Grenzkantone fordern Aufstockung des Grenzwachtkorps

Grenzkantone fordern Aufstockung des Grenzwachtkorps

mw. Der Nationalrat wird am Dienstag, 11. Juni, darüber abstimmen, ob er zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Graubünden und Wallis «Folge geben» will, die einen personellen Ausbau und eine bessere Ausrüstung des Grenzwachtkorps (GWK) fordern. Die Walliser und die Bündner sind nicht die ersten, die vom Bund fordern, dass er besser für die Sicherheit an den Landesgrenzen sorgen soll: Auch andere Grenzkantone wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft und St. Gallen haben bereits ähnliche Standesinitiativen eingereicht, im Tessin wird derzeit eine weitere vorbereitet.
Der Schutz der Sicherheit der Schweiz ist eine zentrale Aufgabe des Bundes. Dessen optimale Erfüllung ist ein Muss und darf nicht aus finanziellen Gründen plafoniert werden (Ende 2018: 2107 Vollzeitstellen). Es ist deshalb unverständlich, dass der Ständerat – der sich für die dringenden Anliegen aus den Kantonen besonders einsetzen müsste! – die beiden Standesinitiativen, wenn auch mit relativ knappem Mehr, versenken will.
Der Nationalrat hat nun die Gelegenheit, Gegensteuer zu geben und sich seiner Sicherheitskommission (SiK-NR) anzuschliessen, die den Initiativen am 8. Oktober 2018 klar zugestimmt hat. Damit würde der Ständerat die Chance erhalten, seinen Beschluss vom 6. März noch einmal zu überdenken.

Jeder Kanton hat gemäss der Bundesverfassung das Recht, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten (Artikel 160 Absatz 1). Standesinitiativen werden vom jeweiligen kantonalen Parlament beschlossen und bei der Bundesversammlung eingereicht.

Text der Standesinitiative des Kantons Graubünden

«Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:
1.    Das Grenzwachtpersonal sei an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.
2.    Beim GWK sei kein Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen, damit das Grenzwachtkorps die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.»
Soweit die Standesinitiative von Graubünden, die Initiative des Wallis stellt inhaltlich dieselben Forderungen.1

Aus den Begründungen der Initiativen

Zunehmende Gefahren und Risiken im Grenzbereich verlangen eine Verstärkung des Grenzwachtkorps.

«Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der wichtigsten Kernaufgaben eines Staates. Das GWK ist das grösste zivile Sicherheitsorgan des Bundes und ist als bewährter Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert. Es sorgt aus Sicht der Kantone und der Bevölkerung für Sicherheit und Stabilität, nicht nur an der Aussengrenze der Schweiz, sondern auch im angrenzenden Landesinnern. Mit seinen Kontrollen von eingeführten Waren verhindert das GWK zudem ernsthafte Delikte wie Schmuggel (von Drogen, Waffen, Menschen usw.). Durch die massive Zunahme der Migration, insbesondere der illegalen, in den letzten Jahren in den meisten Grenzregionen der Schweiz werden das GWK und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Belastungsgrenzen gebracht. […] Die aktuellen und künftigen Gefahren und Risiken in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der latenten Terrorgefahr können vom Kanton Graubünden nur partnerschaftlich mit dem GWK bewältigt werden.» (17.318 Graubünden)
Zu ergänzen ist, dass zu den Aufgaben des GWK auch die Beteiligung an den Aktivitäten der Frontex an den EU-Aussengrenzen gehört. Rund 40 GWK-Angehörige leisten etwa 1200 Einsatztage pro Jahr.2

Keine Sparübungen auf Kosten der inneren Sicherheit!

Der Kanton Wallis weist darauf hin, dass der Bund mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 auch im Bereich der inneren Sicherheit Stellen einsparen will: «Damit rückt auch das GWK in den Fokus eines Personalabbaus. Dies zu einem Zeitpunkt, in welchem die Migrationsströme aus dem Süden zunehmen, die Lage im Nahen Osten fragil ist, Terroranschläge zum Alltag werden, die grenzüberschreitende Kriminalität nicht abreisst und das Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung wächst. Aus diesen Gründen darf beim GWK nicht weiter Personal abgebaut werden. Vielmehr müssen beim GWK neue Stellen für die bisherigen Kernaufgaben unter Berücksichtigung der steigenden Risiken und einer sich ständig ändernden Lage geschaffen werden» (18.307 Wallis).

Die Anliegen beider Initiativen sind auch von anderen Kantonen eingebracht worden.

Beide Initiativen verweisen auf bereits früher eingereichte Vorstösse aus anderen Kantonen (BL, BS, SG). Dies zeigt die Dringlichkeit der Lage und verstärkt das Gewicht der Kantone gegenüber dem Bund.

Bisheriger Verlauf der Parlamentsdebatten

  • Sommer 2018: Sicherheitskommission des Ständerates (SiK-SR) lehnt die beiden Initiativen mehrheitlich ab.
  • 25. September 2018: Ständerat schliesst sich der Kommissionsminderheit an und gibt den Initiativen Folge (25 zu 19 Stimmen).
  • 8. Oktober 2018: SiK-NR beantragt dem Nationalrat, sich dem Ständerat anzuschliessen.
  • Wintersession 2018: Beide Räte bewilligen in der Budgetdebatte die Schaffung von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen im GWK.
  • 11. Februar 2019: SiK-SR erachtet damit das Anliegen der beiden Standesinitiativen als erfüllt und beantragt dem Ständerat einstimmig, diese abzuschreiben.
  • 6. März 2019: Ständerat folgt der Kommission knapp (20 zu 17 bei 1 Enthaltung) und schreibt die Initiativen ab.3

Nationalratskommission hält an der Unterstützung der beiden Initiativen fest

Die SiK-NR hat am 8. April mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, dem Entscheid des Ständerates nicht zuzustimmen, sondern weiterhin die Standesinitiativen von Wallis und Graubünden zu unterstützen. Aus den Erwägungen der SiK-NR: «Die Mehrheit [der Kommission] kritisiert, dass der Bundesrat sich über die Beschlüsse des Parlamentes, die Aufstockung des GWK überdepartemental zu kompensieren, hinwegsetze und die Aufstockung des GWK zu langsam vornehme. Mit der im Dezember 2018 vom Parlament beschlossenen Aufstockung will die SiK-NR das Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des GWK endlich verwirklicht sehen. Die Probleme an der Grenze, wie der Migrationsdruck und der Kriminaltourismus, seien immer noch vorhanden. Vor diesem Hintergrund erachtet die SiK-NR das Hauptanliegen der Standesinitiativen 17.318 und 18.307 weiterhin als unerfüllt. Sie beantragt ihrem Rat deswegen […], der Abschreibung der Initiative nicht zuzustimmen» (Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 8. April).
Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat am 11. Juni nein sagt zur Abschreibung der Initiativen durch den Ständerat, so dass dieser noch einmal über die Bücher gehen kann.    •

1    Standesinitiative 17.318 des Kantons Graubünden. Aufstockung des Grenzwachtkorps, eingereicht am 15.11.2017; Standesinitiative 18.307 des Kantons Wallis, eingereicht am 26.3.2018
2    <link http: www.ezv.admin.ch ezv de home themen auslandeinsaetze einsaetze-gwk0 frontex.html external-link seite:>www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/auslandeinsaetze/einsaetze-gwk0/frontex.html
3    Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 8. April zu den Kantonalen Initiativen 17.318 GR und 18.307 VS

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