Erste Session nach den Wahlen: Wahrscheinlich keine Wundertüte

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am Montag, 2. Dezember, hat die Wintersession der Eidgenössischen Räte begonnen. Für die Wahl der Ständeräte waren in mehreren Kantonen zweite Wahlgänge notwendig, weil im ersten Wahlgang ein oder zwei Kandidaten das absolute Mehr der Stimmen nicht erreicht hatten; im zweiten Wahlgang genügt das relative Mehr. Über die Besetzung der letzten Ständeratssitze wurde nun am 24. November entschieden. Damit ist das neugewählte Parlament komplett. Die Wahlresultate verdienen eine kritische Betrachtung.
Was steht in dieser Session an staatspolitischen Themen an? Kaum sind die Wahlen vorbei, kommt der institutionelle Rahmenvertrag Schweiz-EU, um den es vor den Parlamentswahlen merkwürdig still war, wieder auf den Tisch. Der Nationalrat hat zu entscheiden, ob er die Motion des Ständerates unterstützen will, deren Forderung nach Zusatzverhandlungen mit Brüssel weiter geht als die Motion des Nationalrates. Der Ständerat wird sich als Erstrat mit einer Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmer befassen, deren Zusammenhang zum Rahmenabkommen zwar nicht erwähnt wird, aber trotzdem besteht. Ausserdem wird die kleine Kammer ihre Abstimmungsempfehlung zur «Begrenzungsinitiative» der SVP fassen. Und schliess­lich müssen National- und Ständerat das heisse Eisen der Schweizer Gelder für den EU-Kohäsionsfonds wieder aufnehmen, das sie ohne sachliche Begründung auf nach den Wahlen verschoben haben.

«Es zeigt sich eben an allen Orten: Der souveräne, schlanke und flexible Staat, dessen Angelegenheiten von seinen Bürgern und von den mehrheitlich aufrechten Politikern und Behörden sorgsam und kreativ besorgt werden, kann durch die elitäre Mannschaft eines schwerfälligen und zentralistischen Bürokratie-Kolosses nicht aus dem Gleis gebracht werden.»

Reiten auf einer Mode-Welle?

Derzeit steht die Klimapolitik medial ganz im Zentrum. Offenbar hoffen etliche Stimmbürger, durch die Wahl von Politikern, die sich als «grün» bezeichnen, der Umwelt­politik in der Schweiz ein noch stärkeres Gewicht zu geben. Dazu ist zu bemerken, dass der jetzige Stand und die angestrebten Ziele der Schweizer Umwelt- und Energiepolitik sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen können.
Wie auch immer: Die Grünen und die Grünliberalen haben in den National- und Ständeratswahlen kräftig zugelegt. Tatsächlich hat sogar die SP im Nationalrat vier und im Ständerat drei Sitze verloren, obwohl ihre Umwelt- und Energiepolitik praktisch deckungsgleich mit derjenigen der Grünen Partei ist. Trotzdem hat dieser Wahlherbst nicht derart massive Umwälzungen gebracht, wie manche Auguren vorausgesagt hatten.
Im Nationalrat stellen die bürgerlichen Parteien (CVP, FDP, SVP) trotz grüner Welle immer noch die Mehrheit (107 von 200), während sie im Ständerat nach wie vor eine mehr als komfortable Mehrheit haben (32 von 46). Da diese drei sich aber besonders in aussenpolitischen Fragen oft nicht einig sind, ist es wichtig, quer über alle Parteien Allianzen zu finden, wie dies in der Vergangenheit immer mal wieder möglich war.
Im Ständerat haben innerhalb der Linken die Grünen auf Kosten der SP drei Sitze gewonnen plus den einzigen Sitz der BDP; sonst waren die Verschiebungen gering. Denn die Ständeratswahlen sind Personenwahlen, da wählen die Bürger in jedem Kanton zwei Persönlichkeiten (in den sechs Halbkantonen eine), ohne ausschliesslich auf deren Parteizugehörigkeit zu achten. Wäre ich Baselbieterin, hätte ich zum Beispiel auch lieber die Grüne Maya Graf gewählt, Biobäuerin und gestandene Politikerin, als deren freisinnige Gegenkandidatin. Denn Maya Graf wehrt sich standhaft gegen Freihandelsverträge, die unsere Landwirtschaft einer Konkurrenz von Billigprodukten aus Ländern mit bedeutend niedrigeren sozialen und ökologischen Standards aussetzen würden. Aus demselben Grund kann sie ehrlicherweise auch einer engeren Einbindung der Schweiz in die EU nicht zustimmen. So ist jedenfalls zu hoffen.

«Wir ändern weder das Abkommen noch den Ansprechpartner»

Wie in Zeit-Fragen berichtet wurde, haben beide Räte Nachverhandlungen mit Brüssel zum Rahmenabkommen verlangt, um den guten Lohnschutz zu erhalten und die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie des Beihilfeverbots zu verhindern. Der Ständerat fordert zudem das letzte Wort für die Stimmbürger bezüglich der Rechtsübernahme sowie eine Abgrenzung gegenüber der Entscheidungshoheit des EuGH.1 Dem Nationalrat bleibt nun in der Wintersession die undankbare Aufgabe zu entscheiden, ob er diese beiden Punkte ebenfalls einfordern will – ein klassisches Beispiel für ein unlösbares Dilemma, denn die quasi-automatische Übernahme von EU-Recht und EuGH-Entscheiden macht gerade den Kern des Rahmenabkommens aus. Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lehnt denn auch derlei Ideen kategorisch ab, wie ihr Sprecher bestätigt: «Es hat sich nichts geändert. Wir ändern weder das Abkommen noch den Ansprechpartner.»2
Statt durch unrealistische Forderungen nach Nachverhandlungen von den Tatsachen abzulenken, wäre es ehrlicher, wenn unsere Politiker zugäben: Das EU-System ist nun einmal nicht Schweiz-kompatibel, also blasen wir das ganze Rahmenabkommen ab. Dann könnte auch EDA-Chef Ignazio Cassis damit aufhören, sich in unwürdiger Weise um die Realität herumzuschlängeln.

Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose – kümmerliches Ersatzprogramm für die flankierenden Massnahmen

Der Ständerat wird sich am 10. Dezember mit dem «Gesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose»3 befassen, seine vorbereitende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) empfiehlt es mehrheitlich zur Annahme (9 zu 3 bei einer Enthaltung). Hoffen wir, dass der Rat seiner Kommission folgt.
Zum Hintergrund des Gesetzes: Eine weitere Baustelle im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag ist die EU-Entsenderichtlinie, welche nach dem Willen der EU-Kommission als «Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit» die heute in der Schweiz geltenden flankierenden Massnahmen ersetzen würde. Da letztere viel effektiver und zum Schutz der inländischen Arbeitsplätze und der Löhne unverzichtbar sind, bestehen die Gewerkschaften und die Sozialdemokraten richtigerweise auf deren Beibehaltung.
Als Hebel gegen diesen Widerstand bringt nun der Bundesrat die Einführung von Fördermassnahmen und Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose ins Spiel – ein an sich wichtiges und notwendiges Gesetz. Denn auch wenn die Bundesämter für Migration und für Statistik in gebetsmühlenartiger Wiederholung behaupten, die Zuwanderung aus EU-Ländern sei rückläufig: Tatsache ist, dass gerade ältere Arbeitnehmer häufig ihre Stelle verlieren, weil junge Leute aus EU-Ländern hineindrängen.

Nun sollen Arbeitnehmer, die mit 58 ihre Stelle verlieren und trotz aller Bemühungen keine Stelle mehr finden, nach den maximal zweijährigen Leistungen der Arbeitslosenversicherung bis zum Pensionsalter eine Rente erhalten, die mehr beträgt als die Sozialhilfe. Es sind hohe Zugangsschwellen vorgesehen, wie die Bezahlung der AHV-Prämien seit mindestens 20 Jahren oder ein Vermögen von maximal 100 000 Franken. Das geplante Gesetz enthält ausserdem Fördermassnahmen, «um die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Personen zu verbessern und das inländische Arbeitskräftepotential zu fördern». Mit rund 4400 Berechtigten pro Jahr für eine Überbrückungsrente rechnet der Bundesrat.
Ein geschickter Schachzug des Bundesrates: Ohne seine Absicht kundzutun, versucht er mit diesem Erlass, gegen den ja kein sozial denkender Mensch etwas einzuwenden haben wird, den Weg zu ebnen für die spätere Übernahme der EU-Entsenderichtlinie. Hoffen wir, dass sich Gewerkschaften und Sozialdemokraten nicht von ihrem Standpunkt abbringen lassen, denn dieses an sich begrüssenswerte Gesetz ersetzt die starken flankierenden Massnahmen in keiner Weise.

Begrenzungsinitiative: Selbständige Steuerung der Zuwanderung nach dem Volkswillen

Am 9. Dezember wird der Ständerat seine Stellungnahme zur Volksinitiative der SVP «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» abgeben. Seine Staatspolitische Kommission (SPK-SR) spricht sich mit 11 zu 2 Stimmen für eine ablehnende Abstimmungsempfehlung aus.4
Zeit-Fragen hat am 10. September über den Inhalt der Initiative und die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente berichtet.5 Kurz zusammengefasst schliesst sie sich an die vom Souverän angenommene, aber vom Parlament nicht umgesetzte Masseneinwanderungsinitiative von 2014 an und fordert die eigenständige Regelung der Zuwanderung; zu diesem Zweck soll das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft gesetzt oder notfalls gekündigt werden.6
Der Nationalrat hat am 25. September die Initiative mit 123 zu 63 Stimmen aus der SVP, bei drei Enthaltungen, zur Ablehnung empfohlen – was leider zu erwarten war. Denn die Stimmungsmache gegen die SVP, beziehungsweise gegen jeden, der eine engere Einbindung der Schweiz in die EU von Grund auf kritisiert, wird seit Jahren in unerträglicher Weise genährt und vorangetrieben. Haupt­agitatoren sind die Mainstream-Medien, manche Politiker aus anderen Parteien sowie der Wirtschaftsverband economiesuisse, der Think tank Avenir Suisse und die neu aufgepeppte Polit-Bewegung «Operation Libero», welch letztere die Schweiz zum Wohle der Gross­konzerne in den grenzenlosen EU-Raum eingliedern will und jeden kritischen Einwand mit Spott und Hohn quittiert.7

Weitere Kohäsionsmilliarden an Brüssel? Ein Schweizer EU-Turbo prescht vor

Die EU will Cash sehen von der Schweiz, und zwar subito! Um ihre leeren Töpfe zu füllen, drängt die EU-Kommission immer wieder zur Bezahlung von Milliarden solider Schweizerfranken aus der eidgenössischen Steuerkasse. Nach dem Brexit sollen wir dann wohl die finanzielle Lücke des Nettozahlers Grossbritannien füllen …
Zur Erinnerung: Aktuell geht es um 1,3 Milliarden Franken Kohäsionszahlungen, welche Doris Leuthard Herrn Juncker im Oktober 2018 vor laufender Kamera im Alleingang versprochen hatte. Zuständig für die Entscheidung ist jedoch nicht der Bundesrat, sondern das Parlament. Im Sommer 2019 haben National- und Ständerat klargestellt, dass kein Geld geschenkt bekommt, wer rechts- und vertragswidrige Sanktionen gegen unser Land verhängt: «Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen verzichtet. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen.»8 Recht so! Wenn man sich vor Augen hält, wie die Schweiz immer wieder durch die Brüsseler Obrigkeit gedeckelt wird – zuletzt durch den Entzug der Anerkennung der Schweizer Börse –, besteht heute ebenso wie damals keinerlei Anlass, einen derart grosszügigen Betrag nach Brüssel zu überweisen.
In der Wintersession wollen nun beide Räte letzte Differenzen bezüglich wenig relevanter Fragen bereinigen.9 Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-NR) jedenfalls drängt ihren Rat, sich in allen strittigen Punkten dem Ständerat anzuschliessen, denn sie will «die Differenzen zum Ständerat möglichst rasch ausräumen».10
Aber immerhin: Der Vorbehalt beider Räte, nicht zu bezahlen, «wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt», steht auch auf der Fahne der beiden Räte für die Wintersession. Es ist zu hoffen, dass das Parlament sich auch in der neuen Zusammensetzung an dieses Versprechen den Wählern gegenüber hält!
Manche Schweizer Parlamentarier machen allerdings keinen Hehl daraus, dass ihr Ziel die schnellstmögliche Unterordnung der Schweiz unter die Brüsseler Zentrale ist. Da stellt sich doch tatsächlich FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann, Leiter der Schweiz-Gruppe im EU-Parlament, ins Rampenlicht und schlägt an einer Medienkonferenz am 27. November in Strassburg, ohne dazu legitimiert zu sein, einen «Tauschhandel» vor: Ein Ja des Schweizer Parlaments zur EU-Kohäsionsmilliarde gegen die Zusage der EU, die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Schweizer Börsenäquivalenz «zu überdenken».11 Offensichtlich hat die EU-Autokratie auf Portmann abgefärbt, masst er sich doch tatsächlich an, den Mitgliedern des National- und Ständerates zu sagen, wie sie abstimmen müssen. Das eigene Parlament verkaufen für ein paar Silberlinge, und wir sollen sie auch noch selbst bezahlen?
Die ganze Show bringt übrigens höchstens Portmanns Ego etwas, der offenbar in Brüssel eine grosse Rolle spielen möchte. Für die Schweiz hingegen ist der Entzug des Börsenzugangs bereits die zweite Strafmassnahme nach dem Hinauswurf aus Erasmus+, die uns eher nützt als schadet. Nicht nur managen wir das Austauschprogramm in Eigenregie effizienter und billiger, auch die Schweizer Börse boomt, seit die Schweizer Aktien von den EU-Börsen verbannt sind und deshalb – auf Beschluss des Bundesrates – nur noch in der Schweiz gehandelt werden.12
Es zeigt sich eben an allen Orten: Der souveräne, schlanke und flexible Staat, dessen Angelegenheiten von seinen Bürgern und von den mehrheitlich aufrechten Politikern und Behörden sorgsam und kreativ besorgt werden, kann durch die elitäre Mannschaft eines schwerfälligen und zentralistischen Bürokratie-Kolosses nicht aus dem Gleis gebracht werden.     •

1    «Die Quadratur des Kreises. Parlamentskommissionen fordern Zusatzverhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU». In: Zeit-Fragen vom 4. Juni 2019; «Rahmenabkommen Schweiz-EU. Quadratur des Kreises nicht in Sicht – und die Wahlen stehen vor der Tür.» In: Zeit-Fragen vom 2. Juli 2019
2    «Schweiz bleibt Chefinnensache.» In: St. Galler Tagblatt vom 22. November 2019
3    Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. Oktober 2019
4    Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Oktober 2019
5    «Zwingende Übernahme von EU-Recht krampfhaft überspielt. Im Vorfeld der Wahlen – Herbstsession 2019». In: Zeit-Fragen vom 10. September 2019
6    Initiativtext siehe www.begrenzungsinitiative.ch/initiativtext/
7    «Zwingende Übernahme von EU-Recht krampfhaft überspielt. Im Vorfeld der Wahlen – Herbstsession 2019». In: Zeit-Fragen vom 10. September 2019
8    Debatte im Ständerat vom 12. Juni 2019 zum «zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration» (SDA-Meldung). Siehe auch «Rahmenabkommen Schweiz-EU. Quadratur des Kreises nicht in Sicht – und die Wahlen stehen vor der Tür.» In: Zeit-Fragen vom 2. Juli 2019
9    Zum Beispiel wie das Geld auf die beiden Bereiche Projekte in osteuropäischen Ländern und Migration verteilt werden soll oder ob als Vorbedingung die Assoziation an die neuen Programme Erasmus+ (Studentenaustausch) und Horizon (Forschung) gefordert werden soll.
10    Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 12. November 2019
11    «Ein Nationalrat auf Friedensmission in Strassburg». In: St. Galler Tagblatt vom 28. November 2019
12    «Nimm Deine Vertragspartner zuerst unter die Lupe! Oder: Was hat «Erasmus» mit der Masseneinwanderungsinitiative zu tun?» In: Zeit-Fragen vom 6. Januar 2015
Zeyer, René. «Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz – Eigentor für die EU». In: Zeit-Fragen vom 16. Juli 2019
«Rahmenabkommen Schweiz-EU. Quadratur des Kreises nicht in Sicht – und die Wahlen stehen vor der Tür.» In: Zeit-Fragen vom 2. Juli 2019

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