Rahmenabkommen Schweiz-EU

Quadratur des Kreises nicht in Sicht – und die Wahlen stehen vor der Tür

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Wenige Monate vor den eidgenössischen Wahlen am 20. Oktober steht Bundesbern Kopf: Der Bundesrat würde am liebsten vor der Sommerpause noch schnell, schnell den verflixten Vertrag mit der EU unterschreiben – aber die handfesten Einwände von allen Seiten gebieten ihm Einhalt. Derweil verlangen Stände- und Nationalrat Nachverhandlungen über die gröbsten Brocken – wohl wissend, dass der «Rahmen», den Brüssel der Schweiz aufzuzwingen gedenkt, derlei Ausnahmeregelungen eben gerade nicht zulässt. Ausserdem steht im Parlament immer noch die Frage im Raum, ob man weitere 1,3 Milliarden Kohäsionszahlungen bewilligen will, nachdem nun die EU die Schweizer Börse ab 1. Juli nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Eine unangenehme Situation für diejenigen National- und Ständeräte, die von einer vertraglichen Harmonie mit Brüssel träumen, welche der Schweiz dauerhafte Rechtssicherheit und reibungslose wirtschaftliche Kooperation garantieren soll (ziemlich realitätsfremd, wenn Sie mich fragen) und die gleichzeitig im Herbst wieder gewählt werden möchten …

Inzwischen müsste eigentlich jedem Bundespolitiker klar sein, dass der Vertrag, den uns die EU aufdrängen will, mit den verfassungsmässigen Grundpfeilern der Schweiz nicht vereinbar ist und deshalb in der unvermeidlichen Volksabstimmung kaum Chancen hat. Wer jedoch das Geschehen im Bundeshaus beobachtet, reibt sich verwundert die Augen.

Interne Konsultation ergab starken Gegenwind gegen den Rahmenvertrag

Der Bundesrat steckt in einer Zwickmühle. Von EU-Kommissionspräsident Juncker wurde er mit zunehmender Lautstärke gedrängt, das Abkommen endlich zu unterzeichnen, also teilte er diesem am 7. Juni seine grundsätzliche Bereitschaft dazu mit – es seien «nur noch drei Punkte» (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen) mit Brüssel zu «klären». Diese verharmlosende Ausdrucksweise wird allerdings dem innenpolitischen Dissens in keiner Weise gerecht. Denn die «interne Konsultation» des Bundesrates im Frühling mit den Kantonen, Parlamentsfraktionen und Sozialpartnern hat nicht zur erhofften einstimmigen Unterstützung des Rahmenabkommens geführt, im Gegenteil. Hier noch einmal kurz die wesentlichen schwerwiegenden Einwände, die in der Konsultation eingebracht wurden.1

  • Die Gewerkschaften (Schweizer Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse) sowie Teile der Sozialdemokraten beharren verständlicherweise auf der Weiterführung der bisherigen flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit FlaM (siehe unten «Bilaterale Verträge retten, aber nicht um jeden Preis»).
  • Die Kantone weisen das in der EU geltende Verbot staatlicher Beihilfen zurück, da die Unterstützung von Einrichtungen des Service public, von Firmengründungen und Ähnlichem seit jeher Teil der föderalistischen Gestaltungsfreiheit von Kantonen und Gemeinden ist.
  • Die Unionsbürgerrichtlinie will kaum jemand im Land haben, weil sie eine Menge, teilweise heute noch nicht übersehbare, Verpflichtungen und Kosten mit sich brächte (zum Beispiel die Frage des Ausländerwahlrechts auf Gemeindeebene).
  • Immer mehr Stimmen lehnen das Rahmenabkommen grundsätzlich ab, weil die faktisch automatische Übernahme von EU-Recht und -Richtersprüchen ein krasser Verstoss ist gegen die Souveränität der Schweiz und gegen die Freiheit der Schweizer, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (siehe dazu auch unten SGB-Präsident Pierre Yves Maillard).
  • Und s’ Tüpfli uf em i: Der Ständerat und der Nationalrat haben in der Sommersession zwei Motionen deutlich angenommen, welche den Bundesrat beauftragen, zu diesen Bereichen Nachverhandlungen mit der EU zu verlangen (siehe unten genauer).

Nur die Spitzenfunktionäre einiger Wirtschaftsverbände und die Chefs von globalen Unternehmen mit wenig Bodenhaftung in der Schweiz behaupten unverdrossen, ohne Rahmenabkommen drohe der Schweizer Exportwirtschaft der Untergang. Das haben wir doch schon einmal gehört, vor der Abstimmung über den EWR von 1992 – keine der düsteren Prophezeiungen hat sich damals nach dem Nein des Souveräns bewahrheitet …

Bundesrat und EU-Kommission spielen Katz und Maus

Angesichts dieser klaren Ergebnisse der Konsultation hätte der Bundesrat Herrn Juncker längst mitteilen müssen, dass der von Brüssel gewünschte Rahmenvertrag in der Schweiz nicht mehrheitsfähig ist und mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits im Parlament, jedenfalls aber in der Volksabstimmung abgelehnt werden wird. Statt dessen spielte er in seinem Schreiben vom 7. Juni an die EU-Kommission die schweren innerstaatlichen Differenzen hinunter. Nachdem sich Kommissionspräsident Juncker zunächst entgegenkommend gab, setzte er einige Tage später eine unrealistische Frist für die «Klärungen» auf den 18. Juni fest.
  Dass Kommissionspräsident Juncker es eilig hat, ist nicht verwunderlich: Bis zum Abschluss seiner nicht sonderlich erfolgreichen Zeit in der EU-Zentrale (Ende Oktober) möchte er wenigstens eine Unterschrift aus Bern haben, wenn ihm schon keine aus London vergönnt ist. Natürlich weiss er genau, dass innerhalb von zehn Tagen in der Schweiz gar nichts läuft, denn über derart zentrale Fragen entscheidet ganz sicher nicht die Exekutive. Auch wenn der Bundesrat den Vertragsentwurf unterschreiben würde (was wir nicht hoffen!), müsste dieser anschliessend ratifiziert werden, um gültig zu sein. Dazu bräuchte es die Zustimmung des National- und des Ständerats und schliesslich des Souveräns.
  Gleichzeitig wird gemunkelt, Brüssel und Bern hätten sich hintenherum bereits «geeinigt »: Laut Tagespresse gebe es «auf technischer Ebene» konkrete Ideen, «wie dies zu bewerkstelligen wäre» («Neue Zürcher Zeitung » vom 21. Juni).
  So, so – wo doch Jean-Claude Juncker erst vor kurzem die Unionsbürgerrichtlinie und das Entsenderecht (also die Aushöhlung der Schweizer flankierenden Massnahmen) als «Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit » bezeichnet hat, die von der Schweiz eins zu eins übernommen werden müssten, und auch am Beihilfeverbot gebe es nichts zu rütteln. Hier gibt es nichts «zu bewerkstelligen »! Wir wollen keine weiteren Ausweichmanöver und unredliche Spielchen, sondern einen Bundesrat, der gegenüber Brüssel und gegenüber uns Bürgern offen und ehrlich sagt, was Sache ist.

EU lässt Börsenäquivalenz der Schweiz auslaufen
– nun tritt Plan B in Kraft

Jetzt wird die aus Brüssel mehrmals angedrohte Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz Wirklichkeit: Die EU hat am 27. Juni bekanntgegeben, dass sie die Schweizer Börse ab 1. Juli nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Aktien von Schweizer Unternehmen dürfen dann an Börsen in der EU nicht mehr gehandelt werden. Das bringt uns allerdings nicht aus der Fassung, denn Bundespräsident Ueli Maurer, Vorsteher des Finanzdepartements, hat schon seit einiger Zeit einen Plan B in der Tasche. Gemäss einer Verordnung des Bundesrates vom 30.11.2018 dürfen Schweizer Aktien ab dem 1. Januar 2019 nur noch an denjenigen ausländischen Börsen gehandelt werden, die von der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkannt worden sind. Diese Anerkennung erhalten aber nur Börsen, die ihrerseits Gegenrecht gewähren.2
  Raffiniert, nicht wahr? Nun müssen alle Aktienhändler in der EU die Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse kaufen oder verkaufen und entziehen ihren eigenen Börsen damit einen Teil des Handels. Radio SRF jedenfalls hat diesem Thema im Echo der Zeit vom 27. Juni nur eine Kurzmeldung gewidmet, mit der Anmerkung, manche Börsenfachleute rechneten dank der neuen Regulierung sogar mit einem Aufschwung des Schweizer Aktienhandels …

National- und Ständerat bringen
EDA-Vorsteher Cassis ins Schwitzen

In der Sommersession haben beide Räte je einem verbindlichen Vorstoss zugestimmt, der den Bundesrat beauftragt, Zusatzverhandlungen mit der EU zu mehreren umstrittenen Punkten zu führen.3
  Der Ständerat hat am 12. Juni mit 22 zu 14 Stimmen (6 Enthaltungen), der Nationalrat am 20. Juni überaus deutlich mit 122 gegen 38 Stimmen (24 Enthaltungen) ein «besseres» Verhandlungsresultat gefordert. Im Ständerat nahmen zum Beispiel SP-Parteipräsident Christian Levrat (FR) oder der Tessiner CVP-Politiker Filippo Lombardi für die Notwendigkeit von Zusatzverhandlungen Stellung. Im Nationalrat befürwortete eine Mehrheit aus SVP, CVP, SP und Grünen die Motion, die FDP- und GLP-Räte waren dagegen, viele SPler enthielten sich der Stimme. Da die EU jegliche Änderung am Vertragstext zurückweist, verhedderte sich EDA-Vorsteher Ignazio Cassis zünftig beim Versuch, die fundamentalen Gegensätze zwischen dem Parlament und dem Bundesrat wegzureden. Der Bundesrat habe in seinem Schreiben (vom 7. Juni) an die EU-Kommission «bekräftigt, dass das Verhandlungsresultat weitgehend im Interesse der Schweiz» sei, habe aber Präzisierungen in denselben drei Punkten (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen) verlangt, die auch in den parlamentarischen Motionen im Vordergrund stünden: «Die Stossrichtung oder die Marschrichtung des Bundesrates ist mehr oder weniger deckungsgleich mit diesen ersten drei Punkten. Man kann sich also legitimerweise fragen, wozu diese drei Punkte noch aufzunehmen sind, wenn die Entwicklung ohnehin in diese Richtung gegangen ist.»4 Durch diese Schlaumeierei liess sich die Mehrheit des Ständerates glücklicherweise nicht beirren.
  Im Nationalrat bestätigte dann Ignazio Cassis nolens volens, was er mit der EU-Kommission ausgeheckt hatte. Nationalrat Thomas Matter (SVP Zürich) stellte mehr fest, als dass er fragte: «Warum um Himmels willen will die EU nicht akzeptieren, dass wir die Unionsbürgerrichtlinie explizit ausschliessen und das in diesem Rahmenvertrag schriftlich festhalten? Dass wir staatliche Beihilfe ausschliessen und auch den Lohnschutz sicherstellen? Warum will die EU das in diesem Vertrag nicht explizit erwähnen? Von mir aus gesehen stinkt das zum Himmel.» Darauf antwortete Bundesrat Cassis: «[…] Wir wollten das aus unserem Abkommen ausschliessen. Die EU wollte es einschliessen. Aus diesem Grund ist es heute so, dass im Entwurf des institutionellen Abkommens kein Wort darüber steht5
  Da hat Nationalrat Matter mit seinem Schlusssatz den Nagel auf den Kopf getroffen! Und Bundesrat Cassis bekam von der grossen Mehrheit des Nationalrates die Quittung.

Wahltag ist Zahltag

Am 20. Oktober werden wir Bürger die Nationalräte und in den meisten Kantonen auch die Ständeräte wählen (Ständeratswahlen sind kantonale Wahlen). Bis dahin wollen wir von jedem Kandidaten und jeder Kandidatin wissen, ob sie ehrlich und redlich den von Brüssel diktierten Vertrag ablehnen, weil er den verfassungsmässigen Grundprinzipien der Schweiz widerspricht, oder ob sie die heikle Angelegenheit nur hinausschieben möchten, weil sie wiedergewählt werden wollen
  Das gilt übrigens auch für die Frage, ob das Parlament konsequent von der Bewilligung weiterer 1,3 Kohäsionsmilliarden Abstand nimmt, weil die EU die Schweizer Börse nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Dies hatten der Ständerat in der Wintersession und der Nationalrat im Frühjahr so beschlossen. Den definitiven Entscheid auf die Dezembersession – wenn die Wahlen vorbei sind! – hinauszuschieben, weil das Parlament sonst «in der Falle» sitze, wie ein ohne Wenn und Aber EU-freundlicher Nationalrat bemerkte («St. Galler Tagblatt» vom 20. Juni), ist nicht die demokratische Art. Wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger möchten gern vor den Wahlen wissen, wer im Katz-und-Maus-Spiel auf der Seite der Schweiz steht.  •



1 Siehe dazu auch «Rahmenvertrag Schweiz-EU. Unionsbürgerrichtlinie und Verbot staatlicher Beihilfen als nächste grosse Brocken.» in: Zeit-Fragen Nr. 1 vom 3. Januar 2019
2 «Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz» vom 30. November 2018, Artikel 1
3 Motionstexte in «Die Quadratur des Kreises»Zeit-Fragen Nr. 13 vom 4. Juni 2019
4 Ständeratsdebatte zur Motion 19.3416 Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU vom 12. Juni 2019
5 Nationalratsdebatte zur Motion 19.3420. Zusatzverhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU vom 20. Juni; 2019 Hervorhebung mw

«Bilaterale Verträge retten, aber nicht um jeden Preis»

mw. Neben einer Mehrheit von National- und Ständeräten aus verschiedenen Parteien beziehen die Gewerkschaften (SGB und Travail.Suisse*) klar Stellung gegen einen Rahmenvertrag, der nach dem Willen Brüssels wesentliche Grundsätze des Schweizer Rechts- und Staatsverständnisses nicht anerkennen würde.

«Für ein Rahmenabkommen muss die EU den Schweizer Lohnschutz akzeptieren»

Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat SP Bern:
«Travail.Suisse unterstützt […] die Bilateralen Verträge mit der EU. Mit der Personenfreizügigkeit ist aber der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz absolut zentral. Dazu wurden die Flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt, eigenständig ausgestaltet und in einem dualen Vollzug umgesetzt – beteiligt sind Bund, Kantone und die Sozialpartner. […] Dass die FlaM jetzt  in den Geltungsbereich des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) fallen und durch EU-Regelungen geschwächt werden sollen, ist für Travail.Suisse nicht akzeptabel. Die Schwächung würde die Unterstützung des bilateralen Wegs stark gefährden.»

Quelle: Wüthrich, Adrian. Wichtige und richtige Weichenstellung in der Europapolitik. Travail.Suisse vom 7. Juni.


«Ohne Neuverhandlungen hat dieses Abkommen keine Chance»

Gespräch mit Pierre Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB. Radio SRF, Echo der Zeit vom 26. Juni, von Simone Hulliger (Auszüge)

SRF: Pierre Yves Maillard reist nach Brüssel zum europäischen Gewerkschaftsbund, wo die Schweiz als «Champion des Lohnschutzes» viel Unterstützung hat. Sieht er Kompromissmöglichkeiten bei den Verhandlungen mit der EU?
Maillard
: Wir sind noch sehr weit entfernt von einer Lösung in bezug auf das Rahmenabkommen.

Der Ball liegt auch bei Ihnen, bei den Gewerkschaften. Was …
(unterbricht): Nein, das würde ich nicht sagen, das ist wirklich eine falsche Darstellung. Wir haben das zwar schon lange gesagt, aber jetzt haben beide Kammern des Parlaments klare Forderungen beschlossen, und in der Frage des Lohnschutzes sind wir der gleichen Meinung wie das Parlament. Das heisst, wir wollen neue Verhandlungen, in denen wir unseren Lohnschutz verteidigen und schützen wollen.

Die EU sagt ganz klar: Es gibt keine Neuverhandlungen.
Gut, wir nehmen davon Kenntnis. Dann hat dieses Abkommen keine Chance. […] Es geht nicht nur um die Acht-Tage-Regelung [Anmeldefrist für ausländische Dienstleistungsunternehmen, mw], sondern wir haben einen ganz klaren Lohnschutz auf bundesgesetzlicher Ebene.
  Sogar das Bundesgericht kann nichts gegen diesen Lohnschutz machen, weil es Bundesgesetze nicht überprüfen kann, denn wir haben keine Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz.
  Aber mit diesem Abkommen würde der Europäische Gerichtshof einen entscheidenden Einfluss bekommen auf unsere gesetzliche Grundlage für den Lohnschutz [Hervorhebung mw]. Das ist das Grundsatzproblem, das wir haben. Wir müssen eine Lösung finden, um den autonomen schweizerischen Lohnschutz zu behalten.

Und wie soll diese Lösung aussehen?
Dieser Bereich muss ausserhalb des Mechanismus der EU-Rechtsübernahme bleiben […]

Aber das ist der zentrale Punkt für die EU, hier will sie der Schweiz nicht entgegenkommen.
Ja, deshalb ist es so schwierig. Und dasselbe Problem haben wir beim Service public. […] Der Staat hat [in der Schweiz, mw] viel mehr Verantwortlichkeit, der Service public ist bei uns besser garantiert als in vielen EU-Ländern. […] Wir wollen diese legitimen Besonderheiten schützen. […]

Herr Maillard, könnte es sein, wenn es zur Eskalation kommt, zum Beispiel auch um die Kohäsionsmilliarde, die das Parlament zu zahlen verweigert, dass das der Anfang des Endes der bilateralen Beziehungen zur EU wäre?
Natürlich ist die Gefahr da […].

Ist es das wert?
Ja, das ist es wert. Wir wollen die Bilateralen Verträge retten und sie auch in die Zukunft sich entwickeln lassen, aber nicht um jeden Preis. Nicht zum Preis des Lohnschutzes und des Service public. Sonst wird die Bevölkerung nein sagen […].    •



* Travail.Suisse ist ein unabhängiger Dachverband von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem zehn Verbände mit 150 000 Mitgliedern angehören. Die Organisation wurde am 1. Januar 2003 von jenen Verbänden gegründet, die vorher dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund der Schweiz (CNG) und der Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) angeschlossen waren (siehe www.travailsuisse.ch/portraet/aufgabe_und_struktur)

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