Aussenpolitisches Programm des Bundesrates mit Fragezeichen

Was hat die neutrale Schweiz im Uno-Sicherheitsrat zu suchen?

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Anlässlich seiner Rede am 26. Juni 2020 in Genf zum 75jährigen Bestehen der Charta der Vereinten Nationen hat Bundesrat Ignazio Cassis die in Bundesbern seit langem ausgebrütete und gehegte Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat für die Jahre 2023/24 bekräftigt.1 Bereits 2011 hatte der Bundesrat trotz schwerwiegender Bedenken von vielen Seiten beschlossen, die Kandidatur der Schweiz für ein nichtständiges Mandat im Sicherheitsrat offiziell einzureichen. Dagegen wurden im Parlament im Laufe der Jahre eine Reihe von Vorstössen lanciert, die von der Mehrheit beider Räte aber leider alle abgelehnt worden sind.
   
Heute ist das Ziel des Bundesrates fatalerweise in Reichweite gerückt: Einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat zu ergattern, diesem Machtinstrument, das im Widerspruch zum Prinzip der Gleichberechtigung aller Staaten befugt ist, «zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens» Zwangsmassnahmen gegen Mitgliedsstaaten bis hin zu Kriegseinsätzen zu legitimieren (Artikel 39–43 der Charta). Zu dieser Problematik hat Professor Hans Köchler immer wieder in Zeit-Fragen geschrieben. Seine wertvollen Beiträge sind vom Verlag Zeit-Fragen 2019 als Buch herausgegeben worden.2
   
Für die Grossmächte mag der Sicherheitsrat in der Praxis ein Instrument sein, um zu versuchen, mit ihrem Veto einen Weltenbrand abzuwenden. Für die Schweiz dagegen ist ein Mandat im Sicherheitsrat abzulehnen, weil es im Widerspruch steht zum Neutralitätsprinzip, einem unverzichtbaren Teil des Schweizer Staatsverständnisses.

Die Schweiz ist der Uno als Vollmitglied erst im Jahr 2002 beigetreten – nicht etwa, weil die Schweizer etwas gegen die positiven Aktivitäten im Rahmen der Uno hatten. Im Gegenteil: Seit der Gründung der Uno hat die Schweiz diese tatkräftig unterstützt, mit dem Aufbau und der Pflege des internationalen Genf, dem neben New York wichtigsten Uno-Sitz, und mit grossem personellen und finanziellen Einsatz in den zahlreichen sozialen, humanitären und kulturellen Unterorganisationen der Vereinten Nationen. Anstelle der 20 Millionen Franken pro Jahr, welche die Schweiz Ende der 1980er Jahre als Mitglied hätte bezahlen müssen, leistete sie damals rund 170 Millionen jährlich an die Uno und deren Unterorganisationen.3 Obwohl die Bevölkerung diese Aktivitäten grossmehrheitlich bejahte, haben die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 16. März 1986 mit einem wuchtigen Nein von über 75 Prozent der Stimmen und von sämtlichen Kantonen den Beitritt zur Uno abgelehnt. In der Abstimmung vom 3. März 2002 hat schliesslich eine auch nicht gerade überwältigende Mehrheit von 54,6 Prozent der Schweizer ja gesagt zum Uno-Beitritt (mit einem hauchdünnen Ständemehr von 12 zu 11). Warum?

Volksabstimmung 1986:
Neutralität der Schweiz als Hauptgrund gegen den Uno-Beitritt

Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates von 1986 hat das «Aktionskomitee gegen den Uno-Beitritt» Klartext gesprochen: «Der Hauptgrund, der den Beitritt in die Uno unmöglich macht, ist dessen Unvereinbarkeit mit unserer dauernden und bewaffneten Neutralität. Die Charta legt fest, dass die Mitglieder gemäss Beschluss des Sicherheitsrates wirtschaftliche, verkehrspolitische und diplomatische Massnahmen, d. h. Sanktionen, gegen einzelne Staaten ergreifen müssen. Auch die neutrale Schweiz wäre gezwungen, gegen andere Staaten solche Sanktionen durchzuführen. Dies wäre eine eindeutige, krasse Neutralitätswidrigkeit, denn die einseitigen Erklärungen über unsere Neutralität, die der Bundesrat nach der Vorlage abgeben soll, haben keine rechtliche Bedeutung und würden uns von der Verpflichtung zu Sanktionen nicht befreien.» Und weiter: «Wir müssten dem fremden Willen des Sicherheitsrates Folge leisten, was in offenem Widerspruch zum Verfassungsartikel steht, wonach der erste Zweck des Bundes die ‹Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen› ist.» (Abstimmungsbüchlein, S. 6)
   
Die Abstimmungsvorlage von 1986 enthielt folgende Bestimmung: «Vor dem Beitritt wird der Bundesrat eine feierliche Erklärung abgeben, in der er ausdrücklich bekräftigt, dass die Schweiz ihre dauernde und bewaffnete Neutralität beibehält.»
   
Soweit der Rückblick in die neuere Geschichte der Schweizer Neutralitätspolitik. Auch damals war der Stein des Anstosses der Sicherheitsrat, auch wenn ein Sitz für die Schweiz in diesem Gremium kein Thema war. Auffallend ist die Geschlossenheit, mit der sich die Stimmbürger gegen Bundesbern zur Wehr setzten.

Einsatz der Schweiz für eine friedlichere Welt im Sicherheitsrat?

Heute sind andere Zeiten. Manche Schweizer haben sich schon fast daran gewöhnt, dass sie durch ihre «Volksvertreter» mittels ständigem Berieseln mit fragwürdigen Botschaften zur Abkehr von den sinnvollen, historisch gewachsenen Staatsprinzipien gedrängt und in eine angeblich bessere und gerechtere Welt geschubst werden sollen.
   
In diesem Sinne versuchte Bundesrat Cassis am 26. Juni in Genf, die Schweizer Kandidatur für den Uno-Sicherheitsrat auf geradezu groteske Weise schönzureden: «Cet engagement en faveur d'un monde plus juste, plus pacifique et, donc, plus vivable est la base de notre candidature à un siège au Conseil de Sécurité des Nations unies pour les 2023 à 2024. Au Conseil de sécurité, nous voulons être un Plus pour la Paix. Voici dévoilé le slogan de notre candidature: ‹La Suisse. Un Plus pour la Paix – Switzerland. A plus for peace.›» Zu deutsch: «Dieses Engagement zu Gunsten einer gerechteren, friedlicheren und folglich lebenswerteren Welt liegt unserer Kandidatur für einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für 2023/2024 zugrunde. Im Sicherheitsrat wollen wir ein Plus für den Frieden sein. Hier der Slogan unserer Kandidatur: ‹Die Schweiz. Ein Plus für den Frieden.›»4
   
Wer das Buch von Professor Köchler oder auch nur die einschlägigen Artikel in Kapitel VII der Uno-Charta (siehe Kasten) gelesen hat, erkennt im Fantasiegebilde des Schweizer EDA-Chefs (Aussenministers) das von den Grossmächten beherrschte Gremium nicht wieder.

Kleinstaaten haben kaum Einfluss im
Sicherheitsrat – für sie gibt es bessere Mittel

Gemäss Artikel 23 der Uno-Charta besteht der Sicherheitsrat aus 15 Mitgliedern der Vereinten Nationen. China, Frankreich, Russland, Grossbritannien und die USA sind ständige Mitglieder, die zehn nichtständigen Mitglieder werden von der Uno-Generalversammlung für zwei Jahre gewählt. Art. 23 schreibt in Absatz 1 «eine angemessene geographische Verteilung der Sitze» vor. In der Praxis werden sie wie folgt zugeteilt: Afrika 3 Sitze, Asien/Pazifik 2 Sitze, Lateinamerika 2 Sitze, Osteuropa 1 Sitz, Westeuropa und andere 2 Sitze. Für die beiden westeuropäischen Sitze bewirbt sich für 2023/2024 neben der Schweiz als einziger weiterer Staat Malta.
   
Das undemokratische Abstimmungsprozedere im Sicherheitsrat hat Professor Köchler mehrmals ausführlich erläutert. Hier nur kurz: Jedes Mitglied hat gemäss Art. 27 der Uno-Charta eine Stimme. In allen wichtigen Fragen bedarf es einer Zustimmung von neun der 15 Mitglieder. Damit ein Beschluss zustande kommt, ist die Zustimmung der fünf ständigen Mitgliedsstaaten notwendig, das heisst, jeder einzelne von ihnen kann mit seinem Nein einen Beschluss blockieren (Veto-Recht). Wie hat doch George Orwell in seiner «Animal Farm» derlei Zustände charakterisiert? «All animals are equal but some animals are more equal than others.» (Alle Tiere [hier: alle Staaten] sind gleich, aber einige sind gleicher als andere.)
   
Zu ergänzen ist, dass sich das Vetorecht der Grossmächte in manchen gefährlichen Situationen durchaus als sinnvoll erweisen kann, um einen direkten Krieg zwischen einzelnen Grossmächten zu vermeiden. In dieser Liga spielen aber der neutrale Kleinstaat Schweiz und die meisten anderen Staaten nicht mit.
   
In einer Sendung von Radio SRF vom 24. April 2019 wurde bestätigt, dass es im Uno-Sicherheitsrat für die nichtständigen Mitglieder sehr schwierig ist, Einfluss zu nehmen. Gemäss einer Untersuchung des International Peace Institute habe aber zum Beispiel Schweden 2017/2018 im Sicherheitsrat «im humanitären Bereich Fortschritte ermöglicht – vor allem in bezug auf den Zugang für Hilfswerke in Syrien».5 
   
Aber dazu brauchen wir doch keinen Vertreter im Sicherheitsrat! Für den humanitären Bereich hat die Schweiz seit langer Zeit weit tauglichere Mittel der Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. So insbesondere das IKRK und die Guten Dienste, aber auch die DEZA (Direktion für Entwicklungszusammenarbeit der Eidgenossenschaft), das Engagement in zahlreichen Uno-Organisationen wie UNDP (Entwicklungsprogramm der Uno), OHCHR (Hochkommissariat für Menschenrechte) sowie in der OSZE.

Stimmen aus dem Parlament:
Mandat im Sicherheitsrat widerspricht dem Neutralitätsprinzip der Eidgenossenschaft diametral

Der Bundesrat beteuert in seinen Berichten und Stellungnahmen unermüdlich, ein Sicherheitsratsmandat sei mit dem Neutralitätsrecht und mit der Neutralitätspolitik der Schweiz vereinbar. In seinem Bericht vom 5. Juni 2015 führt er unter anderem an, nur ein kleiner Teil der Beschlüsse des Sicherheitsrats beinhalte Zwangsmassnahmen [gemäss Art. 42/43 der Uno-Charta]. Ergriffene Zwangsmassnahmen würden zudem nur selten einen zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt betreffen, sondern meist innerstaatliche Konflikte, auf welche der Neutralitätsgrundsatz nicht anwendbar sei. Auch seien Zwangsmassnahmen, zu denen der Sicherheitsrat grünes Licht gibt, keine kriegerischen Handlungen im Sinne des Neutralitätsrechts, denn der Sicherheitsrat handle nicht als Konfliktpartei, sondern sei «auf der Grundlage eines Mandats aller Mitgliedsstaaten tätig, die ihn als Hüter der Weltordnung mit der Wahrung und Wiederherstellung des Friedens beauftragt haben».6
    Hier vermischt der Bundesrat Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik: Wenn die Schweiz in einem innerstaatlichen Konflikt Partei ergreift, verstösst dies zwar tatsächlich nicht gegen das Neutralitätsrecht im engeren Sinne, wohl aber gegen die Neutralitätspolitik, derer sich die Schweiz zu befleissigen hat (zu Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik siehe "Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik"). Erklären Sie diesen feinen Unterschied mal der Gegenpartei, wenn die Schweiz in einem innerstaatlichen Konflikt die Partei der anderen Seite ergreift und im betreffenden Land humanitäre Hilfe leisten will! Und erklären Sie der leidtragenden Zivilbevölkerung, der der Sicherheitsrat wirtschaftliche Sanktionen aufzwingt, dass die Schweiz diese zur «Wiederherstellung des Friedens» mittrage … Solche Haarspaltereien des Bundesrates widersprechen dem Sinn und Zweck der schweizerischen Neutralität im Grundsatz. Ist es das wirklich wert, nur um auf den Fotos der Uno-Machtzirkel dabeizusein?
   
Da hilft es auch nicht, wenn der Bundesrat im Bericht von 2015 auf Seite 20 andere neutrale Staaten wie Österreich, Irland oder Finnland anführt, die auch schon im Sicherheitsrat waren: Daraus könne geschlossen werden, dass die Glaubwürdigkeit der Neutralität dadurch keinen Schaden nehme. Einspruch! Jeder einzelne Staat muss diese Frage aus eigener Verantwortung für sich selbst entscheiden, auf der Grundlage seines eigenen Neutralitätsverständnisses, seiner Geschichte und der Verankerung des Neutralitätsprinzips in der Bevölkerung. Österreich, Irland und Finnland sind Mitglieder der EU und unterstehen deren «Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)». Eine ganz andere Ausgangslage als die der Schweiz.
   
Der jüngste Vorstoss der SVP-Fraktion für einen Verzicht der Schweiz auf die Kandidatur wurde wie andere zuvor in erster Linie mit dem Grundsatz der Neutralität begründet: «Wer im Sicherheitsrat sitzt, kann für sich keine neutrale Position mehr in Anspruch nehmen. Der Einsitz hat zum Zweck, die Weltpolitik in bezug auf Krieg und Frieden mitzugestalten, ansonsten ist eine Teilnahme im Sicherheitsrat sinnlos. Die […] Absicht, eine Mitgliedschaft anzustreben, widerspricht dem jahrhundertealten Neutralitätsprinzip der Eidgenossenschaft diametral.»7 Leider wurde diese Motion wie frühere Vorstösse vom Nationalrat am 12. März dieses Jahres abgelehnt, mit 127 zu 52 Stimmen.
   
Erfreulicherweise sagten auch je ein Mitglied der FDP und der CVP ja zum Verzicht auf die Kandidatur. Zwölf Nationalräte, wovon elf aus der CVP, enthielten sich der Stimme: weil sie die Unvereinbarkeit des Sicherheitsratssitzes mit der Neutralität der Schweiz sehr wohl erkennen, aber nicht einer Motion der SVP zustimmen wollten?
   
Einer, der sich der Stimme enthalten hat, ist Nationalrat und CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister (Zug). Vor anderthalb Jahren hat er im Namen seiner Partei eine bemerkenswerte Medienmitteilung herausgegeben, in der unter anderem zu lesen ist: «Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der Uno, was eine Mitarbeit im Sicherheitsrat grundsätzlich möglich macht. Aber macht es auch Sinn, in diesem Einsitz zu nehmen? Wenn ein Staat gegen den Weltfrieden verstösst, dann kann der Sicherheitsrat verbindliche und bei schweren Verstössen sogar militärische Massnahmen anordnen. Bei allen zu beurteilenden Fragen müsste sich die Schweiz entscheiden und Partei ergreifen. Gerade in einer Zeit, wo Konflikte zunehmen, wo geopolitische Verschiebungen drohen, ist es wichtig, sich als Schweiz auf ihre Stärken zu besinnen. Die Schweiz kann im Uno-Sicherheitsrat nicht viel beitragen, weil die ständigen Mitglieder die wichtigen Entscheidungen durch ihr Veto sowieso blockieren und weil sie sich auf Grund ihrer Unparteilichkeit immer wieder der Stimme enthalten müsste. Warum nicht Energie und Geld für die Stärke der Schweiz verwenden? Stellen wir weiterhin unsere Guten Dienste in den übrigen UN-Organisationen zur Verfügung. Engagieren wir uns für das internationale Genf. Setzen wir uns ein für die Ziele des Europarats, der OSZE und der OECD und vieler anderer multilateraler Organisationen. Der Bundesrat tut gut daran, diese Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat nochmals zu prüfen.»8

«Wird die Schweiz aktives Mitglied des Uno-Sicherheitsrates,
st sie nicht mehr neutral. Schweigt sie hingegen, gehört sie nicht dahin»9 

Einer, der sich auf dem Boden des Schweizer Neutralitätsprinzips beharrlich gegen ein Mandat der Schweiz im Sicherheitsrat zu Wort meldet, ist der langjährige Botschafter Dr. Paul Widmer.10 Schon 2015 nahm er unter dem Titel «Die Schweiz gehört nicht in den Uno-Sicherheitsrat» dezidiert Stellung zur Kandidatur, welche der Bundesrat mit seinem oben erwähnten Bericht vom 6. Juni 2015 an das Parlament als mit der Neutralität vereinbar erklärt hatte.11
   
In diesem Artikel malt Widmer am Beispiel des Militäreinsatzes gegen Libyen aus, in welche unwürdigen Situationen die Schweiz mit einem Mandat im Sicherheitsrat geraten könnte: «Zehn Staaten stimmten dafür, fünf – China und Russland als ständige, Deutschland, Indien und Brasilien als nichtständige Mitglieder – enthielten sich der Stimme. Niemand legte ein Veto ein, niemand stimmte dagegen.»
   
Widmer fährt fort: «Nehmen wir einmal an, die Schweiz wäre 2011 im Sicherheitsrat gewesen. Wie hätte sie sich verhalten? Sie hätte gegen die Flugverbotszone stimmen können. Doch das hätte sie sicher nicht getan. Es gehörte sich auch nicht, dass ein Neutraler als Einziger ein Vorhaben der Uno zu verhindern suchte.
   
Zweite Möglichkeit: Sie hätte mit der Mehrheit für den Militäreinsatz gestimmt. Auch das wäre für einen neutralen Staat unangemessen gewesen, wo selbst ein Nato-Land wie Deutschland sich der Stimme enthielt. Dritte Möglichkeit: Sie hätte sich der Stimme enthalten. Das wäre am wahrscheinlichsten gewesen. Doch dazu brauchen wir nicht in den Sicherheitsrat zu gehen.
   
Wie man es auch dreht: Eine Schweiz im Sicherheitsrat würde in delikaten Fragen entweder mit ihren häufigen Enthaltungen ein ohnehin schwaches Führungsorgan noch weiter schwächen oder sonst mit ihrer Parteinahme ihre Neutralität gefährden.»

Neutralität nach aussen:
«Die Achtung der Neutralität durch die Staatengemeinschaft ist mehr wert als die auferlegten Einschränkungen»

In einem weiteren Zeitungskommentar legt Paul Widmer den Finger darauf, dass die politische Elite der Schweiz nach dem Ende des Kalten Krieges nicht viel von der Neutralität gehalten habe: «Man fand, sie sei zwar in der Zeit der Ost-West-Konfrontation nützlich gewesen, habe aber im neuen Europa keinen Platz mehr. Der Bundesrat wollte die Schweiz in die EU führen und suchte die Nähe zur Nato. Daher empfand er die Neutralität als einen lästigen Klotz am Bein. Die Geringschätzung schlug sich im Neutralitätsbericht von 1993 nieder. In dieser Auslegeordnung ist in Friedenszeiten fast alles neutralitätsverträglich – ausser einem Vollbeitritt zu einer militärischen Allianz. Die Neutralität ist auf das neutralitätsrechtliche Minimum abgespeckt. Das ist wirklich nicht viel. Die Neutralitätspolitik dagegen ist verblasst.»12
   
Widmer mahnt demgegenüber: «Die Achtung der Neutralität durch die Staatengemeinschaft ist mehr wert als die auferlegten Einschränkungen.» Denn letztlich komme es darauf an, was die anderen Staaten von unserer Politik halten: «Eine zu permissive Auslegung droht unsere Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Warum also in den Sicherheitsrat? […] Wegen ein bisschen Prestige? Das ist ein hoher Preis. Die Schweiz dürfte mehr verlieren als gewinnen.»13

Neutralität im Innern:
«In der Schweizer Bevölkerung ist die Neutralität sehr stark verankert»

Ganz anders als die politische Elite hält die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung beharrlich an der Neutralität fest. 90 bis 95 Prozent der Befragten sprechen sich in Umfragen jeweils für deren Beibehaltung aus. Paul Widmer erklärt dieses Spannungsfeld mit einem Schuss Ironie so: «Zwischen Macht nach aussen und Freiheit nach innen besteht ein Gegensatz. Wo die Bürger in aussenpolitischen Belangen wenig mitzureden haben, können die Verantwortlichen in der Aussenpolitik rasch und souverän handeln. Am besten sind die Autokraten. Wo die Bürger über weitreichende politische Rechte verfügen, ist es umgekehrt. Am schlechtesten sind die direkten Demokratien. Dort will das Volk alles vorgelegt bekommen. Für die meisten Schweizer ist die Ausgangslage klar. Sie wollen umfassende politische Rechte und ein möglichst freiheitliches Staatswesen. Aussenpolitische Grösse ist für sie zweitrangig. Die politischen Eliten dagegen tun sich schwer damit. Immer wieder pröbeln sie, ob man den aussenpolitischen Spielraum nicht auf Kosten der Neutralität erweitern könnte. So wird es auch in Zukunft sein.»14 
   
Zum Glück hat in der Schweiz das Volk in der Regel das letzte Wort. Allerdings nicht zur Frage, ob die Schweiz für den Uno-Sicherheitsrat kandidieren will. Mit der Zustimmung zum Uno-Beitritt im Jahr 2002 haben wir die Katze im Sack – einen möglichen Sitz im Sicherheitsrat – miterworben. Wer aus Gründen der Neutralität damals gegen den Uno-Beitritt gestimmt hat (zum Beispiel die Schreibende) hatte Bundesrat Joseph Deiss sehr gut zugehört: «… vielleicht sogar einen Sitz im Sicherheitsrat» wünschte er sich schon damals. Noch können unsere Politiker die Notbremse ziehen. Die Entscheidung der Uno-Generalversammlung wird erst im Juni 2022 gefällt.      •

 



1  Rede von Bundesrat Ignazio Cassis anlässlich des 75jährigen Bestehens der Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.2020 in Genf
2  Köchler, Hans. Schweizer Vorträge – Texte zu Völkerrecht und Weltordnung. Verlag Zeit-Fragen 2019. ISBN 978-3-909234-23-3
3  Volksabstimmung vom 16. März 1986. Erläuterungen des Bundesrates, S. 4
4  Rede von Bundesrat Ignazio Cassis anlässlich des 75jährigen Bestehens der Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.2020 in Genf
5  Gsteiger, Fredy. «Umstrittene Kandidatur. Die Schweiz als Brückenbauerin im Uno-Sicherheitsrat?»; in: Radio SRF. Echo der Zeit vom 24.4.2019
6  «Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023-2024». Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015 (in Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) 13.3005 vom 15.1.2013), S. 19
7  Motion 18.4123 «Verzicht auf eine Kandidatur für den Uno-Sicherheitsrat», eingereicht von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei am 29.11.2018 im Nationalrat
8  «In puncto … Uno Sicherheitsrat.» Medienmitteilung der CVP vom 10.08.2018. Autor: Gerhard Pfister, Zug, Parteipräsident CVP Schweiz, Nationalrat
9  Widmer, Paul. «Lassen wir Malta doch den Vortritt im Sicherheitsrat!» in: NZZ am Sonntag vom 16.9.2018
10 Dr. phil. Paul Widmer hat Geschichte, Philosophie und Politische Wissenschaft studiert. Er war langjähriger Schweizer Botschafter und lehrt an der Universität St. Gallen internationale Beziehungen. Paul Widmer ist Autor von «Schweizer Aussenpolitik und Diplomatie», NZZ-Verlag 2014 (Neuauflage), das Zeit-Fragen am 30.7.2019 in Nr. 17 unter dem Titel «Neutralität als Richtschnur, direkte Demokratie als Basis» rezensiert hat.
11 Widmer, Paul. «Die Schweiz gehört nicht in den Uno-Sicherheitsrat». Gastkommentar; in: Neue Zürcher Zeitung vom 1.7.2015
12 Widmer, Paul. «Auf geht es, in den Sicherheitsrat der Uno!»; in: NZZ am Sonntag vom 3.4.2016
13 Paul Widmer. «Die Schweiz gehört nicht in den Uno-Sicherheitsrat». Gastkommentar; in: Neue Zürcher Zeitung vom 1.7.2015
14 Widmer, Paul. «Auf geht es, in den Sicherheitsrat der Uno!»; in: NZZ am Sonntag vom 3.4.2016

Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik

mw. «Das Neutralitätsrecht definiert die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates.» Rechtliche Grundlage ist vor allem das «Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs» vom 18. Oktober 1907. Die wichtigsten Pflichten des neutralen Staates sind: Nichtteilnahme an Kriegen und an militärischen Bündnissen, Selbstverteidigung, Gleichbehandlung der Kriegführenden bezüglich Kriegsmaterial-Export, Nicht-Zurverfügungstellen des Territoriums für die Kriegsparteien.
   
«Die Neutralitätspolitik stellt die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit der Neutralität sicher. Sie orientiert sich am Recht, an den Landesinteressen, an der internationalen Lage sowie an Tradition und Geschichte.»

Quelle: «Die Neutralität der Schweiz.» Eine Informationsbroschüre des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS; in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. 4. überarbeitete Auflage

Befugnisse des Uno-Sicherheitsrates gemäss Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945

Kapitel VII: Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen

Art. 39
Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschliesst, welche Massnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.

Art. 41
Der Sicherheitsrat kann beschliessen, welche Massnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Massnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschliessen.

Art. 42
Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, dass die in Artikel 41 vorgesehenen Massnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Massnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschliessen.

Art. 43
(1)  Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, dass sie nach Massgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.

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