Abnicken von EU-Richtlinien durch das Stimmvolk?

Abnicken von EU-Richtlinien durch das Stimmvolk?

Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai

Stellungnahme zur EU-Waffenrichtlinie

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Abstimmungsvorlage zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie gibt uns Gelegenheit, ganz konkret zur Kenntnis zu nehmen, was uns mit einem institutionellen Rahmenabkommen blühen würde: gehorsames Nicken zur Übernahme von Erlassen aller Art nach dem Gusto der Brüsseler Bürokratie – oder ab und zu eine Rückweisung an den Absender durch eine Referendumsabstimmung, mit Konsequenzen ebenfalls nach Lust und Laune der EU-Spitzen. Noch können wir nein sagen! 

Auf eine glasklare Abstimmungsfrage …

«Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?»

… gehört eine glasklare Antwort

Wir sind doch keine Befehlsempfänger! Wenn unser Stimmrecht auf solcherlei Vorlagen reduziert werden soll, könnten wir die direkte Demokratie gleich ganz abschaffen. Wem dagegen die Erhaltung des direktdemokratischen und selbstbestimmten Schweizer Modells ein unverzichtbarer Wert ist, muss jetzt entschiedenen Widerstand leisten. Gegen die EU-Waffenrichtlinie und gegen das institutionelle Rahmenabkommen. Entsprechend schrill sind die Töne der Schweizer Mainstream-Medien gegen den sogenannten Mythos des wehrhaften Eidgenossen. Ihr einziges Ziel: die Schweiz EU- und Nato-kompatibel zurechtzustutzen.
«Schweizer Modell versus EU-Bürokratie – EU-Waffenrichtlinie steht im Widerspruch zur Freiheit des Bürgers.» Unter diesem Titel finden Sie in Zeit-Fragen Nr. 2 vom 16. Januar 2018 einige Hinweise zum Inhalt der Waffenrichtlinie. Das Wichtigste: Zur freiheitlichen Auffassung des Schweizer Waffenbesitzes als Grundrecht und -pflicht des Bürgers seit alters her steht die EU-Bürokratie völlig quer. Und der Aufhänger der ganzen Übung, die Bekämpfung des Terrorismus, ist absurd: Wer Terroranschläge verhindern will, soll sich für die sofortige Beendigung der Nato-Kriege einsetzen. Mit zentralen Datensammlungen über unbescholtene Bürger verschafft sich Brüssel zwar die totale Kontrolle und Steuerung der europäischen Bevölkerung – Schweizer inklusive –, gegen bewaffnete Verbrecher ist damit nichts getan.
Übrigens haben die Schweizer Stimmbürger am 13. Februar 2011 die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» und damit die Entwaffnung des Bürgers deutlich abgelehnt, mit 56,3 Prozent Nein-Stimmen und 20 von 26 Kantonen. Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates wird dieses Nein des Souveräns nur auf der Seite des Referendumskomitees erwähnt.

Ausschluss der Schweiz aus Schengen/Dublin?

Ob es im Interesse Brüssels läge, nach einem  Nein des Volkes am 19. Mai auf die Zusammenarbeit mit der Schweiz im grenzpolizeilichen und im Asylbereich zu verzichten, und ganz besonders auf ihre personellen und finanziellen Beiträge für den Schutz der EU-Aussengrenzen, sei dahingestellt. Falls die Schweiz wider Erwarten doch ausgeschlossen würde, könnte der Bundesrat, wie er bereits mehrfach bewiesen hat, einen passenden «Plan B» bereitstellen.
Schengen/Dublin funktioniert ohnehin nur in Schönwetter-Perioden: Spätestens seit der Einladung der ganzen Welt nach Deutschland durch Angela Merkel im Jahre 2015 kontrollieren etliche EU-Staaten ihre Landesgrenzen wieder selbst. So verlängerten vor kurzem Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark – entgegen den fruchtlosen Mahnungen der EU-Kommission – ihre Grenzkontrollen um ein weiteres halbes Jahr bis zum Herbst 2019 («Deutschland und Dänemark verlängern Grenzkontrollen», «Neue Zürcher Zeitung» vom 13. April).    •

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK