Leserbrief

Bilaterale werden unilaterale Verträge

Die Bilateralen Verträge werden hochgelobt. Nur zu dumm, dass die Bilateralen mit dem EU-Rahmenabkommen (InstA) zu unilateralen Verträgen mutieren. Mit dem InstA werden neue Sanktionen und Guillotinen installiert. Unter dem Begriff «Ausgleichsmassnahmen» kann die EU Sanktionen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung der betroffenen Abkommen ergreifen. Gleichzeitig wird die bisherige Guillotineklausel der Bilateralen I zementiert und mit dem Rahmenabkommen sowie mit zukünftigen Abkommen verknüpft. Dies schmälert unseren zukünftigen Handlungsspielraum, und die Erpressbarkeit wird massiv erhöht. Das ist das pure Gegenteil von Rechtssicherheit. Die Verpflichtung zur automatischen Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Verfassung und verletzen in krasser Weise unsere staatspolitischen Grundwerte. Das Abkommen höhlt die direkte Demokratie aus und missachtet unsere Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus. Selbst zur Unionsbürgerrichtlinie hätte letztlich der Europäische Gerichtshof das letzte Wort.
Das InstA ist ein Knebelvertrag und ein verkappter EU-Beitrittsvertrag. Kann denn das EU-Rahmenabkommen für uns derart vorteilhaft sein, dass wir von der EU mit dem Brecheisen zu unserem Glück gezwungen werden müssen? Warum erpresst uns die EU mit der Nichtanerkennung der Schweizer Börse, wenn doch das InstA angeblich ohnehin dermassen vorteilhaft für uns wäre?

Bruno Dudli, Sonnental, Kantonsrat

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