Grenzgänger-Finanzierung als nächster Stolperstein

Grenzgänger-Finanzierung als nächster Stolperstein

Rahmenvertrag Schweiz–EU

mw. Schon wieder ist von einem EU-Erlass die Rede, welchen die Schweiz übernehmen müsste – falls sie so unklug wäre, ein Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Diesmal plant Brüssel einen Paradigmenwechsel in bezug auf die Grenzgänger. Künftig sollen arbeitslos gewordene Grenzgänger nicht mehr von ihrem Wohnstaat unterstützt werden, sondern dort, wo sie zuletzt Beiträge ins Sozialversicherungssystem eingezahlt haben. Strittig ist unter den EU-Staaten noch, ob ein Grenzgänger im Gastland drei, sechs, neun oder zwölf Monate gearbeitet haben muss, um Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können.

Mit einem Rahmenabkommen wäre die Schweiz gezwungen, diesen Systemwechsel auf der Basis des Personenfreizügigkeitsabkommens zu übernehmen, mit hohen Kostenfolgen. Und dies erst noch ohne echte Kontrollmöglichkeiten: Denn wie sollen unsere RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) überprüfen, ob die Leistungsempfänger von ihrem Wohnstaat aus ernsthaft auf Stellensuche sind oder ob sie dort vielleicht sogar einen Job haben? Bereits heute arbeiten hier rund 320 000 Grenzgänger aus EU-/Efta-Mitgliedsstaaten.1 Es ist anzunehmen, dass die neue Regelung noch weit mehr Arbeitssuchende anziehen würde, weil die Schweizer Sozialleistungen bekanntlich höher sind als in den meisten anderen Ländern.

Übrigens: «Grenzgänger» sind nach Definition der EU nicht nur Arbeitstätige aus einem Nachbarland, die jeden Tag von Italien ins Tessin zur Arbeit und am Abend wieder nach Hause fahren, sondern: «Grenzgänger sind Personen, die in einem Mitgliedsstaat arbeiten, ihren Wohnsitz jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat haben.»2 Also zum Beispiel am Sonntagabend aus Bulgarien in die Schweiz und übers Wochenende wieder nach Hause fahren. Nach dem EG-Vertrag haben Privatpersonen das Recht, sich im Zusammenhang mit der Aufnahme oder zur Ausübung einer Beschäftigung in andere EU-Mitgliedsstaaten zu begeben, ohne in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen diskriminiert zu werden.

An solchen konkreten Beispielen zeigt sich, was ein institutioneller Rahmenvertrag mit Brüssel für die Schweiz bedeuten würde: Wir würden der EU eine Generalvollmacht erteilen, uns künftig neue Vorschriften in unbekanntem Ausmass aufzuzwingen, häufig verbunden mit happigen Kosten. Da kann Bundesrat Ignazio Cassis lange erzählen, diese oder eine andere EU-Regelung sei ennet seiner «roten Linie». Tatsache ist, dass die EU-Gremien sich herzlich wenig um solcherlei rote Linien scheren, was sie auch offen kundtun. Und noch weit schlimmer: Wir Bürgerinnen und Bürger, die gewohnt sind, darüber abzustimmen, ob wir diese oder eine andere Änderung in unserer Rechtsordnung haben wollen oder nicht – wir würden ganz einfach übergangen. Das wäre das Ende der direkten Demokratie.

Aber noch bestimmt in der Schweiz der Souverän. Und wenn der Bundesrat auch die Offenlegung des Vertragstextes bis zum Gehtnichtmehr hinausschiebt – der Abstimmungstermin wird kommen, und wer die -politischen Rechte des Schweizervolkes erhalten will, wird wissen, wie er zu stimmen hat. Mit Leserbriefen und im Gespräch von Bürger zu Bürger kann jeder von uns heute schon zur Meinungsbildung in dieser wichtigen Frage beitragen.                                                •

1  Einige Zahlen: Erwerbstätige in der Schweiz im 1. Quartal 2018: Schweizer: 3,454 Millionen. Ausländer: 1,550 Millionen [Also fast halb so viele!]. Grenzgänger: 317 000 [Das heisst etwa 20 % der ausländischen Erwerbstätigen!]. (Quelle: Bundesamt für Statistik, Erwerbstätigenstatistik ETS)

2  Europäische Kommission, Grenzgänger (<link ec.europa.eu taxation_customs individuals personal-taxation crossborder-workers_de>ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/personal-taxation/crossborder-workers_de )

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