Die kongolesische Dauerkrise im Spiegel der Uno

von Stanislas Bucyalimwe Mararo

Ein Uno-Expertenbericht von 2021 listet weitere schwerste Untaten gegen die Zivilbevölkerung im Ostkongo auf. Diese hat ihr Vertrauen in die Regierung sowie die internationale Staatengemeinschaft vollständig verloren.

Mit Datum vom 10. Juni 2021 schildert ein neuer Expertenbericht der Uno1 in aller notwendigen Klarheit das Leiden, dem ausgedehnte Bevölkerungsteile der Demokratischen Republik Kongo als Kriegsfolge immer noch täglich ausgesetzt sind sowie als Folge der illegalen Ausbeutung ihrer Ressourcen – dies alles, obwohl sie sich im Blickfeld von 20 000 Uno-Beauftragten befinden, deren Auftrag darin besteht, die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu sichern. Der Wortlaut der Einleitung dieses Berichts könnte nicht zutreffender sein, wo unter anderem die folgenden inhaltsschweren Sätze stehen: «[In der Berichtsphase] ist die Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo dauernder Gewalt ausgesetzt; sie hat ihrer Verzweiflung darüber gegenüber der Mission der Vereinten Nationen zur Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), gegenüber der internationalen Gemeinschaft und der kongolesischen Regierung, teilweise durch Aufstände und Demonstrationen, entschieden Ausdruck verliehen, dies insbesondere seit März 2021. In der Berichtsphase haben bewaffnete Gruppen im Osten der Demokratischen Republik Kongo ungehindert operieren können, und dies in praktisch völliger Straflosigkeit.»
  Das Berichtsgebiet umfasste die ostkongolesischen Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu; die ersten beiden stehen seit dem 6. Mai 2021 unter dem Statut des militärischen Ausnahmezustandes. Sechs Monate später hat sich die Ausgangssituation nicht nur verschlechtert, die Anzahl der dort verübten Massaker ist sogar sprunghaft angestiegen, wie unabhängige Berichterstatter bestätigen: «Übergriffe noch und noch, Verletzungen der Menschenrechte, Korruption» – mit diesen Begriffen wird die Situation im Ostkongo beschrieben, und diesmal kommen sie aus dem Munde von kongolesischen Parlamentsabgeordneten. Die Kommission Verteidigung und Sicherheit der kongolesischen Nationalversammlung hat eben einen niederschmetternden Bericht eingereicht.»2 Obwohl viele Organisationen auf die katastrophalen Schlussfolgerungen aus diesem Bericht hinweisen, der ihren gleichlautenden Beschwerden recht gibt, zeigt sich die Regierung in Kinshasa ungerührt. Das heisst nichts anderes, als dass die Regierung sich ihrer Verantwortung entzieht und das Parlament keinerlei Druck aufsetzt, dies zu ändern. In Wirklichkeit geben sich alle mit dem Status quo zufrieden und beweisen so ihre Komplizenschaft mit den Verantwortlichen des Dramas, das sich im Osten des Landes abspielt. Die wenigen energischen Interpellationen von einigen wenigen Abgeordneten, die aus den Ostgebieten stammen, stossen im Ratssaal weder auf Gehör noch auf irgendein manifestes Interesse. Es ist tatsächlich so, und dies wird von Deputierten bestätigt, die sich von der Unbeweglichkeit des Parlaments angewidert fühlen, dass dieses Gremium angefüllt ist mit Leuten, die mit dem Präsidenten (Félix -Tshisekedi) und seinem Vorgänger und Strippenzieher Joseph Kabila, dem jetzigen «Senator auf Lebenszeit» [und damit vor jeder Strafverfolgung geschützt!], unter einer Decke stecken. Ihre Rolle ist es, deren Instruktionen auszuführen und nicht, wie es in einem demokratischen Parlament der Fall sein sollte, eine gute legislative Arbeit mitzutragen und die parlamentarische Kontrolle der Exekutive wahrzunehmen.
  Die bewaffneten Formationen, welche die Expertengruppe in diesem Zusammenhang namentlich nennt, sind die folgenden: In der Region Ituri und den Territorien von Irumu und Djugu sind es der Front de résistance patriotique de l’Ituri (FRPI), die Coopérative pour le développement du Congo (CODECO), die Force patriotique et intégrationniste du Congo (FPIC); in den Territorien Masisi, Rutshuru, Walikale und dem Süden des Lubero sind es die Nduma défense du Congo-Rénové (NDC-R) und das Collectif des mouvements pour le changement (CMC); im Gebiet Beni die Alliance démocratique de la libération (ADL); im Hochplateau der Territorien von Fizi, Uvira und Mwnga die Maï-Maï mit den Gruppierungen Maï-Maï Yakutumba und Maï-Maï Apa Na Pale sowie den Gruppen Gumino, Twirwaneho, dem RED-Tabara und dem Front national de libération (FNL); sowie die reguläre kongolesische Armee, die Forces armées de la République Démocratique du Congo (FARCD).

Zu enge, zu einseitige Optik

Der Bericht dokumentiert Gefechte, Massaker an Zivilpersonen sowie häufige Massendeportationen von ganzen Bevölkerungsteilen (Vertreibung aus ihren angestammten Siedlungen, Massierung in Obdachlosenlagern, man müsste besser sagen: Konzentrationslagern, die geheim angelegt werden). Diese Untaten gehen zusammen mit illegalem Waffenhandel, illegalem Handel mit Mineralien (Kassiterit, Koltan, Zinn, Wolfram, Tantalit, Gold, Diamanten und anderen wertvollen Rohstoffen) – und Kakao.
  Die Expertengruppe lässt sich allerdings eine erhebliche Auslassung zuschulden kommen. Sie verliert kein Wort über die verheerende Rolle, die in diesem Gebiet seit vielen Jahren die ugandischen, ruandischen, südsudanesischen und burundischen Armeeteile spielen, die ihre eigenen Geschäfte betreiben. So erscheint im Bericht die Unsicherheit in diesem ganzen Gebiet wie zur Gänze rein lokal generiert. Der Bericht sagt kein Wort von ihren nationalen, regionalen und internationalen Dimensionen. Der sich zeitlich an diesen Bericht anschliessende Regierungsappell an die Adresse von Ruanda und Uganda, sie sollten der Demokratischen Republik Kongo behilflich sein, dieser Unsicherheit endlich einen Riegel zu schieben, klingt wie Hohn. Er beweist nicht nur die Machtlosigkeit der kongolesischen nationalen Armee oder, besser, der Regierung in Kinshasa (ein Eingeständnis ihrer Niederlage, ihrer Nutzlosigkeit), sondern suggeriert, die beiden genannten Staaten, welche die Demokratische Republik Kongo militärisch angegriffen haben [in den beiden Kongo-Kriegen von 1996 und 1998 mit den Täusch-Etiketten AFDL und RCD, und danach über eine Vielzahl ferngesteuerte Guerillagruppen mit wechselnden Namen], könnten mit der kongolesischen Regierung gemeinsame Interessen ihrer Bevölkerung verfolgen. Das ist angesichts der realen Lage irrwitzig.

Herrschaft der Lüge

Denn es ist ja so: Die ruandischen und ugandischen Streitkräfte haben das kongolesische Territorium gar nie verlassen, obwohl die Globale und inklusive Vereinbarung (Accord global et inclusif, AGI) von Pretoria (17. Dezember 2002) dies verlangte. Es aus dieser Situation heraus den ruandischen und ugandischen Streitkräften zu erlauben, sich wieder offiziell auf kongolesischem Staatsgebiet festzusetzen,3 bedeutete, dass sie noch mehr Kräfte in den Gebieten konzentrieren können, welche die beiden Staaten für sich vereinnahmen wollen. Man will also mit Gewalt den Zustand wiederherstellen, der zu Zeiten (wir haben sie in schrecklicher Erinnerung!) der uneingeschränkten Herrschaft des RCD (Rassemblement congolais pour la Démocratie) herrschte (Januar 1999–Juni 2003). Der zweite Kongo-Krieg (1998–2003) hatte zur Folge, dass der den Ostkongo von den ruandisch-ugandisch-burundischen Angreifern in zwei militärisch besetzte Einflusszonen aufgeteilt wurde, eine ugandische und eine ruandische mit Kanyabayonga als Demarkationspunkt, wobei Uganda das Gebiet des Grossen Nordens (Grand Nord) und das ehemalige Nande-Territorium mit dem Ituri-Gebiet kontrollierte, und Ruanda den Rest des Nord-Kivu sowie den Süd-Kivu. Das entspricht genau dem, was die kürzlich erfolgte Verstärkung der Militarisierung dieser Gebiete erreicht, denn es ist ein Unding, wenn man die kleinen bewaffneten Widerstandsgruppen ruandischer Provenienz (FDLR, FOCA) und aus Uganda stammender Militanter (ADF4, LRA, NALU) als einzige herausgreift und als hauptsächliche Quellen der herrschenden Unsicherheit im Osten des Kongo hinstellt und ihnen die Macht andichtet, sie könnten ernsthafte Bedrohungen für die diktatorialen Regimes von Paul Kagame (Ruanda) und Yoweri Kaguta Museveni (Uganda) darstellen. Hinzu kommt, dass die genannten Gruppierungen bisher (seit 1999) noch nie ruandisches oder ugandisches Territorium angegriffen haben und sich in der Hauptsache nichts geändert hat, dass es nämlich die ruandische und ugandische Armee ist, welche im Osten des Kongo frei schaltet und waltet (dank ihrer autonomen Brigaden und ihren zusätzlichen Milizen) und dass es ihre Figuren sind, welche an den Machthebeln in Kinshasa sitzen. Was für eine militärische Stärke repräsentieren denn diese kleinen Gruppen, dass sie die vereinigte militärische Macht der FARDC, der MONUSCO, AFRICOM und der Armeen Ruandas und Ugandas herausfordern könnten. Gar keine! Wozu dann der Aufruf Ruandas und Ugandas, nun solle sich auch noch Kenia zur Bekämpfung der bewaffneten Banden an ihrer Seite beteiligen, gleichzeitig mit den wiederholten Erklärungen von Félix Tshisekedi Tshilombo und seiner Palastwachen, welche nicht müde werden zu verkünden, der Ausnahmezustand habe seine Früchte erbracht? Diese kleinen bewaffneten Gruppierungen aus dem Ausland bieten Kigali und Kampala nur den Vorwand, um ihre Interventionen in Absprache mit den multinationalen grossen Rohstoff-Konsortien sowie ihre Dauerbesetzung kongolesischen Territoriums zu rechtfertigen, dies alles, während Félix Tshisekedi Tshilombo das kongolesische Volk belügt, dass sich die Balken biegen.

Es ist unabdingbar, hinter die Kulissen zu schauen

Alle, die sich um die wahren Verhältnisse kümmern, dazu gehört auch der Sicherheitsrat der Uno, wissen ganz genau, dass es Uganda und Ruanda sind, welche die folgenden Gruppierungen finanzieren und mit Waffen versorgen (und wir zitieren nur einige davon): die CODECO, URDPC, FPIC, CMC, ADF, den M23; die NDC, NDC-R, die Raïa Mutumboki, den CNPSC, die Gumino, Twigwaneho, RED-Tabara und den FNL. Wollen sie unter den gegebenen Voraussetzungen davon absehen? Das wäre die Naivität auf die Spitze getrieben, denn sie verfügen noch über andere Trumpfkarten im umkämpften Territorium, wie der Uno-Bericht bestätigt (siehe Karten). Dass alles beim alten bleibt, ist um so wahrscheinlicher, als die Gewinne, welche einige dieser Gruppierungen aus dem illegalen Handel mit geraubten wertvollen Rohstoffen ziehen, nicht ausreichen, um sich alle die Munitionen zu beschaffen, die sie benötigen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sie als Zwischenträger zwischen den beiden benachbarten Ländern und westlichen Mineral-Multis figurieren.
  Man muss versuchen, in diesem absichtlich geschaffenen Wirrwarr klar zu sehen. Dazu verhilft der folgende Ausschnitt aus dem Bericht eines unparteiischen Beobachters, der die Dinge im Rahmen des übergordneten inzwischen stattfindenden kalten Krieges zwischen den ehemaligen Kampfgenossen Ruanda und Uganda sieht: «In der Nacht des 30. November 2021 hat der überraschende [ugandische] Raid mit Bombenabwürfen aus der Luft, begleitet von Artilleriebeschuss, den ruandischen Streitkräften der RDF [Rwandan Defence Forces, offizieller Name der ruandischen Armee seit 2002] grosse Verluste zugefügt. Sie hatten verdeckt in den Grenzzonen von Beni und des Ituri operiert und sich dabei als ADF-Gruppen getarnt […] Im Gebiet von Nobili, Kamango und Semliki wurde beinahe die gesamte ADF-Infrastruktur zerstört. Sie war von Ruanda aufgebaut worden. Die ruandischen Überlebenden des Angriffs sowie die Verletzten wurden von ugandischen Militärs geborgen, die im Gegenzug dafür von ihnen wichtige militärische Hinweise erhielten. Die Verletzten wurden in Armeespitälern der UPDF [Ugandian People’s Defence Forces, ugandische Armee] gepflegt und stehen nun der ugandischen Armee weiter als Informanten zur Verfügung. […] Paul Kagame, durch die Zerstörung seiner von ihm aufgebauten Militärbasen im Gebiet von Beni und dem Ituri in seinem Stolz getroffen, will sich nun an Uganda rächen, indem er den Ostkongo mit Wellen von Attentaten terrorisiert. Die ugandische Zeitung bestätigt, dass Ruanda inzwischen auch Kagame-gegnerische Splittergruppen des FDLR rekrutiert, welche Einheiten der ugandischen Armee überraschend angreifen.»5
  Kinshasa (vor allem Joseph Kabila und Félix Tshisekedi), AFRICOM [das Nato-Hauptquartier für Afrika], die MONUSCO [Uno-Sicherheitsmission für den Kongo] sowie gewisse Kreise der Nande-Elite (darunter Antipas Mbusa Nyamwisi, Julien Paluku Kahongya sowie andere Mitglieder des PPRD [Parti Populaire pour la Réconstruction et la Démocratie, Kagame-freundliche Partei im Nord-Kivu]) welche gute Beziehungen zu Kigali unterhalten, müssten über diese Aktivitäten der ruandischen Armee in den genannten, bös mitgenommenen Landesgegenden des Ostkongo, bestens Bescheid wissen.
  Die Kongolesen sehen fassungslos zu, wie ihr Land auf dieser Höllenfahrt zugrunde geht.6 Sie fühlen sich im Stich gelassen von ihren politischen Führern und der internationalen «Gemeinschaft», der sie nicht wirklich zugehören. Ganz im Gegenteil: Ruanda und die MONUSCO spielen sich häufig gegenseitig die Bälle zu, indem der eine den anderen zum Vorwand nimmt für seine offensichtliche Unfähigkeit, seinen Part bei der Aufgabe der Wiederherstellung des Friedens und des Schutzes der Zivilbevölkerung zu übernehmen. Es klingt wie ein Sich-die-Hände-in-Unschuld-Waschen, wenn die Uno-Beauftragte in einem Bericht über die Wirksamkeit der MONUSCO folgendes betont: «Die Herausforderungen, mit denen die Regierung bei der Durchführung des Ausnahmeszustandes in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu konfrontiert ist, werfen ein Licht auf die Grenzen einer strikt militärisch ausgerichteten Lösung des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Neutralisierung bewaffneter Gruppen». Dies sagte Frau Bintou Keita, Beigeordnete Generalsekretärin für Afrika, anlässlich eines Berichtes vor dem Sicherheitsrat im Dezember 2021 zum Thema der Situation im Kongo. Sie betonte, dass die Periode des Ausnahmezustandes, der im Mai 2021 ausgerufen worden war, im Vergleich zum Zustand vorher zu einem tatsächlichen Ansteigen der Verletzungen und Nichtbeachtungen der Menschenrechte um 10 % im Lande geführt habe, sowie zu Vergehen in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu, die zu ihrer grossen Mehrheit sowohl den bewaffneten Gruppierungen als auch den Sicherheitskräften selbst angelastet werden müssen. Die von der Uno autorisierte Beobachterin sagte dazu wörtlich: «Eine nachhaltige Lösung des Gewaltproblems benötigt ein umfassenderes politisches Engagement, um an den tieferen Ursachen der Konflikte anzusetzen. Damit im Osten des Kongo wieder Stabilität einkehrt, muss es dem Staat gelingen, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen und zu bewahren, und zwar das Vertrauen in seine Fähigkeit, Recht und Gerechtigkeit zu schützen, sie zu handhaben und durchzusetzen sowie deren unmittelbaren Bedürfnisse zu decken.»7 Dies angesichts einer Situation, wo viele Kongolesen und ehrliche Beobachter der Lage der Auffassung sind, dass die MONUSCO in Wirklichkeit dazu da ist, die Interessen einer USA-gesteuerten westlichen Welt zu schützen sowie derjenigen der beiden ihr hörigen Staaten Ruanda und Uganda: «In der Demokratischen Republik Kongo bestehen die strategischen Prioritäten nicht darin, im Osten des Landes den Schutz der Bevölkerung vor der Gefahr terroristischer Akte der ADF/NALU (siehe Graphik) zu garantieren, diese zu isolieren und zu besiegen», wie dies der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hervorgehoben hat.

Die MONUSCO tut nicht, wozu sie ins Leben gerufen wurde

Ganz im Gegenteil hat die MONUSCO in der Demokratischen Republik Kongo seit 2006 eine ganz andere, höchst fragwürdige Rolle gespielt, die darin besteht, ausschliesslich der Tutsi-Bevölkerung im Nord-Kivu eine Sicherheitsgarantie zu bieten (zu den Hintergründen der Hutu-Tutsi-Problematik im Ostkongo vgl. auch Küpfer, Peter. Der Wahn der Vorherrschaft sabotiert den Dialog der Völker. Zum Beitrag von Prof. Dr. Stanislas Bucyalimwe Mararo an der Jahreskonferenz Mut zur Ethik 2021. In: Zeit-Fragen Sonderbeilage Nr. 25/26, 2021). Damit haben die Vereinten Nationen und mit ihnen die internationale Gemeinschaft in diesem Konflikt klar Stellung bezogen, zugunsten einer (Kriegs-)Partei: Sie unterstützen einzig Ruanda und damit nicht die kongolesischen patriotischen Kräfte, ihre lokalen Gemeinschaften und die Akteure der Zivilgesellschaft in ihrem Kampf gegen die herrschende Unsicherheit im Osten des Kongo. Zu dieser Einseitigkeit gehört auch die Unterstützung Washingtons nach der Formel «Tripartite Plus 1», die ganz den strategischen Zielen der USA entspricht. Nach seiner Regie hat man ein aus drei regionalen militärischen Hauptakteuren zusammengesetztes Bündnis geschaffen, das zuerst aus Burundi, der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda bestanden hat [alle unter politischer Vorherrschaft der ethnischen Minderheiten der Tutsi und der mit ihnen verwandten Hima in Uganda], bis es dann auch auf Uganda ausgedehnt wurde, ein Bündnis, das dann oft «Tripartite plus 1» genannt wurde. Das Ziel dieses Bündnisses bestand in der Garantierung der Sicherheit dieser Vorherrschaft. Wenn man der internationalen Presse Glauben schenken will, insbesondere der deutschen «Tageszeitung» in ihrer Ausgabe vom 3. November 2007, dann enthält das amerikanische Szenario verschiedene Vorschläge, welche die Washingtoner Diplomaten in der Region der Grossen afrikanischen Seen bei allen ihren Gesprächspartnern hinterlegt haben. Eines dieser Konzepte lautete, dass die amerikanische Präsenz eine Garantie darstelle für die Tutsi im Nord-Kivu. Das ist in der Tat eine elegante Version, «dieser ethnischen Gemeinschaft ein besonderes Statut zu verleihen und sie damit anderen Ethnien in der DRK entgegenzustellen».8

Wo ist die Lösung?

So sind denn die Kongolesen einmal mehr im Stich gelassen. Das Heil bei sich selbst zu suchen, ist sicher nicht falsch. Aber die Hauptanstrengung besteht weiter, dass nämlich aus der kongolesischen Bevölkerung zwingend Führungsgestalten hervorgehen, die aus tiefstem Herzen heraus die Fahne der wirklichen Befreiung des Landes hochhalten, die gerade auch darin besteht, sich von den gegenwärtigen Machthabern an seiner Spitze zu befreien. Diese verfügen über keinerlei echte demokratische Legitimation und sind von allem getrieben, nur nicht von Liebe zu ihrem Land und seinen Völkern.  •



1 Vereinte Nationen, Sicherheitsrat. Rapport du Groupe d’experts sur la République démocratique du Congo (S/2021/560) New York, 10. Juni 2021; Mission de l’Organisation des Nations Unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo. (https://www.undocs.org/fr/S/2021/560) [Das Dokument ist unter diesem Link auf Englisch und Französisch im vollständigen Wortlaut verfügbar.] Siehe auch, gleiche Quelle : Rapport du Secrétaire général; S/2021/987
2 «RD Congo; rapport accablant sur l’état de siège» (TV5 Monde, 31. Oktober 2021).
3 «Der kongolesische Präsident Félix Tshisekedi hat mit Datum vom 29. November 2021 der ugandischen Armee erlaubt, die Grenze zum Kongo zu überschreiten, um die für die Massaker im Osten des Kongo verantwortliche Gruppe zu bekämpfen (die ADF, Allied Democratic Forces) […] Viele Kongolesen selbst sind damit nicht einverstanden und verweisen auf die traurige Rolle, welche ugandische und ruandische Kampfverbände aus den beiden Nachbarstaaten in den letzten 30 Jahren zur Destabilisierung des Ostkongo beigetragen haben. (siehe «L'armée ougandaise procède à des frappes aériennes sur des positions ADF en RDC», France 24, 30/11/ 2021)
Schlimmer noch: Félix Tshisekedi Tschilombo hat es auch den ruandischen Polizeieinheiten erlaubt, in Goma aktiv zu sein, genau zum Zeitpunkt, als die Fluggesellschaft Rwanda Air den Flughafen Goma zu ihrem Hub für internationale Flüge gemacht hat. (siehe dazu: «Police Rwandaise à Goma, la souveraineté de la RdCongo bafouée?», https://www.youtube.com/watch?v=Tax3mD8SPdA)
4 Hinter der Bezeichnung ADF stehen verdeckt ruandische Kampfeinheiten sowie gewisse Abspaltungen des FDLR [Front Démocratique pour la Libération du Rwanda, bewaffnete Hutu-Opposition mit dem ursprünglichen Ziel des Sturzes des Kagame-Regimes in Ruanda, heute haben sich Teile von dieser Zielsetzung gelöst und verfolgen eigene Interessen].
5 Pascal Masumbko. «SOS:RDC/OUGANDA/RWANDA. Les ingrédients d’une guerre froide Kampal-Kigali»; https://benilubero.com/s-o-s-rdc-ouganda-rwanda-les-ingredients-dune-guerre-froide-kampala-kigali/
6 In diesem Zusammenhang bezeugt der ehemalige rwandische Botschafter Jean-Marie Vianney Ndagijimana (heute emigriert und eine gewichtige Stimme unter denen, die den Mut haben, die Verbrechen der Kagame-Diktatur beim Namen zu nennen) folgenden besonders beklemmenden Umstand: Danach sollen bei Nacht 250 Insassen vom Gefängnis in Cyangugu [ruandische Grenzstadt gegenüber Bukavu] in den Nord-Kivu verbracht worden sein, wo sie die gelichteten Reihen der ADF auffüllen muss-ten. Der Zeuge gibt weiter an, dass diese Art Operationen regelmässig durchgeführt werden. Schliesslich bezeugt er, die ADF sei heute nichts anderes als der verlängerte Arm der ruandischen Armee im Ostkongo. (Vgl. Vague d'arrestations. Paul Kagame a peur et intensifie les crimes. https://www.youtube.com/watch?v=4rw9LbZeVZg. besucht 20/10/2021) 
Dass der über das Gebiet verhängte Ausnahmezustand solche Ereignisse begünstigt, passt zur bisher gespielten traurigen Rolle des amtierenden kongolesischen Präsidenten, Félix Tshisekedi. Andere Zeugen berichten, die Ruandische Patriotische Front (FPR) verschleppe Gefangene aus ruandischen Gefängnissen in die genannten Gebiete des Ostkongo, lasse sie dort umbringen und gebe sie dann als in Kämpfen getötete Angehörige des FDLR aus. Quelle Iryavuzwe riratashye - RPF mu marembera, Isinijuru tv. [ruandischer oppositioneller TV-Sender] https://www.youtube.com/watch?v=6Pug_P7qPZk, (vom Autor besucht am 15/12/2021)
7 «Damit Stabilität in den Osten der DRK zurückkehrt, muss zuerst das Vertrauen der Zivilbevölkerung zurückgewonnen werden, erklärt der Uno-Gesandte.» In: ONU-Info (fr.) vom 06/12/2021.
8 Vgl. «Partage RDC: MONUSCO, une garantie sécuritaire pour les ‘Tutsi au Nord-Kivu’», in: La Prunelle RDC, /12/2021. Für mehr Details s. Bucyalimwe Mararo Stanislas: «Prévention du génocide des Tutsi en RDC: une politique très dangereuse», in: Masisi et Rutshru dans la dynamique nationale et régionale (1993–2009). Editions Universitaires Européennes, 2009.

(Übersetzung aus dem französischen Originaltext von Peter Küpfer)

pk. Aufgewachsen als einfacher Bauernsohn in der Hügelwelt des Nordkivu, nahm Stanislas Bucyalimwe Mararo noch in der Mobutu-Zeit sämtliche Hürden einer damals äusserst schwierigen Hochschulkarriere, nach dem Abschluss unterbrochen von Doktorats- und Postdoktoratssemestern an amerikanischen Hochschulen. Während seiner langjährigen Lehrtätigkeit an Hochschulinstituten des Kivu forschte Stanislas Bucyalimwe Mararo weiter am Thema, dem schon seine Dissertation gewidmet war: die schädlichen Einflüsse fremder Interessen auf seine Heimat. Seine klare Sprache schuf ihm eine immer dreister auftretende Gegnerschaft. Als im Herbst 1996 die Mord und Totschlag verbreitenden Söldnerhorden der AFDL unter dem Strohmann Laurent Desiré Kabila zuerst Goma, dann Bukavu einnahmen und gezielt die kongolesischen Patrioten in Gewahrsam nahmen oder sofort auf offener Strasse umbrachten (wie den im Kivu vom Volk verehrten mutigen Erzbischof Christophe Munzihirwa) wurde Bucyalimwe zugetragen, dass sein Name als zweiter (neben dem Erzbischof) auf ihren Todeslisten stehe. Es folgte ein halbes Jahr Untertauchen im vom AFDL besetzten Bukavu, dann die langwierige Flucht, die ihn schliesslich nach Antwerpen führte, wo er sich im Forschungsinstitut der Region der Grossen Afrikanischen Seen (Universität Antwerpen) eine zweite wissenschaftliche Existenz aufbaute. Zahlreiche Studien, Forschungsberichte und Analysen belegen seine inzwischen weltweit geachteten (von seinen Gegnern auch gefürchteten) Publikationen zum gegenwärtigen Stand der Leiden seiner Heimat.

Nüchterne Sprache – unerträgliche Realität. Abhilfe bleibt dringlich.

Auch wenn solche Dinge Mühe haben, in unser Bewusstsein zu dringen, gerade auch angesichts der heute vorherrschenden Fokussierung auf nur einen Kriegsschauplatz unserer kriegsversehrten Welt: Es ist ein weiterer Uno-Expertenbericht über die verzweifelte Lage der Zivilbevölkerung im kriegsversehrten Ostkongo erschienen, vom Sicherheitsrat angeordnet, von ausgewiesenen Experten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und termingerecht abgeliefert. Er listet in nüchterner, sachlicher Sprache auf, was den dort lebenden Bevölkerungen seit nunmehr fast drei Jahrzehnten zugemutet wird: Sie sind Männer, Frauen, Kinder, wehrlos dem wüsten Treiben einer meist anonymen Soldateska ausgeliefert, die raubt, mordet, Brand stiftet, vergewaltigt und quält, und dies seit nunmehr 26 Jahren, je nach Territorium praktisch permanent, und vor allem straflos, wie der Bericht schon in den ersten Sätzen festhält. Und dies unter den Augen der weltweit grössten Uno-Mission, die seit den prekären «Friedens»-schlüssen von Lusaka und Sun City (vor nunmehr fast 20 Jahren!) den Auftrag hat, die Zivilbevölkerung gerade vor solchen Zuständen zu schützen. Mehr noch: Angehörige der Uno-Truppen sowie Elemente der kongolesischen Armee und ihre Gendarmerie selbst sind, der Bericht bezeugt es, an einigen dieser Schandtaten direkt oder indirekt mitbeteiligt. Stanislas Bucyalimwe Mararo weist in diesem Zusammenhang eindringlich auf eine zu enge Optik auch dieses Berichtes hin. Obwohl inzwischen bekannt und bezeugt ist, dass Auftraggeber, Profiteure und auch Akteure der offenbar nie enden wollenden Greuel an der Spitze der Regierungen des Kongo, Ruandas und Ugandas sitzen (auch in westlichen Chefetagen und Machtzirkeln) und sie orchestrieren, geht auch dieser Bericht an den wahren Realitäten vorbei und beschränkt sich darauf, die menschlichen Opfer nüchtern-statistisch aufzulisten, die sie fordern. Trotzdem wird den wahren Tätern von westlichen Regierungen, gerade von denjenigen, die lauthals die bedrohten Menschenrechte überall in der Welt verteidigen wollen, immer noch der rote Teppich ausgerollt. Wie lange soll dieses aktive Wegsehen, dieses Versagen jeden Rechts, diese Schande der Menschheit, noch währen? Wie viele Berichte braucht es da noch? Sie verringern die Verzweiflung der betroffenen Bevölkerung nicht. Die ist alltäglich geworden. Das Achselzucken bei uns über einige nüchterne Sechs- oder Zehnzeiler in unseren grossen Leitmedien auch. Der Wahn der Vorherrschaft sogenannter Weltmächte macht sich auch hier schon seit Jahrzehnten bemerkbar und stört die gewaltfreien Beziehungen von Völkern und Staaten, wie dies Professor Bucyalimwe an seinem Beitrag am letztjährigen Kongress «Mut zur Ethik» einmal mehr eindrücklich bezeugt hat (vgl. dazu und zum weltpolitischen Hintergrund Zeit-Fragen Sonderbeilage Nr. 25/26, 2021).

Peter Küpfer

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK