Der «grosse Stucki» – ein Schweizer Verhandlungsführer mit Rückgrat

Der «grosse Stucki» – ein Schweizer Verhandlungsführer mit Rückgrat

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Wen vertritt der Bundesrat – die Schweiz oder die EU? Diese Frage wurde hier kürzlich anlässlich einer Medienkonferenz des Bundesrates gestellt («Viel Nebel und wenig Information über die Pläne des Bundesrates», Zeit-Fragen Nr. 19/20 vom 21. Juli 2015). Seit dem EWR-Nein des Schweizervolkes am 6. Dezember 1992 stossen sich kritische Bürger immer mehr daran, dass die Schweizer Unterhändler wenig darauf ausgerichtet sind, in Vertragsverhandlungen mit Brüssel oder Washington die bestmöglichen Ergebnisse für unser Land zu erreichen – aus welchen Motiven auch immer. Dabei leuchtet jedem ein: Als Kleinstaat kann die Schweiz einer Grossmacht gegenüber nur dann zum Ziel kommen, wenn der Bundesrat beziehungsweise seine Unterhändler nicht bei jedem imperialen Getöse einknicken, sondern ihren Vertragspartnern auf Augenhöhe begegnen und sich ihrer Sache sicher sind.
Einer, der sich mit all seinen Kräften und seiner ganzen Persönlichkeit für die Schweiz eingesetzt und dabei oft Erstaunliches erreicht hat, ist Walter Stucki (1888–1963). Dieser aufrechte und mutige Schweizer liess sich weder vom nationalsozialistischen Regime noch von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs schrecken, sondern setzte sich stets für die Interessen der Schweiz ein, aber wo es ihn hin verschlug und wo es nötig war, auch für Menschen anderer Nationalität. Seine Biographie zu lesen, vor allem was seine Tätigkeit als Verhandlungsführer und Botschafter in der Zeit vom Ersten bis nach dem Zweiten Weltkrieg betrifft, ist für heutige Leser – nicht nur für Schweizer! – ein besonderes Erlebnis. (Konrad Stamm, «Der ‹grosse Stucki› Eine schweizerische Karriere von weltmännischem Format», Zürich 2013)

1888 in Bern geboren, studierte Walter Stucki an der dortigen Universität Rechtswissenschaften, Geschichte und Nationalökonomie. (S. 27ff.) Bereits mit 29 Jahren wurde der junge Jurist, der in einer Berner Anwaltskanzlei arbeitete, durch Bundesrat Edmund Schulthess als Generalsekretär des Eidgenössichen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) berufen. Dies war im Sommer 1917, also gegen Ende des Ersten Weltkriegs. (vgl. S. 37)

1917–1919: Erste wirtschaftliche Verhandlungen im In- und Ausland in schwerer Zeit

In der Kommission für wirtschaftliche Fragen, deren Leitung Stucki übernahm, wurden angesichts der Not der Bevölkerung zum Beispiel Höchstpreise für Nahrungsmittel festgesetzt. Sie erreichte aber auch, dass viele Soldaten zur Zeit der Getreide- und Obsternte Urlaub erhielten, weil sie zuhause in den landwirtschaftlichen Betrieben unentbehrlich waren. Walter Stucki errang mit seiner energischen und fähigen Handlungsweise innert kurzer Zeit das Vertrauen des Gesamtbundesrates und wurde bereits als 30jähriger als Leiter wirtschaftlicher Verhandlungsdelegationen im In- und Ausland eingesetzt, denn es zeigte sich schnell, «dass er ein hervorragender Unterhändler war, der alle Mittel der Verhandlungstaktik zielgerichtet und meist erfolgreich anzuwenden verstand». (S. 42)
Im weiteren sollen aus der Fülle des reichhaltigen Wirkens Walter Stuckis drei der eindrücklichsten Beispiele herausgegriffen werden, allesamt in äusserst schwierigen weltpolitischen Situationen, in denen der «grosse Stucki» – diesen Spitznamen gaben ihm die Schweizer seiner Zeit nicht nur wegen seiner Körpergrösse von 1,87 Metern (!) – das Menschenmögliche herausholte. Erstens: die für die Schweiz überlebensnotwendigen Wirtschaftsverhandlungen mit dem nationalsozialistischen Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht; zweitens: wie Walter Stucki Ehrenbürger von Vichy wurde und drittens: die Aushandlung des Washingtoner Abkommens von 1946.

Kräftemessen mit dem national­sozialistischen Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht

Was der «grosse Stucki» gegenüber dem nationalsozialistischen Regime herausholen konnte und wie er keinen Millimeter weit davon abwich, Würde und Souveränität der Schweiz zu bewahren, sei manchem unter den heutigen Politikern und Verhandlungsführern zur Lektüre empfohlen.
Obwohl im Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland von 1933 die deutschen Exporte gegenüber den schweizerischen begünstigt wurden, beschuldigte der Präsident der Deutschen Reichsbank und spätere Reichswirtschaftsminister, Hjalmar Schacht, im Dezember 1933 den Bundesrat, mit seiner angeblich deutschfeindlichen ­Politik «die Zeichen der Zeit» nicht zu erkennen. (vgl. S. 74f.)
Drei Tage später entgegnete ihm Walter Stucki in einem zweieinhalbstündigen Vortrag, den die «Neue Zürcher Zeitung» auf der Frontseite als «Rede eines Staatsmannes von wahrhaft bedeutendem Format» würdigte («Neue Zürcher Zeitung» vom 14.12.1933).
«Wir können jetzt den Deutschen nicht nachspringen und dürfen erst recht nicht nachgeben!»
Der Verhandlungsmarathon, der diesem verbalen Auftakt folgte, bestand auf deutscher Seite aus häufigen ultimativen Forderungen oder Verhandlungsabbrüchen, auf Schweizer Seite in einem steten Abwägen, wie weit man beharren musste auf dem, was für die Schweizer Bevölkerung und die Unternehmungen in der schweren Zeit der Wirtschaftskrise unverzichtbar war, und wo man Deutschland entgegenkommen wollte – dies unter Wahrung der eigenen Würde und Souveränität.
So verlangte das deutsche Regime als Vorbedingung für einen neuen Handelsvertrag vor allem die Bezahlung von Millionenbeträgen durch die Schweiz. Am 29. März 1935 einigte man sich «dank wesentlicher Zugeständnisse der Schweiz – darunter eine Kompensationszahlung an die Deutsche Reichsbank in der Höhe von 4,1 Millionen Franken». (S. 76) Am nächsten Tag erklärte die deutsche Delegation, soeben aus Berlin die Instruktion erhalten zu haben, dass der am Vortag ausgehandelte Vertrag hinfällig sei: «Vorbedingung für die Wiederaufnahme der Gespräche sei die Erhöhung der schweizerischen Zahlung an die Reichsbank von 4,1 auf 6,5 Millionen Franken.» (S. 76) In dieser Art ging es weiter.
Nun, im 21. Jahrhundert sind uns ähnliche Druckversuche des nördlichen Nachbarn, aber auch aus Brüssel und Washington, nicht unbekannt. Walter Stucki dagegen mahnte an der Bundesratssitzung vom 1. April 1935: «Wir stehen vor einem brutalen Ultimatum und können jetzt den Deutschen nicht nachspringen und dürfen erst recht nicht nachgeben!» (S. 77)
Und siehe da, die klare Haltung der Schweizer Regierung und ihres Unterhändlers trug Früchte: Nur sechs Tage später erklärte Walter Stucki, nach fünfstündigen Gesprächen mit Schacht in Basel sei ein «neues anständiges Abkommen» zustande gekommen. (S. 78)
Fazit: Dies ein kleiner Ausschnitt aus den langwierigen und schwierigen Verhandlungen, die Walter Stucki im Auftrag des Bundesrates mit einem derart vertrauensunwürdigen Vertragspartner, wie es die nationalsozialistische Regierung war, führen musste. Wir heutigen Leser können die ausserordentlich prekäre Lage, in der sich die Schweiz am Vorabend des Zweiten Weltkriegs befand, lediglich ansatzweise erahnen. Die Lektüre gibt uns einen Einblick in die Zeit und nötigt uns den Respekt vor den Leistungen der Generationen unserer Eltern und Grosseltern ab – Walter Stucki war einer von ihnen.

Wie Walter Stucki Ehrenbürger von Vichy wurde

Bei Kriegsausbruch am 1. September 1939 befand sich Walter Stucki als Schweizer Gesandter in Paris. Im Juni 1940, als Paris von den Deutschen besetzt wurde, zog er mit seinem Botschaftspersonal nach Vichy, der neuen Hauptstadt des vorläufig unbesetzten Frankreich. Dort blieb er auch während der deutschen Besetzung bis zu deren Ende im September 1944.

Die neutrale Schweiz übernimmt die Vertretung von 20 Staaten im besetzten Frankreich

Als die deutschen Panzer im November 1942 die Demarkationslinie zwischen dem besetzten und dem bis dahin freien Frankreich überschritten, verliessen die meisten ausländischen Gesandtschaften Vichy, so auch die US-Amerikaner, für deren freien Abzug sich Stucki erfolgreich einsetzte. Von da an vertrauten 20 Staaten die Vertretung ihrer Interessen der Schweiz an, so dass Stuckis Botschaftspersonal vergrössert werden musste. (S. 196)

Juni 1944 – Nur eine wehrhafte Schweiz kann erfolgreich vermitteln

Im Juni 1944 war die Lage in Frankreich unübersichtlich und explosiv: Nach der Landung in der Normandie rückten die alliierten Truppen vor, daneben waren Widerstandsbewegungen verschiedener Couleur aktiv, und die Deutschen bauten die Stadt Vichy zu einer streng bewachten Festung aus, denn man rechnete täglich mit dem Angriff der Résistance. In dieser Lage war Walter Stucki unermüdlich darum bemüht, dass der Machtwechsel möglichst unblutig verlaufen werde. Während andere Diplomaten sich in Vichy verbarrikadierten oder sich unter Tarnung auf Schleichwegen fortbewegten, fuhr Stucki in seinem Diplomatenwagen mit grosser Schweizerfahne durch das höchst gefährliche Gebiet und hupte, um allfällige Kontroll­posten rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen, ihnen die neutrale Stellung der Schweiz zu erklären und zum Beispiel dem deutschen Posten offen zu sagen, dass er sich mit der Résistance zu einem Gespräch treffen wollte. Dabei führte er gut sichtbar seine Offizierspistole sowie eine Maschinenpistole mit Munition mit. (S. 227–232)
Denn, so schreibt Konrad Stamm: «Nach Stuckis Vorstellungen konnte nur eine wehrhafte Schweiz erfolgreich vermitteln. Wer Anzeichen von Schwäche erkennen liess, wurde von den Streitparteien als Schiedsrichter nicht anerkannt. Nur wer die Fahne hochhielt und furchtlos den Bewaffneten beider Seiten ins Auge blickte, hatte eine Chance, dass er ernst genommen und seine Vorschläge angenommen wurden.» (S. 236)

Anfang September 1944: Die legendäre Tat des «grossen Stucki»

Nachdem Walter Stucki als erstes erreicht hatte, dass der 88jährige Marschall Pétain (Präsident der französischen Marionetten­regierung in Vichy) bei einem Scheinüberfall durch die Deutschen in Würde und ohne Anwendung von Gewalt festgenommen wurde, (S. 234–238) brachte er als nächstes die Kommandanten der deutschen Truppen dazu, für ihren Rückzug nicht die Route durch Vichy zu nehmen, sondern einen Bogen um die Stadt zu machen. Damit ersparte er den Bewohnern eine letzte gewalttätige Heimsuchung. (S. 238f.) Gleichzeitig erreichte Stucki bei der Résistance, in deren Augen die Einwohnerschaft Vichys zum grossen Teil aus Kollaborateuren bestand, dass auch sie Vichy schonte. Schliesslich brachte Stucki es zustande, dass dreissig schwerverwundete deutsche Soldaten unter dem Zeichen des Roten Kreuzes im Spital von Vichy aufgenommen und dort von den französischen Ärzten und Krankenschwestern gut gepflegt und behandelt wurden. (S. 240)
In der Nacht vom 5. auf den 6. September 1944 wurde Vichy von den französischen Widerstandstruppen in Besitz genommen, ohne dass ein einziger Schuss gefallen wäre. Tags darauf reiste Walter Stucki an der Spitze des gesamten diplomatischen Corps nach Bern ab.

Würdigung durch den Biographen:

«Stucki war die einzige Instanz gewesen, die sich in der Hauptstadt sowohl vor als auch nach dem Machtwechsel als funktions- und durchsetzungsfähig erwiesen hatte. Ihm hatten es die Bewohner Vichys zu verdanken, dass sie noch immer in unversehrten Häusern wohnen konnten […]. Sie dankten es ihm mit dem Ehrenbürgerrecht der Stadt sowie mit einer grossartigen Abschiedszeremonie, zu der sich am 7. September fast die ganze Bevölkerung einfand.» (S. 241f.)
Was ist dem hinzuzufügen? Vielleicht das: Im Jahre 1961 brachte die Stadtmusik von Vichy Walter Stucki vor dessen Haus in Bern ein Ständchen.

Washington 1946: Westliche Siegermächte wollen den Tarif durchgeben

«Am 4. März sollten die für die Zukunft der Schweiz entscheidenden Verhandlungen in Washington beginnen […].» Walter Stucki «war der Einzige, dem man zutraute, […] den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, USA, England und Frankreich, die Stirn zu bieten.» (S. 9f.)
Denn die Siegermächte mussten ihre immensen Kriegsschulden bezahlen. Ihr dringender Geldbedarf brachte sie auf die Idee, das «Recht der Sieger» nicht nur bei den Verlierern des Weltkriegs, sondern auch bei den neutralen Staaten durchzusetzen. So planten sie die Beschlagnahmung des deutschen Privat­eigentums in der Schweiz und dessen Verwendung zur Bezahlung ihrer Kriegskosten. Auch kamen sie bereits damals mit der Mär, die Schweiz habe durch den Ankauf von gestohlenem Gold den Deutschen die zur Fortsetzung des Krieges dringend benötigten Devisen verschafft. Als Druckmittel hatten die USA vorsorglich die schweizerischen Vermögenswerte in den USA blockiert sowie «schwarze Listen» von Schweizer Firmen erstellt, denen dadurch eine geschäftliche Tätigkeit auf dem Territorium der Alliierten praktisch verunmöglicht worden wäre. (vgl. S. 13f.)
Die ganze Konstruktion entbehrte jeder völkerrechtlichen Grundlage: Weder die Absicht, die neutrale Schweiz für den Zweiten Weltkrieg zur Kasse zu bitten, noch die Blockierung von Schweizer Konten oder die faktische Ausschaltung von Schweizer Unternehmungen waren rechtmässig. Neben den massiven wirtschaftlichen Auswirkungen bedeuteten derartige Massnahmen zweifellos einen schweren Eingriff in die Souveränität der Schweiz. Denn damit wäre auf Schweizer Boden fremdes Recht durch fremde Richter angewendet worden.
Vergleichen wir nun Walter Stuckis Auftreten und Verhandlungsführung beispielsweise mit dem nervösen Von-vorneherein-Aufgeben unseres heutigen Bundesrates in Sachen Erbschaftssteuer-«Abkommen» mit Frankreich oder FATCA-«Abkommen» mit den USA – beide aus dem Ausland diktiert.
Walter Stucki hatte auf Grund der ungünstigen Situation das Washingtoner Mandat nicht besonders gern übernommen. «Als er jedoch am 18. März 1946 in der amerikanischen Hauptstadt ans Rednerpult schritt und die Konferenz eröffnete, […] wuchs er wieder über seine ohnehin markante Grösse von 187 Zentimetern hinaus.» (S. 12) Damit und mit seiner Rede verschaffte er sich den nötigen Respekt bei der Delegation der drei Westmächte: «Wir wissen, dass in Ihren amt­lichen Dokumenten ganz unverhüllt davon gesprochen wird, die wirtschaftlichen Druckmassnahmen gegenüber der Schweiz wenn nötig noch weiter zu verstärken. Sie haben gewiss die Möglichkeit, uns in die Knie zu zwingen, wie Hitler dies während des ganzen Krieges hätte tun können. Wir vermögen aber nicht zu glauben, dass Sie eine der schönsten und wichtigsten Erklärungen Ihres verstorbenen grossen Präsidenten einfach vergessen haben.» Stucki schloss mit den Worten Franklin D. Roosevelts von 1943: «Die Rechte jeder Nation, ob gross oder klein, müssen respektiert und bewahrt werden […]. Die Lehre, dass der Starke den Schwachen beherrschen soll, ist die Lehre unserer Feinde, und wir lehnen sie ab.» (S. 12f.)
Die knallhart geführten Verhandlungen dauerten zwei Monate. Der Schweiz blieb nichts anderes übrig, als einem Vertrag zuzustimmen, andernfalls hätte sie sich in den folgenden Jahren auf weitere Erpressungsmethoden gefasst machen müssen. (vgl. S. 14f.) Stucki selbst war mit dem ausgehandelten Vertrag nicht ganz zufrieden, hatte er doch 100 Millionen Dollar angeboten und musste nun einen wesentlich höheren Betrag, nämlich 250 Millionen, akzeptieren.
Wenige Jahre später setzte sich jedoch die Erkenntnis durch, dass Walter Stucki für die Schweiz einen guten Erfolg erzielt hatte: Mit dem Abkommen vom 25. Mai 1946 wurden die Schweizer Konten in den USA freigegeben, die «schwarzen Listen» mit Schweizer Unternehmungen abgeschafft. Und ausserdem fanden gemäss Vertragstext alle auf das «Raubgold bezüglichen Fragen ihre Erledigung».1
Diese Vertragsbestimmung hatten die US-Amerikaner offenbar in den neunziger Jahren «vergessen», als sie von den Schweizer Grossbanken weitere Milliarden verlangten.

Uns Nachgeborenen zur Verpflichtug

In seinem Epilog mit dem Titel «Warum diese Biographie geschrieben werden musste» weist Konrad Stamm darauf hin, dass in den 50 Jahren seit Walter Stuckis Tod «kein Historiker, kein Journalist und kein Doktorand der aussergewöhnlichen, aus dem Durchschnitt weit herausragenden Persönlichkeit Stuckis die für eine Biographie nötige Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet [hat].» (S. 386f.)
Uns Nachgeborenen, die wir dank dem grossen Einsatz der vor uns lebenden Schweizerinnen und Schweizer in ein wohlbestelltes Haus geboren wurden und darin aufwachsen durften, muss es eine Verpflichtung sein, den Generationen unserer Eltern und Grosseltern den Dank und die Würdigung entgegenzubringen, die ihnen gebühren. Konrad Stamm ist es mit seiner Biographie gelungen, dass einer von ihnen, der «grosse Stucki», für den Leser lebendig wird. Für die Schweizer Historiker gäbe es hier noch ein weites Feld zu beackern.    •

1    Abkommen von Washington vom 25. Mai 1946

… stets mindestens auf Augenhöhe

«Egal ob sein Gegenüber ein persönlicher Abgesandter des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, ob ein Mitglied der schweizerischen Landesregierung, ein deutscher Nazi-General oder ein französischer Marschall war: Stucki verhandelte nie aus der Position des Schwächeren, des Bittstellers, des Vertreters eines zweitrangigen Kleinstaates heraus. Mit klar formulierten sachlichen Argumenten, rechtlich solid abgestützten Anträgen und Vorschlägen, mit persönlicher Überzeugungskraft, Geduld und Hartnäckigkeit […] hielt er sich stets mindestens auf Augenhöhe mit seinen Verhandlungswidersachern und liess sich nie auf eine niedriger eingeschätzte Position zurücksetzen.» (S. 378)
«Im Kleinstaat Schweiz, der in der Zwischenkriegszeit immer drückender die Überlegenheit und Arroganz der grossen Mächte und ihrer Vertreter zu spüren bekam, begrü­sste man den starken, furchtlosen Auftritt eines Repräsentanten der Eidgenossenschaft gegenüber seinen ausländischen Verhandlungspartnern mit Begeisterung […]. Seine Landsleute merkten rasch, dass sie in Stucki einen Repräsentanten hatten, der, wenn er sich an der Verhandlungsfront herumschlug, nicht allein schon wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Kleinstaat aufs Maul hockte und das Feld den Vertretern derjenigen Staaten überliess, deren Territorium, Bevölkerungszahl oder Armeestärke ein Mehrfaches der schweizerischen betrug.» (S. 379f.)

Wirtschaftsverhandlungen mit dem Ausland als Kern und nachhaltigster Erfolg

«Wenn man indessen nach dem Kern, dem zentralen Punkt, dem nachhaltigsten Erfolg der abwechslungsreichen Stucki’schen Karriere sucht, kommt man selbst nach nur kurzem Überlegen zu einer klaren Antwort: Es sind ohne Zweifel die von Stucki […] geführten Wirtschaftsverhandlungen mit dem Ausland, die in seiner Berufstätigkeit am höchsten zu werten sind. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war ein Netz von Verträgen, dank dem die Schweiz 1939 beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im Hinblick auf die Landesversorgung mit Nahrungsmitteln und Energieträgern weit besser dastand als 1914; und erst recht war es Stuckis Verhandlungsgeschick zu verdanken, dass die Schweiz bei Kriegsende wieder mit Getreide und Kohle beliefert wurde […].» (S. 375f.)

«Deutliche Worte gepaart mit Sachkompetenz sind oft zielführender als diplomatische Leisetreterei: Wir könnten gegenüber dem Ausland allezeit offensiver auftreten.» (Handelsdiplomat Luzius Wasescha, zitiert nach NZZ am Sonntag vom 12.8.2012)

Würdigung durch Bundesrat Petitpierre

«In der Geschichte unseres kleinen Landes gibt es zu Zeiten jeder Generation eine oder höchstens zwei Persönlichkeiten, die auf ihrem Lebensweg das Schicksal der Schweiz durch ihre Fähigkeiten, durch ihr Handeln und durch die Rolle, die ihnen auferlegt wurde, massgeblich zu beeinflussen und zu verbessern vermochten. Minister Stucki war eine dieser aussergewöhnlichen Persönlichkeiten. […] Er hat unserem Land seine besten Kräfte geopfert. Dafür sind wir ihm unseren Dank schuldig.» (Bundesrat Petitpierre an der Abdankungsfeier für Walter Stucki am 11. Oktober 1963).

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