Rechtsstaat aushebeln für Aktivisten?

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Der Freispruch von zwölf Klimaaktivisten, die im November 2018 eine Credit-Suisse-Niederlassung in Lausanne besetzt hatten, ging am 13. Januar in Windeseile um die ganze Welt. Es liege kein Hausfriedensbruch vor, so der zuständige Bezirksrichter, denn der drohende Klimawandel sei ein «Notstand», der eine an sich strafbare Handlung rechtfertigen könne.
Ein Freispruch, den zahlreiche Strafrechtsexperten, aber auch die meisten Medienkommentare als rechtlich unhaltbar zurückweisen und der das Prinzip der Gewaltenteilung massiv verletzt. Dem kritischen Leser stellt sich zudem die dringende Frage: Wer zieht im Hintergrund die Fäden?

«Voglio fare il Cittadino» (Ich will ein Bürger werden)

mw. «Damit wir mit der richtigen Einstellung den ziemlich langen Weg beschreiten können, müssen wir zunächst verstehen, was mit dem Begriff des ‹Bürgers› wirklich gemeint ist. Denn wer ein ‹Bürger werden› will, muss die Bedeutung, den Sinn und die Tragweite dieses wunderbaren Wortes kennen.» So erklärt es Eros Ratti in seinem ebenfalls wunderbaren Buch «Voglio fare il Cittadino» dem jugendlichen Cittadinino. (Das Werk wird in nächster Zeit in deutscher Sprache erscheinen.) Zu diesem «ziemlich langen Weg» gehört ein gründlicher Staatskundeunterricht in Volks-, Berufs- und Mittelschulen, in dem die Jugendlichen das Schweizermodell kennenlernen, wo sie erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und der Bund funktionieren, wie die Abstimmungen und Wahlen ablaufen und vieles mehr.
Das Bürgersein ist, ganz besonders in der Schweiz, nicht nur ein Recht, sondern an erster Stelle eine Verpflichtung, das Zusammenleben und -wirken in Gemeinde, Kanton und Bund mitzutragen, sich mitverantwortlich zu fühlen für das Ganze.

Die Klimaaktivisten der «Lausanne Action Climat (LAC)» hatten gemäss Tagespresse im November 2018 eineinhalb Stunden lang eine Filiale der Credit Suisse besetzt, wo sie einen Tennismatch simulierten. Damit protestierten sie gegen die Investitionspolitik der CS, die Werbung mit Tennisstar Roger Federer betreibe und gleichzeitig Geld in klimaschädliche Projekte und Unternehmen investiere. Daraufhin erstattete Credit Suisse Anzeige. Im Frühjahr 2019 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt per Strafbefehl – wie in solchen Fällen üblich –zwölf Beteiligte wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Anordnungen der Polizei zu bedingten Geldstrafen, diese wurden von den Aktivisten angefochten. Am 13. Januar 2020 sprach nun Bezirksrichter Philippe Colelough in Renens (VD) die Aktivisten frei.1 Die Staatsanwaltschaft hat am 14. Januar 2020 den Weiterzug des Falles an das kantonale Berufungsgericht beschlossen.2

Freispruch ist rechtlich unhaltbar

Der Richter begründete seinen Freispruch am 13. Januar 2020 mündlich mit einem rechtfertigenden Notstand der Hausbesetzer im Sinne von Artikel 17 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
StGB Art. 17 Rechtfertigender Notstand
Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
Angesichts des Klimanotstands sei die Protestaktion in der Bankfiliale «notwendig und angemessen» gewesen, so Richter Colelough. Dies sei der «einzige wirksame Weg gewesen, um die Bank zu einer Reaktion zu bewegen, und der einzige Weg, um die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten». (SRF 4 News vom 13.1.2020)
Eine eindeutig politische Stellungnahme des Richters, der den Notstands-Artikel des StGB in einem unerlaubten Mass uminterpretiert. Es ist definitiv nicht Aufgabe des Gerichts, den Aktivisten den Weg zu ebnen, um die Bank «zu einer Reaktion zu bewegen», und es ist ebenso wenig Sache des Strafrichters, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Angeklagten «die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit erhalten». Nebenbei bemerkt: Mit seinem Freispruch hat Richter Colelough den Tätern eine wahrhaft überwältigende Aufmerksamkeit von Medien und Politik beschert – etwas Besseres konnten sie sich gar nicht wünschen.
Aus rechtlicher Sicht ist der vorliegende Gerichtsentscheid rasch widerlegt. Kurz zusammengefasst die Einwände verschiedener Strafrechtsexperten gemäss Recherche der «Neuen Zürcher Zeitung»3: Erstens bestand keine «unmittelbare Gefahr», zweitens trug die Aktion in der Bankfiliale nichts zu deren Abwendung beziehungsweise zur Lösung des Klimaproblems bei. Laut den befragten Juristen «genügt es nicht zu sagen, dass man mit einer Sensibilisierungsaktion vielleicht einen Bruchteil eines Promilles näher an die Lösung der globalen Klimafrage herankomme». Mit dieser Logik «liessen sich […] viele Übertretungen einer Strafnorm rechtfertigen – sofern sie spektakulär und damit medienträchtig sind».
Drittens gibt es im demokratischen Rechtsstaat immer Alternativen zu spektakulären Aktionen, zum Beispiel die Beschreitung des politischen Weges – zu diesem Zweck haben viele Schweizerbürger im Wahlherbst 2019 grüne Politiker ins Parlament gewählt. So hält Marc Thommen, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, fest: «Die Rechtsprechung stellte sich bisher auf den Standpunkt, dass es genügend andere Mittel gibt, um auf etwas aufmerksam zu machen. Dafür muss keine Straftat begangen werden.» Er fügt hinzu: «Wäre eine meiner Studentinnen in einer Arbeit zu diesem Urteil gekommen, hätte ich das als falsch bewertet.»4
Und viertens kommt die Anwendung des Artikels 17 nur zum Schutz von Individualrechten in Frage: «[…] um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer […] Gefahr zu retten» – was keinesfalls auf den allgemeinen Klimaschutz anwendbar ist.5
Klares Fazit des Berner Strafrechtsprofessors Martino Mona im erwähnten NZZ-Artikel: Er erachtet die Anwendung des Artikels zum «rechtfertigenden Notstand» für den vorliegenden Fall als «ausgeschlossen». Und Stefan Trechsel, Co-Herausgeber eines bekannten Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch6 und emeritierter Strafrechtsprofessor, fügt hinzu: «Das würde zum Chaos führen und wäre das Gegenteil von Rechtsstaat.»

Keine Abstriche am demokratischen Rechtsstaat!

Es ist geradezu unheimlich, dass in der Schweiz, für deren Rechtsetzung die Bürgerinnen und Bürger direkt mitverantwortlich sind, immer mehr Bürger, Medien, Politiker und Unternehmungen sich von Klimaprotestlern oder anderen gesellschaftspolitischen Lobbys derart unter Druck setzen lassen, dass sie Abstriche an der freien Meinungsäusserung und Schwächungen des Rechtsstaates in Kauf nehmen.
Wir können nur rätseln, aus welchen Motiven der Bezirksrichter in Renens die zwölf Angeklagten nicht verurteilt hat, sondern es vorzog, den Notstands-Artikel des StGB zurechtzubiegen. Was wir aber wissen, ist, dass die Täter mit 13 (!) Anwälten vor Gericht erschienen sind, die den einzigen Richter vielleicht mit ihrer geschulten Rhetorik in Grund und Boden geredet haben. Wer bezahlt wohl die 13 «ehrenamtlichen» Anwälte, die übrigens in Renens keine Jugendlichen verteidigten, sondern erwachsene Täter im Alter von 21 bis 34 Jahren?7
Ein weiteres Beispiel für das Nichteinfordern des Rechts sind einige Schulleitungen, die ihre Absenzenordnungen nicht mehr durchsetzen. Sie lassen es zu, dass ihre Schülerinnen und Schüler am Freitag nicht am Unterricht teilnehmen, sondern demonstrieren gehen oder nach Lausanne reisen, um sich mit Greta zusammen fotografieren zu lassen. In der Regel handelt es sich dabei um Gymi-Schüler, deren Ausbildung wir Steuerzahler finanzieren und von denen wir erwarten dürfen, dass sie ihre Chance schätzen und packen.
Die Schweizer Grossbanken jedenfalls wissen mit der Sache umzugehen. Am Tag nach dem denkwürdigen Freispruch der CS-Besetzer spannten Klimaaktivisten in einer UBS-Filiale in Lausanne Transparente auf und verteilten Kohlestückchen auf dem Boden. Die Geschäftsleitung hütete sich, Strafanzeige zu erstatten, sondern setzte zwei Sprecher der Bank ein, um mit den Demonstranten über den Klimawandel zu diskutieren. Am WEF liess die UBS-Konzernleitung bereits durchblicken, die Bank werde sich künftig auf klimafreundliche Energie-Investitionen konzentrieren.
Den Schaden vom Freispruch der CS-Besetzer haben jedenfalls nicht die Grossbanken, sondern unser Rechtsstaat.

«Klimabewegung» lenkt vom grössten Zerstörer, dem Krieg, ab

Am WEF in Davos trafen sich vom 21. bis 24. Januar 2020 die Reichen und Mächtigen dieser Welt. Es ist beinahe peinlich, wie sie die Klimafrage zum einzigen dringlichen Problem unserer Zeit hochstilisierten. Von WEF-Chef Klaus Schwab über Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga bis zu Greta redete am Eröffnungstag fast jeder vom Klima. Das müsste die Globalisierungskritiker eigentlich stutzig machen.
Die Schweizer Bundespräsidentin und Sozialdemokratin meint mit: «Die Welt brennt!» in ihrer Begrüssungsrede nicht etwa die furchtbaren Kriege in Syrien, Lybien, Jemen und vielen anderen Ländern, die von den Reichen und Mächtigen, vor allem der westlichen Welt, angefacht und mit enormer Aufrüstung am Lodern gehalten werden. Vielmehr bezieht sie sich auf die Buschfeuer in Australien. Deren Zerstörungswut ist selbstverständlich schlimm, aber in Australien waren die Sommer schon in früheren Zeiten heiss und trocken. Alle Ablenkungsmanöver können es nicht ausradieren: Der grösste Zerstörer von Menschenleben und Lebensraum aller Lebewesen ist der Krieg. Die 68er Jugend hatte auch ihre Irrtümer, aber ihre Proteste richteten sich an erster Stelle gegen den Vietnam-Krieg. Von wem und wozu werden unsere Jugendlichen heute auf die Strasse geschickt?
Sie hätten es verdient, dass wir ihnen etwas Gescheiteres auf ihren Lebensweg mitgeben.

Wie werden Jugendliche zu Bürgern?

Wir Erwachsenen erweisen unserer Jugend einen schlechten Dienst, wenn wir diejenigen bewundern, welche bei Klimademonstrationen und Hausbesetzungen mitmarschieren. Die Forderung an uns ältere Generationen, für klima-unschädliche Energie zu sorgen, und zwar subito, ist weder realistisch noch demokratisch. Tatsache ist, dass weder die Schweiz noch die anderen Staaten in den nächsten Jahrzehnten ganz auf fossile Energieträger verzichten können. Daran ändert auch nichts, dass viele Autofahrer auf Elektro-Autos umsteigen wollen. Denn auch für die Produktion und das Aufladen von Batterien – übrigens auch für die pausenlose Nutzung von Handys und Computern sowie für die Digitalisierung immer weiterer Lebensbereiche sowie für immer leistungsfähigere Internetverbindungen – braucht es Unmengen von Energie. Wie wir diese Energie in Zukunft gewinnen und wo wir deren Einsatz überdenken und sparsamer damit umgehen wollen, ist in erster Linie eine politische Frage. Da sind wir alle angesprochen mitzudenken.
Als demokratieerprobte Erwachsene sind wir gefordert, den jungen Menschen Vorbild zu sein und sie einzuführen in die einzigartigen Möglichkeiten der direkten Demokratie. Im Bereich der Energieversorgung zum Beispiel wäre es eine Freude, wenn viele junge Bürgerinnen und Bürger sich für den Schutz und den Ausbau der Schweizer Wasserkraft einsetzen würden, diesem wichtigsten Pfeiler unserer Stromversorgung. Wenn die AKW abgestellt werden, brauchen wir kein Stromabkommen mit der EU – das den Ausverkauf unserer Wasserkraft fördern und die Selbstversorgung schwächen würde –, sondern neben den neuen erneuerbaren Energien vor allem finanzierbare Wasserkraftwerke. Ein Einsatz junger Bürgerinnen und Bürger dafür wäre ein Segen für unser Land.    •

1    «Zwölf Klimaaktivisten freigesprochen». SRF 4 News vom 13.1.2020
2    «Klimaaktivisten besetzen UBS – Rekurs gegen Freispruch». Der Bund vom 14.1.2020. Quelle: red/SDA
3    Schöchli, Hansueli. «Das würde zu Chaos führen – warum das Waadtländer Urteil für Strafrechts­experten nur schwer nachvollziehbar ist.» Neue Zürcher Zeitung vom 14.1.2020
4    «Weshalb sich Experten nach dem Freispruch der Klimaaktivisten an den Kopf fassen». Watson vom 15.1.2020
5    Schöchli, Hansueli. «Das würde zu Chaos führen – warum das Waadtländer Urteil für Strafrechts­experten nur schwer nachvollziehbar ist.» Neue Zürcher Zeitung vom 14.1.2020
6    Trechsel, Stefan; Pieth, Mark (Hrsg.). Schweizerisches Strafgesetzbuch Praxiskommentar. 3. Auflage. Dike Verlag AG. Zürich 2017
7    «Zwölf Klimaaktivisten freigesprochen». SRF 4 News vom 13.1.2020

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