Plutokratie oder Demokratie?

Was die Eidgenössische Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr» zu dieser Frage beitragen möchte

Interview mit Prof. Dr. Marc Chesney*

Zeit-Fragen: Herr Professor Chesney, was hat den Anstoss gegeben, eine Volksinitiative für eine völlig neue Form der Besteuerung zu lancieren? In der Regel zielen Volksinitiativen ja auf eine Verbesserung unbefriedigender Regelungen hin. Welche Missstände oder Mängel möchten Sie mit der Mikrosteuer beheben?
Marc Chesney
: Das Steuersystem ist komplex und archaisch. In Zeiten der Digitalisierung der Wirtschaft ist es kontraproduktiv, die Arbeit und den Konsum so stark wie bisher zu besteuern.
  Ausserdem ist es ein wichtiges Ziel der Mikrosteuer-Initiative, Sand ins Getriebe der Finanzkasino-Wirtschaft zu streuen. Seit etwa 30 Jahren ist das Volumen von elektronischen Transaktionen riesig. Es entspricht ca. 150mal dem BIP der Schweiz. Es ist einfach überdimensioniert für die Gesellschaft. Die entsprechenden Kosten (Kommissionen oder Gebühren) erschöpfen die Ökonomie und erlauben einer ganz kleinen Minderheit, davon zu profitieren.

Das Initiativkomitee weist in seinen Texten auf die Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hin, den es als das «zentrale Nervensystem der Real- und der Finanzwirtschaft» bezeichnet, und knüpft hier an. Bisher wurde ja in erster Linie der einzelne Mensch für seine Arbeit – jedenfalls die bezahlte Arbeitsleistung – besteuert. Neu soll der Zahlungsverkehr besteuert werden. Worin sehen Sie die Vorteile dieser Form der Besteuerung?
Zu oft zerstört die Digitalisierung der Wirtschaft Arbeitsstellen und Menschenarbeit im Allgemeinen, anstatt Freizeit und höhere Löhne, wie es in einer gut organisierten Gesellschaft der Fall sein sollte, zu erzeugen. Nicht alle können Informatiker werden! Um den Trend in Richtung Unterbeschäftigung und Prekariat zu mildern, sollten die elektronischen Transaktionen anstelle der Arbeit besteuert werden.

An der Medienkonferenz vom März letzten Jahres (auf der Homepage des Initiative-komitees) wurde gesagt, die Mikrosteuer bringe Transparenz in den Zahlungsverkehr und stärke die Schweiz als souveränes Land. Könnten Sie das etwas erläutern?
Der Zahlungsverkehr ist undurchsichtig. Nicht alle Daten sind verfügbar. Zum Beispiel Intrabank-Transaktionen, d. h. innerhalb einer Bank, Transfers zwischen der Nationalbank und den kommerziellen Banken, Transaktionen, die in Verbindung mit Derivaten oder Krypto-Währungen stehen usw., sind entweder unbekannt oder nur lückenhaft bekannt.
  Da der Steuerzahler für die Risiken von Grossbanken haftet, sollte er zumindest wissen, wie gross dieses überdimensionierte Volumen ist, und seine inhärenten Gefahren verstehen.

Im Zeitalter der Digitalisierung ist das Thema Überwachung und Kontrolle von grosser Bedeutung. Was sagen Sie dazu? Birgt die Steuer nicht die Gefahr, die Abschaffung des Bargeldes – für viele eine entsprechend gefährliche Entwicklung – voranzutreiben?
Nein, die Mikrosteuer birgt nicht die Gefahr, die Abschaffung des Bargeldes voranzutreiben. Seit langem werden unsere Löhne nicht mehr in Bargeld bezahlt. Um Bargeld zu schaffen, muss man zuerst an einen Bankomat gehen. Und sobald zum Beispiel 100 Franken bezogen werden, werden 10 Rappen als Mikrosteuer erhoben, und davon bleiben vielleicht 1 oder 2 Rappen für die Bank. Erst dann, wenn man einen fälligen Betrag bar bezahlt, wird dieser nicht besteuert.

Der Text der Medienkonferenz weist auch auf die Tatsache hin, dass der Schweizer Zahlungsverkehr – obwohl für Bürger, Unternehmer und Staat lebensnotwendig und zentral – derzeit an private Unternehmen delegiert ist – zunächst an die private SIX Payment Services AG, die seit Ende 2018 der französischen Firma Wordline gehört, wobei die SIX Group AG 27 % der Aktien an Worldline erhielt. Der Text weist zudem darauf hin, dass die Privatisierung des öffentlichen Gutes Zahlungsverkehr die Gefahr berge, dass der «heute noch weitgehend souveräne Staat Schweiz und sein Finanzwesen überrollt» werden könnten. Könnten Sie das etwas genauer erläutern? Inwiefern könnte die Mikrosteuer-Initiative hier helfen?
Der Zahlungsverkehr ist wesentlich innerhalb einer modernen Wirtschaft und sollte ein öffentliches Gut sein. Das ist leider nicht der Fall. Als Konsequenz seiner Privatisierung ist der Zahlungsverkehr undurchsichtig, und seine Überdimensionierung birgt Gefahren. Die Mikrosteuer-Initiative soll Licht ins Dunkel bringen.

Konkret zur Umsetzung der Initiative: Wer würde den Mikrosteuersatz festlegen, und in welcher Form sollte/könnte das umgesetzt werden bzw. wer wäre dann – angesichts des heute privatisierten Zahlungsverkehrs – dafür zuständig?
Konkret und wie geplant im Initiativ-Text, sollte der Mikrosteuersatz im ersten Jahr der Umsetzung bei 0,05 Promille fixiert sein. Das heisst, wenn Sie eine Rechnung von 1000 Franken bezahlen, dann werden 5 Rappen als Mikrosteuer bezahlt. Das ist fast nichts, fast unsichtbar. Am Anfang steht das Ziel, das riesige Volumen von elektronischen Transaktionen präzise zu messen. Nach einem Jahr werden wir wissen, ob dieses Volumen 150mal oder zum Beispiel 200mal dem BIP entspricht. Danach wird der Staat jedes Jahr die Verantwortung haben, den Satz festzulegen, so dass zuerst die Mehrwertsteuer und dann die direkte Bundessteuer und dann die Stempelsteuer abgeschafft werden. Ein anderes Ziel wäre, ohne weitere Schulden zu machen, all denjenigen, die in der Pandemie finanziell leiden, zu helfen. Irgendwann sollten der Finanzsektor und insbesondere die Grossbanken einen Beitrag dazu leisten. Die jüngsten Skandale und Verluste der Credit Suisse zeigen, dass die Priorität von Grossbanken leider eine andere ist: und zwar die Finanzkasino-Wirtschaft weiter zu betreiben. Die Grössenordnung des Mikrosteuersatzes sollte mittelfristig 0,1 % sein, und damit sollten etwa 100 Milliarden Franken pro Jahr eingenommen werden.

Die Initiative betrifft drei Bundessteuern. Die Hauptsteuerlast des Steuerzahlers fällt allerdings bei der Staats- und Gemeindesteuer an. Weshalb haben die Initianten die Bundessteuer gewählt?
Das Mikrosteuer-Komitee hat sich exklusiv auf die Bundessteuern fokussiert. Um auch gewisse Kantonal-Steuern abzuschaffen, sollten die politischen Vertreter des jeweiligen betroffenen Kantons eine lokale Abstimmung organisieren.

Liesse sich das Prinzip auch auf die kantonalen und Gemeindesteuern übertragen? Wäre das finanziell tragbar bzw. auf gerechte Weise umsetzbar? Führte das nicht zu einem zentralistischen Verwaltungsapparat bei der Zuteilung der Steuereinnahmen?
Das Prinzip liesse sich auch auf die kantonalen und Gemeindesteuern übertragen, um lokale Steuern abzuschaffen. Ohne die Mehrwertsteuer und die ihr inhärente Bürokratie sollte der zentralistische Verwaltungsapparat nicht grösser, sondern kleiner werden.  •

Weitere Informationen zur Volksinititiative unter: https://mikrosteuer.ch/

Marc Chesney studierte Mathematik an der Université de Paris, erwarb dort einen Master in Angewandter Mathematik (1983) und einen weiteren in Ökonometrie (1984). 1986 erwarb er den Master in Ökonomie an der Universität Genf, wo er 1989 mit Auszeichnung in Finanzwirtschaft promovierte. 1994 habilitierte er sich an der Sorbonne. Von 1993–2003 lehrte er an der École des hautes études commerciales de Paris (HEC).Seit 2003 ist er Professor für Quantitative Finance an der Universität Zürich, wo er heute auch Direktor des Instituts für Banking and Finance und des Competence Centers for Sustainable Finance ist. Marc Chesney vertritt einen kritischen Standpunkt gegenüber den Finanzmärkten und den Grossbanken. Seine Forschungsschwerpunkte gelten Finanzkrisen, Systemrisiken von Finanzprodukten, Marktmanipulation und Insidergeschäften sowie allgemein der Globalisierung und Finanzialisierung der Wirtschaft. Er ist Autor verschiedener Artikel über die Gefahren, die mit der Grösse und Komplexität der Finanzsphäre verbunden sind. Marc Chesney ist Mitglied von Finance Watch.

Eidgenössische Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr» – Initiativtext

ev. Der Initiativtext betrifft Art. 128, 130 und 132 der Bundesverfassung.
  Auf Grund des bisherigen Artikel 128  BV kann der Bund eine (progressive) direkte Bundessteuer von maximal 11,5 % auf das Einkommen natürlicher Personen und maximal 8,5 % auf dasjenige juristischer Personen erheben. Diese Steuer soll durch die Mikrosteuer auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt werden. Artikel 130 BV regelt die Mehrwertsteuer. Er soll, ebenso wie Art. 132 Absatz 1 BV, der die Stempelsteuer regelt, ersatzlos gestrichen werden. Absatz 2 zur Verrechnungssteuer bleibt.

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 128 Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr

  1. Der Bund erhebt auf jeder Belastung und jeder Gutschrift des bargeldlosen Zahlungsverkehrs eine Mikrosteuer mit einem einheitlichen Steuersatz. Er bezweckt damit eine einfache Besteuerung und transparente Finanzströme. Der maximale Steuersatz der Mikrosteuer beträgt 5 Promille.
  2. Die Mikrosteuer ersetzt die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer.
  3. Der Ertrag der Mikrosteuer wird für die Finanzierung der Aufgaben des Bundes und für die Kompensation der Kantone verwendet.
  4. Das Gesetz regelt die Mikrosteuer nach folgenden Grundsätzen:
    1. In der Schweiz werden die Abwickler von bargeldlosen Zahlungen verpflichtet, die Mikrosteuer automatisch einzuziehen; die Abwickler werden dafür entschädigt.
    2. Systematische Verrechnungen unterliegen ebenfalls der Mikrosteuer; die Steuerpflicht ist durch Selbstdeklaration zu erfüllen.
    3. Bargeldlose Zahlungen im Ausland von Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz unterliegen ebenfalls der Mikrosteuer; deren Steuerpflicht ist durch Selbstdeklaration zu erfüllen.
    4. Erheben Staaten eine der schweizerischen Mikrosteuer gleichwertige Steuer, so schliesst der Bund entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen ab.
  5. Sinn und Zweck der Mikrosteuer sind zu respektieren.

Art. 130
Aufgehoben

Art. 132 Sachüberschrift und Abs. 1
Verrechnungssteuer

  1. Aufgehoben

Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmungen2 zu Art. 128 (Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr)

  1. Die Bundesversammlung erlässt innerhalb von vier Jahren nach Annahme von Artikel 128 durch Volk und Stände die zu dessen Ausführung sowie zur Aufhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer und der Stempelsteuer erforderlichen Bestimmungen.
  2. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen beträgt der Steuersatz 0,05 Promille. In der Folge wird der Steuersatz so angepasst, dass die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer reduziert und so bald wie möglich aufgehoben werden können.
  3. Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht nach Annahme von Artikel 128 durch Volk und Stände monatlich die Gesamtheit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, einschliesslich Giroüberträge, Interbank-Zahlungen, Intrabank-Zahlungen und Zahlungen über neue Technologien.


1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Kurze Fragen und Antworten zum Thema Mikrosteuer

von Prof. Dr. Marc Chesney

Frage 1: Was ist die Mikrosteuer?
Es geht darum, ein komplexes, archaisches und bürokratisches Steuersystem zu vereinfachen und zu aktualisieren. Wie? Indem man das enorme Steuersubstrat betrachtet, das die Summe aller elektronischen Transaktionen repräsentieren würde. Es würde sich jedes Jahr um etwa 100 000 Milliarden CHF handeln. Eine auf diesem Makro-Steuersubstrat erhobene Mikrosteuer würde 100 Milliarden CHF generieren. Damit liessen sich drei Steuern abschaffen:

  1. die direkte Bundessteuer
  2. die Mehrwertsteuer
  3. die Stempelsteuer.

Frage 2: Auf was und wie wird diese erhoben werden?
Ganz einfach und automatisch. Jedes Mal, wenn wir zum Friseur oder ins Restaurant gehen und mit der Kreditkarte zahlen; jedes Mal, wenn wir Geld vom Bankomaten abheben; jedes Mal, wenn wir Aktien über den Computer kaufen; jedes Mal, wenn wir andere Rechnungen mit unserem Mobiltelefon zahlen, wird eine Mikrosteuer von 0,1 % abgezogen. Erlauben Sie mir, Ihnen ein Beispiel zu geben: Ich hebe von einem Bankomaten Geld ab, zum Beispiel 100 CHF. Auf diesen 100 CHF wird die Mikrosteuer von 0,1 %, in diesem Fall 10 Rappen, automatisch im Rahmen der Bundessteuer erhoben.

Frage 3: Welche Steuern würde sie ersetzen?
Die abzuschaffenden Steuern wären: die Mehrwertsteuer, die direkte Bundesteuer und die Stempelsteuer. Die erste, die Mehrwertsteuer, entspricht etwa 23 Milliarden CHF, die zweite, die direkte Bundessteuer, 22 Milliarden und die letzte, die Stempelsteuer, 2 Milliarden, d. h. wir benötigen etwa 47 Milliarden CHF. Nun würde diese Mikrosteuer von 0,1 %, angewendet auf 100 000 Milliarden CHF – dieses enorme Steuersubstrat –, aber 100 Milliarden CHF generieren, also um einiges mehr als für die Abschaffung dieser drei Steuern nötig wäre, sprich 47 Milliarden CHF.

Frage 4: Wie hoch ist das jährliche Volumen der elektronischen Transaktionen in der Schweiz?
Ich habe tatsächlich dieses gigantische Volumen der jährlichen elektronischen Transaktionen in der Schweiz zitiert, ungefähr 100 000 Milliarden CHF. Ich sage «ungefähr», da wir keinen vollständigen Zugang auf alle Daten haben. Zum Beispiel zu internen Banktransaktionen; also Transaktionen, die innerhalb ein- und derselben Bank durchgeführt werden. Transaktionen, die innerhalb einer Mikro- oder Millisekunde vorgenommen werden. Diejenigen, die mit Kryptowährungen oder mit Derivaten in Zusammenhang stehen, usw. Wenn wir also von 100 000 Milliarden CHF sprechen, sind wir vorsichtig. Es kann durchaus sein, dass die Steuerbemessungsgrundlage noch viel grösser ist.

Frage 5: Wird diese Steuer einen Einfluss auf das Volumen der elektronischen Transaktionen ausüben?
In der Tat hätte eine Einführung einer solchen Mikrosteuer sicherlich einen Einfluss auf das Gesamtvolumen aller elektronischen Transaktionen. Der Einfluss könnte positiv oder auch negativ sein, d. h. das Volumen könnte steigen oder sinken. Warum sinken? Weil man sich vorstellen könnte, dass die innerhalb von Milli- oder Mikrosekunden durchgeführten Transaktionen ins Ausland verlagert werden. Und warum steigen? Weil umgekehrt Unternehmen mit Sitz im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, Deutschland oder in Italien, sehr interessiert wären, sich in der Schweiz niederzulassen, denn das System wäre transparenter als zuvor, weniger bürokratisch, und die Steuern wären niedriger. Erlauben Sie mir, Ihnen einen Extremfall vorzustellen: Gehen wir davon aus, dass 80 % der elektronischen Transaktionen von heute auf morgen verlagert werden. Um nun die drei bereits erwähnten Steuern abzuschaffen, die Mehrwertsteuer, die Stempelsteuer und die direkte Bundessteuer, benötigen wir 50 Milliarden CHF … okay, etwas weniger … 47 Milliarden CHF. 0,1 % würde nicht mehr als 20 % vom Initialbetrag generieren, sprich 20 Milliarden CHF. Um also die drei Steuern abschaffen zu können, müssten wir mit 0,25 % arbeiten anstelle von 0,1 %; 0,25 %, um 50 Milliarden CHF generieren zu können. Aber 0,25 % bleiben eine Mikrosteuer. Wir haben also noch viel Spielraum.

Frage 6: Was sind die Vorteile für die Schweizer Bevölkerung und die kleinen und mittelgrossen Unternehmen?
Nehmen wir als konkretes Beispiel eine Familie: Vater, Mutter, zwei Kinder. Wir gehen davon aus, dass diese Familie ein Jahresgehalt von 100 000 CHF bezieht. Diese Familie wird für den Fall, dass die Mehrwertsteuer sowie die direkte Bundessteuer wegfallen, im Jahr etwa 5000 CHF sparen. Die KMU werden nicht nur Geld, sondern auch Zeit gewinnen; die Zeit, die durch die Bürokratie in Bezug auf die Mehrwertsteuer verlorengeht, kann durch die Einführung der Mikrosteuer gespart werden. Zusammenfassend hätte die Einführung der Mikrosteuer für 99 % aller Haushalte und KMU eine positive Wirkung.

Frage 7: Was wäre ihr Einfluss auf die Banken?
Der Finanzsektor ist nicht homogen. Unser Projekt sieht eine Entschädigung derjenigen Finanzinstitute vor, welche die Rolle eines Steuereinziehers übernehmen. Auf dieser Basis könnten die kleinen Banken dieses Projekt ohne Probleme tragen, da sie für eine einfache und automatische Arbeit bezahlt würden. Allerdings werden die grossen Banken wahrscheinlich gegen ein solches Projekt sein, da sie im Hoch-Frequenz-Handel aktiv sind. Man kann sich gut vorstellen, dass die zu bezahlende Steuer – obwohl der Steuersatz sehr tief ist – für diese Finanzinstitutionen nach ein paar Minuten oder Stunden um einiges wichtiger wird.

Frage 8: Warum heute eine solche Steuer?
Die Gesellschaft ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Ich nenne Ihnen vier davon:

  1. Zunächst ein archaisches, komplexes und bürokratisches Fiskalsystem. Es wäre an der Zeit, dieses zu aktualisieren.
  2. Ein «Finanz-Kasino», dessen Hauptdarsteller die sogenannten systemrelevanten Banken sind: etwa 30 Banken weltweit von insgesamt 30 000. Wie auch andere wichtige Akteure des sogenannten Schattenfinanzsystems. Diese Akteure bedienen sich mehr, als dass sie der Wirtschaft dienen.
  3. Die Digitalisierung. Es ist heute kontra-produktiv, Arbeit zu besteuern. Nun, da sich die Zeit «verringert» hat. Um was es tatsächlich geht, ist, die elektronischen Transaktionen genau zu besteuern.
  4. Und letztendlich die Klimaerwärmung, für die wir dringend Lösungen finden müssen. Nicht nur für uns, sondern auch für die kommenden Generationen. Es geht heute also darum, Massnahmen zu ergreifen, die diesen Herausforderungen gerecht werden.

Frage 9: Inwiefern ist sie für die Digitalisierung der Wirtschaft relevant?
Was die Digitalisierung der Wirtschaft betrifft, erlauben Sie mir, ein paar Beispiele zu betrachten. Wenn wir zu Coop oder Migros einkaufen gehen, treffen wir immer häufiger auf elektronische Kassen, anstelle dass wir eine Kassiererin vorfinden. Bald werden wir in unseren Städten Taxis ohne Fahrer begegnen, d. h. wir werden zunehmend mit einer massiven Unterbeschäftigung konfrontiert sein. Hierfür werden wir intelligente Lösungen finden müssen, denn eine demokratische Gesellschaft kann mit einer Unterbeschäftigung von 20 %, 30 % oder 40 % der Bevölkerung nicht funktionieren. Die Mikrosteuer ist eine dieser Lösungen, da sie anstelle der Arbeit die elektronischen Transaktionen besteuert.

Frage 10: Inwiefern ist sie für die Klimaherausforderung relevant?
Was die Klimaherausforderung betrifft und den Mehrwert, den die Mikrosteuer wird haben können, erinnern Sie sich, dass eine Mikrosteuer von 0,1 % 100 Milliarden CHF generieren müsste. Für die Abschaffung der drei in Frage stehenden Steuern würden wir 47 Milliarden CHF benötigen. Was geschieht mit dem Überschuss? Wir unterstützen hiermit die Energiewende.

Frage 11: Hat diese Initiative einen politischen Ursprung?
Nein, diese Initiative hat keinen politischen Hintergrund. Sie überschreitet jegliche politische Differenzen. Wir behalten unsere Unabhängigkeit und sind in Kontakt mit verschiedenen Parteien. Es geht einzig und allein darum, ein archaisches Fiskalsystem zu modernisieren, was möglichst vielen nützen wird.

Frage 12: Kann die Schweiz das Projekt der Mikrosteuer alleine einführen?
Ja, auf jeden Fall. Die Schweiz kann diese Initiative alleine angehen. Das erste Land, welches die Mikrosteuer einführt, wird einen reellen Vorteil gegenüber den anderen Ländern haben, weil es unzählige Firmen anziehen wird, die von den mit der Mikrosteuer verbundenen Vorteilen profitieren wollen.

Frage 13: Unterscheidet sich die Mikrosteuer von der Tobin-Steuer?
Ja, die Mikrosteuer ist anders als die TobinSteuer, und zwar hauptsächlich aus zwei Gründen. Erstens gilt diese Steuer für alle elektronischen Transaktionen; also nicht nur für finanzielle Transaktionen, wie beim Kauf von Devisen, Aktien oder Obligationen, sondern für alle, in der gesamten Wirtschaft durchgeführten elektronischen Transaktionen. Zweitens geht es nicht darum, eine weitere Steuer hinzuzufügen. Wir haben davon bereits genügend. Es geht im Gegensatz darum, solche abzuschaffen, in diesem Fall drei.

Frage 14: Würde diese Steuer auch für multinationale Konzerne gelten?
Ja. Tatsächlich würde die Mikrosteuer eine Lösung angesichts der Steueroptimierung darstellen, die in grossem Ausmass von den multinationalen Konzernen praktiziert wird. Insbesondere von den GAFA (= Google, Apple, Facebook, Amazon). Auch wenn deren Geschäftssitz in einem x-beliebigen Land gelegen ist: Von dem Zeitpunkt an, wo sie Kunden oder Lieferanten in der Schweiz hätten, würde die Mikrosteuer auf jeder elektronischen Transaktion erhoben werden.

Frage 15: Befürchten Sie nicht, dass die Schweizer Banken damit ihre Aktivitäten verlagern würden?
Die Verlagerung elektronischer Transaktionen ins Ausland würde es den grossen Schweizer Banken nicht erlauben, die Steuer zu umgehen. Der Text sieht nämlich vor, dass die Gruppe als Einheit verantwortlich ist. Wenn also eine grosse Bank, eine grosse Schweizer Bank, eine Transaktion anstelle zum Beispiel zwischen Genf und Zürich zwischen Frankfurt und London durchführt, muss sie diese Transaktion deklarieren und darauf Steuern zahlen. Wenn sie das nicht tut, stellt dies eine Straftat dar.

Quelle: https://mikrosteuer.ch/

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