Ernährungsinitiative zum dritten – geben wir ihr eine Chance!

Ernährungsinitiative zum dritten – geben wir ihr eine Chance!

Wintersession

Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Nach der Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes «Für Ernährungssicherheit», die zugunsten eines ganz anders ausgerichteten Gegenvorschlags zurückgezogen wurde,1 stand in der Herbstsession als zweites die Fair-Food-Initiative der Grünen Partei (16.073 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel») im Nationalrat zur Debatte. Dieser lehnte sie am 28. September mit 125 zu 37 bei 23 Enthaltungen ab; auch ein Gegenentwurf fand keine Mehrheit. Der Entscheid des Ständerates steht noch aus.
Nun steht die dritte Volksinitiative zum Thema Ernährung und Landwirtschaft in der Wintersession auf dem Programm des Nationalrates, der sie am 5. und 7. Dezember als Erstrat behandeln wird.

Nationalrat am 7. Dezember: Ja zum Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität»

Begründung: Der Gegenentwurf der Kommissionsminderheit passt sehr gut zur kritischen Würdigung des Initiativtextes durch die WAK-N (Medienmitteilung vom 15. November 2017):

  • Ziel der Initiative: «Sie strebt eine Ausrichtung der Agrarpolitik auf eine kleinbäuerliche, auf die regionale Versorgung ausgerichtete Landwirtschaft an und will dazu zahlreiche Massnahmen neu in der Bundesverfassung verankern.»
  • Positive Punkte: «Verschiedene Mitglieder der Kommission halten einige von der Initiative angesprochene Punkte durchaus für wichtig, zum Beispiel die Stärkung der lokalen Produktion, die Sorge um den Kulturlandschutz und die Förderung einer gentechnikfreien Landwirtschaft.»
  • Zu weitgehend: «Andere Punkte, wie beispielsweise eine staatliche Preis- und Mengensteuerung und die vorgeschlagenen Importbeschränkungen, gehen aus Sicht der Kommission zu weit.»
  • Würdigung des Gegenentwurfs: «Es lag ein Antrag für einen direkten Gegenentwurf vor, der auf diese stark restriktiven Elemente verzichtet und Massnahmen zur Stärkung einer lokalen Produktion ins Zentrum stellt.» (Hervorhebungen mw)

(Aus der Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 15.November 2017)
***
mw. Trotz dieser positiven Charakterisierung des Gegenentwurfs hat ihn die Kommissionsmehrheit leider abgelehnt. Es liegt nun am Gesamtrat, ihn wieder aufzugreifen.
Wortlaut des Gegenentwurfs der Kommissionsminderheit:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104 Abs. 3 Bst. g-k Lebensmittel
g.     Er sichert das Recht der Bäuerinnen und Bauern auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut.
h.     Er kann darauf hinwirken, dass die Marktmacht der Produzentinnen und Produzenten landwirtschaftlicher Rohstoffe gegenüber vor- und nachgelagerten Marktteilnehmenden gestärkt wird.
i.     Er kann den direkten Handel zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten sowie die regionalen und lokalen Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen stärken.
j.     Er achtet darauf, dass für die landwirtschaftlichen Angestellten orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen gelten.
k.     Er verbietet Handel und Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere in der Schweizer Landwirtschaft zu kommerziellen Zwecken. 

Die Initiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» der Uniterre (17.023) beinhaltet ähnlich gerichtete Ziele wie die Fair-Food-Initiative.2 Beide sind viel detaillierter und pointierter gefasst als die zurückgezogene Initiative des Bauernverbandes, werden aber zum Teil mit den gleichen Argumenten bekämpft. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) bringt in ihrer Medienmitteilung vom 15. November 2017 jedoch auch mit grossem Verständnis zum Ausdruck, worum es den Initianten geht. Es kann und darf doch nicht sein, dass wir die Existenz unserer Landwirtschaft gefährden, indem wir durch Agrarabkommen das Hereinströmen billiger Nahrungsmittel fördern, die unseren vom Souverän gewollten strengen gesetzlichen Vorschriften in bezug auf Gesundheit, Tier- und Umweltschutz oft nicht genügen und deren Produktion auch minimalste Anforderungen an menschenwürdige Arbeitsbedingungen nicht erfüllen.

Ziel der Ständeratskommission, alle drei Initiativen an der Urne zu Fall zu bringen, ist zu revidieren

Ein Blick zurück: Vor einem Jahr hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) zur ersten Ernährungsinitiative «Für Ernährungssicherheit» einen Gegenentwurf verfasst, mit dem erklärten Ziel, die Initianten zum Rückzug der Volksinitiative zu bewegen – was ja gelungen ist. Die WAK-S hatte aber noch etwas anderes im Sinne: «Zudem soll der Gegenentwurf […] nach Möglichkeit mehrheitsfähige Anliegen der Fair-Food-Initiative und der Volksinitiative ‹Für Ernährungssouveränität› aufnehmen, um sich damit eine bessere Ausgangslage für die Bekämpfung dieser beiden Initiativen zu verschaffen.» [Hervorhebung mw]3
In der WAK-N und im Nationalratsplenum werden demgegenüber aber auch gewichtige positive Argumente für die beiden Initiativen gewürdigt. Die Mitglieder der Ständeratskommission und des Ständerates sind eingeladen, diese in ihrer weiteren Auseinandersetzung ebenfalls mehr einzubeziehen.

Verlauf der Parlamentsarbeit bis Ende Oktober 2017

  • 17. Mai 2017: Die Nationalratskommission empfiehlt die Fair-Food-Initiative mehrheitlich zur Ablehnung (wie zuvor der Bundesrat am 26. Oktober 2016). Die Initiative wird aber nicht wie üblich in der nächsten Session, hier der Sommersession, im Rat behandelt, sondern erst nach der Volksabstimmung zur Ernährungssicherheit vom 24. September.
  • 17. Mai 2017: Die WAK-N befasst sich an derselben Sitzung auch mit der dritten Initiative, der Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle». Sie hat bereits eine Anhörung verschiedener Interessengruppen durchgeführt, verschiebt aber auch hier die Weiterarbeit bis nach der Abstimmung.
  • Volksabstimmung vom 24. September 2017: Der Gegenentwurf zur Ernährungssicherheitsinitiative wird dank einer beispiellosen Täuschungskampagne («für einheimische Produktion» …) bei gleichzeitigem Herunterspielen der vom Bundesrat geplanten Marktöffnung für Agrarprodukte vom Souverän deutlich angenommen.
  • 26./28. September 2017: Zwei Tage später liegt die Fair-Food-Initiative der Grünen Partei auf den Tischen der Nationalräte und wird zwei weitere Tage später abgelehnt – unter anderem mit der – plötzlich sehr raschen! – «Begründung», nach dem Ja zur Ernährungssicherheit brauche es keinen weiteren Verfassungsartikel …
  • 18. Oktober 2017: Medienmitteilung der Ständeratskommission WAK-S zur Fair-Food-Initiative: Sie wolle zuerst verschiedene Anhörungen durchführen und verschiebe die Beratung auf das 1. Quartal 2018. Das heisst, die Kommission wartet den Entscheid des Nationalrates zur dritten Initiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» ab, der am 7. Dezember 2017 vorgesehen ist.

Innehalten und Besinnung: Welche Landwirtschaft für die kleinräumige Schweiz?

Am 1. November 2017 funkte der Bundesrat mit seiner «Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik» dazwischen. Mit der AP 22+ sollen unter anderem «die in- und ausländischen Agrarmärkte im Rahmen von Handelsabkommen besser vernetzt werden». In einem «Aussprachepapier» wird das WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) «die kostensenkenden Auswirkungen einer allfälligen Marktöffnung im Rahmen bilateraler Handelsabkommen» darlegen; im Herbst 2018 will der Bundesrat eine Vernehmlassung zur AP 22+ durchführen.
Bundesrat Schneider-Ammann hatte zwar dieselben Absichten – Agrarabkommen mit anderen Staaten und insbesondere mit der EU sowie Senkung der Direktzahlungen an die Schweizer Bauernbetriebe – bereits vor der Abstimmung vom 24. September öffentlich erklärt.4 Aber deren Bekräftigung mitten in den parlamentarischen Beratungen der beiden weiteren Ernährungsinitiativen führte erfreulicherweise zu einem Innehalten und zur Besinnung vieler Nationalrätinnen und Nationalräte darauf, welche Landwirtschaftspolitik für die kleinräumige und auf qualitativ hochstehende und nachhaltige Agrarprodukte eingestellte Schweiz sinnvoll und notwendig ist.
Zwei Wochen später, am 15. November, sagte die WAK des Nationalrates zwar wie geplant nein zur dritten Initiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle», unter anderem wieder mit der «Begründung», nach dem Ja zur Ernährungssicherheit brauche es keinen weiteren Verfassungsartikel … Aber: Es war ein höchst ungewöhnliches Nein, mit lediglich 7 Nein zu 0 Ja-Stimmen bei 15 Enthaltungen! «15 Kommissionsmitglieder enthielten sich bewusst der Stimme und möchten dadurch ihrer Enttäuschung über die vom Bundesrat am 1. November 2017 vorgestellte Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik Ausdruck geben.» So die Kommission in ihrer Medienmitteilung vom 15.11.2017.     •

1    Der Gegenvorschlag wurde vom Souverän in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen; vgl. «Ernährungssicherheit muss gewährleistet sein! Nein zum Gegen(teil)-Vorschlag zur ‹Ernährungssicherheit›». Zeit-Fragen Nr. 19 vom 2. August 2017
2    Den ziemlich umfangreichen Initiativtext finden Sie (nebst dem der Fair-Food-Initiative) in Zeit-Fragen Nr. 14 vom 21. Juni 2016
3    Bericht der WAK-S vom 3. November 2016, S. 8/9; vgl. dazu «Volksinitiative ‹Für Ernährungssicherheit›. Keine ‹Abschottung›, sondern ein Gebot der Stunde – nicht nur für die Schweiz». Zeit-Fragen Nr. 28 vom 6. Dezember 2016
4    vgl. Zeit-Fragen Nr. 19 vom 2. August 2017

Empfehlung an den Ständerat für 2018: Gegenentwurf – Brücke zur Fair-Food-Initiative

Die meisten Redner am 26. und 28. September 2017 im Nationalrat würdigten verschiedene Anliegen der Initianten positiv, viele befanden aber die dafür im Initiativtext vorgesehenen Kontrollen als zu aufwendig. «Die Initiative ‹Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel› will die hohen Schweizer Lebensmittelstandards schützen und fordert ökologische und soziale Standards für Importprodukte. So wollen die Initianten verhindern, dass Produkte aus industrieller Massenproduktion auf den Schweizer Markt gelangen.» (sda-Meldung zur Nationalratsdebatte vom 26. September 2017)
Als Hauptargument gegen die Initiative wurde einmal mehr die Verhinderung von Handelsabkommen mit Einbezug des Agrarhandels genannt. Dabei ist es sehr wohl möglich – und im Interesse einer möglichst guten Selbstversorgung dringend erforderlich –, auch in Zukunft Abkommen mit Ausschluss der Agrarprodukte abzuschliessen.
Eine Brücke zu bauen, mit der auch die Initianten der Grünen Partei zufrieden wären, versuchte auch hier eine Kommissionsminderheit um Beat Jans (SP BaselStadt) mit einem Gegenentwurf, der die Einfuhr nachhaltig produzierter Lebensmittel mit tieferen Zöllen belohnen statt mit Importverboten bestrafen will. Leider wurde auch dieser Gegenentwurf vom Nationalrat abgelehnt.
Wortlaut des Gegenentwurfs der Kommissionsminderheit:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a Lebensmittel
1    Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden.
2    Er begünstigt eingeführte Erzeugnisse, die den Anforderungen nach Absatz 1 genügen, aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben stammen.
3    Er sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln auf Umwelt, Klima und Tierwohl reduziert werden.
***
Der Ständerat und seine Kommission haben die Freiheit, diesen Vorschlag in ihre Beratung und Entscheidung zur Fair-Food-Initiative einzubeziehen. 

«Uniterre» und «Allianz für Ernährungssouveränität» zur Agrarpolitik

«Die Gesamtschau des Bundesrates zeigt den tiefen Graben zwischen den Worten und den Taten in der Landwirtschaftspolitik. Diese Gesamtschau hat die Debatte innerhalb der WAK-N stark beeinflusst, haben sich doch 15 Parlamentarier (eine Mehrheit) auf Grund der neulichen Vorschläge von J. Schneider-Ammann dazu entschieden, sich beim Votum zur Ernährungssouveränitäts-Initiative zu enthalten. […]
Mehr Grenzöffnung und Freihandelsabkommen widerlaufen einer einheimischen, vielfältigen und nachhaltigen Agrarwirtschaft, für die wir uns klar einsetzen. Als weltweit grösster Nettoimporteur von Lebensmitteln ist es unabdingbar, einen flexiblen Grenzschutz zu erhalten. Dieser Aspekt muss sich auch zwingend in der Agrarpolitik 22+ wiederfinden.»

Medienmitteilung der «Uniterre» und «Allianz für Ernährungssouveränität» vom 16.11.2017

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