Macht und Weltordnung

von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Köchler

Ein weiteres Jahr weltpolitischen Ringens um die Neubestimmung der Machtkonstellation geht zu Ende*. Auch wenn philosophisch jeder Tag ein Tag der Besinnung ist – und nicht nur das symbolische Datum, das durch eine Zähleinheit, ob Jahr, Dekade oder Jahrhundert, definiert wird –, so nehme ich diesen Zeitpunkt, hic et nunc, zum Anlass, den Hintergründen und Leitmotiven des Handelns nachzuspüren, das sich von der «Logik der Macht» leiten lässt. Ich werde dabei nicht – im Sinne von relata refero [«ich erzähle, was ich gehört habe», Anm. d. Red.]– eklektisch aus der unübersehbaren Literatur zu dem Thema zitieren, sondern meine «Phänomenologie der Macht» – ganz im Sinne von Husserls Methode – als Beschreibung und Analyse dessen entfalten, was mich eine bald fünfzigjährige Auseinandersetzung mit der globalen «Realpolitik» gelehrt hat.1 Es geht mir zunächst nicht um Präskription, sondern um Deskription. Wenn man der eigenen Vorstellung von dem, wie die Welt sein soll, Nachdruck verschaffen will, muss man zuerst wissen, wie die Welt ist. Wunschdenken verstellt den Blick auf die Wirklichkeit und macht effektives Handeln unmöglich. Bei der phänomenologischen Beschreibung der Logik der Macht kommt naturgemäss der psychologischen Analyse besondere Bedeutung zu. Es geht hierbei um die Rekonstruktion der Motive sowohl des individuellen Handelns (des Politikers) wie des kollektiven Handelns (des Staates).

Anthropologische Konstante der Macht

Was sich durch alle geschichtlichen Epochen durchhält, bezeichne ich als anthropologische Konstante der Macht. Es geht dabei um den Selbstbehauptungsdrang (einschliesslich des Geltungsdranges) des Individuums und in der Folge des Kollektivs – des Staates – als eines Zusammenschlusses von Individuen zur Sicherung zunächst des Überlebens, aber in der Folge auch des «guten Lebens» der ihm Angehörenden. Klassisches Beispiel dafür ist der moderne Wohlfahrtsstaat. Mit Bezug auf den Staat als rechtliche Organisationsform ist Macht das Mittel, die Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Zieles für jeden Einzelnen, der diesem Verband angehört, zu schaffen.
  Dazu bedarf es (1) des Gewaltmonopols in den Händen des Staates nach innen (zwecks Vermeidung des Kampfes aller gegen alle, also zur Abwehr der Anarchie) und (2) der Fähigkeit des Staates, das Lebens- und Überlebensinteresse der von ihm verkörperten Gemeinschaft auch nach aussen zu sichern. Hierin besteht die Bedeutung nicht nur einer Armee, sondern von Aussenpolitik und Diplomatie ganz allgemein. In ihrer konkreten Ausformung ist diese Fähigkeit sodann die Macht (das Vermögen, potentia), das eigene Interesse («national interest») im weltweiten Rahmen so zu artikulieren, dass das jeweilige Gemeinwesen nicht von anderen Gemeinwesen vereinnahmt, vor allem aber nicht zum Spielball eines Mächteringens Dritter wird. Es geht hier also um Macht als Ausdruck der Souveränität, als Fähigkeit des Staates, selbstbestimmt zu handeln. Dies ist das Wesen (nicht substantialistisch verstanden) der Macht im zwischenstaatlichen Bereich – unter der Voraussetzung, dass man Macht rational definiert, also unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Staat in seinem Selbstverwirklichungsstreben nicht allein ist, sondern dass alle anderen staatlich organisierten Kollektive sozusagen dasselbe wollen. Macht kann also rational nur auf der Grundlage eines nicht-absoluten Souveränitätsverständnisses ausgeübt werden.

«Logik der Macht» im weltpolitischen Alltag

Der Idee von Macht in ihrer rationalen -Positionierung – als Mittel zur Selbstverwirklichung des Staates im Rahmen einer (internationalen) Gemeinschaft von Gleichen – müssen wir jedoch die Realität der Politik gegenüberstellen, damit unsere Analyse nicht irrelevant wird. Tatsächlich wird Macht auch in der Gegenwart nicht in diesem quasi aufgeklärten Sinn, sondern gemäss den traditionellen Mechanismen der «Machtpolitik» ausgeübt – ungeachtet der Bestimmungen der UNO-Charta und der vielen feierlichen Bekenntnisse zu friedlichen und kooperativen Beziehungen zwischen den Staaten («friendly relations and cooperation among States», in der Diktion der UNO-Vollversammlung).2 Die «Logik der Macht» im weltpolitischen Alltag orientiert sich vielmehr an der Sicherung der nationalen Interessen im Sinne dessen, was Präsident Trump vor nicht allzu langer Zeit mit der Formel «America first» bezeichnet hat – als Bekräftigung des Vorranges des eigenen Staates, und zwar zunächst – bevor strategisches Nachdenken einsetzt – ganz ohne Berücksichtigung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit.3
  Vor diesem Hintergrund geht der Staat als internationaler Akteur von der «Arbeitshypothese» aus, dass die Sicherung des Gemeinwesens auf der Basis eines strategischen Misstrauens erfolgen muss. Man nimmt nicht von vornherein an, dass sich alle anderen Akteure nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit verhalten. Es gilt also nicht der Vertrauens-, sondern der Misstrauensgrundsatz. Daraus erklärt sich auch die herausragende Rolle der Geheimdienste vor allem bei den Mittel- und Grossmächten. (Aber auch so mancher Diplomat eines kleineren Staates weiss, dass es in Einzelfällen in der Zentrale durchaus geschätzt wird, wenn er seine diplomatische Immunität nachrichtendienstlich zu «nutzen» versteht.)
  Im unausgesprochenen Selbstverständnis des Staates – im kollektiven Unbewussten sozusagen – geht es stets auch um einen Überlebenskampf, wenn man sich im globalen Wettbewerb zu positionieren sucht. Den Eid haben die Amtsträger schliesslich auf das Wohl des eigenen Gemeinwesens, auf die eigene Verfassung, abgelegt – nicht auf das Wohl der Weltgemeinschaft oder auch bloss der Nachbarstaaten. In diesem Rahmen gehört traditionell auch die Lüge – als Täuschung des Mitbewerbers im Ringen um die Durchsetzung der Interessen – zum Inventar der Politik, und nicht nur in Kriegszeiten. Darin besteht auch die Janusköpfigkeit geheimdienstlicher Tätigkeit: nach innen – in Sachen der Informationsbeschaffung für das eigene Gemeinwesen – der Wahrheit verpflichtet, nach aussen jedoch der Täuschung bzw. Tarnung verschrieben, wenn es darum geht, dem eigenen Staat gegenüber den anderen einen Vorteil zu verschaffen oder von ihm einen Nachteil abzuwenden. Diese Dualität kommt natürlich in besonderem Mass in der Verteidigungspolitik der Grossmächte zum Tragen.

Ewiger Frieden durch ewige Vorherrschaft?

In dieser Hinsicht steht die Logik der Macht gewissermassen im Wettstreit mit einer sich am Ideal der gleichberechtigten Kooperation orientierenden Politik, die sich am Grundsatz des Vertrauens orientiert, was aber, wie die Geschichte zeigt, nur dann Sinn macht, wenn alle sich danach ausrichten. Die Fragilität des Vertrauens zeigt sich in unzähligen strategischen Konstellationen seit dem Altertum. Zur Illustration könnte man z. B. auf die erratische Bündnispolitik in der Zeit von Heinrich VIII. oder, in der jüngeren Geschichte, auf die Umstände des Hitler-Stalin-Paktes im Zuge des Zweiten Weltkrieges verweisen. Naivität und Gutgläubigkeit sind in der Weltpolitik keine gängige Währung.
  Die – auf Misstrauen gegründete – Logik der Macht bedeutet im Verhalten der Grossmächte auch, dass diese stets auf die Perpetuierung eines für sie vorteilhaften Status quo bedacht sind (ja, in ihrem Kalkül bedacht sein müssen), wie er häufig, aber nicht nur, aus einem Krieg resultiert. Es geht also letztlich nicht um einen «ewigen Frieden» im kantischen Sinne, sondern um eine durch die dauernde Vorherrschaft des eigenen Staates garantierte Abwesenheit des Krieges. Die Devise lautet also: Ewiger Frieden durch ewige Vorherrschaft!

Realitätsverlust durch unersättliche Machtpolitik

Dies wurde in unserem noch jungen Jahrhundert besonders prägnant in der 2002 von Präsident Bush junior proklamierten «Nationalen Sicherheitsstrategie» ausgedrückt, nach welcher die Vereinigten Staaten alle ihre Bemühungen danach ausrichten, dass niemals ein anderer Staat strategische Parität erlangt, also gleich stark wird wie sie selbst. Im Klartext heisst dies: «We must build and maintain our defenses beyond challenge.»4 Zur Logik der Macht gehört also die Absolutsetzung der eigenen Position, d. h. – im Falle einer unipolaren Konstellation – die Orientierung der Aussen-, Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik an dem einen Ziel, die Herausbildung eines neuen Machtgleichgewichtes, ob bipolar oder multipolar, für alle Zeit auszuschliessen – also gewissermassen faustisch zum «strategischen Augenblick» zu sagen: «Verweile doch, du bist so schön!» Die Zeit kann jedoch niemals angehalten werden, auch nicht vom gerade mächtigsten Akteur. Es gibt kein «Ende der Geschichte». Die Realitätsverweigerung – der Realitätsverlust – der als solcher unersättlichen Machtpolitik hat in allen Epochen stets zu einem plötzlichen, ernüchternden Erwachen geführt; nur die Zeitspanne, innerhalb der dieser Prozess abläuft, ist unterschiedlich.

Machtwahn

Es handelt sich hier um einen Realitätsverlust in zweifacher Hinsicht:

  1. Individuell: Staatenlenker, die in ihrem Bereich (innerstaatlich) eine unumstrittene Machtposition erlangt haben, unterliegen über kurz oder lang einer Persönlichkeitsveränderung; sie werden von einer servilen Umgebung abgeschottet und tendieren dazu, sich für unverzichtbar zu halten. (Dies ist ein empirischer Befund, der sich in meiner Beobachtung über mehrere Jahrzehnte erhärtet hat.) Das Korrektiv dieses Realitätsverlustes ist häufig zunächst nicht eine innerstaatliche Entwicklung, sondern kommt von aussen; es ist die vom betroffenen Politiker nicht steuerbare Dynamik der internationalen Beziehungen. Durch strategische Fehlkalkulation – weil Machtwahn die Tatsachen ausblendet oder verfälscht – kann der von einer solchen Person repräsentierte Staat plötzlich, und für den Machthaber unerwartet, im internationalen Kräfteringen unterliegen, was sodann zumeist auch innenpolitische Konsequenzen hat – ganz im Sinne der alten Volksweisheit: «Hochmut kommt stets vor dem Fall.»
  2. Dem individuellen entspricht der kollektive Machtwahn. Ein Staat, der seine (Vor-)Machtstellung in der bereits geschilderten Weise zu verewigen sucht, tendiert dazu, seine Position – fälschlich – als unverzichtbar zu sehen, ganz im Sinne der Selbsteinschätzung der USA als «indispensable nation» (Madeleine Albright, NBC, The Today Show, 19. Februar 1998).5 Er legitimiert sein Handeln durch einen selbst-proklamierten moralischen, quasi-eschatologischen Auftrag, wie die Diskurse amerikanischer Politiker zu einer «Neuen Weltordnung» nach dem Ende des Kalten Krieges gezeigt haben.6 Die Apologeten einer solchen von Wunschdenken geleiteten Strategie sind stets schnell zur Stelle. Ein typisches Beispiel dafür war – bereits vor drei Jahrzehnten – Francis Fukuyama mit der These vom «Ende der Geschichte». Er erwies sich mit seiner Prophezeiung als – allerdings schwachbrüstiger – Epigone von Hegel, der seinerzeit im preussischen Staat die Verkörperung des «Weltgeistes» gesehen hatte.

«imperial overstretch»

In der Realitätsverweigerung hat sich das Ringen um Macht und Vorherrschaft als Kollektivwahn der Weltpolitik erwiesen, der durch die Jahrhunderte hindurch Ursache von Kriegen und Konflikten gewesen ist. Die von der «Logik der Macht» geleitete Politik, ausgerichtet am letztlich unerreichbaren Ziel dauernder Vorherrschaft, ist auch insofern kontraproduktiv, als sie fortlaufend den Widerstand erzeugt, der den jeweiligen Hegemon schlussendlich zu Fall bringt, da er sich – seines Absolutheitsanspruches wegen – überall verteidigen, nach allen Seiten absichern muss. US-Strategen aus dem Umfeld der CIA haben hierfür den Begriff des «Blowback-Effekts» geprägt.7Paul Kennedy («The Rise and Fall of the Great Powers», 1988) hat die Problematik treffend mit dem Begriff «imperial over-stretch» charakterisiert. Er bezeichnet damit die Umstände, unter denen – wegen ihres allumfassenden Anspruchs – Macht zur Ohnmacht wird.

Aus der Geschichte nichts gelernt

Auf Grund der Logik der Macht, die – als Machtwahn – irrational stets auf ein Maximum (hinsichtlich Intensität und Dauer) ausgerichtet ist und das unvermeidliche Scheitern verdrängt, verspielen Staaten in Situationen, in denen sich die Machtkonstellation plötzlich ändert, die Chance zu einem Neuanfang, mit dem der Kreis des letztlich selbstzerstörerischen Machtwettbewerbs durchbrochen werden könnte. Der Beispiele gibt es sonder Zahl. Wir brauchen nur auf die Entwicklungen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, aber auch nach dem Kalten Krieg zu blicken. Statt die nach dem Ersten Weltkrieg feierlich proklamierte Selbstbestimmung der Völker hochzuhalten, bedienten sich die Sieger an der Konkursmasse bzw. agierten klassisch-machiavellistisch nach der Maxime divide et impera. Es genügt, wenn man auf das Schicksal Tirols oder Ungarns, insbesondere aber auch auf die Folgen des Ersten Weltkrieges für die arabische Welt (Stichwort: Sykes-Picot-Abkommen) verweist. – Die aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangenen zwei Supermächte versuchten, die Welt unter sich aufzuteilen. Die Stellvertreterkriege, die zwecks Sicherung der Einflusssphären geführt wurden (Korea, Vietnam), forderten einen gewaltigen Blutzoll. – Auch nach dem «Kalten Krieg» hatten die Mächtigen nichts aus der Geschichte gelernt. Statt einen Ausgleich auf der Basis von Partnerschaft zwischen dem euro-atlantischen und eurasischen Raum anzustreben, setzte die überlegene Seite nach dem Ende der Sowjetunion auf einen Ausbau der Dominanz im Sinne einer dauerhaften Absicherung ihrer vorteilhaften -Position durch Einkreisung Russlands. Die Logik der Macht bedeutete hier, dass nach dem Ende der Bipolarität, mit dem Zerfall des sowjetischen Staates und der Auflösung des Warschauer Paktes, der westliche Gegenpol, die NATO, trotz Verlustes seiner Existenzberechtigung als kollektives Selbstverteidigungsbündnis sich nicht auflöste, sondern sich vielmehr als globales Interventionsinstrument des selbsternannten Siegers des Kalten Krieges neu definierte. Um den Übergang vom defensiven und regionalen Konzept des Nordatlantikvertrages (1949) zu einem offensiven Bündnis mit globalem Auftrag zu kaschieren, lancierte man den Euphemismus von «non-Article 5 crisis response operations».8

Massloser globaler Machtanspruch – hilflose UNO

In Konstellationen dieser Art droht die Unersättlichkeit des Machtstrebens neue zukünftige Konflikte heraufzubeschwören. Dies beweist, wie schon angedeutet, der Gang der Geschichte nach den beiden Weltkriegen, aber auch nach den Ereignissen der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Der masslose globale Machtanspruch der aus dem Kalten Krieg hervorgegangenen einzigen Supermacht führte in den letzten drei Jahrzehnten nicht nur zur Destabilisierung ganzer grosser Regionen, sondern zu einer Art globaler Anarchie, in der die zur Friedenssicherung geschaffene Organisation der Vereinten Nationen sich in der Rolle eines hilflosen Zuschauers findet, der zu mehr als mahnenden Zurufen nicht fähig ist – da die UNO auf Grund des Machtwillens der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges so konstruiert worden ist, dass sie den Plänen der Mächtigsten nicht in die Quere kommen kann.
  Auch hier zeigt sich wieder, wie eine Chance zum weltpolitischen Neuanfang kurzsichtig vergeben wurde. Statt eine Organisation zur weltweiten Friedenssicherung auf der Grundlage gleichberechtigter Partnerschaft aller zu schaffen, formulierten die Siegermächte ein Statut zur dauerhaften Absicherung ihrer Herrschaft, womit man – im Rückblick – die Weltordnung nachhaltig destabilisiert und die Weltorganisation von Anfang an delegitimiert hat. Aber auch an diesem Beispiel wird die Vergeblichkeit einer solchen Strategie, letztlich ihre Irrationalität, deutlich. Der privilegierte Status der Gründer der UNO, den diese in der Charta für alle Zeiten festschreiben wollten,9 konnte den Gang der Geschichte nicht aufhalten. Das Sonderstatut für die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (P5) konnte nicht verhindern, dass sich die Machtkonstellation von 1945 inzwischen fundamental geändert hat und einige der damaligen Siegermächte sich heute in der Position strategischer Unterordnung wiederfinden.

«Logik der Macht» – Logik der «hybriden» Kriegsführung

Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung kann man also sagen, dass die «Logik der Macht» im weltpolitischen Rahmen in letzter Konsequenz bedeutet, dass der Staat (1) sein innerstaatlich (und als solches unumstrittenes, weil zur Rechtsstaatlichkeit gehörendes) Gewaltmonopol auf den äusseren Bereich ausdehnt, d. h. seinen Herrschaftsanspruch, wenngleich unausgesprochen, auf andere Staaten – im Fall einer Supermacht auf die ganze Welt – projiziert und (2) zur Absicherung dieses Anspruchs – im Namen der «nationalen Interessen», vor allem der nationalen Sicherheit – alle Kräfte mobilisiert. Dies bedeutet eine Art «totaler Mobilmachung» (Ernst Jünger, «Der Arbeiter: Herrschaft und Gestalt», 1932) unter Ausschöpfung des gesamten militärisch-industriellen Potentials10 und unter Einschluss der Medienmacht. Was dies unter den Voraussetzungen der Gegenwart heisst, zeigt sich deutlich an der bereits erwähnten «National Security Strategy» von 2002. Um einen in den heutigen Debatten gerade gängigen Ausdruck zu verwenden, könnte man den Ansatz auch mit der Logik der «hybriden» Kriegsführung vergleichen.11

Gefährlicher Zirkel von Misstrauen und Masslosigkeit …

In all dem offenbart sich die Masslosigkeit internationaler Machtausübung unter den Auspizien der nationalen Sicherheit. Sie wird genährt durch das strukturelle Misstrauen zwischen den Staaten als souveränen Akteuren, über das wir schon früher gesprochen haben. So entwickelt sich ein gefährlicher Zirkel von Misstrauen und Masslosigkeit, wie er uns im 20. Jahrhundert unter anderem das «Gleichgewicht des Schreckens» zwischen den Nuklearmächten gebracht hat. Da der eine dem anderen sozusagen prinzipiell, von Anfang an, unterstellt, dass er ihn bedroht – und in letzter Konsequenz ihn auszuschalten bestrebt sei, um seinerseits eine Bedrohung abzuwenden –, mobilisiert jeder alle seine Kräfte, was unvermeidlich das strukturelle Misstrauen weiter steigert und seinerseits wiederum neue Schritte der machtpolitischen Mobilmachung erfordert, und so weiter ad infinitum. Das Paradigma für diesen Teufelskreis des Misstrauens ist die von Carl Schmitt im «Begriff des Politischen» entwickelte Vorstellung, wonach – anders als im Persönlichen – im Politischen der Andere grundsätzlich in der Kategorie des Feindes (hostis, im Unterschied zu inimicus) gesehen wird, d. h. als Bedrohung der eigenen Existenz schlechthin. Das «Feindliche» ist dabei in Schmitts Konzeption jenseits aller moralischen Kategorien angesiedelt. Es geht also letztlich nicht um einen Kampf zwischen Weltanschauungen bzw. Ideologien. Was dies im einzelnen bedeuten kann, haben wir im sogenannten Rüstungswettlauf des Kalten Krieges gesehen, in dem die Ideologien nur ein Vorwand waren.

… mündet in Illusion der Macht

Im Nuklearzeitalter wird der Zirkel des Misstrauens und der Masslosigkeit – der totalen Mobilmachung – in einem für die Akteure offenbar nicht leicht zu durchschauenden Sinn gänzlich dysfunktional: Das Streben nach der Macht mündet in die Illusion der Macht. Das angehäufte Vernichtungspotential, mit dem der Gegner nicht nur einmal, sondern mehrfach eliminiert werden kann – Stichwort:  «nuclear overkill» – bedeutet, dass ein Angreifer gleichzeitig seine eigene Existenz aufs Spiel setzt. In einer Konstellation von «mutually assured destruction» – im Deutschen zumeist beschönigend übersetzt mit «Gleichgewicht des Schreckens» – gelangt die Logik der Macht an ihre Grenze: Wenn die Anhäufung der Machtmittel letztlich die Gefahr der eigenen Vernichtung bedeutet – und wenn diese nur abgewendet werden kann, solange sich die Kontrahenten rational im Sinne ihres Selbsterhaltungstriebes verhalten –, dann endet das Ganze in einer Art Nullsummenspiel. Es wäre schlicht und einfach vernünftiger, wenn sich alle gleichzeitig auf einen Verzicht auf das nukleare Waffenpotential einigten.
  Dass die «Logik der Macht», so wie sie bisher die Staaten leitet, dies verhindert, zeigt eindringlich das Schicksal des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen (NPT/Treaty on the Non-proliferation of Nuclear Weapons), aber auch das fortdauernde Nichtinkrafttreten des Kernwaffenteststopp-Vertrages (CTBT/Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty), dessen «Vorbereitende Kommission» letztes Jahr in Wien ihr 25jähriges Bestehen feierte. Was das im NPT enthaltene Ziel der nuklearen Abrüstung betrifft, so will offenbar keiner den ersten Schritt machen. – Dass sich einige Nuklearmächte, deren Vertragsratifikation für das Inkrafttreten des CTBT notwendig wäre, bis jetzt auf das Verbot von Nukleartests nicht einlassen wollen – konkret: China, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan, die Vereinigten Staaten –, zeigt, dass Nuklearwaffen weiterhin eine strategische Option bleiben. Das strukturelle Misstrauen zwischen den Staaten scheint unüberwindbar. Kein bereits in deren Besitz befindlicher Staat will sich, so scheint es, der Möglichkeit des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen als ultima ratio begeben.

Friedensgarantie statt «gegenseitig garantierte Vernichtung»

Wie sehr dieser quasi eschatologische Selbstbehauptungswille, vom Misstrauen genährt, im derzeitigen internationalen Denken verankert ist, zeigte sich zum Beispiel auch darin, dass Frankreich im Zuge seines Beitrittes zum Internationalen Strafgerichtshof (ISG) sich in Form einer «interpretierenden Erklärung» vorbehalten hat, dass Kriegshandlungen mit dem Einsatz von Nuklearwaffen nicht in die Zuständigkeit der internationalen Strafjustiz fallen. (Frankreich hat diesen – als «Interpretation» verschleierten – effektiven «Nuklearvorbehalt» deponiert, obwohl Vorbehalte bei der Ratifizierung des Statutes des ISG gemäss diesem Statut explizit ausgeschlossen sind.)12 Dies beweist wohl am deutlichsten die intrinsische Widersprüchlichkeit der Machtpolitik. Verbrechen, die mit dem Einsatz konventioneller Waffen begangen werden, können, darin sind sich die meisten einig, strafrechtlich als «internationale Verbrechen» geahndet werden. Für die Nutzung der Massenvernichtungstechnik schlechthin soll jedoch eine Art Tabu gelten. Das äusserste (internationale) Machtmittel, mit dessen Einsatz ein Nuklearstaat glaubt, sein Überleben durch Abschreckung sichern zu können – womit er aber genauso seinen Untergang besiegeln kann –, soll gewissermassen ausserhalb des Rechts stehen, gegenüber allen rechtlichen und moralischen Kategorien neutral sein.
  Was diejenigen, die sich bei der Wahrnehmung der nuklearen Option keine Zügel anlegen lassen wollen – und zu diesen Staaten gehört nicht nur Frankreich –, jedoch übersehen (oder verdrängen), ist, dass ihnen angesichts der bereits erfolgten und wohl weiter erfolgenden «Weiterverbreitung» dieser Vernichtungstechnologie ihr Status als Nuklearmächte alles in allem keinen strategischen Vorteil mehr bringt. Statt der dubiosen Sicherheit durch «gegenseitig garantierte Vernichtung» (mutually assured destruction) könnten, wie schon angedeutet, die nuklearen Grossmächte eine Friedensgarantie weit billiger haben: indem sie gleichzeitig auf ihr Nuklearpotential verzichten. Das Dilemma scheint zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unauflösbar: Solange eine allseitige (nukleare) Abrüstung seitens dieser Staaten nur durch Zwangsmassnahmen durchgesetzt werden könnte, deren Androhung ihnen gegenüber schlicht wegen des Vernichtungspotentials, über das sie verfügen, von vornherein wirkungslos sein muss, gibt es aus dem abrüstungspolitischen Teufelskreis keinen Ausweg. Die Doktrin der kollektiven Sicherheit ist hier zum Scheitern verurteilt.
  Die am Beispiel der Nuklearwaffen von mir so bezeichnete Illusion der Machtpolitik erweist sich übrigens auch darin, dass mit der Fähigkeit zum nuklearen «Overkill» auch deshalb kein Mehr an Sicherheit für den jeweiligen Staat erreicht wird, weil die Gefahr einer Aktivierung der Waffen durch Irrtum oder Missverständnis (etwa eine Fehlinterpretation von Daten) in jedem Augenblick besteht, wie die Kuba-Krise 1962 gezeigt hat. Für die Menschheit insgesamt ist es in der Tat ein betrüblicher Umstand, wegen des alles Mass übersteigenden, alle Grenzen sprengenden Selbstbehauptungswillens einer (noch) relativ kleinen Anzahl von Staaten unter dem Damoklesschwert der kollektiven Selbstzerstörung leben zu müssen. Hier wird die Logik der Macht zur Torheit der Machtpolitik.

Vernunft, Kooperation und Idealismus statt Machtwahn

Was der amerikanische Politologe John Mearsheimer als Tragödie der Grossmachtpolitik («Tragedy of Great Power Politics», 2014) bezeichnet hat, darf uns jedoch nicht zum Defätismus verführen. Es kann nicht unwiderrufliches Schicksal der Gattung Mensch sein, dass sie die dem Individuum eigene Vernunft – und damit die Fähigkeit, verantwortlich zu handeln – im kollektiven Handeln auf dem Altar der Machterhaltung und Machtsteigerung souveräner Staaten, die den jeweils anderen grundsätzlich als Feind (als Bedrohung ihrer eigenen Existenz) betrachten, opfert.
  Der im wesentlichen anarchische Zustand, der aus dem gegenseitigen Misstrauen der Staaten – und oftmals auch der von ihnen vertretenen Völker – resultiert und in der Geschichte unzählige Kriege verursacht hat, muss, wenn die Menschheit überleben soll, durch einen kooperativen Ansatz überwunden werden, der über das Paradigma einer exklusiven, nur am eigenen Kollektiv orientierten Machtpolitik hinausgeht. Der Realismus in der Artikulation der nationalen Interessen – in der Sicherung des Überlebens des Gemeinwesens – bedarf des Korrektivs eines am Überleben der Menschheit ausgerichteten Idealismus. Nur das Zusammenspiel von Idealismus und Realismus sichert auf Dauer das Gedeihen aller, auch der mächtigsten Akteure.
  Weltordnung ist niemals als Zustand der Anarchie zwischen den jeweils Mächtigsten, sondern stets nur auf der Grundlage eines Machtausgleiches zwischen souveränen Staaten möglich. Dies ist, mutatis mutandis, auch im 21. Jahrhundert der notwendige idealistische «Kontrapunkt» zum «realistischen» Festhalten am Status quo, das letztlich immer zum Scheitern verurteilt ist.  •

 



1 Vgl. auch meine frühere Bestandsaufnahme: «The Politics of Global Powers», in: The Global Community. Oxford University Press, 2009, S. 173–201
2 Declaration on Principles of International Law concerning Friendly Relations and Cooperation among States in accordance with the Charter of the United Nations. Resolution der UNO-Vollversammlung, 24. Oktober 1970
3 In seiner Rede vor der UNO-Vollversammlung am 24. September 2019 hat Donald Trump den Grundsatz, verbunden mit einem Appell an den Iran, so formuliert, dass er für alle Staaten in gleicher Weise gilt, was, wenngleich unausgesprochen, ein Ausverhandeln der Interessen unter Berücksichtigung der Gegenseitigkeit impliziert: «Wise leaders always put the good of their own people and their own country first.»
4 National Security Strategy of the United States of America, 17. September 2002, Kapitel IX: «Transform America’s National Security Institutions to Meet the Challenges and Opportunities of the Twenty-First Century»
5 Die Antwort von Frau Albright im oben zitierten NBC-Interview mit Max Lauer ist geradezu sprichwörtlich geworden für die Verblendung der Macht, die immer dann einsetzt, wenn ein Land sich in der Position des unangefochtenen Hegemons sieht: «[…] if we have to use force, it is because we are America; we are the indispensable nation. We stand tall and we see further than other countries into the future, and we see the danger here to all of us.»
6 Vgl. Hans Köchler, Demokratie und Neue Weltordnung – Ideologischer Anspruch und macht-politische Realität eines ordnungspolitischen Diskurses. Innsbruck: Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaft und Politik, 1992
7 Vgl. Chalmers Johnson, Blowback: The Costs and Consequences of American Empire. New York: Metropolitan Books, 2000
8 Artikel 5 des Nordatlantikvertrages definiert die Aufgabe der NATO im Sinne kollektiver Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 der UNO-Charta.
9 Zu den einschlägigen Bestimmungen der UNO-Charta vgl. Hans Köchler, Das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Innsbruck: Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaft und Politik, 1991
10 Zum totalitären Aspekt vgl. auch Friedrich-Georg Jüngers, des Bruders, 1939 geschriebenes und 1946 erstmals veröffentlichtes Werk Die Perfektion der Technik.
11  Zum Begrifflichen vgl. Hans Köchler, The New Threat: Hybrid Wars as Tool of Subversion. Rhodes Forum 2015, i-p-o.org/Koechler-New_Threat-Hybrid_Wars-Rhodes%20Forum2015.htm.
12 Hans Köchler, Global Justice or Global Revenge? International Criminal Justice at the Cross-roads. Wien/New York 2003, S. 223ff.

* Rede vor dem Leserkreis der Zeitung Zeit-Fragen am 30. Dezember 2021, © International Progress Organization, 2021. Alle Rechte einschliesslich der Übersetzung vorbehalten.

Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dr. h.c. Hans Köchler (*1948) war von 1990 bis 2008 Vorstand des Institutes für Philosophie an der Universität Innsbruck.
  Er ist Gründer und Präsident (seit 1972) der International Progress Organization (Wien). Seither setzt er sich mit zahlreichen Publikationen, Reisen, Vorträgen und durch sein Mitwirken in verschiedenen internationalen Organisationen für einen Dialog der Kulturen ein und arbeitet in verschiedenen Komitees und Expertengremien mit, die sich mit Fragen zur internationalen Demokratie, zu Menschenrechten und Entwicklung befassen. Hans Köchler ist Mitglied des Universitätsrates der University of Digital Science (Berlin). Seit 2018 lehrt er an der Academy for Cultural Diplomacy in Berlin. Hans Köchler lebt in Wien.

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