Bachelets Mission in China und die Doppelmoral des UN-Menschenrechtsrates

von Prof. Dr. iur et phil. Alfred de Zayas*

Vom 22. bis 26. Mai führte die Hohe Kommissarin Michelle Bachelet eine erfolgreiche Mission in China durch, um die Zusammenarbeit mit dem OHCHR, Menschenrechtsexperten und -mechanismen weiter zu stärken. Wie in ihrem Mandat vorgesehen, bot sie Beratungsdienste und technische Unterstützung an, um die transparente Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen Chinas voranzutreiben.
  Entsprechend ihrem Mandat liess sich Bachelet «von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität und Nichtselektivität im Geiste des konstruktiven internationalen Dialogs und der Zusammenarbeit» leiten. Am 28. Mai gab Bachelet in Guangzhou eine umfassende und nuancierte Erklärung zum Ende ihrer Mission ab, in der sie sich verpflichtete, «die Souveränität, die territoriale Integrität und die innerstaatliche Rechtsprechung der Staaten zu achten». Sie dankte den chinesischen Behörden für ihre Zusammenarbeit und würdigte die Fortschritte, die China dabei erzielt hat, Millionen von Chinesen aus der Armut zu befreien, die Wahrnehmung der Menschenrechte im ganzen Land schrittweise zu verbessern und die Umsetzung des Rechts auf Entwicklung in der Welt zu unterstützen. Sie äusserte auch ihre Besorgnis über eine Reihe noch offener Fragen und setzte eine Arbeitsgruppe ein, die diese Fragen weiterverfolgen soll.
  Am 10. Juni 2022 gaben mehrere UN-Berichterstatter eine beispiellose Pressemitteilung heraus, in der sie die Hohe Kommissarin indirekt dafür kritisierten, dass sie sich zu den Vorwürfen des Völkermordes in Xinjiang nicht deutlicher äusserte, und China aufforderten, «spezifische und systematische Menschenrechtsverletzungen anzugehen», eine «glaubwürdige» internationale Untersuchung zu ermöglichen und «ungehinderten Zugang von unabhängigen Experten zu gewähren». Eine solche Erklärung ist höchst ungewöhnlich und wirft die Frage auf, ob die Berichterstatter im Einklang mit ihrem Verhaltenskodex gehandelt haben, der sie zu «Unparteilichkeit und Ausgewogenheit» verpflichtet (Artikel 8).
  In der Vergangenheit wurden die UN-Berichterstatter zur Ordnung gerufen, weil sie ihr Mandat überschritten und Artikel 6 des Kodexes nicht beachtet hätten, der von ihnen verlangt, «sich um die Feststellung des Sachverhalts auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger Informationen aus einschlägigen glaubwürdigen Quellen zu bemühen und insbesondere die von dem betreffenden Staat vorgelegten Informationen umfassend und rechtzeitig zu berücksichtigen». China hat solche Informationen zur Verfügung gestellt, die einige Berichterstatter bei der Abfassung ihrer Erklärung vom 10. Juni offensichtlich ignoriert haben.
  Als ehemaliger Unabhängiger Experte zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung (2012–2018) kann ich mich nicht daran erinnern, dass eine vergleichbare Erklärung zu groben und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Saudi-Arabien usw. abgegeben wurde. Eine solche eklatante Doppelmoral untergräbt die Autorität und Glaubwürdigkeit der Berichterstatter.
  Am 13. Juni wurde die 50. Tagung des Menschenrechtsrates mit der unerwarteten Ankündigung von Bachelet eröffnet, dass sie nicht für eine zweite Amtszeit kandidieren werde. Im Ratssaal und im Internet hatten einige Nichtregierungsorganisationen Bachelet gemobbt, was eindeutig gegen das Verhalten verstösst, das von Nichtregierungsorganisationen verlangt wird, um einen beratenden Status zu erhalten. Es ist an der Zeit, dass der Rat für Humanressourcen formell einen Verhaltenskodex für Nichtregierungsorganisationen festlegt und dafür sorgt, dass er durchgesetzt wird. Einige NGOs haben in der Tat verleumderische Erklärungen abgegeben, die es rechtfertigen würden, ihnen den Status abzuerkennen.
  Am 14. Juni schlossen sich 69 Staaten einer Erklärung an den Rat an, in der sie sich gegen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas aussprachen. Die Erklärung wurde vom Vertreter Kubas verlesen, der an den klaren Wortlaut von Artikel 2 Absatz 7 der UN-Charta erinnerte, in dem es heisst: «Diese Charta ermächtigt die Vereinten Nationen nicht, sich in Angelegenheiten einzumischen, die im wesentlichen in die innere Zuständigkeit eines Staates fallen.»
  Ebenfalls am 14. Juni erklärte der Ständige Vertreter Chinas, Chen Xu, dass multilaterale Menschenrechtsmechanismen als Plattform für Zusammenarbeit und Dialog und nicht als Ort der Spaltung und Konfrontation dienen sollten. Er bedauerte, dass in den letzten Jahren «der Menschenrechtsrat zunehmend politisiert und konfrontativ geworden ist und Desinformation um sich gegriffen hat».
  Die Diskussionen im Rat zeigen einmal mehr, dass einige Staaten, Nichtregierungsorganisationen und sogar einige UN-Berichterstatter das Mandat des Rates oder die Aufgaben des Hohen Kommissars gemäss Resolution 48/141 der Generalversammlung nicht verstehen. Die Aufgabe des Hohen Kommissars besteht nicht darin, «Namen zu nennen und an den Pranger zu stellen», noch unternimmt er Länderbesuche zu Propagandazwecken oder um die geopolitische Agenda bestimmter Länder zu fördern. Bachelet hat stets einen ergebnisorientierten Ansatz verfolgt, um dort Fortschritte zu erzielen, wo es darauf ankommt – nicht in den Medien, sondern bei der tatsächlichen Verwirklichung der Menschenrechte durch die Menschen, auch in China.
  Als ehemaliger unabhängiger UN-Sachverständiger verurteile auch ich die zunehmende Politisierung der Institutionen der Vereinten Nationen und die «Bewaffnung» der Menschenrechte, um geopolitische Rivalen zu dämonisieren und Agenden zu verfolgen, die mit dem Buchstaben und dem Geist der UN-Charta unvereinbar sind.
  Ungeachtet der schamlosen Instrumentalisierung der Menschenrechte durch einige Staaten, Nichtregierungsorganisationen und Berichterstatter ist es wichtig zu bekräftigen, dass Bachelets Mission in China eine erfolgreiche Mission in den besten Traditionen der Vereinten Nationen war, die mit den Leitprinzipien und Zielen der Uno – insbesondere Frieden, Menschenrechte und Entwicklung –im Einklang steht.  •

(Übersetzung Zeit-Fragen)



*  Professor Alfred de Zayas, US-amerikanischer und schweizerischer Staatsangehöriger, war Unabhängiger UN-Experte zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung (2012–2018) und ist Autor von 11 Büchern, darunter «Building a Just World Order» https://www.claritypress.com/product/building-a-just-world-order/.

«In dieser Aufsatzsammlung nimmt der ehemalige Unabhängige UN-Experte zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Professor Alfred de Zayas, Desinformation, Fake News, Zensur und Selbstzensur frontal aufs Korn. Er betont die Bedeutung des Zugangs zu Informationen und eines wirklich pluralistischen Meinungsspektrums, die für jede funktionierende Demokratie unverzichtbar sind, und liefert ein aufschlussreiches Gegen-Narrativ, das ein Licht auf die zentralen Fragen wirft, mit denen die Menschheit heute konfrontiert ist.»

(Klappentext, Übersetzung Zeit-Fragen)

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