Letztes Zipfelchen der Schweizer Neutralität bleibt!

Absurditäten um Schweizer Waffenausfuhrverbot

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Unter dem Druck von aussen und der Willfährigkeit der Nato-Turbos im eigenen Land hat der Bundesrat den in Jahrhunderten sorgsam aufgebauten Schweizer Neutralitätsstatus erschreckend rasch und radikal heruntergefahren. Wenige Reste des Neutralitätsrechts sind stehengeblieben: Kein Durchmarsch- beziehungsweise Überflugsrecht für Kriegstransporte, keine Lieferung von Schweizer Waffen an Kriegsparteien. Um dieses letzte Zipfelchen der Schweizer Neutralität zu bodigen, überbietet man sich mit Absurditäten. Aber der Bundesrat bleibt standhaft.

Der erste Versuchsballon war ein mit Waffen beladenes kanadisches Transportflugzeug, das Ende März «ums Verrode» über die kleine Schweiz fliegen wollte. Kurz zuvor, am 11. März, hatte der Bundesrat gemäss Neutralitätsrecht Überflüge für militärische Zwecke der Konfliktparteien sowie ihrer Unterstützer verboten. Flugs organisierte man ein Überflugsgesuch des Nato-Mitglieds Kanada und machte dann – mit Unterstützung der Schweizer Mainstream-Medien – ein Riesentheater um die vom Bundesrat abgelehnte Genehmigung. Aber immerhin – dieses Mal hielt der Bundesrat stand.
  Aktuell geht es um die neutralitätsrechtliche Verpflichtung der Schweiz, keine Waffen in ein kriegführendes Land zu liefern. Die Schweiz hatte Deutschland vor einiger Zeit 12 400 Schuss Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard verkauft und dafür wie üblich eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung verlangt. Diese Munition möchte Deutschland an die Kriegspartei Ukraine liefern. Bereits im Juni hatte der Bundesrat das Gesuch aus Berlin wegen Widerspruchs zum Neutralitätsrecht abgelehnt. Statt die klare Antwort aus Bern zu respektieren, versuchte die deutsche Kriegsministerin Christine Lambrecht mit einem weiteren Schreiben vom 21. Oktober den Bundesrat mürbe zu machen. Damit holte sie sich beim Bundesrat die verdiente zweite Abfuhr.1

Lieferung todbringender Panzermunition «aus humanitären Gründen»?

Politiker und Medien diesseits und ennet der Grenze überboten sich Ende Oktober mit abenteuerlichen «Begründungen» dafür, dass die Schweiz die Weitergabe der todbringenden Munition quasi «aus humanitären Gründen» erlauben müsse.
  Laut Ministerin Lambrecht brauche die Ukraine die Munition, «um ihre Getreidelieferungen an Entwicklungsländer vor russischen Angriffen zu schützen». Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestags, Marie-Agnes Strack-Zimmermann: «Hilft die Schweiz nicht, Getreideexporte zu schützen, dann hilft sie indirekt Russland, die ärmsten Länder auszuhungern.» (Radio SRF, Echo der Zeit vom 31.10.2022) Gleichentags der «Blick»: Der Einsatz des Gepard in der Ukraine sei «also quasi eine humanitäre Aktion» (!). Derlei Zynismus gipfelt in der Aussage des ehemaligen Aussenministers der Ukraine, Pavlo Klimkin: «… diese Munition könnte Menschenleben in der Ukraine retten» («Neue Zürcher Zeitung» vom 7.11.2022).
  Sind unsere Köpfe denn total verdreht? Jeder weiss, dass Waffen für die Ukraine den Krieg verlängern und eine Verhandlungslösung verhindern. Daran darf sich die Schweiz nicht beteiligen, zum Glück bleibt der Bundesrat hier standfest.

Wer hungert die ärmsten Länder aus?

Ein Grossteil der Getreideschiffe fährt gar nicht nach Afrika oder in den Nahen Osten, sondern liefert seine Fracht in europäischen Häfen ab – gemäss AFP-Meldung vom 7. September 2022 85 von 87 Schiffen. Wer «die ärmsten Länder aushungert», sind also wir zahlungskräftigen Europäer! Es ist mehr als gschämig, dass Russland sich nun bereit-erklärt hat, das dringend benötigte Getreide statt dessen selbst kostenlos in die armen Länder zu schicken.

Der Bundesrat erklärt den Schweizer Weg:
Neutralitätsrecht und humanitäre Hilfe

In seiner Medienmitteilung vom 3. November erläutert der Bundesrat, warum die Schweiz die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial nicht erlauben kann: «Die Schweiz wendet im Verhältnis Russland-Ukraine das Neutralitätsrecht an, welches Teil des Völkergewohnheitsrechts ist. Auf Grund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots kann die Schweiz einer Anfrage um Weitergabe von Kriegsmaterial mit Schweizer Ursprung an die Ukraine nicht zustimmen, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.» Hingegen wird der Bundesrat seine humanitäre Hilfe für die Ukraine, zusätzlich zum bestehenden Engagement, ausbauen: Am 2. November hat er einen «Aktionsplan Winterhilfe» in der Höhe von 100 Millionen Franken beschlossen, «um die Menschen in der Ukraine zu unterstützen».
  Gut, dass der Bundesrat hier für die schweizerische Neutralität einsteht. Die Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», die am 8. November lanciert wurde, wird unserem Land wieder den Weg zur integralen Einhaltung der Schweizer Neutralität, ohne Wenn und Aber, bahnen.   •



1 «Keine Zustimmung zu einer Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine». Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. November 2022

Weitergabe von Schweizer Waffen in Kriegsländer: «Hier geht es um den Kern des Neutralitätsrechts»

Völkerrechtsprofessor Marco Sassòli, Universität Genf

«Das internationale Neutralitätsrecht verpflichtet die Schweiz, keine Waffen in ein kriegführendes Land zu liefern. Doch die Schweiz ist nicht verpflichtet, zu verhindern, dass ein anderes Land Schweizer Munition weitergibt. Allerdings hat sie von Deutschland eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung verlangt. Wenn die Schweiz diese jetzt aufhebt, damit eine Kriegspartei wie die Ukraine Waffen erhält, umgeht sie das Neutralitätsrecht. Denn hier geht es um den Kern des Neutralitätsrechts.»

Kann der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen, um die Munitionslieferung zu ermöglichen?
«Für das Notrecht braucht es eine Notlage. Ich sehe nicht, worin diese für die Schweiz bestünde. Übrigens auch nicht für die Ukraine: Die 12 000 Schuss Munition aus der Schweiz machen kaum den entscheidenden Unterschied.»

Sollen bestimmte Länder Schweizer Waffen künftig weitergeben dürfen? Im Parlament wird eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
«Die Nicht-Wiederausfuhrerklärungen sind etwas Sinnvolles. Ohne sie würden Schweizer Waffen in sämtliche Kriege gelangen. Nur von bestimmten Ländern Erklärungen zu verlangen und von anderen nicht, ist delikat […]. Es könnte zum Beispiel dazu führen, dass Indien keine Schweizer Waffen an Saudi-Arabien liefern dürfte, die im Jemen-Krieg eingesetzt werden, Grossbritannien aber schon.»

Quelle: «Munition für die Ukraine: ‹Hier geht es um den Kern des Neutralitätsrechts›».
Tages-Anzeiger vom 29.10.2022. Interview: Charlotte Walser

Wird die Schweiz erpresst?

ds. Was ist davon zu halten, wenn Theodor Winkler, der «viele Jahre als hochrangiger Berater im Militär- und im Aussendepartement der Schweiz» tätig war, in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 31. Oktober der Schweiz empfiehlt, in der Unterstützung der Ukraine «bloss nicht knausrig» zu sein? Die internationale Gemeinschaft erwarte von der Schweiz «Beiträge in einer Grössenordnung, die weit über die Kohäsionsmilliarde hinaus» gingen. Ausserdem werde vom Finanzplatz Schweiz eine enge Zusammenarbeit verlangt werden.
  Was Bern der Ukraine anbiete, werde «den Ton bestimmen, den der Westen gegenüber der Schweiz» anschlage. Es sei deshalb wichtig, dass in dem Unterstützungspaket neben all den praktischen Dingen, die bisher angedacht worden seien, die Bereitschaft signalisiert werde, in ausgewählten strategischen Fragen die Führung zu übernehmen und eine grosszügige Finanzierung sicherzustellen. Die Schweiz müsse signalisieren, dass sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.
  Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der Ton, den der Westen gegenüber der Schweiz anschlägt, hängt davon ab, wieviel die Schweiz zu zahlen bereit ist. Nennt man so etwas nicht Erpressung?
  «Einige der zu erwartenden Forderungen», warnt Winkler, «dürften den Bundesrat vor erhebliche Probleme stellen – etwa die Forderung, russische Oligarchengelder nicht nur zu sperren, sondern zu konfiszieren, um so die Hilfe an die Regierung Selenski zu finanzieren». Ebenfalls sei zu bedenken, dass der Druck auf das VBS, «der Ukraine Militärhilfe zu gewähren», in den nächsten Monaten immer stärker werde. Deshalb rät er der Schweiz: «Diesen unausweichlich auf sie zukommenden Forderungen proaktiv mit einem eigenen, ausgewogenen und überzeugenden Konzept» zuvorzukommen. Dieses müsse die strategischen Interessen auf der ukrainischen Seite erkennen und aufnehmen. Die Schweiz solle so die Prioritäten selbst festlegen, die sie im Rahmen der westlichen Hilfsstrategie übernehmen wolle.

Was denken Sie: Soll die Schweiz in vorauseilendem Gehorsam ein «eigenes Konzept» anbieten, um der Erpressung zuvorzukommen und den «Westen» freundlich zu stimmen?   •

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