachkriegsordnung stören kann.
Dies ist demnach der wahre Grund des Militärschlages: Sykes-Picot (Anm.: Aufteilung des Nahen Ostens im Zuge des Ersten Weltkrieges analog zu Deutschland und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) soll wiederbelebt werden, nunmehr unter Führung der USA. Der durch Russland gefährdete Einfluss soll wiederhergestellt werden. Die Amerikaner haben offenbar vergessen, dass das von ihrem damaligen Präsidenten Wilson formulierte Kriegsziel, die Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, verfehlt wurde und bis heute – trotz seither erfolgter Verankerung in den beiden Uno-Menschenrechtspakten – von den meisten Regierungen missachtet wird.
Der Raketenangriff war offensichtlich eine Probe, Gorbatschow nannte es «Vorbereitungstraining». Die USA haben sich weitere militärische Operationen ausdrücklich vorbehalten und Präsident Assad auch bereits mit weiteren militärischen Schlägen gedroht, zumal nach Aussagen der französischen Regierung das Chemiewaffen-Arsenal «nur zum Grossteil zerstört» wurde. Offenbar wollte man die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft testen. Nur der Aussenminister der Schweiz, Ignazio Cassis, der sich schon vor zwei Monaten vor der Uno gegen das Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen ausgesprochen hatte, übte in einem Interview in der «Neuen Zürcher Zeitung» Kritik an den USA und wies darauf hin, dass ja schon Kriege auf Grund einer falschen Behauptung geführt wurden, zum Beispiel gegen den Irak. Das ebenfalls neutrale Österreich hat eine Kritik gescheut. Die Waffe eines kleinen Landes ist das Völkerrecht. Diese Waffe, die noch von Felix Ermacora** erfolgreich benützt wurde und Österreich grosses Ansehen in der Welt verschafft hatte, wurde leichtfertig aus der Hand gegeben.
Doch der eigentliche Skandal ist: Die Europäische Union hat sich «hinter ihre Verbündeten» gestellt und die militärische Aktion als vollen Erfolg begrüsst. Die deutsche Bundeskanzlerin hat den Militärschlag als «erforderlich und ausgewogen» bezeichnet. Während Ungarn auf Grund von falschen Tatsachen und Informationen mangelnde Demokratie vorgeworfen wird, während Ungarn sogar wegen Einhaltung europäischer Normen gerügt wird, während das vom Volk der Katalanen geforderte Selbstbestimmungsrecht von der EU ignoriert und die rechtswidrige und brutale Vorgangsweise Spaniens in Katalonien toleriert wird, während das rechtmässig ausgeübte Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Krim nicht respektiert und die Russische Föderation wegen des unrichtigen Vorwurfes der Annexion mit rechtswidrigen Sanktionen belegt wird, wird die – nunmehr wiederholte – Vorgangsweise der Vereinigten Staaten, die den Tatbestand der völkerrechtswidrigen Aggression verwirklichen, nicht nur nicht verurteilt, sondern sogar befürwortet und gelobt!
Sowohl die Unterstützung der Terrormilizen in Syrien, mit dem Ziel des Sturzes der rechtmässigen Regierung, als auch der nunmehr bereits zum zweiten Mal erfolgte Militärschlag gegen Syrien stellen das Verbrechen der Aggression dar, das in die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofes fällt. Es gibt im Völkerrecht nur zwei Normen, die zwingendes Recht (ius cogens) darstellen: das Gewaltverbot und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Beide Normen werden von der Europäischen Union ignoriert und damit verletzt. Dies bedeutet die völlige Ausserkraftsetzung des Völkerrechts, das Ende der internationalen Rechtssicherheit und damit eine ernste Gefahr für den gesamten Weltfrieden!    •

* Dr. iur. Eva Maria Barki wurde 1943 in Nikitsch (Österreich) geboren. Sie ist ungarisch-italienisch-kroatischer Abstammung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Wien wurde Frau Dr. Barki Rechtsanwältin und betreibt in Wien eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Sie ist internationale Expertin für Nationalitäten- und Volksgruppenrechte.

**    Felix Ermacora war ein österreichischer Verfassungsrechtler und Menschenrechtsexperte. Von 1971 bis 1990 war er Nationalratsabgeordneter der ÖVP.

Quelle: Wegwarte. Folge 2, Mai 2018, Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt, <link>ihu@a1.net 

Artikel 2.4 UN-Charta

[…]
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. 

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK