20 Jahre Völkerrechtsverbrechen Krieg gegen Serbien – Rückblick und Analyse

20 Jahre Völkerrechtsverbrechen Krieg gegen Serbien – Rückblick und Analyse

von Jochen Scholz, Oberstleutnant a. D. der deutschen Bundeswehr

Am 23. Mai feiert die Bundesrepublik Deutschland zwei Jahrestage: ihr 70jähriges Bestehen und damit zugleich das 70. Jubiläum ihrer, gemessen an der deutschen Geschichte, vorbildlichen Verfassung, des Grundgesetzes. Es bildete die ethische Grundlage für meinen Beruf als Offizier der Bundeswehr, denn das Soldatengesetz bestimmte als Grundpflicht, «das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes […] zu verteidigen». Mit «Recht» ist ebendieses Grundgesetz gemeint, das die Exekutive, deren Teil die Streitkräfte sind, in Artikel 20 Absatz 3 an Gesetz und Recht bindet. Mit anderen Worten, die Verfassung untersagt Regierungshandeln ausserhalb des Rechts. Weiterhin bestimmt das Grundgesetz in Artikel 25, dass die «allgemeinen Regeln des Völkerrechts den [deutschen] Gesetzen vorgehen, Bestandteil des Bundesrechts sind und Rechte und Verpflichtungen unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen». In Artikel 26 ist darüber hinaus die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt. Das soldatische Selbstverständnis der Bundeswehr, in deren Luftwaffe ich 1962 eingetreten bin und der ich 38 Jahre angehört habe, war, Kriege zu verhindern, um den zulässigen Fall der Landes- und Bündnisverteidigung gar nicht erst heraufzubeschwören.

Nach 1990 wurde die Bundeswehr neu definiert

Mit einiger Sorge habe ich daher bereits die Überlegungen bei Militärplanern und Politikern zu Beginn der 1990er Jahre verfolgt, die Rolle der Bundeswehr nach dem Wegfall des Gegners, an dessen Adresse die Abschreckung gerichtet war, neu zu definieren. Kurzum, die deutschen Streitkräfte sollten zu einem normalen Instrument der Aussenpolitik zur Durchsetzung von Interessen gemacht werden, wie dies unter den Verbündeten in der Nato von jeher üblich war, und dabei sollten die Augen davor verschlossen werden, dass das Grundgesetz die Antwort der Überlebenden auf die Nazi-Barbarei war. Seine Verfasser wollten für die Zukunft ausschliessen, dass vom deutschen Boden jemals wieder Krieg ausgehen würde, eine Formulierung, die sich im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 wörtlich wiederfindet, der Deutschland die volle Souveränität zurückgab.
Gleichwohl waren die Einsätze der Bundeswehr im internationalen Rahmen, wie in Somalia 1993 oder später in Bosnien nach dem Abkommen von Dayton, unter rechtlichen Bedingungen nicht zu beanstanden, wobei man politisch natürlich zu anderen Auffassungen kommen kann.

Lagebeurteilung zum Kosovo anders als in Politikerreden

Als sich die Krise um das Kosovo 1997/98/99 unter tätiger Mithilfe westlicher Geheimdienste und der Arbeit von PR-Agenturen gefährlich zuspitzte, war ich als Referent im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Bonn eingesetzt. Bis zum Kriegsbeginn am 24. März 1999 konnte ich die wöchentlichen Lagebeurteilungen lesen, die das Ministerium für die Fraktionsführungen im Deutschen Bundestag und die Bundestagsausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung verfasste. Zunächst mit Erstaunen, im Laufe der Monate jedoch zunehmend zornig musste ich feststellen, dass die Lageanalysen meiner Kameraden und die Äusserungen führender Politiker immer weiter auseinanderklafften. Dies wurde besonders deutlich nach der Bundestagswahl und dem Antritt der neuen rot-grünen Bundesregierung am 27. Oktober 1998. In den erwähnten Lagebeurteilungen wurde stets eine Bürgerkriegssituation geschildert, die auf jede einseitige Schuldzuweisung an die serbische Seite verzichtete, nicht von Vertriebenen sprach, sondern von Flüchtlingen – bekanntlich ein gravierender Unterschied.
Die Fairness der Analysen lässt sich an einem ganz konkreten Beispiel aufzeigen, sie steht jedoch Pars pro toto. Als die Kosovo Verification Mission Ende Oktober 1998 auf der Grundlage der UN-Sicherheitsrats-Resolution 1203 begann, berichteten die Lageanalysen, dass sich die serbische Seite voll an die Vereinbarungen halte und die Streitkräfte zur Entflechtung nach Norden zurückziehe. Einige Wochen später war hier vom sprachlichen Duktus her Verständnis herauszulesen, dass Serbien auf die massiven Verletzungen der Vereinbarungen durch die kosovarische Seite mit offensiven Handlungen reagierte. In der deutschen Presse hingegen und in den politischen Diskursen wurde Serbien des Bruchs der Vereinbarungen beschuldigt, ohne die kosovarischen Provokationen zu erwähnen.
Die Widersprüche zwischen Äusserungen der Politik und den für die Lageanalysen Zuständigen lassen sich besonders am folgenden Beispiel zeigen. Während die Androhung von militärischen Mass­nahmen mit «ethnischen Säuberungen» und «Völkermord» durch Serbien begründet wurde, endet die Lagebeurteilung des damaligen «Amtes für Nachrichtenwesen der Bundeswehr» am 23. März 1999 (!): «[…] im Kosovo sind auch weiterhin [Hervorhebung d. Verf.] keine Tendenzen zu ethnischen Säuberungen feststellbar».
Kaum einer wollte die Wahrheit hören
Mit meiner Opposition gegen den Kurs gegenüber Serbien, der nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung verschärft wurde, gehörte ich einer Minderheit an, die jedoch Teile aller im Parlament vertretenen Parteien und einzelne unter den Tausenden von zivilen und militärischen Mitarbeitern des BMVg umfasste. Trotz unserer Vernetzung bis in die Bundestagsfraktion der SPD und der Grünen gelang es nicht, die bestimmenden Medien in Deutschland auf die Widersprüche zwischen den objektiven, da auf Fakten beruhenden, Analysen und der Argumentation der Politiker aufmerksam zu machen.
Als sich zu Beginn des Jahres 1999 während der Scheinverhandlungen in Rambouillet abzeichnete, dass alles auf einen Krieg unter deutscher Beteiligung gegen Serbien ohne Mandat des Sicherheitsrates der Uno zusteuerte, war dies ein Schlag gegen mein soldatisches und staatsbürgerliches Selbstverständnis. Die – vergeblichen – Bemühungen, Gegenöffentlichkeit herzustellen, wurzelten bei allen Mitstreitern in dem Bemühen, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, mit dem die deutsche Politik auch künftig am Völkerrecht und der Verfassung vorbei Militäreinsätze beschliessen könnte. Die Entwicklung seither hat gezeigt, dass diese Sorge nicht unbegründet war, zuletzt beim Syrien-Einsatz ohne völkerrechtliche Grundlage, wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages geurteilt hat.

Der Jugoslawien-Krieg war Teil der US-Geopolitik

Die geopolitischen und geostrategischen Hintergründe des Völkerrechtsverbrechens gegen Serbien haben sich mir hingegen erst später, nach meiner Pensionierung im Jahr 2000, erschlossen. Dieser Krieg sollte geführt werden, alle ernstgemeinten Überlegungen, ihn zu verhindern, waren deswegen von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Bundesrepublik Jugoslawien wurde von den USA nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes nicht mehr benötigt, sie war überflüssig geworden und brauchte als blockfreier Staat nicht mehr politisch-diplomatisch gepflegt zu werden. Ihr Wirtschaftsmodell der Arbeiter-Selbstverwaltung stand der neoliberal ausgerichteten Transformation der ehemals sozialistischen Staaten im Weg. Vor allem jedoch ging es den USA darum, unter Revitalisierung von Halford Mackinders «Herzlandtheorie» (1904), die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mit der Kontrolle Osteuropas die Kontrolle ebendieses Herzlandes perspektivisch zu erreichen, das im wesentlichen identisch ist mit der heutigen Russischen Föderation und Teilen Chinas.

Neokons wollten die Dominanz der USA sichern

Als die Unterschriften unter der Charta von Paris 1990 noch nicht getrocknet waren, begannen die sogenannten Neokons in den USA bereits intensiv darüber nachzudenken, wie die Dominanz der USA nach dem Ende der Sowjetunion in das nächste Jahrhundert gerettet und ausgeweitet werden könnte. Das Ergebnis waren die «Wolfowitz-Doktrin» 1992 und das Strategiepapier «Rebuilding America’s Defenses» 2000. Insofern musste aus dieser Sicht nun auch der letzte Rest Jugoslawiens verschwinden, nachdem bereits seit 1991 alles zu seiner Zerschlagung unternommen worden war. Solche strategischen Überlegungen kann man der Öffentlichkeit nicht als Handlungsgrundlage präsentieren, ohne massiven Gegenwind zu erzeugen. Ergo werden die Karten «Menschenrechte», «ethnische Säuberung» oder «Völkermord» und der «westlichen Wertegemeinschaft» gespielt, die einem derartigen Geschehen nicht tatenlos zusehen könne. Was die Zerstörung der chemischen Industrie mit ihren bis heute wirkenden Umweltfolgen mit derart hehren Absichten zu tun hat, danach fragen jedoch nur wenige.

Ein ewiger Schandfleck der deutschen Nachkriegsgeschichte

Serbien hatte keine Chance. Die deutsche Beteiligung am Angriffskrieg, «dem ultimativen Verbrechen, weil es alle anderen in sich birgt» (Chefankläger Robert Jackson bei den Nürnberger Prozessen), wird ein ewiger Schandfleck der deutschen Nachkriegsgeschichte bleiben. Bei den Jubelfeiern zum 70jährigen Bestehen des Grundgesetzes wird dies jedoch sicherlich keine Rolle spielen.    •

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