Wer bestimmt die Werte in der «Wertegemeinschaft» EU?

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

17 EU-Staatschefs haben kürzlich in einem Brief an die EU-Kommission ein vom ungarischen Parlament erlassenes «Gesetz über Massnahmen gegen Pädophilie und zum Schutz von Kindern» kritisiert. Das Gesetz diskriminiere Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung und sei deshalb inakzeptabel. Die Staatschefs forderten die Kommission als «Hüterin der Verträge» auf, die Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen. Daraufhin erklärte Kommissionschefin Ursula von der Leyen, das ungarische Gesetz verstosse «gegen fundamentale Werte der Europäischen Union» und sei «eine Schande». Sie kündigte ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an.
  Zu diesem Vorgang stellen sich für die Schweizer Juristin einige Fragen: Worum geht es im angeprangerten Gesetz? Die EU hat 27 Mitgliedsstaaten: Was ist die Meinung der (neben Ungarn) anderen neun Staaten, die den Brief nicht unterzeichnet haben – oder anders gefragt: Wer bestimmt die Werte in der «Wertegemeinschaft» EU? Und wie gehen die EU-Spitzen mit der Vielfalt der Kulturen in der Union um?

Worum geht es im ungarischen Kinderschutz-Gesetz? Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder

Was genau drinsteht, ist nicht leicht zu erfahren, wenn man nicht ungarisch versteht, denn in den Medien werden tatsächliche Gesetzesinhalte mit freier Auslegung und emotionalen Kommentaren wie Chruut und Rüebli gemischt. Herausfiltern kann man, dass es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. Das Gesetz verbietet Drucksachen und Videos über nicht heterosexuelle Aktivitäten, die sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wenden. Auch die Werbung bei Minderjährigen für Homo- und Transsexualität sowie für Geschlechtsumwandlungen ist untersagt. Für Erwachsene ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen.
  Was ist das Ziel des Gesetzes? Regierungschef Viktor Orbán erklärt gemäss der deutschen Tagesschau, das Gesetz richte sich nicht gegen Homosexualität, er selbst verteidige die Rechte von Homosexuellen. Vielmehr sei der Sinn der Regelung, dass der ungarische Staat das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder anerkennt. Eltern haben zum Beispiel in Bezug auf die Sexualität das Recht zu entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen.1 Viele Menschen in Europa, auch in der Schweiz, teilen dieses Verständnis von Erziehung.

Demokratische Wertedebatte zwischen den Mitgliedsstaaten ist zu gewährleisten

17 EU-Staatschefs haben Ungarns neues Gesetz kritisiert, davon lediglich zwei aus Osteuropa (Estland und Lettland). Das heisst, neun Regierungen haben den Brief an die EU-Kommission nicht unterschrieben: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Malta. Einige, wie Polen und Slowenien, stellen sich offen an Ungarns Seite. Das zeigt, dass die Auffassungen in den verschiedenen Kulturen zu Fragen der Familie und der Kindererziehung unterschiedlich sind.
  Der ungarische Jurist und Publizist Soma Hegedős schreibt dazu: «Die grosse Frage ist, ob Ungarn oder ein anderer Mitgliedsstaat in dieser Situation noch das Recht hat, als Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine bestimmte politische Ansicht in diesen Fragen zu vertreten.»2 Hegedős weist darauf hin, dass «die Europäische Union auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge geschaffen wurde, nach denen die Mitgliedsstaaten – im Rahmen eines Staatenbundes – bestimmte Werte als gemeinsam akzeptieren [Art. 2 EUV], aber gleichzeitig ihre eigene verfassungsrechtliche Identität bewahren» [Art. 3 und 4 EUV].3
  Weil die Mitgliedsstaaten die Gründungsverträge der Europäischen Union als gleichberechtigte Vertragsparteien unterzeichnet haben, «muss die Möglichkeit einer demokratischen Wertedebatte zwischen den Mitgliedsstaaten respektiert und gewährleistet werden», so erklärt Soma Hegedős die Rechtslage.

Alle EU-Staaten sind gleich, einige aber sind gleicher
(frei nach George Orwell)

Im eklatanten Gegensatz zur Rechtslage steht der heutige Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Wertvorstellungen in der Europäischen Union. Einige westeuropäische Regierungen haben sich emporgeschwungen, um anderen Ländern ihre Sichtweise der «gemeinsamen Werte» aufzudrücken. Manche Ausdrücke, die gegenüber Ungarn verwendet werden, haben in einem Staatenverbund, der sich dem Frieden in Europa verschrieben hat, nichts verloren. Neben Kommissionspräsidentin von der Leyen, die in sämtlichen Medien in und ausserhalb Europas zu hören war («Dieses Gesetz ist eine Schande.»), erklärte Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn, bei Orbán sei «Hopfen und Malz verloren», er werde «nicht mehr auf die europäische Schiene kommen». Dies ist leider ein passendes Bild: Wenn 27 Staaten auf eine «europäische Schiene» geschleust werden sollen, gibt es keinen Platz mehr für verschiedene Spurbreiten. Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte befand sogar, Ungarn habe in der EU nichts mehr zu suchen (dpa News vom 25. Juni 2021).

Wie man unbotmässige Mitgliedsstaaten auf die «europäische Schiene» zwingt

Ungarn aus der EU hinausschmeissen können die Machthaber in Brüssel zwar nicht ohne weiteres, aber sie haben andere Strafmechanismen erfunden: den Entzug der Stimmrechte zum Beispiel, wenn der Europäische Rat einstimmig feststellt, dass «eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedsstaat vorliegt» (EUV Art. 7 Abs. 2 und 3). Das heisst, es bräuchte die Stimmen sämtlicher Regierungschefs der anderen 26 Staaten, um Ungarn in die Knie zu zwingen.
  Neuestens haben der Rat und das Parlament der EU aber noch einige Zacken zugelegt: Am 16. Dezember 2020 einigten sie sich auf einen «neuen Mechanismus», «der es der EU erlauben soll, Zahlungen an Mitgliedsstaaten auszusetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen». Für viele EU-Staaten ein echter Hammer – sind doch die meisten von ihnen auf Gelder aus Brüssel angewiesen. Um zum Beispiel Ungarn, Polen oder Slowenien zu disziplinieren, haben die EU-Gremien hier das Einstimmigkeitsprinzip gekippt: «Der Beschluss über die Kürzung von EU-Mitteln erfolgt nach einem entsprechenden Kommissionsvorschlag durch den Rat, der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet.»4 Ungarn und Polen haben wegen fehlender Rechtmässigkeit dieser Regelung beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Ob sie dort Recht bekommen werden, ist nach den bisherigen Erfahrungen mit dem EuGH zu bezweifeln.
  Ungarns Regierungschef Viktor Orbán charakterisiert in der dritten These seiner Rede vom 19. Juni 2021 (siehe Kasten «Wir rasen auf eine Europäische Union mit imperialem Charakter zu») diesen «Rechtsstaatsmechanismus» als rein politisches Machtinstrument. In einem ersten Schritt habe man die Kommission aus einer politisch unparteiischen Hüterin der Verträge zu einer politischen Körperschaft umgeformt. Diese verfertige im zweiten Schritt über die einzelnen Mitgliedsstaaten sogenannte «Rechtsstaatlichkeitsberichte», deren Daten von «pseudozivilen Organisationen» wie dem Netzwerk von George Soros geliefert würden. Darauf gestützt würden als dritter Schritt die demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedsstaaten bewertet und – wenn «nötig» – bestraft. Orbán kommt zum Schluss: «Das ist ein Missbrauch der Macht, jener Macht, die die Mitgliedsstaaten der Kommission übergeben haben.»
  Auch für die Schweizer Juristin ist klar: Mit dem Rechtsstaat hat der EU-«Rechtsstaatsmechanismus» wenig zu tun. Vielmehr bezweckt er, Staaten, die ein Stückchen ihrer Souveränität und ihrer kulturellen Werte über die Zeit ihrer EU-Mitgliedschaft hinüberretten wollen, auf die «europäische Schiene» zu bringen.

Der Schweizer Bevölkerung zum Nachdenken empfohlen

Der Schweizer Bundesrat hat gut daran getan, die Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU abzubrechen. Wer sich durch einen solchen Vertrag «mehr Rechtssicherheit» versprochen hat, sollte zur Kenntnis nehmen, wie der Machtklüngel in Brüssel mit den eigenen Mitgliedsstaaten umspringt. Der Kleinstaat Schweiz stützt sich im Umgang mit anderen Staaten, auch mit Grossmächten, am besten auf seine Eigenständigkeit, seine Stärken und seine Flexibilität. Auf die Rechtssicherheit, die von einer Grossmacht versprochen wird, sollte man sich lieber nicht verlassen!  •



1 «Orbán hält an LGBTQ-Gesetz fest». ARD Tagesschau vom 24.6.2021
2 Hegedős, Soma. «Gastkommentar. Regelung gegen pädophile Straftäter. Ungarns Ziel: Gender-Ideologie darf in Europa nicht zur Staatsdoktrin werden». In: The Epoch Times vom 25.6.2021
3 Artikel 3 Absatz 3 EUV: «Sie [die Union] wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.»
  Artikel 4 Absatz 2 EUV: «Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedsstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmässigen Strukturen einschliesslich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt […]».
4 Europäisches Parlament. «Rechtsstaatsmechanismus: Schutz des EU-Haushalts und der europäischen Werte». Aktualisiert am 25.3.2021. (Qualifizierte Mehrheit gemäss Vertrag von Lissabon: mindestens 55 % der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung umfassen.)

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